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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Sobbel

    Die Jagd

    Moin Moin Die Unschuldsvermutung verhindert nicht automatisch jede Maßnahme gegen Verdächtige. Es sitzen ja reichlich Leute in U-Haft, es finden ED Maßnahmen statt, Durchsuchungen, vorl. Festnahmen usw usw. - trotz Unschuldsvermutung. Wenn das so enggrenzig gesehen würde, wie es die Zweifler und Kritiker hier gern hätten, wäre der Staat bzw. die Polizei verdächtigen Straftätern gegenüber handlungsunfähig. Bei der polizeirechtlichen Gefahrenabwehr gibt es den Begriff der Unschuldsvermutung nicht. Gruß
  2. Moin Moin Die Frage die sich mir stellt ist, ob hier überhaupt eine Sachbeschädigung vorliegt. Bei dem "Auto" wurde ja u.a. das Dach inkl. Front- und Heckscheibe entfernt. Von den "Abdichtungsmaßnahmen" ganz Abgesehen. In diesem Zustand wird es ja nie mehr offiziell auf die Strasse kommen, weil es keine Zulassung mehr bekommen wird. Die Fähigkeit zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" dürfte ja so nicht mehr gegeben sein. Die Rechtsprechung möchte aber diesen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" beeinträchtigt sehen, um an ihm eine Sachbeschädigung zu begehen. Man könnte also die Sachbeschädigung an s
  3. Moin Moin Sieht nach einem A3 (8L) aus in Kornblumenblau http://www.a3-freund...751-735-551.jpg Der wurde bis 2003 gebaut. Hab ich auch mal gefahren. Es gab ein ähnliches Blau (Nogaroblau) Irgendwann trifft die Fahrphysik auch einen Audi, sei er auch noch so neu. Gruß
  4. Moin Moin Die werden draufgepackt wegen bergauf. Auf ebener Strecke wär er ja schneller. Gruß
  5. Moin Moin Wenn man den Begriff "Privatgelände" rechtlich richtig benutzt - Nö. Außer in Ba-Wü (wie ich vor einiger Zeit lernen konnte): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-OWiGBWpP12&psml=bsbawueprod.psml&max=truehttp://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-OWiGBWpP12&psml=bsbawueprod.psml&max=true Gruß
  6. Moin Moin Unbestritten. Aber nicht so wie du es wohl gern hättest. Gruzß
  7. Moin Moin Gerne. Weil du nicht vom 315b StGB geschrieben hast, sondern vom 315 - und der bezieht sich nunmal so überhaupt garnicht auf den Strassenverkehr. Gruß
  8. Moin Moin Ich finde das eindeutig formuliert. Typischer Fall von EMA Abgleich. Seh ich keinen Hinweis drauf. Die Ehefrau als Fahrerin ist jetzt eher nicht "unbeteiligt" Gruß
  9. Moin Moin Eine konkrete Abstandsunterschreitung wird man dir nicht nachweisen können. Dazu fehlen Angaben über die gefahrene Geschwindigkeit und eine vorwerfbare Meterangabe. Eine Nötigung sehe ich -wenn überhaupt- bei deinem "Gegenspieler". Also ruhig Blut - ansonsten seh ich das so wie zorro69 Gruß
  10. Moin Moin Mein Posting bezog sich auf den Link von Gast225 zu dem RA Friedrichs und nicht auf die PTB Stellungnahme, deren Inhalt mir bekannt ist, die aber nicht Bestandteil in dem Link ist. Der Abschnitt 3.5.4 der PTB 18.11 ist so übertitelt: "3.5.4 Dokumentation in einem Negativ- oder Umkehrfilm" Und das sind die guten alten Nassfilme aus der Zeit vor der digitalen Fotografie. Gruß
  11. Moin Moin Hat schon jemals ein Richter oder Anwalt darauf geachtet, dass dieser Abschnitt der PTB 18.11 (3.5.4) sich nur auf Nassfilme bezieht und für digitale Bilder keine Gültigkeit hat? Selbst unser uralt Multanova 6F macht Digitalbilder. Gruß
  12. Moin Moin Was ich durchaus für legitim halte. Ich fänd aber auch gut, wenn wenigstens ein Teil des so eingespülten Geldes zurück in die Polizeikasse (bei Polizeimessungen) fließen würde. Liegt doch am Bürger, wenn er (ohne Spendenquittung) das Spendenkonto füllt. Gruß
  13. Moin Moin Du hast onanieren und pinkeln vergessen Gruß
  14. Moin Moin fast so gut wie dein "Lenkradverreissen". Einen Nachweis der "Stauende-Unfälle" muss keiner erbringen, deren Existenz bestreitet ja niemand. Nicht ohne Grund ist die Stauabsicherung durch die Autobahnpolizei so wichtig. Ein ungebremstes Auffahren (egal worauf) ist stets die Wirkung einer Ursache, aber niemals Ursache selbst. Ursachen dafür gibt es jedoch viele. Gruß
  15. Moin Moin Das ist lediglich eine Stellungnahme (wie sie es vermutl. zu Hauf von irgendwelchen EU-Politikern gibt). Das ist also kein EU Recht und muß/braucht darum auch in D nicht umgesetzt werden. Selbst wenn es eine Empfehlung wäre - bliebe es eben nur eine solche und wäre kein EU-Recht. Wenn diese Stellungnahme irgendwann mal in EU-Recht umgesetzt wird, wird auch D reagieren. Gruß
  16. muss niemand so ein Signal auf sich beziehen, wenn es nur eine Überholabsicht gibt.[/Quote] Du beziehst dich auf die falsche Bestimmung. Bevor du andere belehrst, solltest du lesen, was du zitierst. Guck mal in den Par. 5 Abs 5 StVO (siehe dein Zitat). Da ist etwas von Überholankündigung zu lesen, das ist die Überholabsicht. Unsinn. Lies den 5 StVO und du kannst sehen warum. Gruß
  17. Moin Moin Erst beim AHB zu reagieren wäre auch zu spät. Da könnte die falsche Verdächtigung, von der ich schon etwas weiter oben schrieb, schon erfüllt sein. Hat der Beamte denn die "falschen" Personalien notiert? Aus seiner Sicht nicht. Gruß
  18. Moin Moin Selbst wenn ich das beantworten wollte/könnte, wäre die Antwort nicht repräsentativ. Ich kann das ja nicht für alle (Autobahn)Polizeiwachen beantworten. Auch weiß ich nicht, wie oft die Bußgeldstellen die Fahrer ermitteln können. Das dürfte für einen Grabsteinspruch zu lang sein. Ich kann dir sagen, daß die Kollegen meiner Wache das "Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes" konsequent verfolgen und auch sehr phantasievoll sind eine Behinderung zu begründen, um so in den Anzeigebereich zu kommen. Gruß
  19. Moin Moin Ach hör doch auf - das Gerümpel muß doch bestimmt geeicht werden. Mit PTB Prüfung and technischer Erklärung warum eine Lupe vergrößert. Bei der Leuchte sehe ich Probleme bei der Farbtemperatur - die muß sicher auf 5500 Kelvin eingemessen sein. Gruß
  20. Moin Moin Ich fänd es nun auch nicht so schlimm, wenn die Geräte getarnt würden. Irgendwie muß ein Ausgleich für die durch Warngeräte entgangenen Fotos geschaffen werden. Gruß
  21. Moin Moin Dem Verkehrserzieher würde das wohl kaum Bauchschmerzen verursachen. Überdies kostet ihn das weder Geld, noch erhöht das seine Flenspunkte. Bei dem angezeigten Rechtsüberholer könnte das aber zu verkehrserzieherischen Nebenwirkungen führen . Gruß
  22. Moin Moin Weil man Angaben zur Person immer machen muß und das auch wahrheitsgemäß (siehe Par. 111 OwiG). Das hat nichts mit "sich selbst belasten" zu tun. Mit dem Aushändigen des nichtzutreffenden FS erweckt dein Bruder den Anschein, als wäre er der dort Abgebildete (siehe Hinweis von nachteule in #3). Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und die falsche Verdächtigung nach Par. 164 StGB in Erwägung ziehen. Gruß
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