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Maeckes1337

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  1. Jeder Laie versteht das Strafgesetzbuch auch, sofern er lesen kann. Wir werden nie auf einen grünen Zweig kommen, da hier zwei bis drei verschiedene Weltbilder aufeinandertreffen. Ich kann mit dieser Unfehlbarkeit und mustergültigen Aufsicht der Exekutive nichts anfangen. zorro69: Klar wurde hier sehr provokant nach den Rechten und Möglichkeiten bei so einem Fall gefragt, trotzdem verstehe ich dich nicht. Im System, in welchem wir leben, entscheidet die höhere Gewalt ob richtig oder falsch! Ja ich war zu schnell in dieser Situation, aber war ich wirklich eine Gefahr für die öffentliche O
  2. Ich habe hier nicht nach schuldig oder unschuldig gefragt... Habe keine Post bekommen Die netten Herren, haben wohl - zum Glück - mit einer Einrichtung ohne Video gelasert. Was hier von sich gegeben wird, ist unglaublich. Ich allein, kenne von 3 Fällen, in welchen die ES3.0 nicht ordnungsgerecht bzw. falsch benutzt wurden! Fall1: gemessene Geschwindigkeit hat nicht gestimmt Fall2: Methode bzw. anweisungsgetreue Benutzung wurden angezweifelt Fall3: Aufbau der Messeinrichtung wurde angezweifelt Alle 3 Fälle fielen zu Gunsten des Fahrzeugführers aus! Soll ich die Frage, ob ich glaube,
  3. Ist heute tag der lappen? Oder der Tag der jungen Beamten zum aufsteigen? Geht CDU wählen! Rechtsstaat heißt die Freiheit des Individuums zu schützen, nicht 40% mehr Gehalt zu bekommen. Willkür ist fehl am Platz! Hier wurde simpel etwas gefragt und Post 2-5 war auch objektiv und hilfreich, aber was soll das danach dann?! Ich bitte hiermit einen Moderator diesen theard zu schliessen.
  4. Ich unterschätze die Beamten keinesfalls, ich gehe nur davon aus, dass diese auch nur Menschen sind und somit nicht unfehlbar sind! Da das sogenannt kommt daher, da der Zusammenhang Deutschland und Rechtsstaat teils lächerlich wirkt. Meine Aussagen basieren lediglich auf Erfahrungswerten. Nein, das sollte nur verdeutlichen, dass eventuell gar nicht gemessen wurde. Falls aber doch gemessen wurde, sind auch die Beamten fehlbar. Da ein Streifenwagen in der Nähe stand, kann davon ausgegangen werden, dass gelasert wurde. Falls mit einer veralteten Messeinrichtung gemessen wurde und
  5. Okay, ich nehme mir nun ersthaft 5Minuten um dir näherzubringen, was mich zu meinen Annahmen führt, den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung anzufechten. Punkt 1: Wir leben in Deutschland in einem sogenannten Rechtsstaat. Punkt 2: Die Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitungen, gegen welche Widersprüche eingelegt werden, werden bei einem nicht gerade geringen Teil zugunsten des Betroffen entschieden. Punkt 3: Es kommt nunmal sehr häufig vor, dass Messeinrichtungen nicht ordnungsgemäß aufgebaut bzw. benutzt werden. Punkt 4: Wie soll ich als normal-Sterblicher Hersteller-Angaben
  6. Es kommt dazu, dass es sich um einen "Firmenwagen", nehmen wir an der Fahrer kann nicht identifiziert werden, wie läuft das dann ab? Anfechtbar sollten ja folgenden Punkte sein: - falsche Benutzung des Messgerätes (kein ordnungsgerechter Aufbau) - keine Lizenz des Polizisten für das Messgerät Gibt es sonst noch etwas zum anfechten? Erstmal danke für die Antworten. Grüßen
  7. Hallo, nehmen wir an Person A wird von der Polizei mit 160kmh gelasert - erlaubt 100. Die Messung erfolgt aber nicht auf einer ebenen Strecke sondern auf einer Steigung von 5%. Die Polizei hält Person A auch nicht an. Hat die Messung überhaupt eine Gültigkeit? Habe hier etwas von dem Messgerät Leivtec Leica XV 2 gelesen, wie verbreitet ist diese Messeinrichtung? Hätte eine Messung mit der Leivtec Leica XV 2 vor Gericht Gültigkeit? Grüsse Maeckes
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