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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin @BamBam Du glaubst, man kommt durch Umstellen der Formel für den Anhalteweg auf eine maximal erreichbare "angepasste" Geschwindigkeit? Die "angepasste" Geschwindigkeit ist m.M.n. eine subjektive Größe, die bei jedem Fahrer anders liegen kann. Deine weiter oben angesprochenen TBNR beinhalten ja auch besondere örtliche Gegebenheiten und Verkehrsverhältnisse. Du kannst mit deiner Formel weder die techn. Gegebenheiten des Autos (z.b. Frontantrieb, Heckantrieb oder Allrad) objektiv erfassen, noch die fahrerischen Fähigkeiten. Nimm mal eine Autobahnausfahrt, lass frischen Schnee dra
  2. Moin Moin Da gibt es nichts auszulegen und auch keine Waffengleichheit herzustellen. Der Par. 147 StPO kommt nicht zur Anwendung. Im Par. 46 Abs. 1 OwiG heißt es sinngemäß, daß die Vorschriften der StPO nur dann sinngemäß Anwendung finden, wenn dieses Gesetz (das OwiG) nichts anderes bestimmt. Im Par. 49 OwiG ist aber nunmal etwas anderes bestimmt. Ich seh bei Anwendung des Par. 147 Abs. 7 StPO sogar eine Benachteiligung für den Betroffenen im Bußgeldverfahren. Er hat nämlich nicht das Recht auf volle Akteneinsicht. Lediglich auf Auskünfte und Abschriften/Kopien von "für eine angemessen
  3. Moin Moin Ich seh durch die Aufforderung oder Bitte* nicht, wo die Gewaltenteilung berührt ist. Die Firma ist darin gar nicht involviert. Die Firma nimmt ja nichtmal Einfluß auf die StA. Die möchten nur, daß die Anwesend sind. Daß das die Gegner oder Zweifler von Messanlagen stört versteh ich schon. Besteht doch die Gefahr, daß den Sachverständigen mal genauer auf die Pfoten geguckt wird. Wehe das Radargerät (z.B.) steht nicht millimetergenau parallel zur Fahrbahn, da wird gleich Mord und Totschlag gebrüllt. Schlampig gearbeitet hier und schlampig gearbeitet dort. Jetzt brüllt mal die "Gege
  4. Moin Moin Ich finde die verlangten 7 "Abstrafungen" je Beamter pro Monat auch nicht wirklich viel oder unerreichbar. Das ist ja nichtmal eine pro Arbeitstag. Um da am Minimum zu arbeiten müßte man ja weg gucken. Die Ankündigung von Konsequenzen bei Nichterfüllung ist allerdings seltsam. Gruß
  5. Moin Moin Genau. Da bin ich ganz mit dir. Darum hat die Fa. Vitronic die Staatsanwaltschaften auch aufgefordert -oder gebeten- bei solchen Verhandlungen zugegen zu sein. Gruß
  6. Moin Moin Man sollte sich nicht so sehr auf Urteile von Amtsgerichten berufen. Das ist unterste Stufe der Rechtsprechung (das ist nicht abwertend gemeint sondern hierarchisch). Mir liegt z.B. ein aktuelles Urteil vom AG Oberhausen (Az. könnte ich nachreichen) vor, was das PSS als standartisiertes Messverfahren bestätigt. Und das sehen auch mehrere NRW OLG so. Und nu? welches AG hat richtig Recht gesprochen? Freisprechende AG Urteile werden nunmal nur selten bis gar nicht in eine höhere Instanz getrieben. Folglich können solche Urteile nicht gekippt werden. Der Fa. Vitronic ist ein Sach
  7. Moin Moin Ich könnte mir vorstellen, daß ein Gericht solch eine Versicherung bzw. Anwaltsklausel als "gegen die guten Sitten verstoßend" erklärt. Der Versicherungnehmer, der gegen eine nichtzahlende Versicherung klagt, würde dann gleich zweifach in die Röhre gucken. Die Versicherungsprämie ist futsch und die Owi ist auch noch zu bezahlen. Gruß
  8. Moin Moin Welche (gemessene) Geschwindigkeit willst du denn Vorwerfen? Oder anders gefragt, ab wann ist die Geschwindigkeit nicht mehr angepasst? Oder noch anders gefragt, welche Auslöseschwelle sollen wir einstellen? Das mit der nichtangepassten Geschwindigkeit ist nicht so einfach wie du dir das vorstellst. Aufklärung und Prävention ist ja hier im Forum schon schwer bis unmöglich. Da werden lieber elektronische Helferlein propagiert, damit das (vorsätzliche) Zuschnellfahren nur kurz für die Messstelle unterbrochen werden braucht und danach das angstfreie Rasen weitergehen kann. Die M
  9. Moin Moin Das 80er Schild ist übrigens etwa 250 Meter vor dem Blitzer und nicht wie du sagtest 50 Meter. Gruß
  10. Moin Moin Der Elsner Berg ist bekannter,... Die Friesenkurve (um die geht es hier) ist im hiesigen Bereich auch bekannt. Gruß
  11. Moin Moin War doch wohl nicht zwischen Du-Homberg und DU-Häfen, unmittelbar hinter der Rheinbrücke Richtung Dortmund? Gruß
  12. Moin Moin Ja. Ein Cousin 1. Grades ist Verwandtschaft 4. Grades in Seitenlinie. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht bis zum 3. Grad in Seitenlinie. Also kein Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft. Zu Onkel oder Tante (3. Grad) hätte man es noch, aber nicht mehr zu deren Kindern. Gruß
  13. Sobbel

    Die Jagd

    Moin Moin Sorry für die Abkürzung. Ich setzte wohl voraus, dass die bekannt sei. Die ED-Behandlung ist auch in der StPO verankert. Gruß
  14. Sobbel

    Die Jagd

    Moin Moin Die Unschuldsvermutung verhindert nicht automatisch jede Maßnahme gegen Verdächtige. Es sitzen ja reichlich Leute in U-Haft, es finden ED Maßnahmen statt, Durchsuchungen, vorl. Festnahmen usw usw. - trotz Unschuldsvermutung. Wenn das so enggrenzig gesehen würde, wie es die Zweifler und Kritiker hier gern hätten, wäre der Staat bzw. die Polizei verdächtigen Straftätern gegenüber handlungsunfähig. Bei der polizeirechtlichen Gefahrenabwehr gibt es den Begriff der Unschuldsvermutung nicht. Gruß
  15. Moin Moin Die Frage die sich mir stellt ist, ob hier überhaupt eine Sachbeschädigung vorliegt. Bei dem "Auto" wurde ja u.a. das Dach inkl. Front- und Heckscheibe entfernt. Von den "Abdichtungsmaßnahmen" ganz Abgesehen. In diesem Zustand wird es ja nie mehr offiziell auf die Strasse kommen, weil es keine Zulassung mehr bekommen wird. Die Fähigkeit zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" dürfte ja so nicht mehr gegeben sein. Die Rechtsprechung möchte aber diesen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" beeinträchtigt sehen, um an ihm eine Sachbeschädigung zu begehen. Man könnte also die Sachbeschädigung an s
  16. Moin Moin Sieht nach einem A3 (8L) aus in Kornblumenblau http://www.a3-freund...751-735-551.jpg Der wurde bis 2003 gebaut. Hab ich auch mal gefahren. Es gab ein ähnliches Blau (Nogaroblau) Irgendwann trifft die Fahrphysik auch einen Audi, sei er auch noch so neu. Gruß
  17. Moin Moin Die werden draufgepackt wegen bergauf. Auf ebener Strecke wär er ja schneller. Gruß
  18. Moin Moin Wenn man den Begriff "Privatgelände" rechtlich richtig benutzt - Nö. Außer in Ba-Wü (wie ich vor einiger Zeit lernen konnte): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-OWiGBWpP12&psml=bsbawueprod.psml&max=truehttp://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-OWiGBWpP12&psml=bsbawueprod.psml&max=true Gruß
  19. Moin Moin Unbestritten. Aber nicht so wie du es wohl gern hättest. Gruzß
  20. Moin Moin Gerne. Weil du nicht vom 315b StGB geschrieben hast, sondern vom 315 - und der bezieht sich nunmal so überhaupt garnicht auf den Strassenverkehr. Gruß
  21. Moin Moin Ich finde das eindeutig formuliert. Typischer Fall von EMA Abgleich. Seh ich keinen Hinweis drauf. Die Ehefrau als Fahrerin ist jetzt eher nicht "unbeteiligt" Gruß
  22. Moin Moin Eine konkrete Abstandsunterschreitung wird man dir nicht nachweisen können. Dazu fehlen Angaben über die gefahrene Geschwindigkeit und eine vorwerfbare Meterangabe. Eine Nötigung sehe ich -wenn überhaupt- bei deinem "Gegenspieler". Also ruhig Blut - ansonsten seh ich das so wie zorro69 Gruß
  23. Moin Moin Mein Posting bezog sich auf den Link von Gast225 zu dem RA Friedrichs und nicht auf die PTB Stellungnahme, deren Inhalt mir bekannt ist, die aber nicht Bestandteil in dem Link ist. Der Abschnitt 3.5.4 der PTB 18.11 ist so übertitelt: "3.5.4 Dokumentation in einem Negativ- oder Umkehrfilm" Und das sind die guten alten Nassfilme aus der Zeit vor der digitalen Fotografie. Gruß
  24. Moin Moin Hat schon jemals ein Richter oder Anwalt darauf geachtet, dass dieser Abschnitt der PTB 18.11 (3.5.4) sich nur auf Nassfilme bezieht und für digitale Bilder keine Gültigkeit hat? Selbst unser uralt Multanova 6F macht Digitalbilder. Gruß
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