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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Mehr wird man dir aber nicht entgegenkommen. Drum Augen auf mit welcher verbotenen Frucht man fährt.
  2. Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht.....
  3. Abstandmessung ohne Geschwindigkeitsmessung geht nicht. Weil sich dein einzuhaltender Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Je schneller desto Abstand. Wenn du innerhalb einer begrenzten Strecke auch noch zu schnell warst, ist natürlich tateinheitliche Ahndung möglich.
  4. Alle? Da hätten bei dir doch alle Alarmglocken bimmeln müssen. In unserem Raserstaat fährt man ja eher zu schnell als zu langsam. Bauarbeiten oder Baumarbeiten? Eine Baustelle kann ja durchaus länger andauern, so dass dort gemessen werden sollte. Baumfällarbeiten ist ja eher eine "Tagesbaustelle" und würde bei uns eher nicht bemessen. Mit wieviel wurdest du denn gemessen? Und mit welchem Messgerät? Nett das du das so ausdrückst, denn das bedeutet ja nicht, dass keins da war. Mit Vermutungen kommst du in unserem Rechtsstaat nicht weit. Das könnte das Mess
  5. Danke für die Rückmeldung. Meiner Meinung nach hast du die richtige Entscheidung getroffen. Spart Geld und Nerven, zumal das Foto untadelig ist.
  6. Nun sind ja einige Wochen ins Land gezogen und du wirst in Form vom Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid von der Behörde gehört haben. Welche Geschwindigkeit und Überschreitung stehen denn im Raum? Du hast dich hoffentlich nicht in die Arme von irgendwelchen Online Anwälten begeben und einen RA am Wohnort genommen (wenn nötig)?
  7. Tut er gar nicht sagt der, der nur ab und an unter seinem Stein vor kriecht.
  8. Das ist doch nicht vom Land abhängig. Hätte er weder Alkohol noch Drogen intus, wäre dem TE ja gar nichts passiert bei so Tests. Der TE wäre aber von diesem Linksverdreher so beraten worden: Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass. Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf.
  9. Bei diesem Vorfall muss man sich doch etwas ganz anderes Fragen. Nämlich, wie kommt sowas in die Presse. Das sind ja zunächst mal Polizei Interna und sind ganz bestimmt nicht pressefrei.
  10. Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?
  11. Flönz auch nicht. Aber das ist wieder was anderes.
  12. Von Flenspunkten war auch nicht die Rede.
  13. Hast du nicht kürzlich erst eine Ermahnung bekommen . . .
  14. Solange er den Vorgaben entspricht, nicht. Danke fürs Nachplappern.
  15. Natürlich sagen die das. Die generieren damit Einkommen und suggerieren dir Hoffnung. Der Auswerterahmen sitzt so wie er sein soll. Die Grundlinie ist unterhalb der Aufstandsfläche der Räder. Mindest teilweise ist ein Rad oder das Kennzeichen drin und kein weiteres Fahrzeug im Rahmen auf der benachbarten Fahrspur. Eine Bestimmung bezüglich der Frontscheibe gibt es nicht. Zahlen und glücklich sein.
  16. Nur? Du verkennst die Stellung dieses Gerichtes. Hier herrscht aber Freizügigkeit, du musst nicht hier bleiben. Na der muss es ja wissen. Diese Links gehen zu Leuten, die mit ihrer Meinung Umsatz machen, Geld scheffeln und bei den Betroffenen eine Hoffnung schüren die fehl am Platze ist. Na du bist ja wieder da. Ansonsten hast du nur Gesülze in diesem Thema hinterlassen.
  17. Dass du diese Beschlüsse hier nicht erwähnst, war mir klar. Die passen nunmal nicht in deinen Kram. Ich muss doch gar nicht mehr wach sein. Die Erde dreht sich zwar mit mir, aber nicht um mich. Geh mir weg mit dem unsäglichen Grün Clan. VUT Verkehr in Zusammenhang mit "Fachmedien" zu nennen ist schon sportlich. Die veröffentlichen Aufsätze und teilen darin ihre Meinung mit. Mehr nicht. Die Wahrheit ist: Das BVerfG ist unser höchstes Gericht. Was dort verlautbart wird, ist wie ein Gesetz und bindend (§ 31 BVerfGG). Was die Richter dort von sich geben kommt noch vor den 10 Ge
  18. Das Warten hat doch ein Ende. Von mir fast unbemerkt hat sich das BVerfG schon im Juni 2023 zu gleich drei Beschwerden (zu Leivtec, zu Traffistar S 350 und zu Vitronic M1HP) geräuspert und diese Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründungen sind ähnlich. Das es keine Leitsätze gibt, formulier ich mal mit eigenen einfachen Worten (ich möchte hier niemand überfordern) - Standardisierte Messverfahren werden (wiedermal) bestätigt. Die Tatgerichte unterliegen nur einer reduzierter Beweiswürdigung. Man ist ja nur im Owi Verfahren und nicht bei Straftaten. - D
  19. Da gibts nichts zum Aussitzen. Das ist ja eben kein nichtiger und damit unwirksamer Verwaltungsakt. Welches Prinzip? Ich fahr zu schnell aber zahl mal einfach nicht? Oder hast du ein anderes? Ja seh ich auch so. Diese zusätzlichen Gebühren hat sie hiermit schon gebucht: (es sei denn die Behörde zieht kulanterweise zurück) Damit erklärt sie, dass sie mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.
  20. Hattest du nach etlichen Wochen mal wieder Freigang oder was streunst du wieder durchs Forum? Soll ich jetzt quer durchs Forum suchen wo du dein Zeug abseierst? So wichtig bist du nicht.
  21. Das ist allerdings die Gegenrichtung und anders ausgeschildert. Da hast du über das "dazugehörig" offensichtlich nicht nachgedacht.
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