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Sobbel

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  1. Wo hast du denn den Unsinn denn her? Zeig mal Bilder . . .
  2. Könnte ein ungünstiger Blickwinkel für die Kamera sein. Da möchte ich nicht die Bilder sehen.
  3. Bis dahin hätte ich sogar danke gesagt. aber der Rest ist (wie von dir gewohnt) nur geistige
  4. Das ist eigentlich nicht dumm. Dieses Recht hast du ja nur gegenüber einem ganz eng begrenzten Personenkreis innerhalb der Familie. Die Behörde wüsste da sofort wo sie suchen muss. Der Weg von der Mutter als Halterin zum Sohn als Fahrer ist da nicht weit. Du denkst wirklich, das es reicht zu schweigen und dann passiert einem nichts mehr? Das wär doch viel zu einfach und ist sehr blauäugig und kommt dem "Strafanspruch des Staates" so gar nicht entgegen. Es ist doch auch gar nicht nötig das dein Sohn was sagt. Die Behörde hat als Beweis ein Foto. An mögliche K
  5. Ab Standort des Schildes ist es aufgehoben und nicht ab Sichtbarkeit. Das ist analog zur Gültigkeit der VZ 274. Hier in dem Fall steht das Aufhebungszeichen etwa 200 Meter hinter der Messstelle. Ich seh keine Unverfrorenheit. Aber von deiner Seite kommt immer so ein Dummgeschwätz. Diese auffällig rot umrandeten Vorschriftszeichen will nie jemand sehen. Selbst bei 50 Meter Vorbeifahrt werden die ignoriert . . . oder soll ich sagen "übersehen". Und diese völlig unauffälligen grau/weißen Aufhebungszeichen 282 hingegen erkennt der geneigte Raser schon aus mehreren 100 Meter Entfernun
  6. Jetzt wird's mir hier zu blöd
  7. In diesem Fall nicht so schlimm denk ich. Wir denken ja das gleiche darüber.
  8. Danke. Trotzdem tust du grad so, als würde jemand der eine Immobilie erbt oder ein erkleckliches Sümmchen Geld , plötzlich ärmer als vor dem Erbfall. Da kann ich dich beruhigen, das ist so nicht. Und jetzt hör auf zu jammern. Jeder Staat nimmt von seinen Bürgern Steuern. Trotz Steuer blieb uns vom Nachlass meines Vaters ganz schön was übrig bzw. wird uns was übrig bleiben (der Steuerbescheid ist noch nicht da). Das würde ich in meiner charmant netten und höflichen Art schon hinkriegen.
  9. Dem, der Erbschaftssteuer zahlen muss, bleibt immer mehr, als er vorher hatte. Von Enteignung kann also gar keine Rede sein. Dann hätte ich mein ganzes Leben schon unberechtigt Steuer gezahlt. Mein Gehalt hat bestimmt auch schon mal jemand vor mir versteuert. Nach dem Erbfall ist der über dem Freibetrag liegende Nachlass irgendwie "Einkommen" des Erben. Wo soll das ganze Geld denn herkommen, mit dem die schuldlos und schuldhaft Bedürftigen oder Faulenzer alimentiert werden. Das sind Straftäter wie Diebe und Bankräuber und Mörder und Kinderschänder. Schon die B
  10. Das du gerne die Steuer.....sagen wir mal...gespart.....hättest. Euch blieben doch immer noch 8600 Euro - ganz ohne dafür zu arbeiten. So ist das nun mal bei etwas entfernt verwandten Erben. Die 30% zahlst du ja auch nur für das, was über den Freibetrag liegt. Immer mal locker durch die Hose atmen. Und vor allem nicht immer pauschalieren.
  11. Das kann ich so nicht bestätigen. Jedenfalls nicht so pauschal "die Banken" . Vor etwas über einem Jahr ist mein Vater verstorben. Weil der mit Geld etwas jongliert hat, haben wir Unterlagen von einigen Banken im Nachlass gefunden u.a. Santander, Commerzbank, Sparkasse, Ing-DiBa und Targobank. Nach Vorlage des Erbscheins waren die alle sehr kooperativ und haben mir Auskunft erteilt und haben ältere bis alte Kontoauszüge überlassen und die Guthaben relativ zügig überwiesen. Insbesondere die hiesige Sparkasse (das war wohl seine "Hauptbank") war äußerst hilfsbereit. Allerdings hat
  12. Wir müssten uns jetzt eigentlich erst über Besitz und Eigentum unterhalten. Aber das spar ich mir. Wenn du, gerade im Ausland, vernünftig fährst und nicht wie ne Wildsau, bräuchtest du dir um sowas keine Gedanken machen. Die Fahrzeuge werden ja nicht bei Lappalien eingezogen, sondern bei richtig heftigen Verstößen. Da musst du echt wie eine Wildsau gefahren sein oder stark unter Alkohol. Die Schweiz und ich glaube auch Dänemark ziehen Mietfahrzeuge, Leasingfahrzeuge und auch Firmenwagen ein. Was glaubst du, was die dein Kreditfahrzeug interessiert? Ansonsten schließe
  13. Du glaubst gar nicht wie viele Autofahrer nicht auf die Idee kämen für einen Radling zu bremsen. Vielleicht trefft ihr euch mal . . .
  14. Na du bist bei einer grünen Füßlingsampelfurt und auch wenn du da (unerlaubterweise) mit dem Fahrrad drüber führest, hätte dich der Kraftling nicht umzumangeln. Und wenn sich das nur auf den § 1 StVO (immer das Gesetz dazu nennen) zurückführen ließe, ist das eben so. Aber da gibt es ja noch den § 9 Abs. 2 StVO Wenn du dann aus dem Krankenhaus rauskämest, würde sich ggf. ein Richter mit der Schadensaufteilung beschäftigen. Aber schlechterdings könnte es dir u.U. egal sein wenn du im Leichenschauhaus liegst. Warum sollte er davon ausgehen können? Du gehst ja offensichtlich auch d
  15. Wenn du den Müggelsee querst, wär wohl ein Schifffahrtsamt zuständig Aber Spaß beiseite - Du würdest zumindest eine Teilschuld haben. Der Autofahrer hätte ja auch einen Fehler gemacht. Aber wie das ein Richter aufteilen würde - keine Ahnung.
  16. Wolltest du nach rechts abbiegen und dem Müggelseedamm folgen, müsstest du auf dem Radweg die Ampel für Autos beachten und könntest dann bei Grün (fahrend) abbiegen. An der Fußgängerampel wärst du wartepflichtig ggü Füßlingen. Wenn du den Müggelseedamm überqueren willst, musst du das Rad schieben und Füßling werden um dann die Fußgängerampel zu beachten. Autos wären dann wartepflichtig. Diesen Vorrang würde ich mir allerdings nicht erkämpfen und ggf. lieber warten bis frei ist.
  17. Das nennt sich Einmündung (siehe § 8 StVO "An Kreuzungen und Einmündungen...") Was hast du denn für Kasperbildchen auf der Ampel für die Querungshilfe/Furt? (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 u. 6 StVO)
  18. Du warst also einfach nur zu ... zu ... (wie soll ich mich neutral ausdrücken...? ach ich wills nicht) ... zu blöd für die Polizei.
  19. Bedeutet allerdings 1. dasssss dir irgendwer gesagt hat, dasssss ich einen Fehler gemacht habe. Sonssssst wärssssst du ja ersssst in drei Wochen wieder unter dem Stein vorgekrochen. Und 2. hättesssst du allein den Fehler ohne Vorsagen nie entdeckt. Wenn du da jetzt zu viele s siehst, kannst du sie mit TipEx wegmachen.
  20. Das wäre es, wenn ich vorlaut einen Fehler mit einem Fehler dummverbessert hätte. Du musst nicht immer wieder so prachtvoll deine Intelligenzferne zeigen. Wir wissen es inzwischen alle im Forum. Die kann wegen mir ein Studium über das Liebesleben der Pflastersteine im Weltall absolviert haben. Wichtig ist, das dass was sie schreibt richtig ist. Und jetzt kriech wieder unter deinen Stein.
  21. Das hab ich ja ganz vergessen. Es gibt ganz ganz viele Gesetze. Soll ich mal paar aufzählen?
  22. Falsch. Die Rechtsgrundlage dafür steht nicht in der StPO. Frag mal deinen Richterfreund, den mit dem (!) Aber selbst wenn du Akteneinsicht bekämest, wüsstest du wahrscheinlich gar nicht, worauf du achten solltest. Du kriegst am Amtsgericht bei Owi immer ein Stuhlurteil. Aber eigentlich ist es gar kein Stuhlurteil. Bei der Verkündung stehen ja alle im Saal. Auch da sollte dir ein Anwalt helfen können. Weil das Gesetz stets auslegungsbedürftig ist und wir in Deutschland immer Einzelfallurteile bekommen und keine "Präzidenzurteile"
  23. Wenn du schon einem Anwalt die Arbeit abnehmen möchtest, solltest du das, was du da findest, auch durchlesen. Deine drei Links treffen auf deine Situation nicht zu. Nur weil ich Krititik übe, geh ich dich nicht an. Ich hab das gefragt, was ein Richter auch fragen würde bei deiner Argumentation. Nur so am Rande: Am Amtsgericht bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist erlaubt, dass sich der Betroffene selber und allein reinreitet.
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