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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin ... wie dein Eingangspost. Was für eine Diskussion erwartest du, wenn du lediglich auf eine Zeitschriftenausgabe hinweist (ohne Link auf den Text) die nicht jedem hier zur Verfügung steht. Und dann stellst du auch noch eine Behauptung auf, die zunächst nicht zu verifizieren ist. Auch der SV wird nicht genannt. Auch nicht der Auftraggeber des Gutachtens. Desweiteren weist du auf eine Softwareversion hin, die entsprechende Daten nicht zur Verfügung stellt. Selbst in später folgenden Links, die wohl diesen Artikel zusammenfassen wollen, erscheint nichts von zusätzlichen 4 km/h Tol
  2. Moin Moin Diese Zeitschrift DAR ist doch ein ADAC Erzeugnis. Mal überlegen - was war damit erst kürzlich ..... Gruß
  3. Moin Moin Wäre mir neu und eine Abweichung vom Tattagprinzip. Woher hast du diese Info? Gruß
  4. Moin Moin Mit welchem Sinn? Es gilt das Tattagprinzip. Welcher eine Punkt? Durch die letzte Tat kassierst du drei. Mit den letzten wirst du bei der Umrechnung 18 haben. Zwei Umweltpunkte fallen weg. Bleiben 16 umzurechnende und die werden zu 7 neuen - also kurz vor knapp. Den einen Punkt wirst du dann auch noch schaffen, gib dir halt mühe. Etwas aufs Gas zur rechten Zeit und dann bist du raus. Gruß
  5. Moin Moin Nö. Die Verjährung wäre mit Ablauf des 21.01. eingetreten Gruß
  6. Moin Moin War der etwa nackig? Ein Exhi Biber also! Das mit den Bäumen war schon immer so. Stehen jahrelang abwartend im Wald oder am Strassenrand. Und dann plötzlich, von innerer Unruhe getrieben, springen die in suizidaler Absicht auf die Fahrbahn, direkt vor ein Auto. Gruß
  7. Auch wenn du das noch 50 mal schreibst - es wird nicht richtig. Die Inanspruchnahme des "Rechtfertigenden Notstandes" zur Störungsbeseitigung ist nicht gedeckt und daraus auch nicht herzuleiten. Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, wäre der Par. 16 OwiG anders formuliert worden. Wie oft muß denn der Begriff "Gefahr" und "nicht anders abwendbar" noch drinstehen bis du das verstehst? Gruß
  8. Moin Moin Ein polizeilicher Auftrag beinhaltet also irgendwelche Sonderrechte für euch? Ist mir jetzt neu. Ist die Gasse nicht frei, habt ihr euch durch den Stau zu quälen. Räumt ihr euch den Weg frei, reichen einige wenige Zeilen Text von mir und das war dann in der Tat der letzte Auftrag. Ein anderer ASD wird sich freuen. Du hast ja richtigerweise gesagt, daß der Stau bereits eine Störung ist (man sagt ja auch Verkehrsstörung). Wo steht denn im 16 OwiG etwas von Störungsbeseitigung? Nirgendwo. Der dient nur der Gefahrenabwehr. Deine zeitliche Dringlichkeit mag für Maßnahmen der
  9. Moin Moin Ich hab diesen Thread etwas aus den Augen verloren, darum erst jetzt die Erwiderung. Hier sollte differenziert werden. Ein Einsatzfahrzeug ist für mich nur eins mit Blaulicht und darf Wegerecht in Anspruch nehmen. Ist eine Gasse nicht vorhanden darf es sich also den Weg freiblasen (ohne jedoch Straftaten zu begehen, die sind selbst für Polizeifahrzeuge durch den 38er nicht abgedeckt). Der ASD mit seinem gelben Blinklicht darf lediglich eine bereits freie Gasse benutzen. Ist die nicht vorhanden, hat er sich ein Stück durch den Stau zu quälen. Für den ASD sind selbst Verke
  10. Moin Moin Dieser fleißige Kollege wird von seinem Chef einen Einlauf wegen fehlerhaftem Ermessen kriegen. Gruß
  11. Moin Moin Ist das schon nach Abzug der Toleranz? Wenn nicht, gehen da noch 3 km/h runter. Dann wärst du beim Verwarnungsgeld. Zahl den Mist und gut ist. Wenn ja, zahl den Mist und gut ist - ist nur unwesentlich teurer. Fang an Erwachsen zu werden und übernimm Verantwortung. Heb dir die Trickserei für "dicke Hunde" auf (siehe #5 dem ich voll zustimme) Beachte die Schilder, dann passiert sowas auch nicht. Gruß
  12. Moin Moin Du solltest dir eine präzisere Ausdrucksweise aneignen und auch mehr Sachverhalt wäre hilfreich. Ist ja nicht deine erste seltsame Frage. Gruß
  13. Moin Moin Aus "Blitzer entdeckt, voll gebremst, schwer verletzt", Stuttgarter Nachrichten, 13.12.2013: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.blaulicht-aus-der-region-stuttgart-13-dezember-57-jaehriger-bei-unfall-toedlich-verletzt-page4.5f612c43-9aa5-49d2-b3ca-23e4353df199.html Ganz klar: Schuld eigene. Hätte ja auch langsamer fahren können. Wie schnell mag der wohl gewesen sein, daß der sooooo stark bremsen mußte um nicht geblitzt zu werden und dann den Abgang machte. Gruß
  14. Moin Moin Nicht das dich dieser eine Punkt irgendwann einmal stört Gruß
  15. Moin Moin Fehler sind unerwünscht Gruß
  16. Moin Moin Das ist ein Feature Gruß
  17. Moin Moin Relativ frisch wurde vom OLG Celle das (private) benutzen eines Blaulichts als Amtsanmaßung abgewatscht http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE229462013&st=null&showdoccase=1 Gruß
  18. Moin Moin Sowas aus deinem Mund - Gröhl - ich lach mich weg Gruß
  19. Moin Moin Hätte ich können - aber wozu? Wird doch auch immer wieder auf das abstruse Pamphlet eines Aachener Untergerichtes zum PSS hingewiesen. Selbst du tust ja deine abstrusen Thesen kund. Die Hinweise auf ein mögliches Fahrtenbuch haben mit Angstmacherei nichts zu tun. Es verursacht halt Kosten und relativiert -auch wenn es schnell ausgefüllt ist- die Zeitersparnis der zuvor begangenen Owi. Am Ende ist es ein Minusgeschäft. Gruß
  20. Moin Moin Einstellung? Freispruch? Gründe? Gruß
  21. Moin Moin Das 120er Schild kann ja nur für Fahrzeuge Gültigkeit haben, die schneller fahren dürften. Dies trifft aber für die auf dem ZZ genannten nicht zu. Diese Fahrzeuge sind ja per se limitiert (Lkw und Pkw/Anhänger auf 80, Busse ggf. 100) Mit dem 60er+ZZ werden also auch nur die genannten Fahrzeugarten weiter limitiert. Wenn nun Pkw/Kräder von den 60 nicht betroffen sind, gilt die Aufhebung für die zuvor per ZZ genannten Fahrzeuge. Gruß
  22. Moin Moin Nur wenn man da halbherzig rangeht. Einmal das rechte Pedal richtig durchdrücken, dann passt's scho Gruß
  23. Moin Moin Nur mal aus Interesse. Würde der bei Euch denn ggf. helfen? In Österreich gibt's doch diese Verfügungen (sorry, ich hab die genauen Begrifflichkeiten nicht parat), bei denen am Ende doch der Halter zahlt. Gruß
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