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simon84

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  1. Hier ist regelmässig 100, vor Allem bei Regen oder Nebel. Oder bei hohem Verkehrsaufkommen !
  2. Die Strategie Ersatzfahrer scheint mir am sinnvollsten !
  3. OK passt dann weiss ich was zu tun ist
  4. Was ist von dem Foto zu halten ist es ausreichend für eine Identifikation ?
  5. Jetzt nochmal meine Frage. Wenn der Gebäudebesitzer seine eigenen Fahrzeuge vor dem abgesenkten Bordstein parkt, begeht er dann auch selber eine OWi und kann im Zweifelsfall verwarnt werden oder hat er Sonderrechte? Wie gesagt habe das jetzt beobachtet und der Gebaeudebesitzer benutzt definitiv den verrotteten Bauzaun um VOR seiner Einfahrt einen Parkplatz für eigene Fahrzeuge freizuhalten...... Schiebt dann je nach Bedarf auch den Zaun zur Seite und benutzt ihn teilweise sogar um die beiden Plätze neben der Einfahrt ebenfalls zu blockieren. Wie kann man dagegen noch anderweitig vorgehen
  6. Aber vor einem abgesenkten Bordstein darf er doch eigentlich selber auch nicht parken, auch wenn es seine eigene Einfahrt ist richtig? Wenn dann muesste er im Innenhof parken.....
  7. Naja vielleicht sollte man noch dazusagen dass es sich um keine echte Einfahrt handelt in der Autos rein und rausfahren. In den letzten 10 Jahren ist dort noch nie ein Auto eingefahren. Ein- und Ausgeladen wir hin und wieder aber schon (Paketdienste usw.) Hab das mal ein paar Tage beobachtet und Fotos gemacht. Was hier wirklich geschieht ist dass sich der Eigentümer einen Privatparkplatz reserviert auf dem dann nachts seine eigenen Fahrzeuge (hinter dem Bauzaun) stehen. Genau wie bei dem Fall in der Preysingstrasse 35. (link oben) Ist aber auch egal, denn es geht darum, hier ist öffentlich
  8. Zickzack ist hier gang und gebe. Wenn das auf pflaster auch geht waere ne option. Oder ein verschliessbarer poller. Die gibts auch abgerundet.
  9. Das Problem ist wenn man die Strasse mal komplett lang geht gibt es sicher ca. 20-30 solche Einfahrten die gleich oder aehnlich gelagert sind. Wenn jetzt alle anfangen solche Dinger aufzustellen finde ich das aeusserst ungut. Es gibt da schon auch reelle Probleme. z.B. geht ein Kind und zieht sich einen Schiefer ein oder zwickt sich die Hand ein ? Oder so einen komischen Zaun uebersieht man (ich jetzt nicht, aber viele andere vielleicht) doch viel leichter beim Einparken auf einem Parkplatz nebendran und hat Ruck Zuck einen riesen Kratzer drin oder eine Delle wenn man die Tuer aufmacht.
  10. An dem Haus gibt es aktuell keine Baustelle bzw. Gerüst. Oft sieht man auch dass der Eigentümer eigene Fahrzeuge oder Anhänger dort abstellt, also den Bauzaun aufmacht, sein Fahrzeug einstellt und den Zaun wieder davorstellt. Mich hats halt nur etwas gewundert die Geschichte hatte sowas nie so gesehen, dass jemand den öffentlichen Weg vor seiner Einfahr "verbarrikadiert". Sollte so etwas nicht vom Ordnungsamt angemahnt werden ? Die Polizei bzw. Stadt läuft mehrfach am Tag vorbei und verteilt Strafzettel, dann sollte sie doch auch in der Lage sein wegen dem Bauzaun etwas zu tun?
  11. Es ist definitiv eine Einfahrt, auch mit abgesenktem Bordstein. Das Problem des Eigentümers ist mir schon klar, wegen der angespannten Parkplatzsituation stellen sich ständig Leute dort hin, trotz Einfahrt. Die Frage ist für mich nur, darf er einfach so einen Sperrzaun hinstellen??? Und falls nein, begeht er dadurch evtl. auch selbst eine OWI ?
  12. Nur aus reinem Interesse, was ist von einer solchen, eigenmächtig (vermutlich vom Gebäudeeigentümer/Mieter) aufgestellten Absperrung zu halten. Darf man sowas einfach aufstellen vor der eigenen Einfahrt mit abgesenktem Bordstein? Ist direkt an der Strasse, oeffentlicher Verkehrsraum direkt daneben sind Parkplaetze. Wie ist so etwas zu bewerten, darf der Besitzer das ja / nein ? Begeht er mit dem Aufstellen eine Ordnungswidrigkeit? Frage nur weil wir so einen aehnlichen Fall letztens ja hatten mit dem Bonzen in Muenchen der sein eigenes Parkverbot auf den Boden gemalt hat http://www.abend
  13. Der unterschied ist in der tilgungsfrist , in diesem fall nach alter regel 2+x jahre neue regel 2,5 jahre
  14. Danke ! War auch eher eine Interessefrage
  15. Hallo, Ich habe einen BGB als Halter und Führer bekommen für eine GÜ mit Punkten. Der Tatzeitpunkt ist im März. Zugegangen ist mir das ganze jetzt mitte Juni. Auf dem BGB sind 3 Punkte genannt für 30 km/h ausserhalb. Nach der Punktereform wären das jetzt 1 Punkt. Wie ist das mit dem BGB. Ist dieser korrekt? Muss dieser die Angabe der Punkteanzahl zu Tatzeitpunkt oder zur Rechtskraeftigkeit enthalten? Oder wird das ganze so gehandhabt, dass ich 3 alte Punkte bekomme, die dann automatisch in 1 neuen Punkt umgewandelt werden? VG Simon
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