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Daniel

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  1. Wenn Du aus anderen als verkehrsbedingten Gründen anhältst: Ja. Nun hat der BGH die Frage beantwortet und geht sogar noch weiter: Eine Hin- und die Rückfahrt sind im Regelfall keine selbständigen Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten1 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72111&pos=0&anz=1
  2. Ich vermute, dass das Zweitere ohne das Erstere nicht (oder nur fallweise) zu haben ist. Kommt drauf an. Macher ist einsichtig, mancher nicht. Ist ja auch hier gut zu erkennen. Ob der einzelne Verurteilt wird ist für Diesen von Belang, das Umdenken in der gesamten Truppe fördert das nicht.
  3. Ein Erfolg wäre es wenn die Differenz zwischen 100% und über 90% verfolgt werden würde. Es geht nicht mal um eine Verurteilung, es geht um Umdenken!
  4. Da ist mal Einer richtig ehrlich: Lesenswert
  5. Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte sind und was Sie umfassen - sonst hätten wir hier schon lange Verhältnisse wie in Nordkorea. Darin sind sich Links- und Rechtsradikale verblüffend einig.
  6. Es geh nicht darum ob ich Asylanten aufnehmen würde oder nicht. Es geht darum alle Menschen mit Respekt zu behandeln. Steht auch im Grundgesetzt an erster Stelle. Da dich das GG in der Regel nicht so interessiert zitiere ich es mal: Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit nicht vereinbar.
  7. Schäbig ist aber sehr vornehm formuliert. Die zutreffende Bezeichnung fällt leider unter das Strafrecht.
  8. Was ich bei Dir annehme, sage ich der Nettiquette wegen mal lieber nicht. Gesund erscheint mir Dein Gesabbele jedenfalls nicht zu sein. Das Problem psychischer Erkrankungen ist das selbe wie bei der Alkoholsucht - der Betroffene bemerkt es selbst nicht. Aber ein guter Arzt könnte auch dir helfen.
  9. Treffender hätte man das kaum schreiben können. Chapeau!
  10. Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an. Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.
  11. Es gibt tatsächlich noch Polizisten diesich daran erinnern. Kaum zu glauben.
  12. Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...
  13. Er war doch zurechtgeschnitten - dazu noch von anderen. Man hat halt vergessen das Original zu vernichten.
  14. Warum sollte ein Polizist lügen? Ich hätte ja gesagt es liegt in seiner Natur, aber offensichtlich weil er etwas zu verbergen hat! Westfalen-Blatt Fast überflüssig zu erwähnen daß Videos passend zurechtgeschnitten worden sind. Und die lieben Kollegen haben das fleißig gedeckt.
  15. Steuerbetrug ist auch in der Schweiz strafbar und wird konsequent verfolgt. Es gilt aber nicht als Betrug wenn man etwas nicht sagt. Nur das nichts sagen wird nicht verfolgt bzw. lediglich wie eine OWI geahndet. Und da gibt es halt keine Rechtshilfe. Das wird gern verdreht.
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