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stefan80

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  1. Ok, dann werd ich des mal so in Angriff nehmen. Danke für die zahlreichen und zumeist konstruktiven Antworten.
  2. Ok ok, also nu erstmal bei der Polizei vorbei und den Bulli-Fahrer wegen Abstandsunterschreitung anzeigen. Und dann nochmal in mich gehen und überlegen ob mir der Stress mitm Gericht das wert ist. Muss es zwingend ein Anwalt sein? Jemand aus meiner Familien ist Familien Richter der seit nem Jahr in Rente ist. Sich mit dem juristischen Vokabular somit gut auskennt. @Gast2225: Ich bezog mich mit zivilrechtlich auch auf eine Schadensersatzforderung. (hab mich falsch ausgedrückt). Da ich ja nu 263,50 löhnen muss und auch extra Kosten habe, wenn mein Auto für einen Monat still steht, hoffte ich
  3. Das Ersatzfahrer ding ist so ne Sache, da man mich mal sowas von gut erkennt und meine Nachbarn mich definitiv erkannt hätten, weshalb ich dieses aus geschlossen habe. Ich schau mir trotzdem mal an was sich unter diesem Stichwort finden lässt. Naja, in Zukunft fahre ich dann nur noch mit Skimaske auf der Autobahn, oder halte mir permanent eine Hand vor das Gesicht.
  4. Wow, das nenne ich mal viele fundierte Antworten, danke dafür. Habe also mehr oder weniger alles falsch gemacht, was man hier falsch machen kann. Naja jetzt weiss ich wenigstens bescheid. Werde mir dann nochmal überlegen ob ich jetzt noch gegen den BGB Einspruch einlege. Ich habe halt nur an die Situation mit dem Mercedes Test-Fahrer gedacht, weshalb eine junge Frau und ihr Kind ihr Leben lassen mussten. Ich dachte seitdem sind die Richter besonders auf Raser/ Abstandsverletzter schlecht zu sprechen. Habe eben nochmal mit nem Kumpel der Jurist ist gequatscht, (hätte ich das blos m
  5. Ok, ich habs kapiert, man sollte so etwas ohne Erfahrung und als Nicht-Jurist nicht einfach niederschreiben. Ich weiss die Beschreibung des Vorfalls klingt ein wenig übertrieben. Hab halt nicht in den Rückspiegel geschaut, als ich geschaut habe, rollte der VW ran weshalb ich dann Gas gegeben habe. Mein Auto ist nen 1.9 tdi mit 180 PS dank Chiptuning, desweiteren hat der VW-Fahrer wohl auch abgebremst um mir dann weiter auf der Stoßstange zu sitzen. Dann noch zwei Fragen. Meint ihr der Richter könnte bei sowas gnädig sein? Kann ich den Bulli Fahrer zivilrechtlich auf Nötigung verklage
  6. Ok, der Einspruch war als Antwort auf den Anhörungsbogen. Deine Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch bin ich mit ca 140 km/h laut Tacho, also tatsächlich eher 130 km/h sozusagen im Verkehr mitgeschwommen. Hätte ich also schreiben sollen das ich Strich 120 gefahren bin? Wie ich das hasse, dass man in unserem System lügen muss, bzw. nicht die Wahrheit schreiben darf um die Chance zu erhöhen glimpflich aus der Situation herauszukommen... Wie gesagt, überlege imho ob ein Einspruch gegen den BGB Sinn macht, da dieses ja auch wieder mit Gerichtskosten verbunden ist. Ich h
  7. Was meinst du mit Einlassung? Ich habe lediglich meine Sicht der Situation ehrlich nach bestem Wissen und Gewissen geschildert. Sollte ich dafür bestraft werden? Also das Bußgeld wird nicht erhöht, da ich den Bußgeldbescheid über 263,50 € am Freitag erhalten habe.
  8. Guten Tag an alle, nachdem ich hier schon oftmals für Freunde und Bekannte interessante Postings durchgelesen habe, habe ich mich nun angemeldet, da es mich nun selber auf der A2 mit 51 km/h zu viel erwischt hat. Die Situation: Auf dem Teilstück der A2 zwischen Hannover und Bielefeld höhe Minden wurde ich in einer 120er Zone mit 51 km/h zu viel geblitzt. Zum Tatvorwurf nahm ich wie folgt Stellung: „Vorweg sollten Sie wissen, dass ich auf dem Streckenabschnitt der A2 zwischen Braunschweig-Bielefeld in den letzten 12 Jahren nachweislich über 100.000 km gefahren bin und ich mich, was d
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