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Bluey

ModSheriff
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    Male
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    Das schöne NRW
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    Karate, Computer, Internet, Motorrad

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  1. Das könnte sich hingegen schnell ändern, wenn Du das Entstellen von Nicknames nicht unterläßt.
  2. Nein. Endamt im mittleren Dienst ist/war (NRW) A9 bzw. A9 mit Zulage (entsprach fast A10). Eingangsamt im gehobenen Dienst ist ebenfalls A9 (aber etwas höher dotiert).
  3. Sehe ich auch so. Das Leistungsprinzip wird/wurde immer mehr aufgeweicht, Drückeberger, Faulenzer etc. werden/wurden immer mehr hofiert und quasi auch gefördert. Ich finde es grundsätzlich positiv, daß wir einen guten Sozialstaat haben und Bedürftige unterstützen. Aber alles hat halt seine Grenzen. Und die wurden mMn schon vor längerer Zeit deutlich überschritten. Es kann doch nicht sein, daß man für (harte) Arbeit kaum mehr entlohnt wird, als jemand an Bürgergeld erhält. Zzgl. einiger anderer Zuwendungen (TV, Waschmaschine etc).
  4. Stimmt. A9 ist das Eingangsamt in NRW. Aber der Kollege auf dem Bild ist sicherlich deutlich älter als 20 oder 25. Mit entsprechenden Alters-/Erfahrungsstufen kann man mit A9 auch schon ganz gut auskommen. Fraglich ist auch, ob in den betreffenden Bundesländern die Möglichkeit zur Überleitung in den gD (wie in NRW) besteht. Denn dann wäre er nur eine kurze Zeit (NRW = 1 Jahr) in A9 mD, käme anschließend in A9 gD (was auch etwas mehr Gehalt bedeutet) und hätte ggf. (NRW) die Möglichkeit, bis nach A11 zu kommen.
  5. Nunja, schlecht sind sie auch nicht. Immerhin bekommt derjenige eine Besoldung aus A9. Damit wird man nicht reich, arm aber ganz sicher auch nicht.
  6. Ich denke mal, daß es sich beim "Zuschuß" um einen Pauschalbetrag handelt, der sich vllt an der Größe des Betriebs und/oder der Anzahl der Fahrzeuge bemißt. Die "Erstattung" bezieht sich genau auf den Betrag, den der Landwirt belegbar einreicht und auf den er dann eine Summe X erstattet bekommt. Also in Abhängigkeit vom Dieselverbrauch im jeweiligen Jahr. Zunächst einmal muß er aber im laufenden Jahr die vollen Kosten zahlen wie jeder andere auch.
  7. Selbst dann, wenn ein grüner Minister solches tun wollte, würde da seine Parteibasis ganz sicher nicht (mehr) mitspielen.
  8. Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshintergrund haben, schon in dieser Slangsprache reden und es auch noch cool finden. Die Nächsten reden Denglisch: da war ich random unterwegs zu meinem Crash. Meinte der doch: ey, chill mal Deine Base. Es wird immer verrückter.
  9. .... und nur ganz kurz bedienen. Ansonsten wäre Abs. 1a Nr. 2b tangiert. Schwammig und nicht eindeutig geregelt ist aber tatsächlich, wie lange man bspw. auf das Gerät schauen/tippen darf. Und das müßte man ggf. halt vor Gericht klären lassen.
  10. Was müßte er zugeben? Daß das unglaublich interessant sein soll? Hm.... also ich könnte das ganz sicher nicht zugeben. Ich erlebe den Aufbau von Meßgeräten nahezu täglich und für mich ist aus überhaupt nicht interessant oder erwähnenswert.
  11. Ah, ok. Dann klickst Du Dich - als nicht auf den Kopf Gefallener - also durch (fast) alle Links, bis Du vielleicht einmal eine Strecke in Deinem Bereich oder eine solche, die Du vielleicht einmal oder demnächst befahren möchtest, gefunden hast. Ja, das ist wirklich sehr sinnvoll, zielführend und ..... vor allem auch SEHR schnell erledigt (konnte ich mir aufgrund Deines Kommentars auch nicht verkneifen). Ich wüßte das weitaus besser und vor allem auch sehr viel schneller zu erledigen.
  12. Das glaube ich kaum. Ich habe mich allerdings auch schon gefragt, was der geneigte Leser mit diesen vielen Links anfangen soll. Zumal man ja bei sehr vielen noch nicht einmal erkennen kann, um welche Straße, welchen Bereich es sich eigentlich handelt. Und was soll es mir bringen, wenn ich tatsächlich mal eine Stelle sehe, die ich persönlich kenne?! Daß ich dann weiß - was ich ohnehin wahrscheinlich schon längst weiß -, daß dort ab und an mal gemessen wird? Da wäre es wohl zielführender, man würde eine kleine App auf dem Handy nutzen (Nutzungsrisiko trägt jeder selbst).
  13. Vor allem sieht das ganz nach Vorsatz aus. Und den kann man bei der Überschreitung locker unterstellen. Zuzüglich - wie Du schon schriebst - Voreintragung(en) und damit einer "dezenten" Bußgelderhöhung, und schon bekommt man ein saftiges Bußgeld verpaßt.
  14. @m3_ Ja, wenn man sonst keine Hobbys hat oder mit seiner Zeit nichts anzufangen weiß, kann man sowas machen. Mir wäre meine Zeit dafür zu schade.
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