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Falsch "geblitzt". Fahrer Zu Unrecht Abkassiert.


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Der Lichtpuls des Lasers liegt nicht im Bereich des sichtbaren Licht sondern typisch

bei einer Wellenlänge von 950nm. Das ist eben im IR-Bereich.

Und ein Blinder macht z.B. nichts anders, als mit einer passenden IR-Sendediode

ungerichtete Mehrfachpulse zu erzeugen.

Ich meine PS hätte vor langer Zeit mal ein Frontvideo (mit IR-Filter vor der Standard-Videokamera)

seines Wagens mit aktivem Blinder hier eingestellt.

 

@Mr_Biggun

Das ist genau das, was ich die ganze Zeit sagen will !

 

Gruß,

AnReRa

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und weiter:    Kompletter Artikel - Quelle: Westfalen-Blatt   Hier ist also genau das passiert, wass wir bei Messungen mit Laserpistolen seit geraumer Zeit monieren. Nur zufällig konnte sich ein Autof

Die Leica hab ich im Eingangsthread als Ausnahme genannt, also immer locker bleiben. Das es in der Schweiz anders ist, ist schön und interessant aber für D nicht unbedingt relevant.

Moin Moin   Etwas an deiner Formulierung liest sich komisch - komisch im Sinne von seltsam. Lass mich nochmal lesen - ah ich habs. Es ist das Wort "regelmäßig".   Wenn ich es nochmal überdenke, mein i

Guest Simineon
Bei einer De-Justierung der Visiereinrichtung zielt man immer noch auf das Nummernschild, misst aber fleissig z.B. durch die Windschutzscheibe.

Aber man würde sehen, dass dahinter noch ein Fahrzeug fährt.

Unter diesen Umständen darf die Messung dann nicht ausgewertet werden, eben weil man das

- ohne aktuelle Prüfung der Viesereinrichtung - nicht ausschließen kann.

 

 

Ja, würde man das sehen ?

 

- Kleintransporter

- LKW

- verdunkelte Heckscheibe

- vollbeladen

- Hundekäfig

- zu flacher Winkel der Heckscheibe (Coupe)

 

durch all diese Fahrzeuge kann man nicht hindurchsehen, also auch nicht hindurchmessen.

 

abgesehen davon muss schon hinter dem zu messenden ein Fahrzeug mit steiler Front fahren, da man ansonsten wieder durch die Scheibe des hintendranfahrenden Fahrzeugs misst ...

 

Sieh es doch ein .. um einen Beweis zu konstruieren bedarf es etwa mehr als einer Filmaufnahme. Einen echten Beweis durch technische Einrichtungen zu konstruieren, das will eh keiner. Datenschreiber, GPS-Kopplung, permanente Überwachung, biometrische Identifizierung des Fahrers (bei Zweifeln am besten per Chip-Implantat) ... willst Du wirklich einen sicheren Beweis ?

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@gast225:
Wieviel von denen die ihr während eures Dienstes anhaltet hat überhaupt eine Ahnung von der Technik die ihr einsetzt und wieviel davon wissen überhaupt das es technisch ein einfaches wäre die Messung Beweissicherer zu machen?
Sorry, aber wie viele von denen, die hier teilweise mitdiskutieren, haben denn wirklich Ahnung von dem Gerät oder haben es sogar schon mal in der Hand gehalten. Doch auch nur maximal eine Hand voll. Der Rest heult mit den Wölfen.

 

Wenn du von einer beweissicheren Messung sprichst, wie kommt es dann, daß auch Radarmessungen vor Gericht landen?

Das mag zwar stimmen, jedoch wissen sie eben das es echnisch besser geht auch wenn sie es nur aus dem Forum haben.

 

Ansonsten kann ich dir eine Vielzahl von Gründen nennen warum auch eine Radarmessung/Lichtschrankenmessung vor Gericht geht.

- unerfahrene Anwälte die meinen Recht zu haben oder RA die nur das Beste von/für ihre Mandanten wollen

- sture Betroffene

- Auswertefehler wie gerade derzeit im Forum bekannt geworden

- Umwandlung FV in höheres Bgeld

- und doch einiges mehr

 

Aber wie schon gesagt, die Diskussion ist müßig, der Bundesgerichtshof hals höchstes deutsches Gericht hat keine Probleme mit diesem Messverfahren. Überzeugt den BGH, und ihr bekommt eure Bilder.

 

Gruß

Goose

Noch einmal überlegen wie das höchste deutsche Gericht wirklich heißt. :vogelzeig: (bitte nicht so ernst nehmen). Allerdings wird dort sicherlich in nächster Zeit kaum sich jemand damit beschäftigen wollen.

 

So zum Beispiel!

(Man beachte übrigens das Fadenkreuz beim Nummernschild des Fahrzeuges im Beispielbild.....!)

 

Und das soll ein sicherer Beweis sein ?

 

Dieses Bild zeigt nur, dass das Messpersonal auf das Nummernschild gezielt hat, es zeigt nicht, dass der Messstrahl (oder ein genügend grosser Teil davon) von diesem Nummernschild reflektiert wurde. Bei einer De-Justierung der Visiereinrichtung zielt man immer noch auf das Nummernschild, misst aber fleissig z.B. durch die Windschutzscheibe.

Dafür gibt es ja die Vor- und Nachtests.

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Das Ding, was 'Einbauprofi' da vorstellt mag eine Loesung darstellen, aber wie 'Simineon' schon fragt: Ist das wirklich ein sicherer Beweis? :vogelzeig:

Zumindest wesentlich sicherer als eine mündliche "Ich habe alles richtig gemacht"-Behauptung. So kann man wenigstens die Situation nachvollziehen, in der gemessen wurde.

 

Und genau darum geht es!!!! Full ack. Ich versteh nicht, warum das manche nicht begreifen (wollen).

 

Gruß

Edited by BELuser
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Dafür gibt es ja die Vor- und Nachtests.

Da würde mich jetzt mal interessieren, wie diese Vor- und Nachtests aussehen ?

Schilder messen ?

Fahrzeug mit bekannter Geschwindigkeit bei einem bestimmten Abstand messen ?

Oder doch nur ob ein geschätzte Geschwindigkeit eines Einzelfahrzeugs mit derjenigen

der Messung übereinstimmt ?

 

Zum Testen der Visiereinrichtung reicht in meinen Augen z.B. nicht, dass man ein Schild

mit dem Zentrum des Messstrahls trifft. Abhängig vom Abstand zum Schild muß das Schild

auch rundherum beim 'vorbeizielen' noch erfaßt werden (Wegen der Aufweitung des Strahls)

Das ist aber natürlich wieder nur der theoretische Ansatz :vogelzeig:

 

@Simineon

durch all diese Fahrzeuge kann man nicht hindurchsehen, also auch nicht hindurchmessen.
Die Messung eines Einzelfahrzeuges ist in diesem Fall i.A. problemlos. => Keine Chance für den Betroffenen.

Ausschließen muß man aber noch, dass z.B. eine Teil des Laserpulses am Fahrzeug vorbei irgendwo refelektiert werden konnte.

=> Bilddokumentation.

abgesehen davon muss schon hinter dem zu messenden ein Fahrzeug mit steiler Front fahren,

da man ansonsten wieder durch die Scheibe des hintendranfahrenden Fahrzeugs misst ...

JEIN, es reicht, wenn Bereiche getroffenen werden, die besser reflektieren als z.B. das Nummernschild.

Theoretisch :unsure: könnte ein Spiegel - mit der Spiegelfläche zum Laser - im gemessenen Fahrzeug

schon die Messung ungültig machen, wenn ein Teil der Laserpulse mal vom Nummernschild und

mal von vielleicht 1m dahinterliegenden Spiegel im Fahrzeug reflektiert wird.

K.A. wie die Gerätesoftware auf so etwas reagiert.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Das mag zwar stimmen, jedoch wissen sie eben das es technisch besser geht auch wenn sie es nur aus dem Forum haben.
Vieles geht technisch sicherlich besser. Technisch noch besser würde es, wie schon gesagt, auch gehen, wenn man jedes Fahrzeug individuell überwachen würde, sei es durch GPS-Technik oder sei es nur durch einen Fahrtenschreiber, wie er in LKW schon seit jeher Pflicht ist.

 

Fraglich ist eben, ob das, was technisch möglich ist, auch nötig ist. Und hier sieht der BGH (als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, weiter würde es nur gehen, wenn man die Verfassungsmäßigkeit der Verkehrsüberwachung anzweifeln würde...:vogelzeig:) derzeit eben keinen Handlungsbedarf.

Und solange dieser nicht gegeben ist, wüsste ich keinen Grund, warum man was ändern sollte.

 

Denn tatsächlich haben Radar und Laser eines gemeinsam: Die von dir benannten Gründe für ein Gerichtsverfahren

 

Gruß

Goose

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Vieles geht technisch sicherlich besser. Technisch noch besser würde es, wie schon gesagt, auch gehen, wenn man jedes Fahrzeug individuell überwachen würde, sei es durch GPS-Technik oder sei es nur durch einen Fahrtenschreiber, wie er in LKW schon seit jeher Pflicht ist.

Hattest Du schon mal den Fall, das sich Messung und Fahrtenschreiber wiedersprechen ?

 

Ich kenne - aus für gewöhnlich glaubhafter Quelle - einen Fall, wo die :vogelzeig: eine LKW vom ADAC igO mit 65 km/h

gemessen (mobiles Radar) und sofort rausgezogen haben.

Der LKW hatte (zufälligerweise) einen elektronischen Fahrtenschreiber an Bord.

Das Ende vom Lied war, dass die :unsure: angeblich etwas am Radargerät verstellt haben.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Simineon
Und genau darum geht es!!!! Full ack. Ich versteh nicht, warum das manche nicht begreifen (wollen).

 

Das ist doch die typisch deutsche Korinthenkac***ei die von allem und von jedem einen unumstösslichen Beweis bzw. eine absolute Beweissicherheit fordern.

 

Auch wenn ein Bildbeweis eingeführt worden wäre, würde es mind. genausoviel User geben, die sich beklagen trotzdem nicht richtig gemessen worden zu sein, die immer noch um 1 km/h handeln wollen und immer noch versuchen ihrer Schwiegermutter das FV aufzubürden.

 

Wir leben nicht in einem faschistischen Staat mit Sipo und/oder sadistischen Staatsschergen ... wieso glauben soviele eigentlich, dass Vadder Staat nur Böses gegen seine Bürger im Schilde führt ? Wieso sehen soviele in den Polizisten tumbe Erfüllungsgehilfen eines faschistoiden Staates ?

 

Die Forderung nach einem Bildbeweis bei Lasermessungen offenbart nur die typisch deutsche Regelungswut, diesmal aber von Seiten derer, die sie an anderer Stelle verdammen.

 

Auch der Videobeweis oder Bildbeweis ist nicht absolut, vielmehr wirft er immer noch mehr Fragen auf, verkompliziert das System noch mehr und bietet dadurch mehr Ansätze für Fehlmessungen als ein menschlicher (in allen Bedeutungen dieses Wortes !) Kopf hinter dem Laser.

 

Ich kenne - aus für gewöhnlich glaubhafter Quelle - einen Fall, wo die :vogelzeig: eine LKW vom ADAC igO mit 65 km/h

gemessen (mobiles Radar) und sofort rausgezogen haben.

Der LKW hatte (zufälligerweise) einen elektronischen Fahrtenschreiber an Bord.

Das Ende vom Lied war, dass die :unsure: angeblich etwas am Radargerät verstellt haben.

 

Na also ... das schreit doch geradezu danach alle Geschwindigkeitsmessungen abzuschaffen und flächendeckend GPS-basierte elektronische, geeichte Fahrtenschreiber einzubauen. Alle zwei Jahre werden die dann beim TüV ausgelesen und dann gibt es eine Gesamtstrafe :blink:

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Und genau darum geht es!!!! Full ack. Ich versteh nicht, warum das manche nicht begreifen (wollen).

 

Das ist doch die typisch deutsche Korinthenkac***ei die von allem und von jedem einen unumstösslichen Beweis bzw. eine absolute Beweissicherheit fordern.

 

Auch wenn ein Bildbeweis eingeführt worden wäre, würde es mind. genausoviel User geben, die sich beklagen trotzdem nicht richtig gemessen worden zu sein, die immer noch um 1 km/h handeln wollen und immer noch versuchen ihrer Schwiegermutter das FV aufzubürden.

 

Immer noch besser ein Korinthenka*ker zu sein, als ein überaus loyaler Opportunist. Bist du im Staatsdienst tätig? Weshalb begreifst du nicht endlich mal, dass ich nichts anderes von der Staatsmacht fordere, wie diese auch von mir verlangt.

 

Mal abgesehen davon, stellen intelligente Menschen Regeln in Frage. Die Regel zu diesem Topic lautet vereinfacht: Die Technik ist super, nahezu unfehlbar und die paar Affen an Autofahrern (auch Raser genannt), die sich (vielleicht zu Recht wie im Ausgangsposting beschrieben) beschweren sind nur lästige Kröten.

Wir leben nicht in einem faschistischen Staat mit Sipo und/oder sadistischen Staatsschergen ... wieso glauben soviele eigentlich, dass Vadder Staat nur Böses gegen seine Bürger im Schilde führt ? Wieso sehen soviele in den Polizisten tumbe Erfüllungsgehilfen eines faschistoiden Staates ?

Wenn du etwas besser aufpassen würdest, könntest du sehen, dass ich Bashing-Threads gegen Polizisten mit Vorliebe schließe.

Die Forderung nach einem Bildbeweis bei Lasermessungen offenbart nur die typisch deutsche Regelungswut, diesmal aber von Seiten derer, die sie an anderer Stelle verdammen.

*lol* Genau diese Schwäche bei den Messtechniken (Laserpistole, Radarpistole - alle ohne Bildbeweise) nutzen korrupte Cops im Ausland täglich, um ihre Kassen aufzubessern. Mal mal die Augen auf und schau über den Tellerrand.

 

 

Gruß

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Guest Mr_Biggun
Das ist doch die typisch deutsche Korinthenkac***ei die von allem und von jedem einen unumstösslichen Beweis bzw. eine absolute Beweissicherheit fordern.

Stimmt. Es ist alles total überzogen und man muß dem Staat und seinen Organen einfach vertrauen. Immer. Bedingungslos. Schließlich sind auf der Seite die Guten­™. Da passiert schon nix. Nie nich!

 

 

:vogelzeig:

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Guest Simineon
Wenn du etwas besser aufpassen würdest, könntest du sehen, dass ich Bashing-Threads gegen Polizisten mit Vorliebe schließe.

Die Forderung nach einem Bildbeweis bei Lasermessungen offenbart nur die typisch deutsche Regelungswut, diesmal aber von Seiten derer, die sie an anderer Stelle verdammen.

*lol* Genau diese Schwäche bei den Messtechniken (Laserpistole, Radarpistole - alle ohne Bildbeweise) nutzen korrupte Cops im Ausland täglich, um ihre Kassen aufzubessern. Mal mal die Augen auf und schau über den Tellerrand.

 

Dein Schliessen der Bashing-Threads ist mir auch schon aufgefallen und ich kann es nur befürworten.

 

Mir geht es ums Inland und nicht ums Ausland ... in manchen Ländern vertraue ich den Staatsorganen nicht von 12 bis mittag ... im Inland vertraue ich ihnen aber, ansonsten würde ich das Inland ganz schnell zum Ausland machen.

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Guest Simineon
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

 

;-)

 

Damit es noch platter wird: Wer kontrolliert die Kontrolleure ?

 

:vogelzeig:

 

aber BTT:

 

In diesem Fall hätte auch ein Bildbeweis nichts genutzt, ein Hoch auf den Rechtsstaat, der es dem Beschuldigten ermöglicht hat dem FV von der Schippe zu springen, der Wunsch nach absoluter, objektiver Sicherheit mag verständlich sein, wird aber nicht von vielen geteilt (oder wer will 100%-Kontrolle).

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Na also ... das schreit doch geradezu danach alle Geschwindigkeitsmessungen abzuschaffen und flächendeckend GPS-basierte elektronische, geeichte Fahrtenschreiber einzubauen. Alle zwei Jahre werden die dann beim TüV ausgelesen und dann gibt es eine Gesamtstrafe :unsure:

[iRONIE]

Die neuen Assistenzsysteme sollen ja auch die Geschwindigkeitsbegrenzung

automatisch anhand eines elektronischen Signalgebers an jedem Schild erkennen.

Dann noch eben von der 'Anti-Einschlafkamera' das Bild gezogen und fertig ist

die Selbstanzeige :vogelzeig:

[/iRONIE]

 

aber BTT:

In diesem Fall hätte auch ein Bildbeweis nichts genutzt, ein Hoch auf den Rechtsstaat, der es dem Beschuldigten ermöglicht hat dem FV von der Schippe zu springen, der Wunsch nach absoluter, objektiver Sicherheit mag verständlich sein, wird aber nicht von vielen geteilt (oder wer will 100%-Kontrolle).

Offensichtlich taugt also die Vor-/Nachkontrolle nichts !

 

Gruß,

AnReRa

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Na also ... das schreit doch geradezu danach alle Geschwindigkeitsmessungen abzuschaffen und flächendeckend GPS-basierte elektronische, geeichte Fahrtenschreiber einzubauen. Alle zwei Jahre werden die dann beim TüV ausgelesen und dann gibt es eine Gesamtstrafe :unsure:

Mach dir keine Sorgen. Das kommt früher oder später sowieso. Alles zu unserer Sicherheit, wird einmal mehr versprochen. Die totale Kontrolle des Staates über das Individuum. Lächerlich? Dachte ich auch immer. Doch reicht ein Blick in den entsprechenden Thread und mir wird schlecht...

 

Dann schlage ich mich halt auf die Seite der Resistance.

 

:vogelzeig:

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Hallole,

 

ich versuche mal ein wenig Aufklärung zu betreiben:

 

@anrera

Keine Sorge, die Strahlenaufweitung von 3 Milliradiant zeugt nicht etwa von billiger oder gedankenloser Herstellung. Die ist vielmehr gewollt. Denn hätte ich nur einen Laserpunkt, so wäre es äußerst schwierig mit diesem während der gesamten Messdauer auf einer Stelle zu bleiben.

Der Test der Visiereinrichtung ist tatsächlich nicht nur das messen eines Schilder o.ä. (das ist der Nulltest, dabei muss ein fest stehender Gegenstand tatsächlich die Geschwindigkeit von "0" anzeigen), sonder tatsächlich wird der Visierpunkt an den Rand des Schildes gefahren, und bei Verlassen der Reflektionsfläche muss dies akkustisch wahrnehmbar sein. Und zwar nach links, nach recht, nach oben und nach unten. Aber um das zu verstehen wäre es gut, man hätte es selber einmal ausprobiert.

Und sicherlich weißt du auch, dass für die Gültigkeit der Messung nicht der Visierpunkt sondern der Zielerfassungsbereich von 5 Milliradiant heranzuziehen ist (denn hier darf sich kein anderes Fahrzeug befinden). Also wird die Sicherheit für den Fahrzeugführer nochmals erhöht.

 

@simineon

Klar gibt es Kontrolle für die Kontrolleure, z.B. die gerichtliche Kontrolle, aber auch ich wurde schon bei einer Messung vom Eichamt kontrolliert, ob mein Gerät auch ordnungsgemäß geeicht ist (stimmt wirklich!)

 

@beluser

Wo bitte verlangt die Staatsmacht von dir, dass du ewas beweisen musst? Die Beweislastumkehr (also dass ein Betroffener/Beschuldigter seine Unschuld beweisen muss) hat bei uns noch kaum Einzug gehalten. Für dich gilt die Unschuldsvermutung und dir muss ein Verfehlen nachgewiesen werden. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, wird vom Gesetzgeber oder von den Gerichten definiert (und da genügt ein Laserverfahren ohne Bildbeweis).

 

@all

Um eine wirklich hohe Sicherheit zu gewährleisten muss ja jeder Bediener geschult sein (aber das wisst ihr ja alle). Trotzdem halte ich die Regelung, wie sie z.B. bei uns gemacht wird für die richtige: Bei uns ist nur die Verkehrspolizei mit den Geräten ausgestattet (also nicht der Streifendienst) und somit ist der Personenkreis kleiner und die Beamten die die Geräte nutzen, tun das regelmäßig, so dass hier von wirklich professionellem Vorgehen gesprochen werden kann.

 

Klar ist es denkbar, dass ein Kollege absichtlich falsche Messwerte ausgibt und sich ggf. sogar selbst bereichert - aber bitteschön, der Preis dafür ist sehr hoch (in der Regel ein Strafverfahren, Disziplinarverfahren und ggf. Entfernung aus dem Dienst). Ich jedenfalls glaube daran, dass die Polizei in Deutschland gewissenhaft arbeitet (soll jetzt kein Eigenlob sein).

 

Die Gerichte entscheiden übrigens, gerade wenn es um Eingriffsbefugnisse der Polizei geht, sehr oft äußerst polizeikritisch (siehe aktuelle Rechtssprechung im Bereich "Durchsuchung", "Blutentnahme", "Gefahr im Verzuge"). Und das ist auch gut so - nicht umsonst ist die Justiz unabhängig.

 

Und wer sich über unseren Rechtsstaat beschwert, der soll doch mal versuchen in einem anderen Land wegen so einer Lappalie wie einer Geschwindigkeitsowi alle Instanzen durchzutanzen. Bitte schön, wer den Rechtsweg ausnutzt, der tut nur das, was ihm zusteht. Nur finde ich es geheuchelt, wenn man im selben Atemzug über unseren Rechtsstaat lästert. Sorry

 

Grüße

 

papemark

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Guest Mr_Biggun
Um eine wirklich hohe Sicherheit zu gewährleisten muss ja jeder Bediener geschult sein (aber das wisst ihr ja alle). Trotzdem halte ich die Regelung, wie sie z.B. bei uns gemacht wird für die richtige: Bei uns ist nur die Verkehrspolizei mit den Geräten ausgestattet (also nicht der Streifendienst) und somit ist der Personenkreis kleiner und die Beamten die die Geräte nutzen, tun das regelmäßig, so dass hier von wirklich professionellem Vorgehen gesprochen werden kann.

Und selbst dann ist das Verfahren nicht 100% fehlerfrei. Aber genau das ist nicht nachprüfbar und stellt eine absolute Rechtsschutzlücke für den Betroffenen dar. Natürlich kommt die auch nicht ungelegen, sind doch die Aussichten auf Kassation so total miserabel (weil Du effektiv den Nachweis des Messfehlers nachweisen musst), sodass man sich den Klageweg gleich sparen kann. Passt sehr gut ins politische Konzept der Rechtsmittelbeschneidung zu Lasten aller, d.h. dem Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Dass die Exekutive da sofort dabei ist, wundert nicht. :unsure:

 

 

Die Gerichte entscheiden übrigens, gerade wenn es um Eingriffsbefugnisse der Polizei geht, sehr oft äußerst polizeikritisch (siehe aktuelle Rechtssprechung im Bereich "Durchsuchung", "Blutentnahme", "Gefahr im Verzuge"). Und das ist auch gut so - nicht umsonst ist die Justiz unabhängig.

Und selbst das ist noch viel zu tolerant gegenüber der "anything-goes"-Haltung, die mittlerweile bei den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden leider Einzug gehalten hat. Was da alles als Anfangsverdacht herhalten muss... :vogelzeig:

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Hallole nochmal

 

@Mr_Biggun

Ich stimme mit dir nicht überein (was dich jetzt sicherlich nicht wundert). Welches Beweismittel anerkannt wird liegt im Befinden des Gerichts - und wenn diesem eben der Personalbeweis im Zusammenhang mit standardisiertem Messverfahren und Protokollen ... als rechtlich ausreichend genügt, hat das nichts mit "Rechtsmittelbeschneidung" zu tun.

 

@all

Seid doch mal ehrlich zu euch selber: Wer von euch wurde denn schon mal wirklich zu unrecht belangt? Wenn ihr beim zu schnellen Fahren erwischt werdet, dann braucht ihr nicht nach noch sichereren Beweisen und noch besseren Messverfahren zu schreien, dann müsst ihr euch nur künftig an die Regeln halten. Und wenn ihr das nicht wollt oder nicht tut (warum auch immer), dann müsst ihr mit den möglichen Folgen eben auch leben.

 

Der Rechtsstaat hat auch die Aufgabe, andere zu schützen. Und wer schneller fährt als es erlaubt ist, setzt ein Zusatzrisiko (zu dem sowieso schon gefährlichen Straßenverkehr), und wer dabei erwischt wird, der wird entsprechend zur Verantwortung gezogen.

 

Und nun nochmal ein Wort zum Thema Rechtsweg:

Hier wird doch immer wieder plakativ davon berichtet, wie man einem Fahrverbot entgehen kann. Offensichtlich ist es doch auch in unserem polizeilichen Willkürstaat (sorry, war ein wenig polemisch) möglich, im rechtstaatlichen Verfahren Milde zu erfahren und geringer als der Regelsatz dies vorsieht bestraft zu werden.

 

Also - so schlimm kann es doch wohl nicht sein, oder?

 

Grüße

 

papemark

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Hier bat ich dich ja schon einmal, mir das Aktenzeichen des Vorgangs zu benennen, denn ich kann das so, wie es dargestellt wurde, beim besten Willen nicht glauben.

 

Entschuldige bitte, aber wo hast Du mich um die Nennung des Aktenzeichens gebeten? Ich kann mich garnicht erinnern, den Fall hier diskutiert zu haben... :vogelzeig:

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Das Thema war schon öfter angesprochen, wenn auch nicht in einem eigenen Thread. Du beziehst dich dort doch auf das Interview des Herrn Vetter beim CCC, oder irre ich mich?

 

Und Herr Vetter wird doch sicher, wenn es so war wie dargestellt, für seinen Mandanten den Rechtsweg ob dieser unrechtmäßigen Maßnahme beschritten haben....

 

Gruß

Goose

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Das Thema war schon öfter angesprochen, wenn auch nicht in einem eigenen Thread. Du beziehst dich dort doch auf das Interview des Herrn Vetter beim CCC, oder irre ich mich?

 

Und Herr Vetter wird doch sicher, wenn es so war wie dargestellt, für seinen Mandanten den Rechtsweg ob dieser unrechtmäßigen Maßnahme beschritten haben....

 

Hat er. Die Durchsuchung wurde für rechtswidrig erklärt.

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@simineon

Na also ... das schreit doch geradezu danach alle Geschwindigkeitsmessungen abzuschaffen und flächendeckend GPS-basierte elektronische, geeichte Fahrtenschreiber einzubauen. Alle zwei Jahre werden die dann beim TüV ausgelesen und dann gibt es eine Gesamtstrafe

Nicht schlecht, also 3 Monate vor dem Tüv langsam fahren, dann ist der Rest schon verjährt :vogelzeig:

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Hast du da was näheres zum Verfahren und seinen Hintergründen?

 

Wobei ich jetzt im Urlaub bin, so daß mich das wohl erst später erreicht.

 

Frag ihn doch am besten höchst selbst.

Ich nahm an, da du ja mit solcher Überzeugung davon berichtest (und das ja bereits mehrfach) hättest du da etwas Hintergrundwissen....

 

Gruß

Goose

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Hast du da was näheres zum Verfahren und seinen Hintergründen?

 

Wobei ich jetzt im Urlaub bin, so daß mich das wohl erst später erreicht.

 

Frag ihn doch am besten höchst selbst.

Ich nahm an, da du ja mit solcher Überzeugung davon berichtest (und das ja bereits mehrfach) hättest du da etwas Hintergrundwissen....

 

Mir steht ebensoviel Hintergrundwissen zur Verfügung um den Fall zu beurteilen, wie Dir. Ich vermute allerdings dass Du Dich erneut aufgrund eines fehlenden Aktenzeichens, Beschlusstextes o.Ä. ausser Stande sehen wirst, dazu Stellung zu nehmen. Es kann schliesslich nicht sein, was nicht sein darf! :vogelzeig:

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Guest Mr_Biggun
@Mr_Biggun

Ich stimme mit dir nicht überein (was dich jetzt sicherlich nicht wundert). Welches Beweismittel anerkannt wird liegt im Befinden des Gerichts

Ich hätte jetzt gesagt, "steht in den Verfahrensvorschriften", aber bitte. :unsure:

 

- und wenn diesem eben der Personalbeweis im Zusammenhang mit standardisiertem Messverfahren und Protokollen ... als rechtlich ausreichend genügt, hat das nichts mit "Rechtsmittelbeschneidung" zu tun.
Das ist nicht alles. Es geht hier auch darum, daß politisch gewollt die Rechtsmittel im Bußgeldverfahren verkürzt worden sind. Und was ich vom Personalbeweis (aus eigener Erfahrung aus Verhandlungen) halte...naja.

 

Also - so schlimm kann es doch wohl nicht sein, oder?

Stimmt. Denn die Justiz weiß noch, was Verhältnismäßigkeit bedeutet. Steht aber mit diesem Wissen derzeit allein auf weiter Flur. :vogelzeig:

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@beluser

Für dich gilt die Unschuldsvermutung und dir muss ein Verfehlen nachgewiesen werden. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, wird vom Gesetzgeber oder von den Gerichten definiert (und da genügt ein Laserverfahren ohne Bildbeweis).

 

Unschuldsvermutung, he?

 

Warum gilt dann die Aussage eines Polizisten mehr als meine? Egal ob ich bei rot über die Ampel fahre oder von einer Laserpistole erwischt werde. Ich hatte selbst ein Verfahren gegen mich.

 

Noch bevor die Verhandlung begann, gab der Richter zu verstehen, dass meine Chancen gegen Null tendieren.

 

Lächerlich und doch bittere Realität.

 

Gruß

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Ich nahm an, da du ja mit solcher Überzeugung davon berichtest (und das ja bereits mehrfach) hättest du da etwas Hintergrundwissen....

Aber 'Goose', Du bist Beamter und darfst doch gar nichts annehmen... :unsure: .... schon ganz und gar nicht solches..... :vogelzeig:

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Mal abgesehen davon, stellen intelligente Menschen Regeln in Frage. Die Regel zu diesem Topic lautet vereinfacht: Die Technik ist super, nahezu unfehlbar und die paar Affen an Autofahrern (auch Raser genannt), die sich (vielleicht zu Recht wie im Ausgangsposting beschrieben) beschweren sind nur lästige Kröten.

Das sehe ich ein wenig anders, denn die Intelligenz wird hier genutzt, um Pseudoregeln auf zu stellen, die dann in Frage gestellt werden. Grundsaetzlich ist erst einmal die Regel, dass das Tempolimit einzuhalten ist. Diese Regel wird ueberwacht. Nach Ansicht der Gerichte ist diese Ueberwachung schluessig und die Durchfuehrung mit geringen Toleranzen durchaus fehlerfrei. Das Gegenteil konnte bisher auch noch nicht schluessig bewiesen werden. Insofern ist es keine Regel, die Du da oben beschrieben hast, sondern eine Tatsache.

Nun mag es ja sein, dass eine Fotodokumentation das Gefuehl der Rechtssicherheit beim erwischten Autofahrer etwas erhoehen mag, es bleibt aber anzumerken, dass auch damit keine 100%ige Beweislage geschaffen wird. Daraus folgend wird es auch die entsprechenden Klagen geben, zu deren "Fundamentierung" sich dann alsbald auch die entsprechenden "Gutachter" einfinden werden.

Insofern wuerde mich mal interessieren, inwieweit denn der durchschnittliche Autofahrer in der Schweiz, der mit diesem "besseren" System zur Zahlung der Busse angehalten wird, dagegen klagt.

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Hallole,

 

ich versuche mal ein wenig Aufklärung zu betreiben:

 

@anrera

Keine Sorge, die Strahlenaufweitung von 3 Milliradiant zeugt nicht etwa von billiger oder gedankenloser Herstellung. Die ist vielmehr gewollt. Denn hätte ich nur einen Laserpunkt, so wäre es äußerst schwierig mit diesem während der gesamten Messdauer auf einer Stelle zu bleiben.

Akzeptiert (das dürfte in etwa vergleichbar sein mit der Zeilscheibe beim freihändigen Sportschießen.

z.B. Pistole 50m -> Durchmesser Scheibe (Spiegel) ca. 20 cm. Schwarzer Bereich ca. 10 cm.

Der Test der Visiereinrichtung ist tatsächlich nicht nur das messen eines Schilder o.ä. (das ist der Nulltest, dabei muss ein fest stehender Gegenstand tatsächlich die Geschwindigkeit von "0" anzeigen), sonder tatsächlich wird der Visierpunkt an den Rand des Schildes gefahren, und bei Verlassen der Reflektionsfläche muss dies akkustisch wahrnehmbar sein. Und zwar nach links, nach recht, nach oben und nach unten. Aber um das zu verstehen wäre es gut, man hätte es selber einmal ausprobiert.

Theorie ist klar. Ich hoffe aber, das dieser Test nicht auf 20m sondern eher auf 200 m gemacht wird.

Weil je näher das Schild, desdo weniger fällt natürlich die Dejustierung auf.

Eigentlich hätte die (vermutete) Dejustierung dann aber doch auffallen müßen, den offensichtlich war der

Sachverständiger der Meinung (und der Richter scheint das ebenso gesehen zu haben) das damit auf die

volle Distanz die Zuordnung nicht mehr sicher gestellt war.

Hätte es in dieser Situation ein Bild gegeben, hätte zweifellos festgestellt werden können, ob überhaupt ein

weiteres Fahrzeug im Erfassungsbereich war (bei geringer Dejustierung)

Und sicherlich weißt du auch, dass für die Gültigkeit der Messung nicht der Visierpunkt sondern der Zielerfassungsbereich von 5 Milliradiant heranzuziehen ist (denn hier darf sich kein anderes Fahrzeug befinden). Also wird die Sicherheit für den Fahrzeugführer nochmals erhöht.

Ich kenne z.B. das folgende Bild auf radarfalle.de:

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/images/fg21b1.jpg

Diese Messung ist in meinen Augen mindestens grenzwertig, da sich eine geringe Dejustierung schon auswirken kann.

Dass

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/images/fg21b2.jpg

ist in meinen Augen aber sehr eindeutig, da hier schon eine sehr große Dejustierung vorliegen müßte,

um das andere Fahrzeug zu erwischen.

Man misst eben nicht mehr im Zentrum sondern ggf. irgendwo im Bereich der 5 mrad, wobei eben schon ein weiteres

Fahrzeug im Erfassungsbereich liegt.

Und im Gegensatz zum Blitzen mit Bild oder Video muß ich mich 100% auf die Einschätzung des Meßbeamten

(und gleichzeitig auch Sachverständigen) verlassen. Ausgenommen sei jetzt mal defekte

Meßtechnik. Und eigentlich sollte ein Sachverständiger doch unabhängig beurteilen können.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Simineon
Eigentlich hätte die (vermutete) Dejustierung dann aber doch auffallen müßen, den offensichtlich war der

Sachverständiger der Meinung (und der Richter scheint das ebenso gesehen zu haben) das damit auf die

volle Distanz die Zuordnung nicht mehr sicher gestellt war.

 

Ich stelle fest, dass Du den Artikel nicht in seiner Gänze gelesen und verstanden hast.

 

Der Gutachter hat festgestellt, dass die ENTFERNUNGSMESSUNG nicht innerhalb der Toleranz gearbeitet hat. Es ging gar nicht um eine Dejustierung der Visiereinrichtung, sondern um eine fehlerhafte (ausserhalb der Toleranzgrenze) Berechnung/ Messung der ENTFERNUNG zu dem Messobjekt.

 

Bei einer dejustierten Visiereinrichtung würde ja der Videobeweis evtl. etwas bringen, aber bei einer falsch gemessenen ENTFERNUNG eben nicht. Die Visiereinrichtung hat vollkommen richtig gearbeitet und es war (anscheinend) keine Beanstandung der Zuordnung zu dem Fahrzeug. Da aber die Entfernungsmessung ausserhalb der Toleranzgrenzen lag hat das Gericht "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden.

 

Eine Dejustage (oder Fehlberechnung) der Entfernung ist auch nicht durch den so oft geforderten Videobeweis zu entdecken, lediglich bei einer Eichung kann dieses auffallen. Im übrigen ist dieser Fehler auch nicht durch die Tests am Anfang und Ende einer Messung festzustellen.

 

Wobei man auch feststellen muss, dass bei einer Abweichung von 100% (20cm vs. 10cm) im Worstcase ein Fehler von 2,6 km/h auftreten kann, also ein Fehler der innerhalb des gewährten Toleranzabzuges von 3 km/h liegt.

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Wobei man auch feststellen muss, dass bei einer Abweichung von 100% (20cm vs. 10cm) im Worstcase ein Fehler von 2,6 km/h auftreten kann, also ein Fehler der innerhalb des gewährten Toleranzabzuges von 3 km/h liegt.

1 km/h zuviel reicht aus für schwerwiegende Konsequenzen.

 

Gruß

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Da stand u.a.:

... »dass die Entfernungsmessung um zehn Zentimeter außerhalb des zulässigen Toleranzbereiches lag«. Bei einer Entfernung von 510 Metern, in der Bernd K. mit seinem BMW gemessen wurde,könnte der Laserstrahl auch ein vor oder hinter ihm fahrendes Auto getroffen haben. Weil es bei Laser-Geräten keine Beweisfotos gibt, ließ sich nicht mehr klären, ob sich eventuell ein zweites Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befand und die Messung wirklich korrekt war. ...

 

Das Zitat bzgl. der Entfernungsmessung ist in meinen Augen unvollständig.

Insbesondere da der Fehler, so wie Du ihn wohl verstanden hast, dann bei allen Messungen

vorgekommen wäre und demzufolge bei der Geschwindigkeitsrechnung sowieso herausgerechnet wird.

Man misst doch Entfernungsänderung pro Zeit !

Also entweder lag der Fehler irgendwo anders oder der SV gehört zu den Laserhasern und

hat den Richter geschickt von einem (eigentlich nicht relevanten) Fehler des Geräts überzeugt ...

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Simineon
Da stand u.a.:
... »dass die Entfernungsmessung um zehn Zentimeter außerhalb des zulässigen Toleranzbereiches lag«. Bei einer Entfernung von 510 Metern, in der Bernd K. mit seinem BMW gemessen wurde,könnte der Laserstrahl auch ein vor oder hinter ihm fahrendes Auto getroffen haben. Weil es bei Laser-Geräten keine Beweisfotos gibt, ließ sich nicht mehr klären, ob sich eventuell ein zweites Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befand und die Messung wirklich korrekt war. ...

 

Das Zitat bzgl. der Entfernungsmessung ist in meinen Augen unvollständig.

Insbesondere da der Fehler, so wie Du ihn wohl verstanden hast, dann bei allen Messungen

vorgekommen wäre und demzufolge bei der Geschwindigkeitsrechnung sowieso herausgerechnet wird.

Man misst doch Entfernungsänderung pro Zeit !

Also entweder lag der Fehler irgendwo anders oder der SV gehört zu den Laserhasern und

hat den Richter geschickt von einem (eigentlich nicht relevanten) Fehler des Geräts überzeugt ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Eben, das versuche ich doch schon auf mittlerweile 3 Seiten Thread zu erklären ... anscheinend bin ich nicht gut im erklären :vogelzeig:

 

Dieses Urteil ist lediglich ein "im Zweifel für den Angeklagten" ... das Messverfahren selber ist nicht auf Grund dieses Urteils zu beanstanden.

 

Die 2,6 km/h Worstcase Szenario berechnen sich wie folgt:

 

Es werden zwei aufeinanderfolgende Messungen gemacht, typischer Abstand 0,5s / typ. Toleranz +- 10cm (zugelassen !)

 

Messung 1: 500m tatsächlicher Abstand / auf Grund der Toleranz werden aber 500,1 m gemessen

Messung 2: 473m tatsächlicher Abstand / auf Grund der Toleranz werden aber 472,9 m gemessen

 

wohlgemerkt ist dies der Worstcase, typischerweise "springt" ein Messwert nicht von einem Extrem ins nächste

 

 

Wobei man auch feststellen muss, dass bei einer Abweichung von 100% (20cm vs. 10cm) im Worstcase ein Fehler von 2,6 km/h auftreten kann, also ein Fehler der innerhalb des gewährten Toleranzabzuges von 3 km/h liegt.

1 km/h zuviel reicht aus für schwerwiegende Konsequenzen.

 

Gruß

 

Ebensowenig wie man sich an die 0,5 %o Grenze herantrinken sollte, sollte man sich auch nicht an die FV-Grenze herantasten.

Immerhin werden einem VT ja schon jede Menge Toleranzabzüge gewährt

 

0% - 10% Tachovoreilung + 3% (3km/h) Toleranzabzug

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  • 2 weeks later...
Ich hoffe aber, das dieser Test nicht auf 20m sondern eher auf 200 m gemacht wird.

20m wären/sind bei diesem Test gar nicht zulässig. Die Entfernungen für den (bei der FG21-P eigentlich völlig überlüssigen) Visiertest sind genau definiert (+/- 10%). So z.B. beim mitgelieferten Reflektor 100m (bzw. 90-110, wenn man die 10% mit einbezieht).

 

Diese Messung ist in meinen Augen mindestens grenzwertig, da sich eine geringe Dejustierung schon auswirken kann.

Wenn nicht von vornherein ein technischer Defekt vorliegt, dann kann das Gerät die Visiereinrichtung betreffend nicht dejustiert sein. Denn diese befindet sich entgegen z.B. des Riegl LR90 IM Gerät und kann normalerweise von außen nicht un- oder bewußt verändert werden. Von daher wäre dieser Test eigentlich sogar völlig überflüssig!

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Ähm Bluey ....

 

in dem Eingangsartikel war m.W. von einem FG21-P die Rede.

Und - je nach Lesart - lag eine Dejustierung (und kein Defekt !) vor.

Mir ist auch nicht klar, warum innenliegende Komponenten gegen Dejusierung gefeit seien sollen.

Schließlich handelt es sich bei den Lasermessgerärten m.W. nicht um Spiegelreflex-Technik (d.h.

der Laserstrahl liegt nicht auf der optischen Ebene des Suchers (oder ist das beim Riegel so ?).

Da eine also eine Justage möglich seien muß, kann die Laser- und die Sucheroptik

nicht 'aus einem Guß' sein. Wenn es also z.B. durch Umfallen des Statives oder unsachgemäßen

Transport zu schweren Erschütterungen kommt, kann es - in meinen Augen - durchaus zu eine

Dejustage kommen.

 

Die Entfernungen für den ... Visiertest sind genau definiert sind genau definiert (+/- 10%)

:cop01: +/- 10m auf 100 m sollen genau sein ? Na ja ....

Wie @Simineon ja schon vorgerechnet hat, bedingt ein (sprunghafter) Fehler von +/-10cm bereits einen Fehler von

2,6 km/h auf 500m Abstand

Ok, Ok ... kann man natürlich nicht wirklich vergleichen.

 

 

Gruß,

AnReRa

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in dem Eingangsartikel war m.W. von einem FG21-P die Rede.

Und - je nach Lesart - lag eine Dejustierung (und kein Defekt !) vor.

Jup. Das habe ich auch so verstanden. Trotzdem ist mir schleierhaft, wie sowas entstehen soll. Deine Erklärungsversuche mögen eine Möglichkeit darstellen, gesichert ist das aber nicht. Interessant wäre hier gewesen, wenn man dazu näherer Informationen bekommen hätte.

 

Die Entfernungen für den ... Visiertest sind genau definiert sind genau definiert (+/- 10%)

:cop01: +/- 10m auf 100 m sollen genau sein ? Na ja ....

Wie @Simineon ja schon vorgerechnet hat, bedingt ein (sprunghafter) Fehler von +/-10cm bereits einen Fehler von

2,6 km/h auf 500m Abstand

Ok, Ok ... kann man natürlich nicht wirklich vergleichen.

Das wiederum hast Du nun etwas falsch verstanden. Die Bedienungsanleitung fordert diesen Test in einer Entfernung von 100m und gewährt gleichzeitig einen Toleranzbereich von +/- 10%. Das heißt: der Kollege stiefelt mit dem Reflektor los, zählt die Schritte und dreht sich nach 100 Schritten um. Ich visiere den Reflektor an, drücke ab (=Nulltest) und bekomme als Entfernung 95,xxx Meter angezeigt. Diese Entfernung würde für den Visiertest ausreichen. Es ist also nicht erforderlich, sich haargenau in 100 m zu postieren, was wahrscheinlich auch kaum durchführbar wäre.

 

Sprunghafte Fehler wie von @Simineon vorgerechnet hatte ich bei all den vielen vielen Messungen noch nicht. Das Gerät "springt" nicht einfach so. ;)

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  • 2 weeks later...
Guest Daddy Cool

@all

Wer lesen kann, weiß mehr..........!

 

Ich habe mit Interesse diesen Thread verfolgt. Was hier alles behauptet wird, grenzt an Hellseherei.

 

Auszug aus dem Artikel:

>>Diplom-Ingenieur Uwe Goldner vom Münsteraner Ingenieurbüro für Unfallrekonstruktion Schimmelpfennig & Becke überprüfte das Eichprotokoll der Laserpistole vom Typ »Riegl FG21-P« und fand heraus, »dass die Entfernungsmessung um zehn Zentimeter außerhalb des zulässigen Toleranzbereiches lag<<

Nach dem Eichprotokoll kann ich gar nichts nachvollziehen. Hier wurde vermtl. Daten aus dem Messprotokoll herangezogen.

 

Auszug aus dem Artikel:

>>50 bis 100 Laserpistolen überprüft das Büro Schimmelpfennig laut Golder jedes Jahr.<<

Das halte ich für baren Unsinn. Ein vom Verteidiger bestellter Gutachter hat überhaupt keine Möglichkeit das Messgerät an sich zu begutachten. Die Polizei gibt ihre Geräte nicht an Hinz und Kunz heraus. Er begutachtet ausschließlich aus der Aktenlage heraus.

 

Auszug aus dem Artikel:

>>Vor allem bei den Vorgänger-Modellen des »Riegl FG21-P« seien durch unsachgemäße Handhabung regelmäßig Messfehler entstanden. »Da wurden fest installierte Verkehrszeichen plötzlich mit 110 Stundenkilometern angezeigt.<<

Dies ist absoluter Humbug und erstunken und erlogen. Siehe dazu meine Berichte in anderen Threads zu diesem Thema! Soweit zur Unabhängigkeit von sogenannten "Gutachtern"!

 

Wie kam es zu dem Urteil?

Dem Amtsrichter/Amtsrichterin wurde vom Gutachter weisgemacht, daß der sogenannte Align-Test außerhalb der zulässigen Reichweite war. Der Align-Test dient dazu, die Auftrefffläche des tatsächlichen Laserstrahls mit dem im Objektiv befindlichen Zielpunkt zu vergleichen. Nicht mehr und nicht weniger. Der Align-Test sollte in einem bestimmten Entfernungsbereich geschehen.

Eine Abweichung hierzu von 10cm hat der Gutachter festgestellt.

 

Auszug aus dem Artikel:

>>Nach dem Rechtsprinzip »im Zweifel für den Angeklagten« sprach das Amtsgericht Paderborn Bernd K. frei. Er muss kein Bußgeld zahlen und darf seinen Führerschein behalten.<<

 

Jeder in der Sache bewanderter Polizeibeamter hätte dies vor Gericht klargestellt. Mir ist nicht bekannt ob ein Polizeibeamter geladen war, eine Aussage machte und Gelegenheit hatte, dies zu revidieren. Einem Einspruch der Staatsanwaltschaft hätte dieses Urteil nicht standgehalten.

 

Fazit:

Glück gehabt und sonst nichts! Kein Messfehler und keine Ungenauigkeiten!

 

Gruß

Daddy Cool :30:

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es ist nicht immer Glück, wenn die Polizei mal daneben liegt. Oder anders ausgedrückt: Es gibt auch noch andere Fachleute da draußen, die mal RECHT haben könnten. Doch das scheint für manchen Cop der Supergau zu sein.

 

;-)

 

Vielleicht lesen Juristen mit. Ist das Urteil rechtskräftig bzw. gibt es an anderen - mir unzugänglichen - Stellen Neuigkeiten zu diesem Thema?

 

Gruß

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Nee, BELuser, ich stimme DaddyCool da durchaus zu. Vor allem habe ich schon etliches von diesem ominösen Gutachterbüro gehört und auch schon einiges gelesen. Sorry, aber wenn ich deren Namen lese/höre, wird mir nur noch schlecht. So sollte man z.B. gerade als Gutachter wissen, daß es diese "Fehlmessungen in Form von »Da wurden fest installierte Verkehrszeichen plötzlich mit 110 Stundenkilometern angezeigt<<" schon seit über 10 Jahren nicht mehr gibt. Warum also wird noch immer darauf herumgehackt, ja sogar behauptet, daß das heute auch noch so sei? Daß der ein oder andere Anwalt solches behauptet, daß der ein oder andere Anwalt immer noch den Porscheeffekt oder andere fadenscheinige Dinge als gegeben behauptet, mag ich ja noch irgendwo verstehen => wenn man halt keine Ahnung hat!!!! Aber ein Gutachter sollte es denn doch besser wissen, so es sich hierbei um einen seriösen Sachverständigen handelt.

 

Die Polizei lag hier m.E. nicht daneben, sondern (mal wieder) der besagte Gutachter (Schimmelpfennig). Glück hatte der Betroffene, weil der AG Richter dem Gutachter Glauben schenkte. Ein etwas informierterer AG Richter hätte das sicherlich in dieser Form bzw. bezüglich der beschriebenen Problematik sicherlich nicht getan. Man könnte daher eher sagen, daß für uns der Umstand, daß ein offenkundig dösiger Gutachter (wer weiß, auf welchem Gebiet der normalerweise tätig ist!!! Auf diesem sicherlich nicht!) mit offenkundig grobem Unsinn einen unerfahrenen AG Richter zu einem Fehlurteil verleitet, ein "Supergau" darstellt.

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ich verstehe hier ein paar Sachen nicht:

1.) Warum fordern hier Autofahrer einen Videobeweis, also noch mehr kontrolle? Das wird dann wirklich (wie in den USA derzeit bereits in der Erprobung) zu einer Totalüberwachung per GPS-Fahrtenschreiber führen (so kann man in den USA Versicherungsprämien sparen). Mit dem Blinder wäre dann auch vorbei? Im Zweifelsfalle wird doch jetzt FÜR den VT entschieden, sagen zumindest sämtliche Beamte?

 

2.) ich dachte, dass die meisten Mitglieder hier gerne schnell fahren, auch schneller als erlaubt. Warum für mehr Kontrolle und bessere Beweise eintreten????

 

3.) ich verstehe daher überhaupt nicht, warum die Polizisten unter den Mitgliedern so strikte GEGEN den Videobeweis sind. Wenn die Messungen korrekt wären, könnte das ja nur die Argumentation erleichtern und die Strafrate erhöhen?

 

4.) ich verstehe weiters nicht, warum hier niemand den plausiblen Nachweis über die Genauigkeit von Lasermessungen führen kann. Gibt es keine Testreihen mit geeichten Tachos? Wie hoch ist die Fehlerrate bei Messungen durch ausgebildetes Personal? Diese Daten müssten ja ganz offiziell vorhanden sein und Grundlage der Zulassung dieser Geräte sein.

 

Die Antwort aus diesen Fragen ist für mich recht klar: Niemand traut diesen Messungen, auch die Polizisten nicht!

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zu 3) Ich bin nicht gegen den Videobeweis. Ganz im Gegenteil. Allerdings halte ich ihn auch nicht für zwingend notwendig. Ich muß mit den mir zur Verfügung stehenden Gerätschaften arbeiten. Da ist es mir ziemlich egal, ob mit oder ohne Video.

 

zu 4) Sicherlich dürfte es entsprechende Testreihen geben, ansonsten erhält so ein Gerät keine Zulassung. Wie diese Tests ausschauen und/oder durchgeführt werden, weiß ich nicht. Auch dürfte es keine Statistik über Fehler seitens des Meßpersonals geben. Hier wäre nämlich die erste Frage, wie man solche Fehler feststellen soll, welcher Art diese Fehler sein könnten etcpp.

 

Niemand traut diesen Messungen, auch die Polizisten nicht!

Das ist falsch. Sehr viele trauen diesen Messungen, vor allem die Polizei. Ich jedenfalls ganz gewiß und meine hiesigen Kollegen auch.

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zu 3) Ich bin nicht gegen den Videobeweis. Ganz im Gegenteil. Allerdings halte ich ihn auch nicht für zwingend notwendig. Ich muß mit den mir zur Verfügung stehenden Gerätschaften arbeiten. Da ist es mir ziemlich egal, ob mit oder ohne Video.

 

zu 4) Sicherlich dürfte es entsprechende Testreihen geben, ansonsten erhält so ein Gerät keine Zulassung. Wie diese Tests ausschauen und/oder durchgeführt werden, weiß ich nicht. Auch dürfte es keine Statistik über Fehler seitens des Meßpersonals geben. Hier wäre nämlich die erste Frage, wie man solche Fehler feststellen soll, welcher Art diese Fehler sein könnten etcpp.

 

Niemand traut diesen Messungen, auch die Polizisten nicht!

Das ist falsch. Sehr viele trauen diesen Messungen, vor allem die Polizei. Ich jedenfalls ganz gewiß und meine hiesigen Kollegen auch.

 

Kannst Du vielleich mal aus der eigenen Erfahrung sagen, wie hoch der Anteil von Fehlmessungen, oder von Dir verworfenen Messungen (die müssen ja nicht zwingend falsch gewesen sein) beim Lasern ist ?

 

Das wäre mal ein konstruktiver Beitrag zur Diskussion. (ich rechne aber eigentlich nicht mit einer konkreten Antwort, lasse mich aber gerne überraschen)

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Kannst Du vielleich mal aus der eigenen Erfahrung sagen, wie hoch der Anteil von Fehlmessungen, oder von Dir verworfenen Messungen (die müssen ja nicht zwingend falsch gewesen sein) beim Lasern ist ?

Also vom Messgerät verworfene Messungen dürften wenn man nicht gerade an Parkinson leidet verschwindend gering sein.

Selbst nach kurzen Test kann man schnell und einfach mit der Laserpistole arbeiten, wenn diese auf einen mehrbeinigen Stativ montiert ist. :30:

Da kommen sogar bei Laien selten Annullierungen vor, wenn man weiß was man beachten muß.

 

Bei Motorrädern ist die Quote aber sicherlich höher.

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Habe ich von unseren :blink: schon etwas anderes gehört..

 

Scheint eher fast die Regel als die Ausnahme zu sein,das eine Messung nicht gelingt..

 

Naja,so arg scheint es nicht ganz zu sein,aber Fehlmessungen scheinen an der Tagesordnung zu sein..

 

Wie sonst könnte man mit einem Jammer leben? :think:

 

Würde ja sonst jede Fehlmessung als gejammt identifiziert.. :30:

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Kannst Du vielleicht mal aus der eigenen Erfahrung sagen, wie hoch der Anteil von Fehlmessungen, oder von Dir verworfenen Messungen (die müssen ja nicht zwingend falsch gewesen sein) beim Lasern ist ?

Wie soll hierzu Angaben machen, wenn solche "Messungen" nicht gezählt werden?! Ich möchte allerdings behaupten, daß "Fehlmessungen" rel. selten sind. Nun sollte man sich aber auch mal darüber unterhalten, was denn Fehlmessungen oder verworfene Messungen überhaupt sind bzw. wie sie zustande kommen (können). Von mir selbst werden keine Messungen verworfen. Wenn das Gerät eine gültige Messung anzeigt und ich die sonstigen Bedingungen für eine gültige Messung beachtet habe, gibt es hierfür keine Gründe.

 

Das Gerät selbst mißt in folgenden Fällen nicht bzw. gibt keinen Meßwert an:

 

- mehrere Fahrzeuge befinden sich zum Zeitpunkt der Messung im Erfassungsbereich des Lasers

(da das ohnehin unzulässig ist, kommt das auch nicht vor)

- Beeinträchtigungen in Form von starkem Regen oder Schneefall

(kommt ebenfalls nicht vor, da bei starkem Regen in der Regel nicht gemessen wird. Bei Schneefall erübrigen sich Messungen ohnehin, da es meistens sehr schnell glatt ist und ohnehin nicht sonderlich schnell gefahren werden kann)

- das zu messende Fahrzeug fährt infolge des Straßenverlaufs (Kurve) aus dem Erfassungsbreich, da der Meßbeamte nicht mitschwenkt

(sollte einem erfahrenen Meßbeamten eigentlich nicht passieren. Und falls doch einmal, wird eben noch einmal abgedrückt)

- der Meßbeamte schwenkt zu schnell oder verwackelt, so daß der Laser das Zielobjekt verliert

(siehe vorherigen Punkt. Ein Verwackeln passiert schon hin und wieder. Bleibt für den Betroffenen aber eben ohne jegliche Folgen)

- die Auftrefffläche des Lasers reflektiert zu wenig

(passiert eher bei exotischen Fahrzeugen. Visiert man das Kennzeichen an, erhält man in aller Regel auch einen Wert)

- das Fahrzeug befindet sich außerhalb der zulässigen Meßdistanz

(passiert mir fast nie, weil wir kaum Fahrzeuge in über 1.000 m Entfernung messen. Normalerweise beträgt die Meßdistanz max. zwischen 500 und 600 m. Die Regel liegt eher zwischen 150 und 450 m. Hängt aber insbesondere von der Meßstelle bzw. den gefahrenen Geschwindigkeiten und dem Streckenverlauf ab)

 

Wie gesagt: das alles sind Kriterien, wo das Gerät selbständig die Messung annuliert.

 

Manchmal passiert es auch, daß sich Gegenstände zwischen dem Meßstandort und dem zu messenden Fahrzeug (Pflanzen, Schildermasten, Leitpfosten) befinden, die vom Laser erfaßt werden. Entweder, daß Gerät zeigt gar keinen Wert an oder aber eben "+/- 0", da es sich ja um ein stehendes Objekt handelt.

 

Das wäre mal ein konstruktiver Beitrag zur Diskussion. (ich rechne aber eigentlich nicht mit einer konkreten Antwort, lasse mich aber gerne überraschen)

Du unterschätzt mich.

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