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Falsch "geblitzt". Fahrer Zu Unrecht Abkassiert.


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Der Videobeweis mittels der eingebauten Kamera im Streifenwagen taugt nicht. Dafür müßten andere Geräte verbaut werden, was wohl an den Kosten scheitern würde.

Zu deren Qualität kann ich nichts sagen, da ich eine solche Aufzeichnung noch nicht gesehen habe.

 

Nur wieso ist diese so schlecht? :licht::ph34t: Soll nicht mit deren Hilfe der Bösewicht überführt werden der euch angreift. Wenn die nichts taugen dann kann man die auch gleich weglassen. :ph34t:

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und weiter:    Kompletter Artikel - Quelle: Westfalen-Blatt   Hier ist also genau das passiert, wass wir bei Messungen mit Laserpistolen seit geraumer Zeit monieren. Nur zufällig konnte sich ein Autof

Die Leica hab ich im Eingangsthread als Ausnahme genannt, also immer locker bleiben. Das es in der Schweiz anders ist, ist schön und interessant aber für D nicht unbedingt relevant.

Moin Moin   Etwas an deiner Formulierung liest sich komisch - komisch im Sinne von seltsam. Lass mich nochmal lesen - ah ich habs. Es ist das Wort "regelmäßig".   Wenn ich es nochmal überdenke, mein i

Jedenfalls ist geht der BGH davon aus, dass dies für einen objektiven Beweis genügt, daher handelt es sich beim Lasermessverfahren auch um ein "standardisiertes Messverfahren".

@papemark: ich kann's nicht mehr hören :D . Aber Du schreibst ja selbst in Anführungszeichen :ph34t: . Denn in diesem Standard sind standardmäßig Standardfehler mit eingebaut wie die Zuordnungsfehler, Meßwertübertragungsfehler etc.

 

So, und dann noch diese anerkannte Problematik mit

Aber: Es liegt einzig und allein bei dir, ob du mit einem Lasergerät in Konflikt kommst oder nicht: Fahre einfach nur so schnell wie erlaubt, ...

abzutun, deutet auf einen sehr hohen Roßsitz hin :licht: .

:ph34t:

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  • 1 month later...

Richter sind keine Sachverständigen, sie müssen sich auf Aussagen verlassen.

 

Früher waren Polizisten ehrbare Personen die sich dem Recht und der Wahrheit verpflichtet fühlten,

die haben nicht gelogen - schon gar nicht vor einem Gericht.

 

Daran glauben die meisten Richter heute noch ....

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wobei Ehrlichkeit immer ein subjektiver Eindruck ist. Ich denke allerdings auch, dass es der Karriere des Richters schadet, wenn er tendenziell dem pösen Raser Glauben schenkt. Und irgendwann will ein Richter weg vom Amtsgericht mit seinen dämlichen "Kleinigkeiten". Welcher Richter richtet schon gerne als Amtsrichter? Also gibt man sich systemkonform, spielt den Opportunisten und schwimmt mit dem Strom.

 

Bis irgendwann einmal ein mutiger Richter.....

 

ach lassen wir die Träumerei.

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@beluser

Bis irgendwann einmal ein mutiger Richter.....

 

Den gabs schon, habs mal vor ewigen Zeiten im TV gesehen, der hat z.b. bei Geschwindigkeitsübertretungen sehr niedrige Strafen verhängt, selten Fahrverbot usw. Dann bekam er äusserste Probleme, fragt mich nicht von wem, entweder von Richterkollegen oder Vorgesetzten, weiss nicht mehr. Jedenfalls bekam der richtig Ärger, imho wurde der dann versetzt.

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wobei Ehrlichkeit immer ein subjektiver Eindruck ist. Ich denke allerdings auch, dass es der Karriere des Richters schadet, wenn er tendenziell dem pösen Raser Glauben schenkt. Und irgendwann will ein Richter weg vom Amtsgericht mit seinen dämlichen "Kleinigkeiten". Welcher Richter richtet schon gerne als Amtsrichter? Also gibt man sich systemkonform, spielt den Opportunisten und schwimmt mit dem Strom.

 

Bis irgendwann einmal ein mutiger Richter.....

Das ist Unsinn. Sicherlich will nahezu jeder AG-Richter recht schnell etwas anderes tun, als sich mit Verkehrs-Owien zu beschäftigen. Das weiß ich sogar aus erster Hand. Aber nicht der Umstand, öfters eher mal dem Banausen Glauben zu schenken und ein Verfahren einzustellen wird ihm dabei ein Stein im Wege sein, sondern viel mehr der Umstand, aufgrund von Fehlurteilen Revisionsverfahren zu produzieren.

 

Jedenfalls bekam der richtig Ärger, imho wurde der dann versetzt.

Zurecht, wenn er offenkundig Mist urteilt. Das Absehen vom Fahrverbot ist und bleibt die absolute Ausnahme. Mal eben so aus Richters Gnaden davon abzusehen wäre ja wohl reine Willkür.

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wobei Ehrlichkeit immer ein subjektiver Eindruck ist. Ich denke allerdings auch, dass es der Karriere des Richters schadet, wenn er tendenziell dem pösen Raser Glauben schenkt. Und irgendwann will ein Richter weg vom Amtsgericht mit seinen dämlichen "Kleinigkeiten". Welcher Richter richtet schon gerne als Amtsrichter? Also gibt man sich systemkonform, spielt den Opportunisten und schwimmt mit dem Strom.

 

Bis irgendwann einmal ein mutiger Richter.....

Das ist Unsinn. Sicherlich will nahezu jeder AG-Richter recht schnell etwas anderes tun, als sich mit Verkehrs-Owien zu beschäftigen. Das weiß ich sogar aus erster Hand. Aber nicht der Umstand, öfters eher mal dem Banausen Glauben zu schenken und ein Verfahren einzustellen wird ihm dabei ein Stein im Wege sein, sondern viel mehr der Umstand, aufgrund von Fehlurteilen Revisionsverfahren zu produzieren.

Habe ich was verpasst?

 

Ich dachte in VerkehrsOWisachen gibt es nur eine Instanz. :rolleyes:

Allenfalls ist eine Beschwerde zum OLG möglich die bei solch einer Fehlentscheidung/schlechten Begründung durch den Richter auch von der StA eingelegt (werden) wird.

 

Auch sollte man bedenken das ein Richter ja nur einen sehr geringen Teil aller Fälle auf seinen Tisch bekommt die ja meist in Streitigkeiten in der Auslegung bzw. Erkennbarkeit liegen, so daß schon prinzipiel mehrere Ansichten/Meinungen vertretbar sind.

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Habe ich was verpasst?

 

Ich dachte in VerkehrsOWisachen gibt es nur eine Instanz. :rolleyes:

Allenfalls ist eine Beschwerde zum OLG möglich die bei solch einer Fehlentscheidung/schlechten Begründung durch den Richter auch von der StA eingelegt (werden) wird.

Hab ich mich falsch ausgedrückt? :lol: Ich meinte natürlich die Rechtsbeschwerde. Und ich habe auch schon einige Richterlein reden hören, die da sagten: ich wäre ja durchaus geneigt, aber es liegen halt nicht genug Fakten/Gründe vor, um

a) vom FV absehen zu können UND

b) damit nicht die StA auf den Plan zu rufen, die dann sofort dagegen steuert und tätig wird.

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Das hat nichts mit "gefallen" oder "Mut" zu tun, sondern mit Recht und Beachtung bzw. korrekter Auslegung desselben. Wenn nunmal ein FV nur in ganz bestimmten, begründeten Ausnahmefällen wegfallen darf, dann muß man das eben auch so kleinlich auslegen. Sonst kommt morgen Mr. X und behauptet, er wäre auch ach so dolle auf seinen FS angewiesen und könnte auf gar keinen Fall für einen Monat drauf verzichten. Jaja, schon klar. Nachtigall, ick hör Dir schon wieder..... :rolleyes:

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Das hat nichts mit "gefallen" oder "Mut" zu tun, sondern mit Recht und Beachtung bzw. korrekter Auslegung desselben. Wenn nunmal ein FV nur in ganz bestimmten, begründeten Ausnahmefällen wegfallen darf, dann muß man das eben auch so kleinlich auslegen. Sonst kommt morgen Mr. X und behauptet, er wäre auch ach so dolle auf seinen FS angewiesen und könnte auf gar keinen Fall für einen Monat drauf verzichten. Jaja, schon klar. Nachtigall, ick hör Dir schon wieder..... :blush:

:lol: Genauso ist es.

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  • 5 weeks later...
Dem schließe ich mich an; die Bilddokumentation sollte im Interesse beider Seiten (Gemessener und Meßpersonal) Standard werden.

 

 

Ich habe mir alles auf dieser Seite durchgelesen Das Riegel 21 p ist bei uns abgeschafft worden und durch eine Neue Generation ersetzt worden( Auch Riegl). Das Teil ist top und entscheidet selber ob die Messung gültig ist oder nicht ( wie beim RADAR ) Man bekommt dann keine Geschwindigkeit auf dem display sondern nur 2 Fragezeichen die entfernung wird noch angegeben.. also eine Fehlmessung,

 

Wer schon mal in URGARN wird wissen diese arbeiten auch mit Laser Und FOTOAUSDRUCK und am laufenden Band mann kann es sich gleich ansehen ( bei jeder Messung wird sofort das Bild ausgedruckt ) sieht aus wie bei unns das RADARFOTO da hat mann 0 Chance wäre für Deutschland nicht schlecht

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Guest Pferdestehler

Die Fragezeichen gab es bei der Riegl LR90 (genauer "-??-").

 

Und sorry, daß die FG-21P bei euch zugunsten eines besseren Riegl-Gerätes abgeschafft wurde, das glaube ich Dir nicht.

 

Was faselst Du hier eigentlich für ein Zeug durch's Forum? :kopfschuettel:

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Ich habe mir alles auf dieser Seite durchgelesen Das Riegel 21 p ist bei uns abgeschafft worden und durch eine Neue Generation ersetzt worden( Auch Riegl). Das Teil ist top und entscheidet selber ob die Messung gültig ist oder nicht ( wie beim RADAR ) Man bekommt dann keine Geschwindigkeit auf dem display sondern nur 2 Fragezeichen die entfernung wird noch angegeben.. also eine Fehlmessung,

Soso.... und was für ein neues Riegl-Gerät soll das bitte schön sein? Typ-Bezeichnung?

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  • 1 month later...
Wer schon mal in URGARN wird wissen diese arbeiten auch mit Laser Und FOTOAUSDRUCK und am laufenden Band mann kann es sich gleich ansehen ( bei jeder Messung wird sofort das Bild ausgedruckt ) sieht aus wie bei unns das RADARFOTO da hat mann 0 Chance wäre für Deutschland nicht schlecht

 

mh, ham die da drüben ne Geschwindigkeitsbegrenzung für ihre Eselskarren?.

 

Aber das Foto an sich is völlig überflüssig, da bei der Lasermessung ja auch das Fahrzeug gleich angehalten wird und somit der Fahrer feststeht. Gibt hier ja auch div. Vorgaben wie gelasert werden sollte, z.b. nur ein Fahrzeug im inneren Visier unso.. extra um falschmessungen bzw die Messung eines anderen Fahrzeuges auszuschließen. Man glaubts kaum aber ganz bescheuert ist der gemeine Polizeibeamte ja ma auch nich (für Posten ab A12 übernehm ich da jedoch keine gewähr).

 

gruß mini

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@mini588

Ich glaube Du hast den Thread nicht komplett gelesen.

Es ging nicht um die Dokumentation des Fahrer's an sich

(so wie bei einem Blitzer) sondern um die

Dokumentation der Meßsituation. Also z.B. ob andere Fahrzeuge

im Visier waren oder das angehalteten Fahrzeug (aus 1 km Entfernung)

aus einer Kolone auch das richtige war.

(Man liest hier von Fällen, wo der anhaltende Beamte über Funk

z.B. einen schwarzen Kombi - ohne Angabe des Kennzeichens - anhalten soll,

obwohl vielleicht 2 ähnliche Autos im fraglichen Abschnitt unterwegs waren.

Stichworte: Ausschluß von Zuordnungs- und Meßfehleren.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 3 months later...
  • 5 months later...

Was bitte schön soll denn ein Gutachter an oder bei einem Meßprotokoll großartig auswerten? Entweder, es ist korrekt und vollständig ausgefüllt, oder aber es weist Lücken auf. Letzteres dürfte wohl tatsächlich ein absoluter und sehr sehr seltener Einzelfall sein. Ein Gutachter interessiert sich eher für die Arbeits- und Vorgehensweise, insbes. was die vorgeschriebenen Tests betrifft. So jedenfalls, wenn er bei Gericht vorgeladen ist. Am Meßprotokoll hatte er in all den Fällen, wo ich selbst involviert war oder aber zumind. als Zeuge geladen war oder auch nur zunächst als Zuhörer im Saal saß, nie etwas auszusetzen.

 

Teuer wird's oder dürfte es werden, wenn er sich mit dem Meßgeräten selbst oder beispielsweise mit einem ProViDa-Video auseinandersetzen muß oder auch Örtlichkeiten aufsuchen darf, wo wir gemessen haben, um z.B. Entfernungen auszumessen, Fotos zu fertigen, Berechnungen anzustellen etc.. Da kommen sehr schnell ca. 1.000,- Euro und mehr an Kosten zusammen.

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mich würde mal interessieren, wieviel eine auswertung des messprotokolls durch einen gutachter so kostet.... <_<

@timknito: in der Regel rechnen Gutachter nach Aufwand per Stundensatz ab, kannst auf jeden Fall im dreistelligen Bereich rechnen. Mängel und Ansatzpunkte im Meßprotokoll erkennt auch ein versierter Rechtsanwalt. Und laß Dich durch @bluey nicht ins Bockshorn jagen. Gute Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen dies.

:kopfschuettel:

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mich würde mal interessieren, wieviel eine auswertung des messprotokolls durch einen gutachter so kostet.... :rolleyes:

@timknito: in der Regel rechnen Gutachter nach Aufwand per Stundensatz ab, kannst auf jeden Fall im dreistelligen Bereich rechnen. Mängel und Ansatzpunkte im Meßprotokoll erkennt auch ein versierter Rechtsanwalt. Und laß Dich durch @bluey nicht ins Bockshorn jagen. Gute Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen dies.

Oh, der Allwissende sprach zu uns. :D

 

Übrigens: er fragte, ich antwortete. Und zwar mit Fakten, nicht mit (Deinen) Hirngespinsten.

 

 

BTW: was ein versierter Anwalt so alles erkennt oder eher glaubt zu erkennen, das habe ich heute erst wieder erleben dürfen. Da bekam ich doch glatt eine Akte zur Stellungnahme rein. Ein Anwalt, besser: eine Anwältin hatte sich zur Sache eingelassen. Ihr Mandant wurde durch mich mittels Provida gefilmt. Tja, und nun war auf dem Video zu erkennen, wie er mehrere 70er-Schilder passierte und anschließend eine große Einmündung. Nur: nach dieser Einmündung wurde das 70er-Schild nicht sofort wiederholt. Das dauerte ca. 400m. Und nun meint diese Anwältin doch tatsächlich (so schreibt sie jedenfalls), daß durch diesen Umstand die 70 aufgehoben wurden und ihr Mandant 100 fahren durfte. :kopfschuettel:<_<;):lol: und :lol:

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nach dieser Einmündung wurde das 70er-Schild nicht sofort wiederholt. Das dauerte ca. 400m. Und nun meint diese Anwältin doch tatsächlich (so schreibt sie jedenfalls), daß durch diesen Umstand die 70 aufgehoben wurden und ihr Mandant 100 fahren durfte. :whistling::lol2::D:fool: und :wand:

:lol: Deswegen gehe ich auch nicht mehr zum Anwalt ...

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  • 7 months later...

Ich finde, dass allgemein überdacht werden sollte, ob so viele und ständige Geschwindigkeitsmessungen gemacht werden müssen.

Immer, wenn ich gesehen habe, dass mit Laserpistolen geblitzt wurde, dann lag keine offensichtliche Notwendigkeit vor - höchstens die, dass die Staatskasse mal wieder aufgefüllt werden musste...

Bestes Beispiel: geblitzt auf der Autobahn von einer Laserpistole.

Rahmenbedingungen: etliche Kilometer zuvor zulässige 120 km/h, 2-spurig; plötzlich: Wechsel von 2 auf 3 Spuren (!!!) , keine Verkerhshindernisse, kein Wohngebiet ( also fällt auch Lärmschutz als Grund für eine Temposenkung weg ), fast leere Autobahn, aber: ein verdecktes Schild an der Stelle, wo es von 2 auf 3 Spuren geht, erlaubt nur noch 100 km/h (???)

 

Wahrscheinliche Begründung für die Kontrolle: an dieser Stelle geht es stark bergab, was zum Beschleunigen animiert bzw. dieses automatisch hervorruft und selbst wenn man das Schild sieht, sieht man keinen Grund für "nur" 100 km/h.

 

Frage: Was soll dieses Tempolimit zur Sicherheit beitragen, wenn an dieser Stelle jegliche Verkehrsbedingungen besser werden???

 

P.S.: Es handelt sich hier um die A45, den Streckenabschnitt habe ich allerdings vergessen.

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dass mit Laserpistolen geblitzt wurde

Da das in Dland nicht gemacht wird, kannst Du also 0 Erfahrung damit haben ! :licht:

 

ein verdecktes Schild

Wenn da nur ein Schild steht und es nachweisbar verdeckt ist hast Du gute Chancen das nicht

zahlen zu müssen !

 

Wahrscheinliche Begründung für die Kontrolle: an dieser Stelle geht es stark bergab, was zum Beschleunigen animiert bzw. dieses automatisch hervorruft

Und genau diese Leute die ihren 'Automatismus' nicht im Griff haben werden erwischt. :nolimit:

Hättest Du die Strecke lieber einspurig, damit das Gefälle entschärft ist ?

 

sieht man keinen Grund für "nur" 100 km/h.

Ich sehe oftmals auch keinen Grund für 'ne ROTE Ampel. Darf ich die deshalb ignorieren ?

 

 

wenn an dieser Stelle jegliche Verkehrsbedingungen besser werden???

Nö, vermutlich werden die LKW's bergab eingebremst. Damit die Differnzgeschwindigkeit nicht zu hoch wird, muß begrenzt werden.

 

Gruß,

AnReRa

 

[iRONIE]

Ich finde, dass allgemein überdacht werden sollte, ob so viele und ständige Geschwindigkeitsmessungen gemacht werden müssen.

... - höchstens die, dass die Staatskasse mal wieder aufgefüllt werden musste...

Ich finde, dass die Autofahrer sich einfach an die Begrenzungen halten sollten. Dann sinken die Einnahmen und die Kontrolldichte sinkt

weil es sich nicht lohnt.

[/iRONIE]

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  • 2 years later...
mich würde mal interessieren, wieviel eine auswertung des messprotokolls durch einen gutachter so kostet.... :(

@timknito: in der Regel rechnen Gutachter nach Aufwand per Stundensatz ab, kannst auf jeden Fall im dreistelligen Bereich rechnen. Mängel und Ansatzpunkte im Meßprotokoll erkennt auch ein versierter Rechtsanwalt. Und laß Dich durch @bluey nicht ins Bockshorn jagen. Gute Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen dies.

:cop01:

 

..stimmt, das übernehmen die. Aber es kann Dir passieren, dass Dir die Rechtsschutz schon nach einer vergeblichen Inanspruchnahme kündigt, wenn Du trotz Einholung eines Gutachtens verknackt wirst.

 

Also schön vorsichtig sein und nur dann die Welle machen, wenn man wirklich weiß, dass man im Recht ist.

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  • 2 years later...

Ahoi,

 

also zu der oben aufgeworfenen Frage "wieso man nicht einfach eine Bilddokumentation anhängt".

 

Man könnte natürlich Kameras an den Messgeräten anbringen, viele Geräte haben extra Anschlüsse für genau sowas. Dadurch wird aber auch alles dokumentiert sowohl die Fehler einer Messung, aber auch dann wenn es eine richtige Messung war. Die Lasermessung ist die wohl am meisten angefochtenste Messart in ganz Deutschland, genau wegen dieser "Grauzone". Wäre dies wirklich wünschenswert?

 

Bei weiteren Fragen zur Messung kann man ja auch einfach die NSA fragen, die weiß doch alles :D

 

LG F1F2

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Manchmal hat man schon das Gefühl auf einem Basar zu sein, zumindest sind viele die Messen einem Basarhändler ähnlich

@f1f2: Das Gefühl trügt nicht. Problem ist jedoch die Gefühlslosigkeit beim Messenden. Gründe sind: Betriebsblindheit, Selbstherrlichkeit, Selbstüberschätzung, Ignoranz, Inselweltleben, Technikgläubigkeit, Ausbildungsmangel, Erfahrungsmangel, Augenmaßmangel, usw.

 

Grauzonen sind trotzdem überall vorhanden :D

Stimmt. Ich frag mich aber immer, ob es graue oder schwarz-gefleckte Schafe gibt :rolleyes: ?

:nolimit:

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Ich glaube diese Schafe wird man nirgendswo treffen.

 

Gerade beim lasern kann man extrem viel Falsch machen vor allem wenn man mit dem linken Auge in die rechte Hosentasche linsen kann. :D

Mehr Transparenz und Dokumentation wäre wünschenswert. Wenn ich beim Fahren kontrolliert werde ob ich die Geschwindigkeit einhalte, dann doch bitte auch den Messbeamten, denn Lasermessgeräte haben keine Memoryfunktion und somit ist es nur das Wort des Polizisten. Und auch Polizisten müssen nicht immer ehrlich sein, wie oft ist es schon vorgekommen, dass Polizisten eine Beleidigung dort hörten, wo eigentlich gar keine war? Zu viel Macht konzentriert auf einen Fleck ist nie gut und vor allem nicht dann wenn es darum geht, dass auch Existenzen zerstört werden können wenn der mal eben der Führerschein weg ist und das nur, weil jemand heute keine Lust auf seine Arbeit hat. Das ist eine sehr willkürliche Angelegenheit und "Ein Huhn pickt dem anderen kein Auge aus" also verraten wird wohl kein Polizist den anderen....irgendwie traurig....

 

Liebe Grüße F1F2

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@F1F2

Auch wenn ich definitiv für eine Dokumentation beim Lasern bin, muß ich doch - was eine mögliche Existenzbedrohung angeht - wiedersprechen.

Welche Aussage (bezogen auf das Verkehrsrecht) kann ein Cop machen, die einem bis dato unbescholtenem VT die Existenz nehmen kann ?

Es ist eben nicht(!) genau die eine falsche Messung sondern es ist dann vor Allem die Vorgeschichte des VT.

 

Für jemanden der eine Existenzbedrohnug befürchtet - sei es weil der Cop fehlerhaft arbeitet, die Technik versagt oder ein unliebsamer Nachbar eine bewußte Falschaussage tätigt) gibt es mehrere Lösung.

a) Lasse einen geeichten Fahrtenschreiber ins Fahrzeug einbauen (muß nicht mal GPS gestützt sein).

Das ist heute für Flottenfahrzeuge nichts ungewöhnliches mehr.

b) Lasse eine Kamera mitlaufen. Diese liefert zwar keine Beweis für eine Fehlmessung, kann aber (unabhängige) Indizien über die Umgebung liefern

 

Ansonsten kann ich Dir entgegenhalten, dass ein Fehlverhalten eines VT durchaus Leib und Leben seiner Mitmenschen bedrohen kann.

Wieviel Leute verlieren im Straßenverkehr durch ( bewußte) Falschaussagen ihre Existenz und wieviel sterben (bzw. erleiden dauerhafte Schädigung)

durch andere VT ?

 

Und ganz grundsätzlich:

Im Zusammenleben gibt es immer positive und negative Seiten. Es ist lediglich dem Egoismus des einzelnem Menschen zu verdanken, wenn etwas nicht 'funktioniert'. Warum meinst Du wohl wird überhaupt kontrolliert ?

Nicht ursächlich weil der Staat Geld braucht, sondern weil der Staat gemerkt hat, dass hier Regel überschritten werden die man - verhältnismäßig leicht - überwachen kann ( und man damit sehr wohl Kasse machen kann) .

Im Prinzip leidest Du also unter dem andauernden Fehlverhalten von einzelnen Mitgliedern der Gruppe 'Autofahrer'.

Merke : Erst kam der Autofahrer (mit den ersten Unfallfolgen), dann kamen die Regeln und erst zum Schluß die Überwachung. Nicht umgekehrt.

Ich wage zudem die Behauptung, dass es sehr viel mehr Autofahrer gibt die das - mit der Unterschrift auf den FS - geleistete Versprechen die StV(Z)O zu beachten brechen, als Cop's die entgegen ihrer Dienstverpflichtung handeln.

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera

 

Hallo erst mal :D

 

Existenzen können dadurch zerstört werden, wenn aus 20 zu schnell mal eben so 21 zu schnell werden und es im Punktebereich ist und man kann hier nicht sagen, dass jeder Autofahrer ständig hochkonzentriert ist und nur die exakte Geschwindigkeit fährt. Interessant wird es bei Fällen bei denen die Messörtlichkeit schon total Panne ist, unklare Beschilderung etc.

 

Tachograph ist eine gute Idee, wenn eine EIchung vorliegt.

DIe Idee mit der Kamera ist etwas heikel (https://www.datensch...hung-taxis.html). Gerade bei Kameras wäre ich sehr vorsichtig.

 

Es gibt aber sicherlicher auch mehr Autofahrer als Polizisten. Je mehr Menschen desto mehr Regelverstöße.

 

LG F1F"

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Existenzen können dadurch zerstört werden, wenn aus 20 zu schnell mal eben so 21 zu schnell werden und es im Punktebereich ist

Ein einzelner Punkt ist niemals existenzbedrohend. Wenn, dann ist es die Summe der Punkte und für die ist der Fahrer selbst verantwortlich.

Gut es mag Job's geben, wo man zwingend 0 Punkte haben muß, aber wenn man den Job hat, wird dieser 1 Punkt wohl kaum ein Kündigungsgrund sein.

Ich hätte jetzt das Argument 'Fahrverbot' erwartet, aber auch das kann man bei sonst weißer Weste in Härtefällen umwandeln.

 

und man kann hier nicht sagen, dass jeder Autofahrer ständig hochkonzentriert ist und nur die exakte Geschwindigkeit fährt.

Wenn der Fahrer bewußt mit +20 km/h unterwegs ist, dann kann er doch wohl kaum den Messenden für den 'entscheidende'

km/h verantwortlich machen, oder ? Es wird doch generell erst ab +6km/ geahndet obwohl der Bußgeldkatalog bei +1km/h anfängt.

Und was die Konzentration angeht:

Wenn ich bewußt mit +20 km/h unterwegs bin muß ich sogar hoch konzentriert fahren, weil wenn eine geringere Begrenzung auftaucht, muß ich zwingend sehr schnell reagieren, sonst könnte aus +20 km/h nämlich ganz schnell z.B. +40km/h werden.

 

Interessant wird es bei Fällen bei denen die Messörtlichkeit schon total Panne ist, unklare Beschilderung etc.
.

Da würde aber auch eine Dokumentation der Messung wenig helfen. Da mußten die Cop's schon vorher und nachher - und natürlich auch zwischendurch - die Strecke mit Videokamera dokumentieren oder noch besser immer ein Richter den Meßstandort persönlich absegnen lassen.

 

Aber es bleibt dabei, ohne Fahrer die die zHg bewußt oder unbewußt überschreiten, würde es keine Messung geben müssen.

 

Gerade bei Kameras wäre ich sehr vorsichtig.

Nun, das BDSG sieht hier ausdrücklich eine Abwägung der Interessen vor. Zudem gibt es ja noch einen Unterschied, ob man das gewerblich oder privat nutzt.

Ich würde mich zunächst auf den Standpunkt stellen, dass ich die Videokamera nur fallbezogen einsetze (Warnung z.B. über Radio/Internet etc. erhalten) und das dies die einzige Möglichkeit ist um mich 'zu schützen'. Aber das Ganze ist ein sehr weites Feld und wird den Rechtsgelehrten wohl noch viel Geld einbringen ...

 

Gruß,

AnReRa

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Existenzen können dadurch zerstört werden, wenn aus 20 zu schnell mal eben so 21 zu schnell werden....

 

Koenntest du bitte einmal ein einziges Beispiel einer zerstoerten Existenz durch solche Faelle bringen?

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Existenzen können dadurch zerstört werden, wenn aus 20 zu schnell mal eben so 21 zu schnell werden....

 

Koenntest du bitte einmal ein einziges Beispiel einer zerstoerten Existenz durch solche Faelle bringen?

Naja konstruieren lässt sich da einiges.

 

PZ, Anordnung NS, kein Geld, Entzug, Verlust Ausbildung, Sanktion Arbeitsamt, eine Spirale nach unten.

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Aus 17 Punkten mach 18 :D

 

Da ist es nicht der eine Punkt der die Existenz vernichtet sondern die mindestens 17 Punkte die zuvor eingefahren wurden. Davon abgesehen dürften die wenigsten Existenzen durch den Führerscheinentzug vernichtet werden sondern vom Verhalten zuvor. In den meisten Firmen wird man eine Lösung finden um einen guten Angestellten auch ohne Schein halten zu können, bei den Anderen ist der Führerscheinentzug dann oft nur der langersehnte Anlass für die längst geplante Entlassung.

 

Aber Hauptsache Andere sind Schuld wenn man die eigene Existenz ruiniert...

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Naja, aber es hoert sich doch so schoen dramatisch an: Existenz vernichtet...... Das ist es, was der BILD-Leser von heute, der Zuschauer der nachmittaeglichen Talkshows und sonstiger Trash-Formate hoeren moechte - und Schuld sind immer die anderen........ :angry2:

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  • 2 months later...

Hallo,

 

ich habe bereits sehr viele Beiträge gelesen, aber erst jetzt das Bedürfnis, auch etwas dazu zu sagen:

 

Es wird hier immer wieder von der Möglichkeit gesprochen, dass bei der Lasermessung das falsche Fahrzeug gemessen wurde.

Zumindest beim Laser Riegl FG 21 P ist es jedoch so, dass das Gerät bei zwei nahe neben - oder hintereinanderfahrenden Fahrzeugen eine Fehlermessung bei der Geschwindigkeit anzeigt.

 

Als "zweite Sicherheit" steht aber zusätzlich auch noch der Polizeibeamte (hier sind sowohl Männlein und Weiblein gemeint) hinter dem Gerät und entscheidet, ob eine Messung, die vom Gerät akzeptiert wird, auch von ihm anerkannt wird.

 

Ein verantwortungsvoller Polizist, der weiss, was von einem Fahrverbot abhängt, wird nur solche Messungen zur Anzeige bringen, die auch in allen Belangen hieb - und stichfest ist.

 

Es wurde in eimem vorangegangenen Beitrag auch moniert, dass das Lasern verhältnismässig Kosten - und Personalaufwendig ist.

 

Die Kritiker dieser Messungen sollten jedoch bedenken, dass vor allem in engen Autobahnbaustellen eine Lichtschrankenmessung oftmals nicht möglich ist.

 

Da es leider immer noch viele unverbesserliche Autofahrer gibt, die meinen, in einer 60er Baustelle mit 130 km/h oder noch schneller fahren zu müssen, bleibt somit nur die Möglichkeit, diese mittels Laser aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Nachteule

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Auch ich habe lange gewartet und ich wundere mich über viele Meinungen. Ich kann als berufskraftfahrer nur sagen wenn ich mit 74 auf der Landstraße fotografiert werde werden regelmäßig 76 draus und das bei vielen anderen Kollegen auch macht 1 Punkt und 130 €

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