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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Doch, das ist ganz einfach. Hawathie hat es schon gesagt. Mit einem Hinweis auf § 49 Abs. 1 OwiG verleihst du deinem Begehren etwas mehr Nachdruck. Das klingt nach einem guten Plan, ist aber eigentlich Aufgabe der Bußgeldstelle (Verdacht einer Straftat). Du könntest das hier mal beantworten: Weil? Wenn du nämlich an einem anderen Ort warst, wäre das äußerst hilfreich.
  2. Da sind wir eben unterschiedlich gestrickt. Aber interessiert die TE wohl eh nicht mehr.
  3. Es gibt auch einen guten Grund, warum das ein Recht ist und keine Pflicht. Und wenn diese Schwester die TE angekackt hat, gäbe es für mich keinen Grund von diesem Recht gebrauch zu machen. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet
  4. Warum nicht? Aus dieser Ecke kommt doch der schwarze Rauch.
  5. Sollte sie das getan haben, hätte sie eine Straftat begangen (§ 164 StGB). Weil?
  6. Das würde aber nur den Käufer des Autos betreffen, denn nur er ist zunächst ein "Täter" . Die Frage war aber, ob der Verkäufer ein Risiko eingeht, wenn er dabei zuguckt und das duldet. Im Übrigen käme auch die Urkundenfälschung nach 267 StGB als Straftat in Betracht (Subsidiarität). Diese Erlaubnis muss aber in Zusammenhang mit der Zulassung stehen. Im geschilderten Fall vermute ich aber eher eine Überführungsfahrt. Wie dem auch sei, der Drops dürfte aufgrund der Zeitdauer eh gelutscht sein. Ja tatsächlich gehst du ein Risiko ein. Möglicherweise begehst du e
  7. Die 35 Euro Dinger sind ja zunächst nur ein Verwarngeldangebot. Da ist eine Anhörung nicht vorgesehen, sind aber zustimmungsbedürftig durch den Betroffenen (ist ja nicht automatisch der Halter). Demnach sollte das VG einfach nicht bezahlt werden um in das Bußgeldverfahren zu kommen. Dann sollte auch die Anhörung kommen. Wenn bei dem VG Angebot schon so ein Kombibogen kommt, sehe ich das analog zu dem Beschluß vom OLG Zweibrücken (vom 26.08.2002 - 1 Ss 132/02) Da heisst es: "Eine Unterbrechung der Verjährung ist nicht eingetreten. Zwar hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen .....ein a
  8. Das könnte ein sog. "Kombibogen" sein. Die sind nicht statthaft weil dem Betroffenen (oder Zeugen) der Status Quo im Verfahren nicht eindeutig ersichtlich ist und weil es unterschiedliche Belehrungen geben muss. Entweder ist man "Zeuge" oder "Betroffener" - beides geht nicht. Jedenfalls nicht gleichzeitig. Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht. Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert. Das Ding heißt übrigens "Bußgeldbescheid" - ja wirklich - mit ß
  9. Mehr wird man dir aber nicht entgegenkommen. Drum Augen auf mit welcher verbotenen Frucht man fährt.
  10. Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht.....
  11. Abstandmessung ohne Geschwindigkeitsmessung geht nicht. Weil sich dein einzuhaltender Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Je schneller desto Abstand. Wenn du innerhalb einer begrenzten Strecke auch noch zu schnell warst, ist natürlich tateinheitliche Ahndung möglich.
  12. Alle? Da hätten bei dir doch alle Alarmglocken bimmeln müssen. In unserem Raserstaat fährt man ja eher zu schnell als zu langsam. Bauarbeiten oder Baumarbeiten? Eine Baustelle kann ja durchaus länger andauern, so dass dort gemessen werden sollte. Baumfällarbeiten ist ja eher eine "Tagesbaustelle" und würde bei uns eher nicht bemessen. Mit wieviel wurdest du denn gemessen? Und mit welchem Messgerät? Nett das du das so ausdrückst, denn das bedeutet ja nicht, dass keins da war. Mit Vermutungen kommst du in unserem Rechtsstaat nicht weit. Das könnte das Mess
  13. Danke für die Rückmeldung. Meiner Meinung nach hast du die richtige Entscheidung getroffen. Spart Geld und Nerven, zumal das Foto untadelig ist.
  14. Nun sind ja einige Wochen ins Land gezogen und du wirst in Form vom Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid von der Behörde gehört haben. Welche Geschwindigkeit und Überschreitung stehen denn im Raum? Du hast dich hoffentlich nicht in die Arme von irgendwelchen Online Anwälten begeben und einen RA am Wohnort genommen (wenn nötig)?
  15. Tut er gar nicht sagt der, der nur ab und an unter seinem Stein vor kriecht.
  16. Das ist doch nicht vom Land abhängig. Hätte er weder Alkohol noch Drogen intus, wäre dem TE ja gar nichts passiert bei so Tests. Der TE wäre aber von diesem Linksverdreher so beraten worden: Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass. Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf.
  17. Bei diesem Vorfall muss man sich doch etwas ganz anderes Fragen. Nämlich, wie kommt sowas in die Presse. Das sind ja zunächst mal Polizei Interna und sind ganz bestimmt nicht pressefrei.
  18. Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?
  19. Flönz auch nicht. Aber das ist wieder was anderes.
  20. Von Flenspunkten war auch nicht die Rede.
  21. Hast du nicht kürzlich erst eine Ermahnung bekommen . . .
  22. Solange er den Vorgaben entspricht, nicht. Danke fürs Nachplappern.
  23. Natürlich sagen die das. Die generieren damit Einkommen und suggerieren dir Hoffnung. Der Auswerterahmen sitzt so wie er sein soll. Die Grundlinie ist unterhalb der Aufstandsfläche der Räder. Mindest teilweise ist ein Rad oder das Kennzeichen drin und kein weiteres Fahrzeug im Rahmen auf der benachbarten Fahrspur. Eine Bestimmung bezüglich der Frontscheibe gibt es nicht. Zahlen und glücklich sein.
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