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Megatron

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  1. Also das mit der falschen Verdächtigubg ist Unfug. Das haben ja auch die meisten hier erkannt. Die Frage ist eigentlich nur, ob es Sinn macht, den Kerl anzuzeigen. Bei der Aktion hätte nämlich auch locker wer zu Schaden kommen können. Was kann mir bei der Abstandsunterschreitung drohen? Wie gesagt, 70 ausserorts über eine Strecke von etwa 150m. Eine Nötigung kann der andere mir eigentlich nicht anhängen oder?
  2. Die falsche Verdächtigung ist mir zu weit hergeholt. Wegen was könnte man nich boch belangen? Abstandsverstoss? Oder gar eine Nötigung? Ich werde wohl heute Abzeige erstatten. Wer absichtlich Unfälle herbeiführt und dann noch so dumm ist sich damit zu rühmen gehört unvedingt von der Strasse entfernt.
  3. Meine Beifahrerin kann seine Aussage bezeugen.
  4. Hallo Forum, ich habe mich hier angemeldet, weil ich Rat benötige. Gestern fuhr ich ausserorts auf einer 70er Strecke auf der linken Spur. Rechts wurde langsamer gefahren. Plötzlich zieht ein Wagen knapp vor mir ohne zu blinken auf die linke Spur, sodass ich bremsen muss. Da ich mich ärger, hupe ich, auch um ihm zu zeigen, dass er mich übersehen haben muss. Plötzlich steigt er derart in die Eisen, dass ich auch eine Vollbremsung machen muss, ebenso mein Hintermann. Seit seinem Einscheren waren erst ein paar Meter vergangen, sodass ich noch keinen neuen hinreichenden Abstand hergestellt hatte.
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