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starprunk

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  1. Okay, dass mit der Probezeit hab ich schon in Erfahrung gebracht. Wenn ich den Führerschein wiederbekomme, habe ich 3-4 Monate verschärfte Restprobezeit. Das geht in Ordnung! Meine Frage wurde nun noch nicht zu meiner Zufriedenheit geklärt, vielleicht kann sich da noch mal jemand einklinken der Genaues weiß. Ich stell sie erneut konkret: Was passiert mit dem 1 Monat Fahrverbot und dem 3 monatigen Entzug der Fahrerlaubis? Wird das aufaddiert? Wenn ja, wie wird das von statten gehen?
  2. Hallo, ich habe eine Frage, auf die ich nach gründlicher Suche hier im Forum noch keine Antwort bekommen habe. Und zwar folgendes: Ich habe Anfang Februar den dritten A-Verstoß begangen. Kurz die Auflistung der Verstöße: 1. A-Verstoß Juli 2009, Missachtung der Vorfahrt. 2 Punkte + Bußgeld + Nachschulung 2. A-Verstoß Juni 2011, 21 km/h zu schnell innerorts. 1 Punkt + Bußgeld + Einladung zum psych. Gespräch (nicht teilgenommen). 3. A-Verstoß Februar 2012. 35 km/h zu schnell innerorts. 3 Punkte + Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot. Herausgefunden habe ich bereits, dass mir der Führerschein für
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