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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Das kann man schlecht dem Foto entnehmen. Es gibt auch nur eine "empfohlene" Aufstellhöhe. Insofern geh ich mal von einer korrekten Höhe aus und unterstell dabei keinen Fehler. Aber ein Blick ins Messprotokoll lohnt sich da sicher, wie auch die Nachfrage in der Hauptverhandlung (nicht früher) wie zur Fahrbahn gemessen wurde. Einfach so mit dem Zollstock runter messen ist ja nicht. Die Anlage steht nicht "so nah wie möglich" an der Fahrbahn. Das ist allerdings ein Erfordernis aus dem Handbuch. Jetzt ist dort keine Schutzplanke, die die Bediener beim Aufstellen und die Anlage beim Ar
  2. guckst du hier: Konkreter kann ich das nicht beantworten. Ich weiß ja nicht welche Fahrtrichtung besetzt war. Da kannst da gerne anrufen und mal nett nachfragen. Das ist Info aus erster Quelle und völlig zuverlässig. Polizeiinspektion Zusmarshausen - 08291/1890-0 Die werden nicht selber die Messanlage bedienen oder aufstellen, können dir aber sicher weiterhelfen. Wenn du dich fragst, ob du gemessen wurdest, musst du halt warten ob ein Brief von der Bußgeldstelle kommt. Das dauert in der Regel nicht all zu lange. Gerne.
  3. Diese Aufstellung ist polizeitaktisch super - entspricht aber nicht dem Handbuch. Die Messungen sind angreifbar. Da wird im Nachgang zu viel Zeit bei Gericht verplempert.
  4. Mit der Kamera wird (als Low-Res Übersichtsaufnahme) die rechtswidrige Tat gefilmt - daher Tat-Cam. Die Kamera unten ist eine Ident-Cam weil der Fahrer damit identifiziert werden soll. Von den (Hi-Res) Ident-Kams kann es mehrere geben, die auf der Brücke, über dem jeweiligen Fahrstreifen stehen. Die Bezeichnungen sind also normale Herleitungen. Ja. Die Kameras blicken dem zu Messenden Verkehr entgegen. Ich weiß ja nicht was du gesehen hast. Vielleicht wars auch nur ein Nistkasten. Das ist doch nur eine Frage des handwerklichen Geschickes der Messbediensteten. Vielleich
  5. Kurz vor Zusmarshausen Richtung Stuttgart ist bei Km 72,5 jedenfalls eine Abstandsmessstelle auf der Fahrbahn markiert. Ebenso in Gegenrichtung. Das ist die Brücke "Waldstraße". Ob die am fraglichen Tag besetzt war und in welche Richtung . . . . wer weiß. Unten im Mittelstreifen steht nur eine sog. Ident-Cam - die tut nix, die will nur den Fahrer filmen. Gemessen wird von da unten nichts mehr. Oben auf der Brücke (dein dunkler Gegenstand) könnte die sog. Tat-Cam gewesen sein. Die dürfte über das Geländer gehängt gewesen sein. Street-View Wenn du da mal guckst
  6. Und davon regnet es? Aber käm ja für den März eh zu spät.
  7. Dann kanntest du das tote Meer ja auch schon als es noch krank war.
  8. Ich würd mich rth anschließen und kein Geld mehr als nötig raushauen. Wenn die Behörde sich nicht weiter rührt, Ball flach halten und nichts tun. Sind alles ungünstige Umstände für dich.
  9. Wenn die verstorbene Mutter doch den Zeugenbogen bekommen hat und keine Anhörung, sind dem SB doch schon Unstimmigkeiten aufgefallen....evtl. Geschlecht und/oder Alter. Wenn die Mutter schon tot war, bevor die Tat passierte ist das auch irgendwie dumm. Hat denn der Sohn die selbe Meldeadresse wie die Mutter zu Lebzeiten? Wann waren denn Todestag und Tattag?
  10. Ist völlig klar das du hier diese Zahlen losgelöst von den Berliner Ursachen nennst. Da hört sich dein Anstieg um 22 natürlich reißerisch an. Aber wenn man sich die Statistik genauer anguckt, fällt einem auf, dass bei der Geschwindigkeit "nur" ein Anstieg von 7 Toten zu verzeichnen ist. Das ist zwar immer noch viel (von 9 auf 16) aber natürliche Schwankung. Es wird halt immer dumme Raser geben, denen sowohl die zul. Geschwindigkeit als auch die Messungen egal sind. Ob das wenigstens die Geschwindigkeitstoten von nächstem Jahr werden weiß ich nicht. Die dummen Raser müssten ja da
  11. Das war schon immer so. Ich hab da am 08.12.2024 was zu geschrieben: http://www.radarforum.de/forum/topic/43313-neuer-un-klimabericht-teil-iii/?do=findComment&comment=914248 Meine Kinder (die Enkel erben ja zunächst mal nichts) werden sicherlich mit meinem Erbe umgehen können. Meine Ignoranz gibt's gratis dazu. Mit all dem kann ich umgehen.
  12. Musst du kleiner Wicht dich hinter einem Fakenick verstecken. Hast wohl keine Eier in der Hose was? Wie erbärmlich du bist.
  13. Du hast dein Studium fertig - mehr aber auch nicht. Da gratuliere ich dir. Nur gut, dass du hier nur einen fiktiven Fall geschildert hast. Dann brauchst du dich nicht blamieren und niemandem sagen, dass du in einem Internetforum um rechtlichen Rat und Hilfe bittest. Es wirft irgendwie kein gutes Licht auf dich als Dipl. Jur., dass du dir sowas nicht selber erarbeiten kannst. Ich weiß ja, dass du auf meine Ratschläge nicht so ansprichst, obwohl du sie als Dipl. Jur. verstehen solltest. Dennoch gebe ich dir noch einen mit auf den glitschigen beruflichen Weg: Falls du mal anwaltliche H
  14. Wer war denn nun der Fahrer? der Herr "Weißnichtmehr" oder jemand anderes? evtl. der Herr "Ichwarvielzuschnell" ? In welchem Verhältnis stünde ggf. der Halter zu dem Fahrer (wenn es nicht gleiche Personen sind?) Eine Einstellung zu erreichen wenn man nur behauptet "Ich bins nicht gewesen" wär ja zu einfach. Da wird nämlich gern mal gelogen. Genau so wirds gewesen sein.
  15. Du hast ja mal wieder herrlich deine intelligenzferne gezeigt. Du hast lediglich die Rechtsgrundlage für die "unangepasste Geschwindigkeit" genannt. Dummerweise sind die Straßen voll von Typen wie dir. Und da brauchts natürlich Schilder und Tachos (sonst hättet ihr ja nichts zu ignorieren).
  16. Hier hat der SB dem Halter aber direkt einen Zeugenbogen geschickt. Der wird also schon erkannt haben das der Halter nicht die Fahrerin war.
  17. Du darfst das gerne versuchen. Ich bin das immer und brauch das nicht versuchen. Auch in deinem Fall war ich zu keinem Zeitpunkt unsachlich oder unhöflich. Du kannst davon Gebrauch machen wie du möchtest. Ich halte das allerdings für sehr unklug. KlausK hat es ja erklärt. Die Erklärung hab ich mir gespart. Das hab ich auch gar nicht behauptet. Ich habe lediglich mit "sollte" die Möglichkeit in Betracht gezogen und dir dazu etwas gesagt. Jetzt trifft das nicht zu, da darfst du meinen Hinweis natürlich gerne als hinfällig betrachten. Du darfst ger
  18. Was mir da grad noch einfällt: Sollte es sogar um Fahren ohne Fahrerlaubnis gehen, verjährt das erst nach einigen Jahren. Könnte also länger für unruhigen Schlaf sorgen.
  19. Wieviel zu schnell war sie denn? Und wo war das (Innerorts oder außerorts) ? Davon ist nämlich (auch) abhängig ob es sich lohnt mit der Behörde Spielchen zu spielen und die Gefahr eines (kostenpflichtigen) Fahrtenbuches in Kauf zu nehmen. Bei richtiger Raserei erreicht wohl auch der Ehrgeiz der Bußgeldbeamten ein anderes Level. Das kann niemand beantworten. Es gibt zu viele Behörden mit ebenso vielen Arbeitsweisen. Ja, das wäre einfach und das wird die Behörde auch tun, wenn du dich weiterhin unkooperativ verhältst und dich gar nicht rührst. Euer Familienstand dürfte
  20. Schon mit dem "Gucken" ist die Raserfraktion doch rettungslos überfordert. Die sehen doch noch nicht mal Schilder, geschweige denn zivile Polizeiautos. Wenn du schon von "auffälligem" Fahrverhalten sprichst.....die Raser sehen dann nur ihresgleichen.
  21. Deinen ersten Beitrag im Forum "Lasern ohne Anhalten aber Kamera" hab ich dir sachlich und fundiert beantwortet. Plötzlich kaperst du einen anderen Thread der schon 7 Monate ruhte, nur mit dem Zweck gegen mich zu stänkern. Wenn ich mich in irgendeiner Form beleidigend oder unsachlich oder nicht der Netiquette entsprechend, äußere wird mich ein Moderator darauf hinweisen. Aber ganz sicher kein neuer User, der außer seinem allerersten Beitrag (du hast bis jetzt 8) nur stänkert. Wobei du nach deinem 7. Beitrag schon einen moderativen Hinweis erhalten hast (großes Kino). Dir sei
  22. Dann mach ich den mal scharf. Dazu hab ich gar nichts geschrieben. Auch dazu hab ich nichts geschrieben. Doch, grundsätzlich schon. Ich hab bei Blechschildern Konjunktiv benutzt. Das lässt alles offen. Dann hab ich den "Ist" Zustand beschrieben, denn dort stehen ja keine Blechschilder sondern die Überkopf LED (VBA/WVZ was auch immer) und die sind immer zu sehen. Das hab ich erwähnt weil der TE mit sich im Zweifel war ob er ein Schild nicht gesehen hat. Diese Zweifel hab ich ihm genommen. Aber wie dem auch sei. Deine Ausführungen machen mei
  23. Das hat nichts mit meiner Moral zu tun. Eher mit meinem Beruf. Den empfinde ich nach wie vor als Berufung. Es gibt nichts schlimmeres, als einer Mutter mit zwei Kindern sagen zu müssen, sie ist per sofort Witwe und dann noch sagen zu müssen (wenn ich gefragt werde) der ist eigentlich selber schuld weil er gerast ist wie ein gaskranker. Wenn ich hier also auf eine Moraldrüse drücke, ist das meine Sache. Warum sollte ich immer Tempomat 50 fahren? Es gibt auch Strecken da darf man 70 oder 100 fahren.
  24. Nur mal zur allgemeinen Info, weil das ja doch öfter auftaucht. Ausgeschaltete, digitale oder sonst irgendwie nicht leuchtende Verkehrszeichen, heben kein vorheriges Streckenverbot auf. Das ist einfach nur so, als wäre da kein Schild. Es käme ja auch niemand auf die Idee, zwischen zwei Blechschildern auf eine Aufhebung zu schließen, nur weil da eben kein Schild ist. Wenn vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung war und dort "geblitzt" worden wäre, würdest du vermutlich am Fliegenfänger kleben. Dann hast du diese Gefahrzeichen wohl auch nicht wahrgeno
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