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rth

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  1. Und wie lange messen „die“ bei Regen und Kälte wenn die Presse weg ist?
  2. Danke m3, ich stelle fest „Wetter“ o.ä. hat auf den „Blitzmarathon“ auch nach deiner Meinung keinen Einfluss, in der Regel sitzen die „Messdiener“ im Trockenen, vermutlich mit Standheizung. Deine Aussage zu diesem Thema ist also „Murks“.
  3. Ernst gemeinte Frage: Wie viele Polizeibeamten betätigen sich noch mit Mess „Pistölchen“, wie viele Beamte und Angestellte sitzen in Messwagen und wie viele (automatische) Messanhänger sind mittlerweile im Einsatz.?
  4. Schlichte Frage: Haben die Messwagen keine Standheizung?
  5. Stimmt! Trotzdem würde ich das Familienverhältnisse nicht zusätzlich belasten. Angriff erfolgreich abwehren, keinen eigenen Angriff starten.
  6. Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht. Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt. (Alter Spruch: Nachbarn und Familie vergessen nie).
  7. Ich würde kein Fass aufmachen. Schriftlich Widerspruch einlegen. Begründung nicht mein Auto, ich bin nicht gefahren. Mehr nicht. Du solltest deine Schwester nicht belasten.
  8. Ungenau möglicherweise, falsch sicher nicht. Nur, du wirfst Nebelkerzen die ausschließlich verwirren.
  9. Richtig. Solange du keinen Bußgeldbescheid erhalten hast ist jeder Kontakt mit der Behörde schädlich.
  10. Und wieder wirfst du Nebelkerzen. Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen. Damit der TE „Spaß“ hat noch ein Hinweis: Ich z.B. wurde Anfang September 2023 mit +19 km/h geblitzt, Anhörung Ende 9/23 mit recht gutem Foto erhalten. Sorgfältig abgeheftet. Natürlich nicht beantwortet. Nie mehr etwas davon gehört.
  11. Natürlich muss „Sie“ das. Ist aber kein Problem. Vermerk in der Akte genügt. Deshalb kannst du „Verjährung“ letztendlich nur durch Akteneinsicht feststellen.
  12. @cat123b es ist nicht entscheidend, ob du irgendwann eine Nachricht der Behörde erhalten hast. Relevant ist ausschließlich die Aktenlage der Behörde. Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) Ob du davon Kenntnis hat, ob dich das Schreiben erreicht, ist nicht entscheidend.
  13. Kann, muss aber kein Grund sein. „Meine“ Versicherung hat bei den letzten beiden Abrechnungen, es waren kleine Beträge, statt sonst 14 Tage nur 48 Stunden bis zur Auszahlung benötigt.
  14. Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung.
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