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Sobbel

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  1. Ja, üblicherweise blitzt der S350. Vielleicht hast du den Blitz nur nicht gesehen?
  2. Nicht nötig Die Menge stimmt doch
  3. Du rundest aber großzügig ab . . . Was ich davon halte, die Gastfreundschaft eines Landes anzunehmen, aber im selben Atemzug die dortigen Regeln mit Füßen zu treten, muss ich wohl nicht extra erläutern. Das dürfte hier gut bekannt sein. Stimmt. Ist unter aller Sau Ich würd mir natürlich wünschen, dass sich das nicht verläuft und du ordentlich was blechen musst. Schließlich ist Kroatien ein EU Land und da gibt es diesen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 2005/214/JI Hier kannst du was lesen: über Kroatien
  4. Wenn man es denn unbedingt wieder lösen wollte, könnte man das doch sicher auch mit dem Kärcher .... Das ist wohl keine Frage der Orientierung, sondern der Rechtsgrundlage. Ich persönlich wäre bei so einer Problemlösung aber auch eher rustikal gestrickt.
  5. N E I N Oh Mist - sind vier Zeilen geworden. Aber ist ja ohnehin zuviel für dich
  6. Es sollte aber mit Schnellbeton zu korrigieren sein. Reicht ja wenn der Kopf noch rausguckt. Künstlerisch begabte könnten einen Gartenzwerg formen
  7. Mehrzeiler übersteigen also deinen Intellekt?
  8. Die Fahrschulen lehren ja nicht das Überschreiten der Limits. Die sind dazu da, den Newbies zu vermitteln, das entsprechend der StVO zu fahren ist. Es ist daher nicht erforderlich, das die Fahrschulen Wissen vermitteln, wie die rasenden Newbies auch noch möglichst folgenlos Rasen. Im Übrigen steht es jedem Bürger frei, sich selbstständig über jedes Wissensgebiet weiter zu bilden oder heißt das weiterzubilden? Das ist nicht nötig finde ich. Nötiger und wichtiger wäre es, die Fleppe bei gezeigter Ignoranz ggü. den Bestimmungen dauerhaft zu entziehen. Wie sich diese Igno
  9. Wie du siehst. Aber der TE wird das nicht gewusst haben, was an der Strafbarkeit nichts ändert. Die Fahranfänger sind ja offensichtlich nicht mal mehr in der Lage, sich in der Probezeit zu zügeln und denken dann wir (also die Verfolgungsorgane) sind blöd. Wenns dann schief geht (und das offensichtlich gleich mehrmals) kommt das Muffensausen. Was natürlich nicht heißen soll, man soll nach der Probezeit knattern wie es beliebt. Man sollte eigentlich bei jedem hoffen, dass früh damit angefangen wird. Entweder wird die Stelle dann mit einem Kreuz markiert (Alternativen ander
  10. Weil der TE vermutlich befürchtet, mit dem ersten B Verstoß und diesem Patzer jetzt, ein Aufbauseminar machen zu müssen und/oder in die Probezeitverlängerung zu müssen.
  11. Natürlich weiß ich es nicht. Ich sagte das weiter oben schon. Darum ja meine vorsichtigen Formulierungen. Eigentlich kann es mir auch egal sein - ist es ja auch. Wichtige Sachen gehören in ein Gesetz, ob sie selbstverständlich sind oder nicht oder dafür gehalten werden. Was nur stört mich an diesen Formulierungen . . . . ? Ach ja, jetzt weiß ich es wieder - bisher läge ja nur eine einseitige (Absichts)Erklärung vor. Wenn wir einen Angeklagten haben und das Az vom BGH, sind wir in der HV eines Strafprozesses. Da sitzen auch alle Beteiligten - der Angek
  12. Falscher Ansatz. Die Frage müsste lauten: Was passiert mit dem durch Rechtsmittelverzicht "rechtskräftigen" Beschluss, wenn sich der Betroffene das plötzlich anders überlegt und innerhalb der Frist den Rücktritt vom Verzicht möchte? Weil er plötzlich den Furz nicht mehr quer sitzen hat oder er sich doch einen Anwalt genommen hat oder oder oder.... Genau deshalb, weil es unschädlicher ist, so meine Vermutung, wird der Betroffene die Frist warten müssen (trotz aller Erklärungen) bis Rechtskraft beim BGB eintritt. Das könnte anders sein bei einem Urteil vor einem Gericht wo er anwaltli
  13. Und die verschicken jetzt BGB wegen rasen?
  14. Das ist genau das, was ich nicht weiß. Damit erklärt der Betroffene nur, dass er auf seine "Rechte" verzichtet und nicht weiter gegen den BGB vorgeht. Deine Auslegung gibt der § 302 StPO nicht her. Und der § 84 OWiG definiert die Rechtskraft leider nicht. Es gibt ja noch andere Mitwirkende im Verfahren. Deren Rechte würde ja abgeschnitten bei Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht des Betroffenen. Hier ist mal eine Diskussion geführt worden, ob schon die Zahlung der Geldbuße zur Rechtskraft führt. Auch damit zeigt der Betroffene ja, seinen Rechtsmittelverzicht. Das wurde hier, wenn
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