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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Das muß die Polizei nicht sicherstellen, wir sind keine Kindergärtner. Von mir aus kann der mit den Schlappen noch Jahrelang so weiterfahren und Gefahr laufen immer wieder die Owi zu kriegen. Irgendwann, bei Erreichen der entsprechenden Punktegrenze, löst sich das Problem von allein. Oder der Bestatter sammelt erst den Kopf auf und 100 Meter weiter den restlichen Körper, weil der Reifen dann doch am Ende war und ein Schutzplankenpfosten als Fallbeil nützlich war. Oder er gerät mehrmals an denselben Kollegen. Ich fänd das irre Lustig, wenn mir beim erstenmal versprochen wird, man s
  2. Moin Moin Das ist kein Problem. Das ist Verhältnismäßigkeit (ist hier schon genannt worden) und tägliche Polizeiarbeit. Die Owi ist geahndet und er darf, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, weiterfahren. Wird er erneut angehalten kann er evtl. eine Mängelkarte vorweisen oder ein Anruf genügt um die Ahndung zu belegen - Verbot der Doppelbestrafung (Gilt natürlich nicht über jeden Zeitraum). Ein Verbot der Weiterfahrt ist nur in eng gestecktem Rahmen möglich und ist nur in wenigen Gesetzen explizit als Handlungsbefugnis enthalten. Ansonsten stützt sich das auf das jeweilige Polizeirecht des
  3. Moin Moin Was für ein Gejammere und Gezeter. Sind wir auf dem Ponyhof? Der TE ist mit abgelutschten Reifen erwischt worden, deutlich unter 1,6 mm - Peng. Und jetzt kommt die verdiente Anzeige. Völlig unerheblich ob Reifenprofil am Motorrad sinnvoll ist oder nicht, ob dieser Reifen eine kleinere Aufstandsfläche hat als beim Auto, ob er mehr oder weniger Regen verdrängen muß. Opportunitätsprinzip bei Owi - die Polizei hätte doch von ihrem Ermessen gebrauch machen können. Was ist das nur für dummes Geschwätz. Natürlich gilt in der StVO das Oppotunitätsprinzip, sicher hat die Polizei ein "Erme
  4. Moin Moin hatte Unsinn geschrieben Gruß
  5. Moin Moin Im Titel des Threads ist von einem halben Jahr die Rede, das sind 6 Monate, wenn ich nicht komplett falsch liege........ Das macht die (irrtümliche) Aussage von der QTreiberin aber nicht falsch. Die letzten 6 Wochen befinden sich ja in den 6 Monaten Gruß
  6. Moin Moin Der Chinamann befindet sich mit seiner Owi aber nicht im Zivilrecht - also nix mit ZPO. Wenn öffentlich zugestellt wird dann nach dem Verwaltungszustellungsgesetz - siehe hier: http://www.gesetze-i..._2005/__10.html Ist allerdings Bundesrecht. Analog dazu gibt es in den Ländern eigene Zustellungsgesetze mit angepasstem Anwendungsgebiet. Da steht auch was nettes drin über Zustellung im Ausland. Gruß
  7. Moin Moin Du solltest bei Straftaten in anderen Dimensionen denken und, bei der Kontaktvermeidung über den Verjährungszeitraum, in Jahren rechnen, derer es 5 an der Zahl sind. An die Wahrscheinlichkeit das sowas rauskommt denkt nie ein Straftäter - nun ja - die Gefängnisse sind voll von solchen Irrtümern. Man kann schließlich nie so blöd denken wie es dann kommt. Auch Kommissar Zufall ist da recht phantasievoll. Gruß
  8. Moin Moin Die haben sich evtl. unglücklich bzw. mißverständlich ausgedrückt. Gem http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__14.html bist du in Goch im sog. "grenznahen Raum" war früher mal Zollgrenzbezirk. Aber so Richtig Zuständig ist die NRW Polizei da meines Wissens nicht - also für Aufgaben nach Zollrecht. Gruß
  9. Moin Moin und das ist auch gut so Dann hab ich dich wohl mißverstanden, ich dachte du meinst das aus polizeilicher Sicht. Gruß
  10. Moin Moin Du kannst meines Wissens die ganze (TeleCash)Buchung stornieren. Guck mal ins Menü, da gibts die Storno Option. Beleg Nummer eingeben und dann ist die Buchung hinfällig. War jedenfalls vor einem Jahr noch so, als ich noch im WWD war. Gruß
  11. Moin Moin Gibts hier schon was Neues? Wie ist der Stand der Dinge? Gruß
  12. Moin Moin Zum Glück haben wir aber eine Rechtsprechung die, im Falle eines Unfalles (auch unverschuldet), eine erhebliche Mithaftung des "legal fliegenden" sieht. Gruß
  13. Moin Moin Das allein macht aber den Vorsatz nicht aus. Auf einem streckenverbotsfreien Teilstück der BAB wäre das Gasgeben nämlich völlig unproblematisch. Wenn man aus Unachtsamkeit ein VZ 274 übersieht spricht man von Augenblicksversagen. Wer dann zu schnell ist, "weiß ja nichts" vom Streckenverbot und handelt fahrlässig. Hier steckt doch der Vorsatz. Er weiß von den erlaubten 120 und setzt sich willentlich und mit Absicht darüber hinweg. Wenn der TE in die Verhandlung will, sollte er m.M.n. bei der Unfallangst Version bleiben. Die Angst vor dem, seiner Meinung nach, unausweichliche
  14. Moin Moin Du glaubst gar nicht was ich schon alles gesehen hab. Und weil ichs gesehen hab, hats immer Ärger für den Fahrer und Unternehmer gegeben - so sind wir eben Und das alles für 21 km/h drüber ? Gruß Sobbel
  15. Moin Moin Das Fahren ohne Scheibe bzw. ohne Karte ist ein Verstoß gegen die EU VO 3821/85 und ist ein Vielfaches teurer als die Geschwindigkeits OWi je werden wird. Kaffe über gleich mehrere Scheiben kippen macht eine Auswertung unmöglich oder erschwert diese (Verstoß gegen dieselbe VO) und ist wiederum ein mehrfaches Teurer als das Fahren ohne Scheibe. Eine Privatfahrt für sich in Anspruch nehmen ohne das die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen entspricht dem Fahren ohne Scheibe. Eine Scheibe so zu befahren und somit zu fälschen, das diese exact in eine vorhandene Aufzeichnungslücke
  16. Moin Moin Mit den medizinischen Laien meinst du die Polizei oder? Dein Sarkasmus ist Fehl am Platz. Du meinst wohl wir wären zu doof um Hinweise auf Drogenkonsum festzustellen und daraufhin unserem Strafverfolgungszwang mit all seinen Folgen nachzukommen was? keine Bange, sind wir nicht - obwohl wir keine Mediziner sind. Oups - plötzlich reicht die Laieneigenschaft ? Wenn dieser Widerspruch innerhalb eines Threads mal kein Eigentor war. Gruß Sobbel
  17. Moin Moin Und wie kommst Du zu dieser bahnbrechenden und trotzdem nicht zutreffenden Erkenntnis? Das wäre nämlich rechtswidrig, oder lese ich den § 2a Abs.5 StVG falsch? Und dort heißt es: "...darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden." Und nach den drei Monaten heißt nicht innerhalb der drei Monate. Darum auch länger als vier Monate (wenn Fahrverbot und Entzug addiert werden.) Ich hab keinen Rechtsanspruch gefunden, der einen unmittelbaren Anschluß der Führerscheinübergabe nach der Sperrfrist garantiert. Mit der neuen Probezei
  18. Moin Moin Dir wird nicht der Führerschein entzogen (Fahrverbot), sondern die Fahrerlaubnis. Das sind zweierlei Paar Schuhe. Rechtlich gesehen ist eine Summierung möglich. Doppelbestrafung liegt ja nicht vor. Das Fahrverbot ist die Ahndung des zu schnellen Fahrens. Der FE-Entzug ist Folge deiner, in der Probezeit gezeigten, charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz. Nach Ablauf der Sperre und bei Wiedererteilung der FE hast du jedenfalls eine reine, punktefreie Weste und -viel besser- eine neue Probezeit, in der du all das zeigen kannst, was du nicht kannst. Nämlich dich an
  19. Moin Moin Darum sagt man im Volksmund ja auch "Radarfalle" Gruß Sobbel
  20. Moin Moin Am Schlauesten für die Zukunft dürfte sein die Fahrweise zu überdenken. Selbst wenn dein Vater schon vorgeladen ist - er muß nicht folge leisten. Dann dürfte wohl zumindest ein Anhörungsbogen kommen. Lass den von deinem Ersatzfahrer ausfüllen, den Rest kennst du ja. Wahrscheinlich hat der Beamte aber Lunte gerochen und wird tiefer bohren um den Fahrer zu ermitteln, was auch gut und richtig ist in deinem Fall. steht wo? - nirgends. Ist nämlich nicht richtig. Gruß Sobbel
  21. Moin Moin Hab grad neulich erst ein Mopped mit 195 gelasert bei erlaubten 70 - und natürlich haben wir den angehalten und mit freuden abgearbeitet. Mit freuden darum, daß dieser hirnlose suizidale Organspender in nicht allzuferner Zukunft zumindest für ein Weilchen von der Strasse ist. Warum wußte ich, daß deiner Bitte nicht nachgekommen wird? Gruß Sobbel
  22. Moin Moin Schreibst du das in den Anhörungsbogen? Bist gejagt worden was? die 200 waren quasi Notwehr? Gruß Sobbel
  23. Moin Moin Vielleicht wäre es eine gute Idee, statt über eine milde Strafe bzw. Herabsetzung der Strafe nachzudenken, darüber nachzudenken wie du von dem Vorsatz wegkommst, der hier m.M.n. im Raum schwebt und der die Strafe noch deutlich erhöht oder eine Milderung verhindert. Der Geschwindigkeitstrichter wurde ja schon angesprochen. Wer an drei aufeinanderfolgenden Schildern (120, 100, 80) vorbeifährt ohne sie zu beachten handelt mit Vorsatz (zumindest wird in NRW so geurteilt). Und vor Baustellen auf Autobahnen war sicher so ein Trichter. Und wenn du in einer Verhandlung deinen mal-5-Mi
  24. moin moin und jetzt, also ganz plötzlich, nervt dicht der drängler derart, daß du ihn argumentativ für dich ausnutzen möchtest? gruß sobbel der auch mit diesem seinem ersten beitrag mal ins forum grüßt
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