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anrera

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  1. Du hast es erfasst. Die "Gefährdung" von Fußgängern durch KFZ ist doch eigentlich viel größer, als die Gefährdung von anderen KFZ durch die Benutzung des Seitenstreifens. Trotzdem ist das Befahren des Bürgersteiges deutlich 'günstiger' Was aber auch 'nur' 20 EUR kostet (TBNR 102102)
  2. Dafür gibt es schon TBNR 102102 "Gefährdung" (für 20 EUR) und TBNR 102103 "Unfall" für wahnwitzige 25 EUR. "GEfährdung" auf den Seitenstreifen kostet 90 EUR. "Unfall" auf dem Seitenstreifen kostet 110 EUR. Jeweils mit einem Punkt ...
  3. Hallo, in einem anderen (nicht Verkehrsforum) geht es um die Frage, ob es eine extra Strafe beim Befahren des Bürgersteiges zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen gibt. Seitenstreifen 'kostet' 75 EUR + 1 Punkt (TBNR 102600 - 'zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens') Gehweg 'kostet' 10 EUR (TBNR 102100) egal warum man ihn benutzt ... Konkret geht es darum, dass ein Krad-Fahrer einer viel befahrenen Straße im Berufsverkehr 'ausweichen' will und fragt was das kosten kann. (Mal ohne Gefährdung / Unfall ) Geht der Gesetzgeber tatsächlich davon aus, dass es 'gefährlicher' ist, auf der
  4. Warum nicht? Manche Sachen sollte man ruhig mal eskalieren lassen. [...] Hast Du mal recherchiert, was die zwischenzeitliche Vollsperrung der Mainzer Rheinbrücke für eine volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet hat ? Gut, hier gab es zunächst keine Alternative zur sofortigen Sperrung weil die Fahrbahn erheblich abgesackt war, aber wie lange hat es wohl gedauert bis die ersten Schilder da waren ? Hast Du dir mal die 'Absicherung' angesehen ? Selbst im Vollausbau der Warnanlagen (die Schilder standen schon an den vorgelagerten Autobahnkreuzen, jede Kirmesbeleuchtung verblasste daneben) i
  5. Soll heißen ? Ich wundere mich auch immer über die VT vor mir , bei denen die Bremslichter augenscheinlich sinnwidrig angehen. Aber trotzdem steige ich in die Eisen um nicht auszufahren. Man ist regelmäßig gut beraten, erst zu bremsen und dann über die Sinnhaftigkeit einer 'Anzeige' nachzudenken. *SCNR* Die einzige Alternative wäre wohl gewesen die Straße voll zu sperren. Wäre das Deine Wunschlösung gewesen ? Mindestens bis die Baukolonne Leinwand große Warnschilder 'Brückenschäden' in 20 Sprachen aufgestellt hat. Tatsache ist wohl, dass die Brücke eine Schaden aufweist. Und nur weil 10
  6. Aber offensichtlich nicht in letzter Konsequenz. Sonst müsstest Du Dir wohl einen anderen Job suchen. Einen entlegenen Bauernhof am A*sch der Welt ohne Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz und die Felder schön von Hand bestellen ... Aber nicht in Dland. Weil da besteht bekanntlich Meldepflicht ... *SCNR* Mein Chef. Nö. Zwangsarbeit ist Verboten. Du hast Dir den Job selbst ausgesucht und kannst ihn jederzeit kündigen und auswandern. Wenn Du die Straße alleine mit Deinem Geld gebaut hättest, dann hättest Du auch das alleinige Nutzungsrecht. Da dem aber so nicht ist, musst Du akz
  7. Bezahlen tut der Kunde über den Anschaffungspreis des Fahrzeuges und der erwarteten Nutzungsdauer. Zudem darfst Du Dir das auch nicht so vorstellen als würde der Hersteller in jedes eCall-Gerät eine reguläre SIM-Karte stecken bzw. der Händler dieses dann bei Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden tun. Tatsächlich ist es so, dass der Hersteller einen Rahmenvertrag mit einem Mobilfunkbetreiber hat, der ihm ein gewisses Datenkontingent pro Monat für egal wie viele 'Karten' zusichert. Es ist also keinesfalls so, dass jedes Auto 'seinen' Vertrag hat. Die 'Karten' liegen dann auch nicht mehr real
  8. Und, schaltest Du Dein Handy immer schön aus wenn Du nicht gerade selbst telefonieren willst ? Oder geht es nur darum dass Du - theoretisch - die Chance hättest das tuen zu können ? Dann darst Du Dir heute schon kein Auto der Oberklasse mehr zulegen, weil dort inzwischen serienmäßig Telematik verbaut ist - mit oder ohne Wissen des Käufers. Und in naher Zukunft dann gar kein neu zugelassenen Auto mehr fahren, weil für Neuzulassungen eCall Pflicht werden soll. Wer zwingt Dich nochmal Auto zu fahren ? Das ist doch das gleiche wie mit dem Handy. Genauso wie Du theoretisch das Handy auslasse
  9. Das es möglich ist weiß ich. Und dass es auf den 'besonderen' Motorradstrecken auch feste Anlagen mit Doppelblitzern gibt ebenso. Der TE schrieb ja ausdrücklich bzw. Deshalb fällt die 'Kugelschreiber'-Methode wohl aus. Und selbst bei Handauslösung müsste doch mindestens eine zweite Blitz/Fotoeinheit(genau zu diesem Zweck) in Gegenrichtung aufgebaut sein, oder sehe ich das falsch ?
  10. Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass man mit dem Krad mobil von hinten geblitzt wird ...
  11. Tue ich auch. Und das tuen auch gaaaanz viele andere Leute.Aber was hat das mit der Einhaltung der zHg zu tun ? Nun frage ich mich, wer sich hier - arroganterweise - über das ausgeschilderte Limit hinweggesetzt hat. Hast Du Dich mal gefragt, warum da ein Limit ist, oder bist Du gar allwissend ? Dabei will ich gar nicht behaupten, dass alle Limits 'sinnvoll' sind, aber es können nun mal nicht überall VBA's gebaut werden. Wobei, wenn ich an den Zusandte der Straßen vor der Öffnung der Mauer denke ... Da ist man freiwillig langsam gefahren, weil man nämlich Angst ums Fahrwerk haben musst
  12. Woher willst Du wissen, dass das Bild bereits nachbearbeitet ist ? Für den Moment wissen wir noch nicht einmal, mit welchem Gerät ( klassischer Fotoapparat oder schon digitale Aufnahme) das Bild gefertigt wurde. U.U. hat der SB nämlich nichts weiter gemacht, als den identischen Ausschnitt nochmal (größer) aus zu drucken. Qualitätsgewinn ist damit gleich 0. Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Bild weder die eingespiegelten Daten noch das Kennzeichen sichtbar sind, oder ? Dann ist das nämlich nicht das Originalbild. Es gibt noch einen Punkt: Die Behörde geht regelmäßig davon aus, dass sic
  13. Hallo und willkommen .... Das widerspricht sich doch schon mal ... Das wäre sicher nicht die einzige Chance, aber vermutlich die unwahrscheinlichste Möglichkeit. Scheint ja eine mobile Anlage zu sein. Aber eins dürfte klar sein: Fehler wird - wenn überhaupt - wohl nur ein 'teurer' Anwalt bzw. später ein SV finden. Und glaubst Du wirklich, dass Du in der Lage bist einen SB oder gar den Richter zu überzeugen, dass das eine 'falsche' Softwareversion ist ? Die Fehler wären wohl eher wo anders zu suchen. Aber wie gesagt, das wird i.d.R. nur mit SV und Anwalt gehen ... Echt jetzt ?
  14. Ich würde sagen, dass genau hier die Automatisierung stattfinden wird. Ladefläche und Volumen des LKW und Route ist bekannt.Die Aufgabe also 100% planbar. Türen werden elektronisch geschlossen/verriegelt und dank normierte Trägerplattformen gibt es auch mit der Ladungssicherheit kein Problem. Rangieren kann heute schon jeder besserer Wohnanhänger mit E-Motoren in den Achsen. Selbst die Wartung könnte automatisiert erfolgen, wenn die LKW's auf wenige Standerdbaugruppen reduziert werden. Der Mensch ist nur noch dort gefordert, wo es Problem im Ablauf gibt. Aber das wird dann i.d.R. kein Hilfsar
  15. Hallo, Bei 15 EUR würde ich echt keinerlei Aufwand treiben. Schon gar nicht, wenn es um einen Firmenwagen geht. Was würde wohl passieren, wenn die Cop's wirklich auf dem Firmengelände auftauchen wenn gerade ein wichtiger Kunde im Büro sitzt ? Den selbst bei der kleinsten Überschreitung kann der SB das volle Programm fahren. Je nachdem mit welchem Gerät gemessen wurde kann man ggf. mit digitaler Nacharbeit vielleicht doch was sehen. Und dann kommen zu den 15 EUR noch 28.50 EUR Auslagen dazu.
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