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feuerflitzer

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  1. In der Autobild stand diese Woche, dass auf Privatgrundstücken gar keine Halterhaftung besteht und dass nur abgeschleppt werden darf, wenn das Abschleppen auf Schildern angedroht wird?
  2. Das ist Marke Eigenbau. Aber vor der Einfahrt steht auf einem Schild: Werkgelände. Es gilt die StVO...
  3. Hier die Bilder des Parkplatzes. Ich bin in der Lücke, also auf dem dritten von links abgeschleppt worden. Hier die Gesamtansicht mit dem Pfeilschild.
  4. Und noch eine Frage. Muss die Anzahl der Behindertenparkplätze auf dem Schild angegeben sein oder reicht ein Pfeil? Sonst würde das ja im Prinzip bei einem großen Parkplatz endlos so weitergehen... Laut wikipedia muss ein Längsbehindertenparkplatz mindestens 2,5m breit sein. Ich kann dazu in der Landesbauordnung/StVO leider nichts finden. Danke für eure Hilfe!
  5. http://maps.google.com/staticmap?center=49.195526,9.223877&zoom=18&maptype=satellite&size=550x450&key=ABQIAAAAOUSMl95AMJHBP0K-9H7kexTpwqTmhPkSjFtmnnaCH24McPBr6RQb30IJVKVQ6oJb63brjEJPamSGqQ 49.195544, 9.224050‎ +49° 11' 43.96", +9° 13' 26.58"
  6. Anbei die Ansicht von oben. Das Schild sieht in etwa so aus und hat noch einen weißen Pfeil nach rechts. [mod] Das Bild wurde aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht. Wenn gewünscht, kann der Link eingesetzt werden. [/mod]
  7. Hallo, ich bin heute im Auftrag meines Arbeitgebers (Werksicherheit) auf dem Firmenparkplatz direkt an einer öffentlichen Straße (keine Schranke oder ähnliches aber vermutlich Firmengelände) abgeschleppt worden. Begründung des Abschleppunternehmens: Sie haben falsch geparkt! Folgende Situation: Insgesamt 8 Längsparkplätze, die von links nach rechts kürzer werden. Links davon ein Schild blau mit Rollstuhl und weißem Pfeil nach rechts. Die ersten beiden Parkplätze rechts von diesem Schild sind deutlich breiter (2,5m) und haben ein überpinseltes Rollstuhlfahrersymbol auf dem Boden. Die anderen
  8. Hallo, bin vor 3 Wochen innerorts geblitzt worden beim Überholen auf gleicher Höhe. Blitzer stand auf der Gegenfahrbahn und wurde kurzerhand auf mich gerichtet, da ich mich beim Überholen ja auf der Gegenfahrbahn befand. Ich hatte 70 drauf, 50 waren erlaubt. Messung mit Traffipax-Speedophot 553. Ist die Messung überhaupt rechtmäßig? 1) Blitzer stand in Fahrtrichtung links auf der Gegenfahrbahn (Verdeckung/Ablenkung durch Gegenverkehr) 2) Blitzer von Hand neu justiert (Ich hatte 70 drauf, sind aber nur 62 gemessen wurden, da der Blitzer ja eigentlich auf die eigentlich Fahrspur eingestell
  9. Muss man denn überhaupt bezahlen, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist? In Deutschland wird ja deshalb auch nicht von hinten geblitzt. Kommt dann der Halterverstoß zum tragen?
  10. Hallo, habe heute einen Anhörungsbogen über 15€ bekommen, wg. 6km/h zu schnell. Das "Foto" ist nur ein grauer Kasten. Der Fahrer ist NICHT zu erkennen. Soll ich den Verstoß zugeben oder ablehnen mit der Begründung, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist? Dann kann ich ja verweigern, wenn ich den Fahrer benennen soll oder? Wegen 15€ werden die mir ja wohl kein Fahrtenbuch aufbrummen oder? Danke! feuerflitzer
  11. Hallo Jungs, danke für die zahlreichen Kommentare! Hier noch ein paar Zusatzinfos: Der Parkplatz an sich war nicht gekennzeichnet. Es steht lediglich ein kleines Schild auf dem Parkdeck, welches wohl für alle Stellplätze gilt, nachdem die Parkplätze vermietet sind. Woher soll ich wissen, welcher Parkplatz vermietet ist und welcher nicht? Auf dem Parkdeck waren zu dem Zeitpunkt etwa die Hälfte aller Stellplätze frei. Es gab also keinen nachvollziehbaren Grund für den rechtmäßigen Mieter des Stellplatzes mich zuzuparken - außer eben aus Rache und typisch deutscher "dem zeig ichs
  12. Hallo liebe (Hobby)Advokaten, Abschleppunternehmer und Mitglieder der Rennleitung! Eine kleine aber bescheidene Frage zu später Stunde: Angenommen ich stehe irrtümlicherweise auf einem Privatparkplatz und der Besitzer parkt mich ein. Frage 1: Kann ich den Einparker abschleppen lassen, um aus der Lücke zu kommen? Frage 2: Wer zahlt die Abschleppkosten? Frage 3: Kann ich den Typen auf Nötigung/Freiheitsberaubung verklagen? M.E. ist hier ganz eindeutig nicht die Verhältnismäßigkeit im e.S. gewahrt, denn ein Parkverstoß ist eine Owi und bewusstes einparken mit dem Ziel einen anderen aus Ra
  13. Servus! Es gibt gute Neuigkeiten! Das Bussgeld beträgt nur 35€+20€ Auslagen. Werde jetzt bezahlen, da ich keinen Bock habe mich mit diesen Verwaltungsfreaks noch weiter rumzuschlagen! Das nächste mal schmilzt die Schokolade halt! Prost!
  14. Das denke ich auch, allerdings verlangt ein Anwalt schon 480€ + Mwst. für die Akteneinsicht. Sollte es dann zu einem Verfahren in Dresden kommen, ist nochmal mit der dreifachen Summe zu rechnen... Mein Anwalt hat mir jetzt empfohlen, nur die Angaben zur Person zu machen und dann den BuGeB abzuwarten...
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