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Sobbel

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  1. Moin Moin Sagt wer? Gibt es natürlich nicht, ich bin ja nicht gewalttätig. Rückfragen werden aber gestattet sein. Ist ja möglich, daß handysammler mehr weiß als ich. Gruß
  2. Moin Moin Unseren Autobahnmeistereien wurden schon oft die großen Schilderwagen (wir sagen gern Scheunentore) zerschossen und die Riesendinger mit den Blitzlampen und den Leuchtpfeilen sind doch nun wirklich nicht zu übersehen. Vor einigen Jahren hat mir ein Stadtkollege (NRW) die gelbe Leuchtweste abgeschwatzt. Die gehört(e) dort wohl nicht zur Standardausrüstung und die gelbe Regenjacke wohl auch nicht, wie er erzählte. Ob das inzwischen anders ist weiß ich nicht. Bei uns sind zumindest die Warnwesten Verbrauchsmaterial, deshalb hab ich sie gern weggegeben. Auch wenn die neuen Uniform
  3. Moin Moin Bei diesem Beispiel sind aber mehrere Aspekte zu bedenken. - Warum denkt diese Mutter nicht schon beim Autofahren an das Paar Kinderschuhe und fährt entsprechend? - Wenn der von ihr begangene Verstoß in den Owi (also Anzeige) Bereich fällt, wäre er nicht mehr Pille-Palle. - Wenn sie das Bußgeld tatsächlich zum Anlass nähme, die Kinderschuhe nicht zu kaufen, anstatt es an anderer Stelle im Budget abzuzwacken wäre sie eine Rabenmutter. Grundsätzlich fände ich die Einführung von Tagessätzen bei Bußgeldern nicht schlecht. Aber auch das würde das Problem der Kinderschuhe der mögl. Ra
  4. Moin Moin Du kannst sogar dann ein Fahrtenbuch bekommen, wenn du den Fahrer nennst, daß Bußgeldverfahren gegen ihn aber eingestellt wird. Leitsatz: Nennt der Halter eines Kfz der OWi-Behörde denjenigen, dem er das Fahrzeug (dauerhaft) überlassen hat, führt das aber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung nicht zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit, kann ein Fahrtenbuch auch gegen den kooperierenden Halter angeordnet werden. Das gilt auch bei Firmen-, Dienst- und Geschäftsfahrzeugen. http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1828.htm Gruß
  5. Moin Moin Hat er nicht geschafft. Gruß Hervorhebung durch mich
  6. Moin Moin Dann kriegst du auch keine Teilnahmeurkunde - ätsch. Gruß
  7. Moin Moin Daran teilgenommen hat der unsportliche Fahrer ja erst, wenn er von uns ein Zielfoto hat. Ansonsten war er nur Zuschauer. Gruß
  8. Moin Moin Lass dir mal eine in den Nacken werfen oder in den Hemdausschnitt Gruß
  9. Moin Moin Etwas an deiner Formulierung liest sich komisch - komisch im Sinne von seltsam. Lass mich nochmal lesen - ah ich habs. Es ist das Wort "regelmäßig". Wenn ich es nochmal überdenke, mein ich komisch doch im Sinne von lustig. Gruß
  10. Moin Moin Hättest du einschlägige Punkte und wärst bereits auffällig, führe das allenfalls zu einer Erhöhung. Das du keine Punkte hast und unauffällig bist, sollte selbstverständlich sein und führt nicht zu einer Verringerung. Du mußt abwarten und ein paar Tage/Wochen in der Spannung leben, nicht zu wissen was da kommt. Gruß
  11. Moin Moin Wir sind mit unseren Dienstzeiten nunmal flexibel. Ebenso mit den propagierten Messstellen. Gruß
  12. Moin Moin Was das für ein Auto war ist unerheblich. Ebenso ein nachträglich gemachtes Bild vom "ungefähren" Tachostand. Auch wie schnell du beim Blitzlicht warst fällt nicht ins Gewicht. Die eigentliche Messung findet meist etliche Meter (je nach Messgerät) vor dem Foto statt. Das Messgerät auf dem Bild kenn ich nicht. Laut FAQ ist es wohl die Truvelo. Nehmen wir mal an, du wärst mit 120 geblitzt worden. Das macht abzügl. 3% Toleranz (aufgerundete 4km/h) netto 116 - also 46 zuviel. Du müßtest auf 114 runter, damit nach Toleranzabzug "nur" 40 netto zuviel übrigbleiben - das wäre kein Fahrve
  13. Moin Moin Guckst du hier: http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/abgeschleppt-sein-auto-sucht-spart-geld-2327623.html Die Idee mit dem Selbersuchen hatte wohl schon ein anderer. Die Firma scheint ja prozesserfahren zu sein. Mal verliert sie, mal gewinnt sie. Dann gibt es da noch ein aktuelles BGH Urteil, daß die Auftraggeber dieser Firma sicher zum Nachdenken anregen dürfte: http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-0/ Gruß
  14. Moin Moin Ich kenn diese "allseits bekannte" Firma nicht, insofern kenn ich auch deren Machenschaften nicht. Ich werd nachher mal googlen. Das Umsetzen des Fahrzeuges dürfte einen Grund haben aus dem Geldansprüche an den Fahrzeugabsteller entstehen. Ob diese Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht lass ich mal dahingestellt. Dadurch, daß man sein Fahrzeug selber findet oder ortet und wieder nutzen kann, entfallen diese Geldansprüche aber nicht. Diese Parkraumfirma könnte den Rechtsweg bestreiten. Die Wiederingebrauchnahme seh ich unproblematisch. Das wird aber dein Problem, denn du b
  15. Moin Moin Ich kann deiner "Logik", so sie denn überhaupt vorhanden ist, mal wieder nicht folgen. Deine erwähnten massigen Unfälle und die Toten sind alle nicht durch Geschwindigkeitsunfälle entstanden? Wenn ja, wäre der Tag ein voller Erfolg. Um das, was du als erwiesen siehst, behaupten zu können, müßte man wissen, wieviele Unfälle durch Geschwindigkeit an diesem Tag nicht zustande gekommen sind. Hast du da mal Zahlen? Natürlich liegen die Unfallursachen auch woanders, aber nicht ausschließlich. Aber eben auch bei der Geschwindigkeit und die ist an diesem Tage intensiv bekämpft worden.
  16. Moin Moin Auch das seh ich anders. Er wird u.U. zu einem anderen Ergebnis kommen, aber in der Luft zerreißen wird er dich sicher nicht. http://openjur.de/u/600151.html Gruß
  17. Moin Moin Gäbst du dich wirklich damit zufrieden, daß dir lediglich zwei Fotos auf den Schreibtisch flattern? Du würdest dich nicht durch Augenschein von den (eineiigen) Zwillingen überzeugen wollen? Mir würden die Fotos allein jedenfalls nicht reichen um einzustellen. Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Das ist doch DER klassische Fall für ein FB. Wenn nicht jetzt, wann dann? Gem. Par. 31a StVZO ist eine Mitwirkungspflicht nicht gefordert. Es mag helfen über die Mitwirkung einem FB zu entgehen, aber es reicht die "Nichtmöglichkeit den Fahrzeugführer zu ermitteln" und eine "Zuwiderha
  18. Moin Moin Ich muß mich in Teilen korrigieren. Nicht jemand von Vitronic war es, sondern ein Bußgeldstellenvertreter war es, der zu dem Aachener Urteil folgendes schrieb: "Weiter ist vorteilhaft, die Staatsanwaltschaften in relevanten Verfahren zu Terminsteilnahmen anzuregen." Ich hab das fälschlicherweise aus der Erinnerung der Fa. Vitronic zugeschoben. Gruß Gruß
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