Jump to content

blitzertonne

Member
  • Content Count

    28
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About blitzertonne

  • Rank
    Mitglied

Profile Information

  • Gender
    Male
  1. Jetzt wäre bei mir ein Reflex ausgelöst worden, der darin bestanden hätte, das ich dem Grünling eine in die Schnauze gehauen hätte. Einfach so. Nachdem sich die Schwellung der Oberlippe gelegt hätte, wären einige Besuche beim Zahnarzt sicher gewesen. Das Wäre dir bei uns sehr schlecht bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  2. hallo Martin73 1 . Wenn die dich angehalten habe was sie auch müssen schaut man sich das Video doch an ! ist sehr schön anzusehen ! 2. Egal ob es das Vedista oder Provida System war beide sind sehr GUT nachttauglich 3. nach 55 OWIG brauchtst Du dich vor Ort gegenüber den Beamten zum Sachverhalt nicht äußern !!!!!!!!!!!!!!! 4. Man kann mit einem einem guten !!!! Anwalt und einem Gutachter viel erreichen aber 98 % der Fälle gehen zu Ungunsten aus PS Ich kenne Fälle die haben statt 350 euro 1000 bezahlt da anwalt und gutachter und Gericht nun mal Geld kosten oder du ha
  3. hallo Wie anrera schon sagt bei einer Beschränkung mit normalen VK-Schild 30 Km/h hast du vielleicht eine Chance mit dem Widerspruch sollte es eine 30 er Zone sein sieht es schlecht aus. Eine Zone ist nur am Anfang und Ende beschildert ( Ist es vielecht ein großen Wohngebiet ?? ) Gruß Blitzertonne
  4. Gehen wir von einer Geschwindigkeitsüberschreitung zw. 41 und 50 km/ aus, dann kannst Du meiner Ansicht nach richtigerweise mit einem Aufbauseminar rechnen. Ob man aber ein "Busgeld" für die Fahrt dorthin zahlen wird, glaube ich nicht. Spaß beiseite: Laut Bußgeldkatalog (wenn ich diesen richtig im Kopf habe): 125.- €, 3 Punkte, 1 Monat leichtes Lauftraining und zusätzlich die Verwaltungsgebühren Alles über Aufbauseminar und die weiteren Folgen für die Probezeit können jedoch andere besser erläutern. Viele Grüße Nachteule Hallo Du liegst schon vollkommen richtig ich ver
  5. Wo hast du denn den Blödsinn her Bei einer Straftat muß ein Polizeibeamter in Deutschland handelt Bei einer OWI kann er aber muss nicht doch wenn er es tut und sich ausweisst ist er im Dienst und mehr ist dazu nicht zu sagen Egal ob Radarwaner oder anderes da hat man sehr schlechte Karten ( Aber wie du sagst man kann es auch für Parksünden übetreiben ) und wenn er keine formulare bei hat ist das auch nicht so schlimm dann kommen die kollegen mit dem streifenwagen wo ist da der unterschied ?????? es gibt keinen !!! SEIT WANN WIRD EINE AMTSHANDLUNG VORGAUCKELT (DEIN ZITAT ) WENN ER SICH
  6. Wo hast du denn den Blödsinn her Bei einer Straftat muß ein Polizeibeamter in Deutschland handelt Bei einer OWI kann er aber muss nicht doch wenn er es tut und sich ausweisst ist er im Dienst und mehr ist dazu nicht zu sagen Egal ob Radarwaner oder anderes da hat man sehr schlechte Karten ( Aber wie du sagst man kann es auch für Parksünden übetreiben ) und wenn er keine formulare bei hat ist das auch nicht so schlimm dann kommen die kollegen mit dem streifenwagen wo ist da der unterschied ?????? es gibt keinen !!! SEIT WANN WIRD EINE AMTSHANDLUNG VORGAUCKELT (DEIN ZITAT ) WENN ER SICH
  7. Wenn die GANOVEN aufrüsten sollte der STAAT dies auch tun sonst haben wir das was wirklich KEINER haben eine Denkt mal drüber nach
  8. nicht von Eltern dein Betrag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da hat jemand Hausaufgaben gemacht find ich gut !!!!! wolli
  9. Ich habe mir alles auf dieser Seite durchgelesen Das Riegel 21 p ist bei uns abgeschafft worden und durch eine Neue Generation ersetzt worden( Auch Riegl). Das Teil ist top und entscheidet selber ob die Messung gültig ist oder nicht ( wie beim RADAR ) Man bekommt dann keine Geschwindigkeit auf dem display sondern nur 2 Fragezeichen die entfernung wird noch angegeben.. also eine Fehlmessung, Wer schon mal in URGARN wird wissen diese arbeiten auch mit Laser Und FOTOAUSDRUCK und am laufenden Band mann kann es sich gleich ansehen ( bei jeder Messung wird sofort das Bild ausgedruckt ) sieht a
  10. Ich denke mal hier kommt ein erhöhtes Bußgeld + 2 Monate Fahrverbot raus lt. Bkat. Und unwissenheit schützt vor Strafe nicht Sowas macht man doch nicht 2 x in einer Woche !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  11. Mit die 26 Km/ überschreitung und 2 Monate ist schon rechtens Die Bußgelstellen ob Polzei oder Städte bzw. LKR können und Sie machen es auch man schaue in die einleitung des OWIG und man ist erstaunt da steht es man nennt diese Herren im Fach schagon WIEDERHOLUNGSTÄTER Solche Leute haben auch bei den Verkehrsrichter schlecht karten weil diese von VORSATZ sprechen. ES SPIELT KEINE ROLLE OB INNER;- ODER AUßERORTS. und bei diesem Fall gleich 2 Monate da war wohl mehr es könnten zum Beispiel andere einträge in Flensburg vorhanden sein die auch dabei einne rolle spielen. Man sollte mit Bußgeld
  12. Der Eichschein ist zwar vorhanden aber für normalverbraucher nicht zugänglich nur über einen anwalt das selbe trifft für das Messprotokoll zu !!!!
  13. Die Linien sind für die Messung/Auswertung erforderlich und mit aufmalen geht es halt einfacher, also nach 25 oder 50 (?) Bildern sowie am Anfang und Ende jeweils manuell die Markierungen aufzustellen. Im übrigen sind die teilweise auch ganz schon breit. In Bayern sieht man sie teilweise schon hunderte Meter vorher hier in LSA sind sie nur etwa 5 cm breit und etwa 20-30 cm lang. Man ist wohl ESO- Messsbeamter !!!!????? übrigens wer so eine Messstelle einrichtet wie auf dem Foto brauch er sich nicht zu wunder das er nichts auf den Film bekommt Die Linien werden einmalig bei ein
  14. Und auch diese Richtlinien gelten nicht überall. Gruß Goose Im BB und andere bundesländer gilt das noch und außedem hat der BGH mal zur entfernung zu OE ein Grundsatzurteil gefällt Danach wurden Erlasse noch etwas durch die jeweiligen bundesländer zugunsten der bürger abgeändert. ( ERlass zur Verkehrsüberwachung ) MFG nach NRW
×
×
  • Create New...