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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin So ein Verbot zum Benutzen findest du nicht. Es geht auch nicht um das einfache Benutzen sondern um das schnellere Vorwärtskommen bei z.b. Stau auf der Hauptfahrbahn. Erklärungen zu den Begriffen und den Fahrbahnen bzw. Fahrbahnteilen findest du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahnkreuz Wiki benutzt allerdings den Begriff Verteilerfahrbahn und Verflechtungsstrecke. In der StVO findest du die Begriffe nicht. Gruß
  2. Moin Moin Jain - würd ich später was zu schreiben. Hat was mit der Bitte aus #31 zu tun. Da steht nur auf welcher Grundlage Biber nicht kassieren würde. Du wurdest aber etwas anderes gefragt. Gruß
  3. Moin Moin Ich war nicht oben. Du möchtest nicht erleben wenn ich hochgehe. Ich war entsetzt und bestürzt über dich, daß du so einen unrichtigen Mist verbreitest. Tu dir, dem Forum, vor allem aber der Polizei, den Gefallen und denk nach bevor du schreibst. Wenn du dazu nicht fähig bist, lass andere für dich nachdenken. Auch wenn du hier tatsächlich nicht mit Sachkenntnis glänzt, bin ich dir nicht in den Rücken gefallen und hab auch nicht gegen dich gehetzt. Ich hab aber oft geschwiegen. Hetzen werd ich auch in Zukunft nicht, aber du hast einen ernsthaften Kritiker mehr. Gruß
  4. Moin Moin Vielleicht hat der Herr V. -genervt von immer wieder dort parkenden Mitmenschen- sogar Fotos vom Absteller oder Abholer gefertigt. Gruß
  5. Moin Moin Manchmal wünschte auch ich mir, du hättest deine Finger besser unter Kontrolle. Oder jemand hätte deine Tastatur unter Verschluß. Was ist das denn wieder für ein Unsinn? Wenn der entstandene Schaden die unfallrelevante Höhe übersteigt, ist in NRW ein Verkehrsunfall aufzunehmen. Und wenn es nur der Personalienaustausch mit den blauen Bögen vor Ort sind (in NRW sind die inzwischen weiß). Leg mal die Definition für den Verkehrsunfall drüber, dann siehst du warum. Je höherwertiger das Spielzeug, desto höher kann auch der entstandene Schaden sein Natürlich würde diese Unfallaufn
  6. Moin Moin ja, soll Paul ruhig machen. Nicht das sich Paul dann wegen seiner Dummheit blamiert. Gruß
  7. Moin Moin Und nu? Du mußt den Faden mal weiterspinnen. Dem mit 18 alten Punkten werden 10 erlassen. Im Übrigen bist du mit deinen dreien doch der Profiteur über den du dich beschwerst. Gruß
  8. Moin Moin Wäre ich der Sachbearbeiter, würde ungefähr so meine Antwort lauten: Auch der Gesetzgeber sieht bei einer derartig hohen Überschreitung, daß bei nur vier Wochen Fahrverbot ein Lerneffekt nicht eintreten kann. Um einen effektiven Lerneffekt zu erzielen, sind für derartige Verstöße auch 3 Monate Fahrverbot zu dem Bußgeld vorgesehen. Gruß
  9. Moin Moin Vermutlich mangelt es am Schaden. An dem Pkw dürfte keiner entstanden sein. An dem Spielzeug entstand vermutlich Totalschaden, der aber unterhalb der Schadensgrenze gelegen haben wird. Der Artikel gibt weder in die eine, noch in die andere Richtung ausreichend Informationen. Ein Artikel den die Welt nicht braucht. Gruß
  10. Moin Moin Die Bayern schon wieder. Dann nehme ich gem. 4.1.2 Tatbestandskatalog die "9" als Auffangtatbestand und argumentiere wie oben. Gruß
  11. Moin Moin Ich seh vor allem, daß du die Ironie nicht siehst. Es sind doch nur die VT, denen wir schon in die Geldbörse gegriffen haben, bei denen das so ankommt. Und das zeigt mir, daß dieser Griff richtig ist. Gruß
  12. Moin Moin Mit dem Bezahlen der "ganzen" Verwarnungen ist jeder einzelne Fall abgeschlossen und wirken sich i.d.R. auch nicht auf evtl. zukünftige Verstöße aus. Vom anderen Ende aus betrachtet heißt das, im Fall einer Owi-Anzeige wirken sich zurückliegende Verwarnungen i.d.R. nicht negativ aus. Geht ja auch gar nicht, weil es über Verwarnungen keine Daten(banken) gibt. Die Ausrede eines möglichen Augenblickversagens bleibt dir also. Gruß
  13. Moin Moin Die Deutsche (Streifen)Polizei ist (zum Glück) gar nicht mit so Firlefanz ausgestattet. Ich weiß, daß du ein großer Verfechter dieser am feinen Draht geführten Pfeile bist. Aber deswegen werden sie auch nicht notwendig. Gruß
  14. Moin Moin Wenn der ASD auf 5 cm hinter dir steht, in deinem Innenspiegel als Gebirgsmassiv erscheint und dich mit dem Schiffshorn (oder mit der LKW-Hupe) anbläst und womöglich noch die Lichthupe Samba tanzen läßt, ist keine Gewalt? Auch wenn die Fahrzeuge stehen, wär das für mich Gewalt genug. Zumindest droht er mir, mit dem empfindlichen Übel, mich mitsamt meinem Auto wegzuschieben. Für mein Rechtsempfinden reagiert so ein ASD mit einer Straftat auf Owi. Und das ist nicht gerechtfertigt. Das sollte überall auf den Autobahnen machbar sein z.b. mit Unterstützung der Nachbarwachen.
  15. Moin Moin Hier ist mehrfach von rechtfertigendem Notstand geschrieben worden, auf den sich ein ASD berufen könne. Sorry - wenn der ASD bestellt wird, sehe ich keinen Notstand mehr. Der ASD kommt i.d.R. ziemlich zum Schluß einer Unfallaufnahme, also wenn Tote/Verletzte geborgen, versorgt und abtransportiert wurden, der Stau ist durch Kollegen und techn. Material abgesichert, Gutachter ggf. auch vor Ort usw. Ich seh da keine Gefahr mehr, die es abzuwenden gilt. Erst recht keine gegenwärtige, die nicht anders abzuwenden ist. Und wenn der ASD sich den Weg "rustikal freihupt" sind wir m.M.n.
  16. Moin Moin Wo steht dein Geplärre im Gesetz verankert? Es gibt kein Lügerecht für den Beschuldigten im deutschen Recht. Es wird nur (im Normalfall) nicht bestraft. Das sind zweierlei Paar schuhe Gruß
  17. Moin Moin Dir muß die Gelegenheit gegeben werden, dich im Bußgeldverfahren als Betroffener zu äußern. Das steht im Par. 55 OwiG. Der Anhörungsbogen ist diese Gelegenheit. Ob du von dieser Gelegenheit gebrauch machst oder nicht ist unerheblich. Das ist freiwillig. Es wird niemand kommen und dir die Hand mit dem Kugelschreiber führen. Es bleibt völlig folgenlos für dich, den Anhörungsbogen nicht zurückzuschicken. Nimm das einfach hin - es ist so. Gruß
  18. Moin Moin Aus der grundsätzlichen sanktionslosigkeit der Lüge als Beschuldigter ein Lügerecht abzuleiten ist schon sehr kühn und obendrein falsch. Im Gegenteil. Unter bestimmten Umständen wird der als Beschuldigte lügende sogar härter bestraft als der Nichtbeschuldigte. Gruß
  19. Moin Moin Chancen hat man immer. Bei deiner Konstellation allerdings nur äußerst geringe mit Tendenz auf Null. Zwillingsschwester würd extrem helfen. Gruß
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