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http://Radarfoto.Stadt-Naumburg.de/
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Stadt in der der Stollen erfunden wurde
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Kaum zu glauben was da offensichtlich teilweise in den Handel gelangt.
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Nennt man wohl freudscher Versprecher. Obwohl so falsch ist es ja nicht, denn schließlich hat es der Parlarmentarische Rat 1949 in Bonn verkündet und auch dort wurde es ausgehandelt. Nein erst waren die Münzen weil die GEZ Geld wollte was jedoch rechtswidrig gewesen ist, was schlussendlich das BVerfG bestätigte. Da ich dann zufällig richtig Bock hatte zu erfahren was alles über mich bei den Behörden gespeichert ist, habe ich drei Antrräge gestellt die trotz Erinnerung und Hinweis auf Durchsetzug mit Anwalt igoriert worden. Also habe ich den Anwalt eingeschaltet
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Nein nur Umsetzung von dem was sie fordern, denn das würde eintreten wenn man es für diesen Zeitraum fordert. Das eine Umstellung/Änderung erfolgen muss, ist ja ok, aber das geht aufgrund der Politik der letzten 20 Jahre nicht in 5 Jahren.
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Du sagst also die Durchsetzung meiner Rechte die Politiker in Bonn oder in meinem Bundesland beschlossen haben ist Pipifax? Diese Rechte und deren Durchsetzung werden durch das Grundgesetz geschützt. Des weiteren wären die Kosten nicht entstanden, wenn die Stadt dem Antrag mittels Verwaltungsakt nachgekommen wären. Da diese aber voraussehbar gehandelt haben und es aussitzen wollten, musste eben geklagt werden.
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Die wussten ja von wem das Geld auf ihrem Schreibtisch ist. Irgendwo muss ich auch davon noch das Foto haben. Das Risiko des Verlustes war mir bewusst und habe ich in Kauf genommen, bei dem Aufstand in der Behörde wäre dies aber unmöglich gewesen. Auch bei den 1.200 Euro Gerichtskosten musste ich ja in Vorleistung gehen mit einem möglichen Totalverlust. Aber so wird es den Bürgern schon schwer gemacht zu klagen. Willst du was, setzt man den Streitwert auf 5.000 Euro fest (Auffangstreitwert) und der blöde Bürger muss erst einmal über 450 Euro Gerichtskosten abdrücken. Durch das Anerke
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Es ging nicht um ärgern, sondern der Durchsetzung meiner Rechte.
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Es geht ja nicht um Ärgern, sondern die Wahrnehmung meiner Rechte und das kostete der Stadt eben 1.500 Euro. Schließlich handelten sie rechtswidrig.
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Ich schrieb nicht abstimmen, sondern die sich dafür öffentlich äußern.
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Schau mal hier, vielleicht klärt dies dein Anliegen, https://www.blitzer.de/karte/
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Als erstes würde ich allen die für Ja sind den Strom und die Heizung abschalten, um 95 Prozent CO2 einzusparen. Und dann den ÖPNV, da auch hier keine 100 Prozent Ökostrom verwendet wird. Von Bussen, Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen usw. ganz zu schweigen.
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Privatperson fotografiert Falschparker mit Beweisfoto, rechtens?
Gast225 replied to parlox2's topic in Ruhender Verkehr
§ 258 StGB ist nur auf Straftaten anwendbar. Hier mal noch eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 07. April 2017 zum AKtenzeichen 1 WS 42/17 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2017&Seite=2&nr=22304&pos=29&anz=360 Wenn bereits dies nicht strafbar ist, kann schweigen erst recht nicht strafbar sein. -
Deswegen macht man das auch anders. Bei meinen GEZ-Verweigerungsschulden von ein paar hundert Euro wollten Sie das Bargeld auch nicht auf dem Amt annehmen. Also habe ich die 3331 Münzen fein säuberlich auf deren Schreibtisch geschüttet und bin dann gegangen. Haben es dann schön aufgesammelt und zur Sparkasse gebracht. Fehlte am Ende zwar ein Euro, aber haben sich nicht mehr gemeldet, zumindest bis zur nächsten Vollstreckung. Da waren SIe aber klüger und ich konnte die Sache nicht wiederholen, da sie die Lohnpfändung erst durchlaufen lassen haben und mich erst dann informier
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Zum Beispiel in Kiel in der Innenstadt auf dem großen Parkplatz. Die zwei anderen Städte fallen mir gerade nicht ein.
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Ist dies ein privater oder städtischer Parkplatz. Ich glaube ich wäre in dieser Situation genauso sauer und hätte mal dem Straßenverkehrsamt oder der bei euch zuständigen Behörde vorbeigeschaut.
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Die rechtliche Lösung sehe ich so, habe jetzt nicht alle Beiträge geregelt. Die AGB bzw der Inhalt bezüglich der Parkdauer dürfte in diesem speziellen Fall meiner Meinung nach keine Gültigkeit haben. Nach dem äußeren Erscheinungsbild wird mittels Schild auf die Geltung der StVO hingewiesen welche im Zusammenhang mit der Genehmigung dem TE das Parken zeitlich nicht begrenzt erlaubt. Wenn jetzt in den AGB diese Regelung auch für diese spezielle Nutzergruppe anders geregelt werden soll, so muss dies mehr als deutlich hervorgehoben werden, ansonsten handelt es sich meiner Mei