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Sobbel

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  1. Moin Moin Freund und Helfer kommt von: "Na warte Freund, ich helf dir gleich" Gruß
  2. Moin Moin Wenn man sich diese Stellungnahme durchliest, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass sich dieser ominöse SV "Dr. N." nicht nur nicht mit Vitronic in Verbindung gesetzt hat, sondern auch nicht mit der PTB. @dimei Ein Softwaresprung von 1.5.5 auf 3.2.4 wäre allerdings sehr erheblich. Woher hast du die Info von und zu dieser Version? Gruß
  3. Moin Moin Vorsicht. Ihr Tippgeber bewegt euch im Bereich von Straftaten (Par. 257 und/oder 258 StGB) Das dürfte dem Forumbetreiber nicht gefallen. Gruß
  4. Moin Moin Das ging mir auch sofort durch den Kopf und dürfte auch zutreffender sein als der 315c. Gruß
  5. Moin Moin Beide Sachen sind bei uns Standard. Aber nur für uns. Die "Stadtpolizei" hat beides nicht. Da kann man (fast) jeden Text einblenden und VZ schalten. Aber keinen Freitext. Wir sind gefragt worden welche Texte und VZ wir haben möchten. Lernt ihr in der Schweiz nicht wie man Gesetze liest? Falls ja - wundern mich deine sinnbefreiten Bemerkungen doch sehr. Gruß
  6. Moin Moin Das fällt wohl weniger in die Kategorie "Verkehrszeichen" als denn unter http://dejure.org/gesetze/StVO/36.html insbesondere wenn "nicht überholen" eingeschaltet ist. Das sieht dann so aus wie hier (nur mit anderem Text): http://www.rp-online.de/polopoly_fs/polizei-nrw-verkehrhinweise-streifenwagen-englisch-autoreporter-1.2492861.1348810641!/httpImage/871885812.jpg_gen/derivatives/rpoPanorama_446/871885812.jpg Eigentlich sollte es ausreichen, wenn der Streifenwagen auf dem linken Fahrstreifen fährt, dort den Verkehr über alle Fahrstreifen verlangsamt und "einfängt". Es dürfte hi
  7. Moin Moin Dann wär das Ding ja nur unterwegs und unsere Quote bräche ein. Gruß
  8. Moin Moin Da drängen sich unweigerlich Fragen auf. Ich kenn mich zwar mit der ES3.0 nicht aus, aber bei uns ist es üblich, daß die Beschilderung vor und nach der Messung überprüft wird. Das wird auch im Messprotokoll eingetragen. Wenn tatsächlich 70er aufgestellt waren, im Protokoll aber die 60er vermerkt sind, dürfte das die Messreihe anfechtbar machen. Eine andere Frage ist, ob dieser falsche Tatvorwurf (so er denn tatsächlich falsch ist) ein "heilbarer Mangel" ist. Schließlich sind unterschiedliche TBNR betroffen, die den TE vom Bußgeld in den VG Bereich fallen lassen. Das ist m.M.n.
  9. Moin Moin Mit dieser Aussage stellst du eine fiese Behauptung auf. Die Fotos sind mit einer digitalen Signatur versehen und sind manipulationssicher. Würde manipuliert, würde diese Signatur unrettbar zerstört. Die beteiligten Stellen dürfen und werden an den Fotos nichts verändern. Das OA kann von dir kontrolliert werden. Beauftrage einen RA bzw. SV - die machen das dann. Gruß
  10. Moin Moin Das Urteil vom AG Tiergarten verwundert mich. Im Frühjahr hat bei der PTB ein Treffen stattgefunden. Teilnehmer waren Leute der PTB, von Vitronic, von Bußgeldstellen und Amtsgerichten. U.A. thematisiert wurde das Urteil vom AG Aachen (444 OWi-606 Js 31/12-93/12). Hierzu liegt mir eine Stellungnahme der Fa. Vitronic sowie weiterer Schriftverkehr vor. Da ich z.Zt. Urlaub habe und mir diese Unterlagen hier nicht vorliegen, kann ich daraus nicht zitieren. Daher kann ich nur aus dem Gedächtnis Teile der Vitronic Stellungnahme widergeben: In dem Achener Urteil ist ein Sachverständige
  11. Moin Moin Sie haben eins und zwar ein deutlich besseres als das "Muster" Gruß
  12. Moin Moin Murks, Murks - ich hab das schonmal von irgendwem gehört. Ich komm nur grad nicht drauf von wem. Ach egal - der ist bestimmt nicht wichtig. Gruß
  13. Moin Moin Nicht das du gegen Anhörungspflichten verstoßen hast Gruß (nichts für Ungut - ich mag so Stilblüten)
  14. Moin Moin Ich wortklaube mal mit. Da hier eine Owi vorliegt, ist dein Link zum strafrechtlichen Vergehen zwar nett, aber falsch. Sechs - setzen. Der Duden sagt dazu u.A. folgendes: "gegen ein Gesetz, eine Norm o.Ä. verstoßen" http://www.duden.de/rechtschreibung/vergehen Selbst wenn er Groß-/Kleinschreibung beachtet hätte, wäre das Wort nicht falsch benutzt. Gruß
  15. Welche? Müßte er da nicht gegen Regeln verstoßen haben? Hat er gegen Regeln verstoßen? Wäre doch nicht schlimm, Regeln sind doch fehlerbehaftet (Moderatorenaussage). Darf ich nur dann Moral predigen, wenn dies rhetorisch einwandfrei, mit eloquentem Wortwitz und korrekter Rechtschreibung geschieht? Gruß
  16. Moin Moin Solche Geschwindigkeiten auf Landstrassen sind schon allein wegen ihrer Höhe pauschal gefährlich. Kommen noch zusätzlich andere Faktoren (Rehe, Wildschweine, Rüben, Sand, Kies, Öl, Einmündungen, Kreuzungen...) hinzu, wird es sehr sehr gefährlich. Und irgendwann kommen wir und sammeln die ganze Menschenmatsche ein, gehen kotzen, malen ein paar Striche auf die Fahrbahn, machen Fotos, schreiben ein paar Zeilen und alles wird gut - sowas sorgt u.a. für den Erhalt meines Arbeitsplatzes. Auf dem Grabstein steht dann sowas wie: "Das war der moralisch korrekte Unfall" oder "da war noc
  17. Moin Moin Der Bildabgleich unterliegt nur niedrigen rechtlichen Voraussetzungen. Ob er aber selbstverständlich geworden ist weiß niemand - außer den SB. Wenn die SB das immer nutzten, wäre es schon selbstverständlich. Gruß
  18. Moin Moin Ist aber kein Kriterium für die Tatmehrheit. Auch bei einer Fahrt kann ich mehrheitlich vorwerfbare Owi begehen. Ich seh das wie Gast225 - Tatmehrheit ist möglich und begründbar. Gruß
  19. Moin Moin Darauf hast du keinen direkten Einfluß. Es sind Fälle bekannt -zumindest einer- in dem der SB wegen einem VG ins EMA geguckt hat. Ein Vorteil ist es sicher nicht. Es kann auch sein, daß der im Halterhaushalt wohnende Sohn gefahren ist. Der Weg zu ihm ist jedenfalls um einiges kürzer und damit ist nicht nur der räumliche Abstand gemeint. Gruß
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