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cruiser99

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  1. Hallo, normalerweise sind bisher immer 2 Seiten mit dem Titel: - Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Aber jetzt da ich ermittelt wurde, heißt das Ganze: - Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit Was ist denn der Unterschied zwischen beiden Sachen und hab ich noch Chancen, wenn ich auf dem Bogen erneut den "Ersatzfahrer" angebe, den wir auch schon gemeldet hatten? freundliche Grüße!
  2. Hallo, ich hatte bisher nur ein einziges Vorkommnis, woraufhin ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung angeordnet wurde. Sonst ist nichts passiert, außer eben dieser eine Blitzer, wo sich mich jetzt ermittelt haben. Kann ich sicher sein, dass, wenn ich den Schrieb ausfülle, nur ein Bußgeld und eine Verwarnung auf mich zukommt? Mit freundlichen Grüßen
  3. Hallo, schon ein paar mal haben andere Leute meine Sachen übernommen. Die Tage lag nun ein Schreiben im Postkasten, dass ich beschuldigt werde, gefahren zu sein. Das ganze ist außerorts mit 21km zu schnell gewesen und wäre dann mein erster Verstoß innerhalb der Probezeit, welche seit kurzem sowieso beendet ist. Obwohl denen ein anderer Fahrer gemeldet wurde, sind die doch dahinter gekommen. In ca 23 Tagen wären 3 Monate abgelaufen. Wie kann ich noch solange hinauszögern? Und vor 3 Monaten war ich in der erstmalig verlängerten Probezeit. Seit 2 Wochen ist diese aber vorbei. Bitte
  4. Hallo, es ist so, dass sich kurz nach beiden Verstößen für beide Sachen ein und die selbe Person gefunden hat. Eine Sache ging durch, bei der anderen Sache ist noch kein Bußgeldbescheid ergangen und sattdessen war ja die Polizei da. lieben Gruß!
  5. Hallo, bin noch in der Probezit und wurde 2 mal geblitzt (am selben Tag) Da ich schon einige Male einen falschen Fahrer aus dem Freundeskreis gemeldet hatte, bzw der es selbst zugegeben hatte, ich mich also nicht strafbar mache, habe ich jetzt aktuell keinen Fahrer mehr melden können, da man ja nicht ewig viele Freunde hat, die solche Dienste auf sich nehmen. Nun ist es so, dass ich für die letzten beiden Vergehen über einen Online punkte handel eine Person gefunden habe, welche beide Taten zugegeben hat. Für die erste Tat ist der Bußgeldbescheid schon ergangen und es wurde bezahlt.
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