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Sobbel

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  1. Moin Moin Wenn aber schon ein oder gar mehrere Tatentschlüsse vorliegen, ist man im Vorsatz. Gruß
  2. Moin Moin Ich weiß grad nicht was du mit diesem S meinst. Eine Fahrbahnverschwenkung? Die Vorschriftzeichen (also auch die VZ 264 und 274) gelten ab dem Schild. Sofern rechts Platz ist, mußt du auch rechts fahren (Rechtsfahrgebot). Meine Glaskugel ist grad in der Werkstatt. Wart einfach mal ab. Gruß
  3. Moin Moin Abgesehen davon, daß ich es für unnötig halte, wegen dieser Sache drei Threads aufzumachen, frage ich mich, wer denn den Kriegsmodus eröffnet hat. Du Jüngling im neuen aber nicht dir gehörenden A8, der Kollege mag ein Neidproblem haben, du aber scheinst ein Penisproblem zu haben. Oder warum erwähnst du das Fahrzeug? Lies dir mal das hier durch http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html und du wirst vielleicht einsehen, daß es den Kollegen sehr wohl etwas angeht, in welcher Beziehung du Jüngling im neuen A8 mit Penisproblem zu dem Fahrzeughalter stehst. Gruß
  4. Moin Moin Es sind ja auch keine extra eingebauten Boxen, sondern die Steuergeräte Guck mal hier rein: http://www.guvu.de/cms/wp-content/uploads/09%20Muenchhausen.pdf Gruß
  5. Moin Moin Zum besseren Verständnis hab ich das Fette eingefügt. Nö. Finde deinen Fehler Es ging um AlBerTo, den Ersatzfahrer, der die Missetat auf sich nahm und den BuGeBe erhalten hat und jetzt plärrt "aber ich war es doch gar nicht". Nicht um den wahren Fahrer. Gegen den wahren Fahrer, den TE also, dürfte das mit der Verjährung stimmen, so daß dieser mit Hinweis auf die Verjährung den Einspruch einlegt, falls es dann noch zu einem BuGeBe kommt. Alberto hingegen müßte seine Nichtfahrereigenschaft erst noch beweisen. Oder hab ich das alles falsch verstanden? Gruß
  6. Moin Moin Da kommt ein Einspruch "vertan vertan, ich war das doch nicht" und dann wird eingestellt? Das ist aber einfach bei euch. Gruß
  7. Moin Moin Falscher Ansatz, weil zunächst unerheblich.
  8. Moin Moin Wie lange willst du den denn da oben stehen und weiter mit Gehwegplatten werfen lassen? Gruß
  9. Moin Moin Ja, geht. Hab ich bisher einmal machen müssen. Da hatten wir kein zweites Auto was uns hätte unterstützen können. Und irgendwie mußte der Kerl zur Wache. Der hatte 4 Kg Mari von Holland eingeführt. Der war auch erst lieb und fing dann auf der Fahrt im Auto an zu randalieren. Und nach dem Pfeffer war er auch wieder lieb, bekam dann aber die 8. Gruß
  10. Moin Moin Wenn du möchtest, helf ich dir. Das Ganze ist bei Lkw Kontrollen hinsichtlich Fahrpersonalrecht recht einfach und stützt sich hauptsächlich auf das GüKG und das FPersG. Es wird nicht zwischen Wohn- und Arbeitsbereich unterschieden. Die Schlafkoje ist also nicht tabu für uns, auch nicht die Anhänger, Auflieger oder Ladeflächen. Es wird auf Betriebs- und Arbeitszeit abgestellt. Es gibt auch keine Gefahr im Verzuge. Der Fahrer muß so seltsame Sachen machen wie "gestatten" - "dulden" und "Hilfsdienste leisten". Die Sätze in den Gesetzen sind teilweise recht lang und verschachtelt.
  11. Moin Moin Ich dachte mir schon, daß da wieder das Aachener Urteil kommt. Dieses Urteil immer wieder zu bringen ist mittlerweile lächerlich. Davon abzuleiten, daß es allgemeingültige Rechtsprechung ist, ebenso. Dieses Urteil ist zustandegekommen, gestützt auf ein Gutachten, daß (Internet)Gerüchte aufgegriffen hat. Dieser Gutachter hat sich selber aber weder an Vitronic gewandt, noch an die PTB. Es existieren zwei OLG Urteile aus NRW, die das PSS als standartisiertes Messverfahren bestätigt haben. Ebenso hat jüngst (24.04.2013) das AG Oberhausen nach dem Achener Urteil dies gesagt (Az.: 26 O
  12. Moin Moin Sagt wer? Gibt es natürlich nicht, ich bin ja nicht gewalttätig. Rückfragen werden aber gestattet sein. Ist ja möglich, daß handysammler mehr weiß als ich. Gruß
  13. Moin Moin Unseren Autobahnmeistereien wurden schon oft die großen Schilderwagen (wir sagen gern Scheunentore) zerschossen und die Riesendinger mit den Blitzlampen und den Leuchtpfeilen sind doch nun wirklich nicht zu übersehen. Vor einigen Jahren hat mir ein Stadtkollege (NRW) die gelbe Leuchtweste abgeschwatzt. Die gehört(e) dort wohl nicht zur Standardausrüstung und die gelbe Regenjacke wohl auch nicht, wie er erzählte. Ob das inzwischen anders ist weiß ich nicht. Bei uns sind zumindest die Warnwesten Verbrauchsmaterial, deshalb hab ich sie gern weggegeben. Auch wenn die neuen Uniform
  14. Moin Moin Bei diesem Beispiel sind aber mehrere Aspekte zu bedenken. - Warum denkt diese Mutter nicht schon beim Autofahren an das Paar Kinderschuhe und fährt entsprechend? - Wenn der von ihr begangene Verstoß in den Owi (also Anzeige) Bereich fällt, wäre er nicht mehr Pille-Palle. - Wenn sie das Bußgeld tatsächlich zum Anlass nähme, die Kinderschuhe nicht zu kaufen, anstatt es an anderer Stelle im Budget abzuzwacken wäre sie eine Rabenmutter. Grundsätzlich fände ich die Einführung von Tagessätzen bei Bußgeldern nicht schlecht. Aber auch das würde das Problem der Kinderschuhe der mögl. Ra
  15. Moin Moin Du kannst sogar dann ein Fahrtenbuch bekommen, wenn du den Fahrer nennst, daß Bußgeldverfahren gegen ihn aber eingestellt wird. Leitsatz: Nennt der Halter eines Kfz der OWi-Behörde denjenigen, dem er das Fahrzeug (dauerhaft) überlassen hat, führt das aber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung nicht zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit, kann ein Fahrtenbuch auch gegen den kooperierenden Halter angeordnet werden. Das gilt auch bei Firmen-, Dienst- und Geschäftsfahrzeugen. http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1828.htm Gruß
  16. Moin Moin Hat er nicht geschafft. Gruß Hervorhebung durch mich
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