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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Du beschreibst hier das typische Auswahlermessen und genau das hat ein Polizist eben nicht. Der Polizist hat lediglich ein Einschreiteermessen. Dem Polizisten ist ein "pflichtgemäßes" Ermessen gegeben. Googel mal nach den Begriffen. Die Rede im "Vorwort" des Bußgeldkataloges spricht von der Begehungsweise. Das ist ja wohl die Tatausführung (z.b. grob verkehrswidrig oder rücksichtslos). Das beinhaltet meiner Meinung nach nicht die Einstellung des Täters zur Tat (z.b. die Uneinsichtigkeit). Genau - nennt sich übrigens Bußgeldkatalog. Nicht? Wofür ist dann der Bußge
  2. Moin Moin Das Massenhafte Nichtahnden und Augenzudrücken dürfte doch wohl mit der Hauptgrund für das Überhandnehmen der vorgelegten Kopien sein. Ich oute mich mal als einer derjenigen, die das stets mit VG ahnden bzw. geahndet haben - und zwar auch bei Mietwagenführern. Der Fzg-Schein kann ja Tags zuvor von Kollegen bei einer anderen Kontrolle im Rahmen einer Stilllegung sichergestellt worden sein und auch der Führerschein kann Tags zuvor aufgrund einer Alkoholfahrt sichergestellt worden sein. Beides dürfte so frisch sein, daß das in keiner abfragbaren Datei steht. In so einem Fall kommt a
  3. Sobbel

    Ladungssicherung

    Moin Moin Das steht dann auf deinem Grabstein wenn du von der eigenen Ladung erschlagen wurdest Gruß
  4. Moin Moin Das ist genau richtig. Das will der Gesetzgeber auch nicht, sind ja schließlich nur geringfügige Verstöße. Und selbst ein Bußgeld mit Eintrag im VZR ist nicht geeignet die Einstellung des Betroffenen zu ändern oder Einsicht zu erzeugen - das belegen doch wohl die vielen "Wiederholungstäter" in Flensburg. Popcorn für alle. Was glaubst du denn macht die Bußgeldstelle? den (Verwarngeld)Betrag erhöhen wegen fehlender Einsicht? Wenn ich heute ankündige morgen bei Rotlicht über die LZA zu fahren weil ich einfach nicht einsehe blöd davor zu warten -schreibst du mir dann heute die An
  5. Moin Moin Du erwähntest mal so Sachverhalte. Wir sind hier aber in einem Verkehrsforum. Lies meinen Nick nochmal - dann lies ihn nochmal und bereue und schreibe ihn zur Strafe 1000 mal richtig - sonst müßte ich die wegen fehlender Einsicht ein Bußgeldverfahren eröffnen Gruß
  6. Moin Moin Bei 300 Meter ist er ja "geflüchtet" - grinst. Anhaltezeichen müßten ja demzufolge noch früher gekommen sein. So weit entfernt gebe ich persönlich die noch nicht - da hab ich ja noch 8 andere in der Kontrollstelle stehen. Gruß
  7. Moin Moin JA - diese Pflicht besteht und ergibt sich eindeutig aus der Formulierung der BKatV. Da heißt es im Paragraph 1 Abs.1 Satz2: "Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz bis zu 35 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben." Die dort benutzte Formulierung "ist ... zu erheben" läßt keine Andere Möglichkeit zu. Einzige Vorraussetzung ist eben das Einverständnis aus Paragraph 56 Abs. 2 Owig. Im dortigen Abs. 1 wird zwar die Formulierung "kann" verwendet, die bezieht sich aber aus dem Nichteinv
  8. Sobbel

    Anhängerbetrieb

    Moin Moin Das ergibt sich meines Wissens aus dem EG Zulassungsrecht. Zu jedem Kfz gibt es ein "CoC" Papier - die Übereinstimmungsbescheinigung. Darin beschreibt der Hersteller das Fahrzeug als "M1 Typ" was einem PKW entspricht. Der Hersteller bekommt daraufhin die europaweite Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis. Die deutschen Verkehrsämter übernehmen die M1 Zulassung und erteilen die Zulassungsbescheinigung I und II. Deshalb steht da auch nicht mehr "PKW" drin sondern "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen" (oder so ähnlich). Hohe deutsche Richter haben aber (zumindest i.S
  9. Moin Moin Hervorhebungen von mir. So So: Die Formulierungen lassen meiner Meinung nach aber den Schluß zu, daß du genau so einen Unsinn geschrieben hast. Ich fall ja nicht gerne einem Kollegen in den Rücken, aber manchmal sollte man ihn vor sich selber schützen. Gruß
  10. Moin Moin War das innerorts oder warum das Fahrverbot bei 140 zu 100 ? Gruß
  11. Moin Moin Dein Fall war, der Angehaltene ist mit dem VG einverstanden aber uneinschtig - da schreibst du die Owi. Bei Goose wurde gemeckert = kein Einverständnis = Owi. Gruß
  12. Moin Moin Seit wann werden Fahrerdaten im Laserprotokoll erfasst? Wir machen auf der Autobahn keine VG beim Lasern - nur Owi. Bei Laser VG wird kein Kennzeichen erfasst. So ein System mit Schreibkraft kenn ich nicht - wär aber cool. Gruß
  13. Moin Moin Gibt viele viele Cops die sind nicht kitzlig Gruß
  14. Moin Moin @Blaulicht - Aus welchem Bundesland bist du denn? Hört sich alles etwas Vorsintflutartig an bei euch. Bei uns gibts nur noch Plastikkartengeld (außer bei Verkehrsteilnehmern mit Wohnsitz im Ausland). Auch wird bei uns zwischen mehreren Owi Arten unterschieden. So gibts Formulare für Verkehrs-Owi oder Sonderverkehr oder sonstige Owi. Deinen Sachverhalten zufolge bist du nicht im Verkehr sondern in einer Einsatzhundertschaft o.ä. Und die kümmern sich bei euch um freilaufende kackende Wuffis? - da mach ich lieber was wichtiges. Oder bist du am Ende vom Ordnungsamt? Gruß
  15. Moin Moin Du kannst auch Fliegenpilze essen - einmal. Gehen wir das doch mal von der praktischen Seite an und schreiben die Owi. Ich weiß allerdings nicht aus welchem Bundesland du kommst. Ich bin aus NRW und da benutzen wir das IGVP. Im Verlauf des Ausfüllens komme ich an ein Datenfeld, da heißt es: "Die Verwarnung in Höhe von ... Euro wurde .... (Pulldownfeld mit zwei Möglichkeiten) 1. nicht angenommen (d.h. fehlendes Einverständnis) 2. nicht fristgerecht gezahlt (d.h. ausgestellter Zahlschein nicht eingezahlt) mehr ist nicht. Keine dritte Möglichkeit mit "ist
  16. Moin Moin Du bist aber nunmal auch an den Bußgeldkatalog gebunden. Und wenn da steht z.b. 30 Euro, dann ist das auch ohne Einsicht so - die ist nicht gefordert. Wenn du Einsicht bewirken willst geh an den Verkehrsunterricht, der ist u.U. zwecktauglicher als die Owi Gruß
  17. Moin Moin Da steht allerdings nur was von Einverständnis, nicht von Einsicht. Die ist nicht gefordert. Einverständnis - Verwarnung Einverständnis ohne Einsicht - Verwarnung und Verkehrsuntericht Kein Einverständnis - Owi Kein Einverständnis, keine Einsicht - Owi und Verkehrsuntericht. Der Ton ist doch, ohne Beleidigung, nicht so wichtig. Ist halt Erregtheit dabei. Den muß man bischen runterholen, dann gehts schon. Gruß
  18. Moin Moin So handhabe ich das auch und das hat sich bewährt. Bei so richtig uneinsichtigen behielt ich mir aber vor sie zum Verkehrsuntericht nach 48 StVO vorzuschlagen. Kam immer gut - lacht. Gruß
  19. Moin Moin In welchem Gesetz steht das denn? Klar das das so ist - aber im Gesetz steht das nicht - zuviel zum "Gesetze lesen bevor man schreibt" Gruß
  20. Moin Moin Auszug aus dem sigmaringer Urteil: "Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen F. bestehen Zweifel an der Korrektheit der Messung. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten wurde. Bei einer Lasermessung werden keine Fotos gefertigt. Dies ist auch für die Zuverlässigkeit einer Messung nicht erforderlich. Nachdem aber keine Fotos gefertigt werden, ist es zwingend erforderlich, dass bei der Protokollierung des Ergebnisses der Messung Zahlendreher und Missverständnisse vermieden werden. Daher ist es unerlässlich, dass nicht nur
  21. Moin Moin Für falsch halte ich das auch nicht. Ich würde das sogar befürworten. Zumal nichts dagegen spricht, wenn sich der Protokollführer beim Meßbeamten aufhält - der hat eh nichts besseres zu tun. Der könnte z.b. auch bestätigen daß nicht in eine Kolonne gemessen wurde usw. Gruß
  22. Moin Moin Dazu fällt mir grad ein schönes selbsterlebtes Beispiel ein. Vor zig Jahren kam ein 911er raus, bei dem ab 80 km/h der Heckflügel hochfuhr. Fuhr doch so ein Teil innerorts mit hochgefahrenem Flügel vor mir. Ich hab den -noch jung und eifrig- angehalten und den Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Das ist dann auch erst in der zweiten AG Verhandlung nach Hinzuziehung eines Sachverständigen eingestellt worden. Gruß
  23. Moin Moin Wann denn, wenn nicht auf Verdacht hin? Ich möchte hier mal für das Blaulicht in die Bresche springen, der sich wohl etwas umständlich ausgedrückt hat, so daß das bei vielen in den falschen Hals gelangt ist. "Der Polizei" obliegt die Ermittlungsarbeit. "Die Polizei" ist aber nicht nur der einfache "Schutzmann" sondern der ganze Apparat. Und hier gibt es Fachbereiche. Die Polizei hat bei Straftaten Verfolgungszwang. Diesem muß auch bei einfachem Tatverdacht nachgekommen werden. Die Kollegen des Streifendienstes fertigen dann (schon allein um sich nicht dem Verdacht der Strafv
  24. Moin Moin Die Polizei käm nie auf so eine Idee. Das dürfte Ausfluß aus dem unsäglichen Sigmaringer Urteil sein. In NRW kenn ich zumindest eine Behörde die das schriftlich fixiert hat - es ist zum Glück nicht meine. Wer weiß - vielleicht wird das nach dem noch recht frischen OLG Urteil wieder zurückgenommen. Gruß
  25. Moin Moin Das hat aber sowas von miteinander zu tun. Der Polizist sagt "Du warst zu schnell. Ich hab dich gelasert" Der Betroffene sagt "Du kannst mich aber sowas von achtmal lasern, aber ich war nicht zu schnell" Das ist doch wohl klassisch "Aussage gegen Aussage" . Trotzdem gab es nie ein vier-Augen-Prinzip. Nur weil ein Sachverständiger mal verbalen Ausfluß hatte und ein Amtsrichter ein Urteil in diese Richtung fällte, wird daraus kein Prinzip. Ein Prinzip ist etwas anderes. Zum Glück gibt es dieses ausflußresistente OLG. Sonst hätte man evtl. noch oft mit RA diskutieren müssen, der
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