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Bluey

ModSheriff
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    Male
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    Das schöne NRW
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  1. Das steht ja auch jedem frei. Aber so wie @m3_ zu tun oder zu behaupten, die Pfosten würden ein Meßergebnis fälschen oder die Messung dahingehend beeinflussen können, ist Blödsinn und bleibt auch Blödsinn. Im übrigen glaube ich nicht, daß irgendein Richter sich durch einen Ausdruck eines Forenbeitrags beeindrucken oder beeinflussen lassen würde.
  2. @m3_: Sorry, aber Du bist und bleibst, was insbesondere Lasermeßtechnik betrifft, ein Trottel. Keine Ahnung, aber immer wieder eine große Klappe. Muß man mal so deutlich sagen. Auch wir hier im Beritt haben Richtern und Anwälten immer wieder angeboten, Messungen beizuwohnen, sich den Aufbau und auch das Meßprocedere anzuschauen. Sie durften auch gern selbst mal lasern. Und davon wurde regelmäßig und zahlreich Gebrauch gemacht. Anschließend gab es, auch was Deine immer wiederkehrenden Einwände betrifft, weder von Seiten der Richter, aber - und das ist ja das Wesentliche - auch keinerlei Ei
  3. Tja..... ich hab ja in den vergangenen Jaaaahren mehrfach versucht, ihm dieses Märchen "Mast" oder "Leitpfosten" auszureden. Egal. Er muß bzw. wird's nicht kapieren.
  4. Kein Problem. Da kann sie vielleicht noch etwas dazulernen. Und Du wirst wahrscheinlich jammern und zetern ob des nicht von Dir erwarteten Ergebnisses.
  5. Genau so ist es. Immer schön durch die Hose atmen. Hilfreich ist es auch, einen der Mods einfach mal anzuschreiben, was in meinem Fall definitiv nicht geschehen ist. Aber ich werde mich der Sache jetzt annehmen und dem erzürnten Wunsch nachkommen.
  6. Das könnte sich hingegen schnell ändern, wenn Du das Entstellen von Nicknames nicht unterläßt.
  7. Nein. Endamt im mittleren Dienst ist/war (NRW) A9 bzw. A9 mit Zulage (entsprach fast A10). Eingangsamt im gehobenen Dienst ist ebenfalls A9 (aber etwas höher dotiert).
  8. Sehe ich auch so. Das Leistungsprinzip wird/wurde immer mehr aufgeweicht, Drückeberger, Faulenzer etc. werden/wurden immer mehr hofiert und quasi auch gefördert. Ich finde es grundsätzlich positiv, daß wir einen guten Sozialstaat haben und Bedürftige unterstützen. Aber alles hat halt seine Grenzen. Und die wurden mMn schon vor längerer Zeit deutlich überschritten. Es kann doch nicht sein, daß man für (harte) Arbeit kaum mehr entlohnt wird, als jemand an Bürgergeld erhält. Zzgl. einiger anderer Zuwendungen (TV, Waschmaschine etc).
  9. Stimmt. A9 ist das Eingangsamt in NRW. Aber der Kollege auf dem Bild ist sicherlich deutlich älter als 20 oder 25. Mit entsprechenden Alters-/Erfahrungsstufen kann man mit A9 auch schon ganz gut auskommen. Fraglich ist auch, ob in den betreffenden Bundesländern die Möglichkeit zur Überleitung in den gD (wie in NRW) besteht. Denn dann wäre er nur eine kurze Zeit (NRW = 1 Jahr) in A9 mD, käme anschließend in A9 gD (was auch etwas mehr Gehalt bedeutet) und hätte ggf. (NRW) die Möglichkeit, bis nach A11 zu kommen.
  10. Nunja, schlecht sind sie auch nicht. Immerhin bekommt derjenige eine Besoldung aus A9. Damit wird man nicht reich, arm aber ganz sicher auch nicht.
  11. Ich denke mal, daß es sich beim "Zuschuß" um einen Pauschalbetrag handelt, der sich vllt an der Größe des Betriebs und/oder der Anzahl der Fahrzeuge bemißt. Die "Erstattung" bezieht sich genau auf den Betrag, den der Landwirt belegbar einreicht und auf den er dann eine Summe X erstattet bekommt. Also in Abhängigkeit vom Dieselverbrauch im jeweiligen Jahr. Zunächst einmal muß er aber im laufenden Jahr die vollen Kosten zahlen wie jeder andere auch.
  12. Selbst dann, wenn ein grüner Minister solches tun wollte, würde da seine Parteibasis ganz sicher nicht (mehr) mitspielen.
  13. Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshintergrund haben, schon in dieser Slangsprache reden und es auch noch cool finden. Die Nächsten reden Denglisch: da war ich random unterwegs zu meinem Crash. Meinte der doch: ey, chill mal Deine Base. Es wird immer verrückter.
  14. .... und nur ganz kurz bedienen. Ansonsten wäre Abs. 1a Nr. 2b tangiert. Schwammig und nicht eindeutig geregelt ist aber tatsächlich, wie lange man bspw. auf das Gerät schauen/tippen darf. Und das müßte man ggf. halt vor Gericht klären lassen.
  15. Was müßte er zugeben? Daß das unglaublich interessant sein soll? Hm.... also ich könnte das ganz sicher nicht zugeben. Ich erlebe den Aufbau von Meßgeräten nahezu täglich und für mich ist aus überhaupt nicht interessant oder erwähnenswert.
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