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Sobbel

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  1. Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht.....
  2. Abstandmessung ohne Geschwindigkeitsmessung geht nicht. Weil sich dein einzuhaltender Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Je schneller desto Abstand. Wenn du innerhalb einer begrenzten Strecke auch noch zu schnell warst, ist natürlich tateinheitliche Ahndung möglich.
  3. Alle? Da hätten bei dir doch alle Alarmglocken bimmeln müssen. In unserem Raserstaat fährt man ja eher zu schnell als zu langsam. Bauarbeiten oder Baumarbeiten? Eine Baustelle kann ja durchaus länger andauern, so dass dort gemessen werden sollte. Baumfällarbeiten ist ja eher eine "Tagesbaustelle" und würde bei uns eher nicht bemessen. Mit wieviel wurdest du denn gemessen? Und mit welchem Messgerät? Nett das du das so ausdrückst, denn das bedeutet ja nicht, dass keins da war. Mit Vermutungen kommst du in unserem Rechtsstaat nicht weit. Das könnte das Mess
  4. Danke für die Rückmeldung. Meiner Meinung nach hast du die richtige Entscheidung getroffen. Spart Geld und Nerven, zumal das Foto untadelig ist.
  5. Nun sind ja einige Wochen ins Land gezogen und du wirst in Form vom Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid von der Behörde gehört haben. Welche Geschwindigkeit und Überschreitung stehen denn im Raum? Du hast dich hoffentlich nicht in die Arme von irgendwelchen Online Anwälten begeben und einen RA am Wohnort genommen (wenn nötig)?
  6. Tut er gar nicht sagt der, der nur ab und an unter seinem Stein vor kriecht.
  7. Das ist doch nicht vom Land abhängig. Hätte er weder Alkohol noch Drogen intus, wäre dem TE ja gar nichts passiert bei so Tests. Der TE wäre aber von diesem Linksverdreher so beraten worden: Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass. Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf.
  8. Bei diesem Vorfall muss man sich doch etwas ganz anderes Fragen. Nämlich, wie kommt sowas in die Presse. Das sind ja zunächst mal Polizei Interna und sind ganz bestimmt nicht pressefrei.
  9. Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?
  10. Flönz auch nicht. Aber das ist wieder was anderes.
  11. Von Flenspunkten war auch nicht die Rede.
  12. Hast du nicht kürzlich erst eine Ermahnung bekommen . . .
  13. Solange er den Vorgaben entspricht, nicht. Danke fürs Nachplappern.
  14. Natürlich sagen die das. Die generieren damit Einkommen und suggerieren dir Hoffnung. Der Auswerterahmen sitzt so wie er sein soll. Die Grundlinie ist unterhalb der Aufstandsfläche der Räder. Mindest teilweise ist ein Rad oder das Kennzeichen drin und kein weiteres Fahrzeug im Rahmen auf der benachbarten Fahrspur. Eine Bestimmung bezüglich der Frontscheibe gibt es nicht. Zahlen und glücklich sein.
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