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mini588

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  1. Die Begründung findet sich in § 69 StGB § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. (2) Ist die rechts
  2. Vorsatz liegt auf jeden Fall dann vor, wenn der Beschuldigte den Unfall bemerkt hat. Wenn der Unfall mit einem Anhänger verursacht wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher nichts bemerkt hat, weil im Innraum des Zugfahrzeugs nichts zu hören oder auch keine Bewegung zu spüren war. Tjo, damit steht und fällt alles. Der einzige Punkt der dem "nicht bemerken" entgegensteht wären die durchdrehenden Reifen. Aber bei nem Wohnwagengespann von "schneller Flucht" zu sprechen naja.. Ka, obs nass war und als ungeübter Fahrer auf evtl. nassem Untergrund mit nem Wohnwagen loszufah
  3. Wus? Prahlerei? Dachte eigentlich wär deutlich genug rausgekommen das ich nich jedes Wort ganz so ernst meine wies oben geschreiben steht. Ajo und wenn ich den Nachbarn frag ob er die Person da auf dem Bild evtl erkennt, stimmt, soll der dann denken was er mag. Oder bei fragen wer denn mit diesem Fahrzeug so alles Unterwegs ist. Naja, sobald ma dann erstmal die Namen hat kommt man auch an Lichtbilder der Rest hängt dann von der Qualität der Aufnahmen ab. gruß mini
  4. Notfalls erscheint eben jemand persönlich und "lädt" Dich vor ... geht aber nur wenn ich da bin. und ich bin sehr selten zuhause Glücklicherweise kennt der findige Beamte auch andere Wege einen Verkehrssünder zu überführen als mit irgendwelchen "Kärtchen" in der Gegend rumzuwerfen. Ebensowenig ist die "mitarbeit" des "Betroffenen" unbedingt nötig, man muss halt dann damit rechnen dass die gesamte Nachbarschaft von den Verkehrsverbrechen erfährt. Na weiterhin viel Erfolg. gruß mini
  5. mehr in der Quelle mehr Quellen Rote Ampel.. hatten wir schon. In so einem fall wird der Fahrer meist ja auch "verknackt". Ansonsten gilt, niemand is perfekt jeder Unfall ist einer zuviel. Manchmal ists einfach nur pech, oder halt eben nicht gut genug aufgepasst bzw falsches Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern. In die allgemeine Unfallbilanz fallen aber auch "Parkrempler" und Wildunfälle. Nicht bei Jedem Unfall mit Polizeibeteiligung ist der Polizist verursacher oder überhaupt eine "ernsthafte" fremdgefährdung dabei. gruß mini
  6. dass es für diese personengruppe unnötig ist, sehe ich aber nicht so. ich nenne es mal kundenbindung schliesslich kann man auch bei den positiv eingestellten verscherzen, und umgekehrt kann man auch vieles bei diesen erreichen. das glaube ich auch nicht. letztendlich kann man fast überall noch was erreichen. es schadet aber auch nichts? wieder? also wenn ich höflich danach frage bekomme ich ihn nicht, aber wenn ich eine beschwerde habe dann schon? ist doch auch irgendwie komisch? VG Tom hab ich das irgendwo geschrieben das bei ner höflichen Frage der Ausweis nicht gezeigt w
  7. naja, mir gehts ähnlich wenn ich z.b. morgens in eine allgemeine verkehrskontrolle komme. da hab ich meistens auch wichtigeres zu tun und trotzdem muss ich mich kontrollieren lassen, auch wenns meine zeit kostet, und damit mein geld. nur mal als gegenbeispiel das ist sicher richtig. aber letztendlich braucht sie die akzeptanz der bevölkerung. und wenn sie sich mal überspitzt gesagt, verhält wie die axtim wald, und nur stur nach gesetz, dann könnte es passieren dass die akzeptanz weiter sinkt. und die daraus resultierenden negativen wirkungen, will ich jetzt hier nicht im einzeln aufführen.
  8. ups.. mh.. besser ich lösch das ma..
  9. Im zweifelsfall kann man eine Behinderung des fließenden Verkehrs begründen und daraus dann einen Platzverweis, denn Straftaten und Owis sind auch aus Versammlungen heraus nicht erlaubt. gruß mini
  10. Tjo, immer wieder derselbe Fall. Das bei ner durch Lichtzeigen geregelten Kreuzung nicht volles gerät reingedonnert werden darf sollte jedem klar sein (sofern für den benutzten Farhstreifen rot is). Vielleicht findest ja noch paar Urteile die mehr Bezug zu den vorherigen Beiträgen haben. Naja und der Feuerwehrler.. (ausser die fallen neuerdings unter "cops") ansonsten Themaverfehlung gruß mini
  11. Wie kommst denn darauf? gruß mini p.s. Verkehrsunfall beinhaltet ein schädigendes Ereignis. d.h. kein Schaden an dem anderen Fahrzeug/dem eigenen (in speziellen Fällen) kein Unfall. Was aber nichts mit möglichen "Ausfallerscheinungen" bezüglich der Trunkenheitsfahrt zu tun hat. Kann aber kompliziert werden wenn ma davon ausgeht das du nicht gewusst hast das der Anstoß so leicht war das kein Schaden entstanden sein kann ... viel Raum für Spekulationen. Interessant ist auch die Steigerung von einem Glas auf die zwei. Ma schaun wieviels am Ende dann waren
  12. gesucht.. gefunden.. ca 200 mehr oder weniger qualifierzte Beiträge zu dem Thema. http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=27989 gruß mini
  13. gibt auch schöne zweispurige Straßen i.g.o. ohne Fußgängerverkehr z.b. (diverse Stadtringe)da kann ma scho so schnell fahren. welche Grenzen gibts denn nochso?also ausser dem gesunden Menschenverstand (soweit vorhanden) gruß mini
  14. In Spanien fahren komplett gefälschte Funkstreifen (zwei Personen in Uniformen plus Streifenwagen) herum, um Ausländer abzuzocken. Deshalb empfieht die (echte) spanische Polizei, Haltezeichen der Polizei nicht zu befolgen und zu einem beleuchteten und belebten Ort weiterzufahren und die Polizei anzurufen. Leider haben wir wichtigeres zu tun als rumzulaufen und dem Mittelpunkt der Welt (Bielefeld) den ausweis zu zeigen. Die Polizei ist nicht daüfr da den Menschen zu gefallen oder ihnen ums Maul zu schmeicheln. Ich halte solche Sachen einfach nur für peinlich, weil der Effekt zu gering ist
  15. mh, ham die da drüben ne Geschwindigkeitsbegrenzung für ihre Eselskarren?. Aber das Foto an sich is völlig überflüssig, da bei der Lasermessung ja auch das Fahrzeug gleich angehalten wird und somit der Fahrer feststeht. Gibt hier ja auch div. Vorgaben wie gelasert werden sollte, z.b. nur ein Fahrzeug im inneren Visier unso.. extra um falschmessungen bzw die Messung eines anderen Fahrzeuges auszuschließen. Man glaubts kaum aber ganz bescheuert ist der gemeine Polizeibeamte ja ma auch nich (für Posten ab A12 übernehm ich da jedoch keine gewähr). gruß mini
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