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KlausK

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  1. Könnte auch VIP-Begleitung gewesen sein, teilweise müssen sie so dicht fahren, da sonst garantiert wer dazwischen fährt.
  2. Hier ging es aber um eine Bremsung und da war wohl offensichtlich der Abstand nicht ausreichend, ansonsten bin ich voll bei Dir. Ob die Bremsung an sich übertrieben war, sollen andere entscheiden, zahlen tut es eh der Steuerzahler, den Beamten gute Besserung.
  3. Das hängt sehr von der messende Behörde ab, im Land Brandenburg wird auch auf den Autobahnen ab +6 netto ein Ticket verschickt. Erlaubt 120, Tacho 130, Ticket 126 auf der A10, Neujahrsvormittag. In Niedersachsen verfolgt die Polizei häufig erst an +20 außerorts auf BAB die Gemeinden völlig unterschiedlich. Bluey ist nach seinen Schilderungen gerade außerorts auch eher einer von den Toleranteren und ich sehe keinen Grund das anzuzweifeln.
  4. Genau da ist das Problem. Warum wird bei der Online-Anhörung nicht das Foto in Originalqualität eingestellt? Wenn es das Original sein sollte, haben viele Verkehrsteilnehmer nichts zu befürchten.
  5. Die Bilder welche man sich online ansehen kann sind auch nicht gerade in HD.
  6. Ergänzung: je nach Richter wird noch ein Vorsatz unterstellt und das Bußgeld verdoppelt, wenn das nicht schon die Bußgeldstelle macht.
  7. Eure Geduld möchte ich haben...
  8. Das Du müde warst, solltest Du nicht erwähnen, da müde und schnell fahren nicht gern gesehen wird. Bei einer Überschreitung in der Höhe, selbst nach Abzug der Toleranz und Tachovoreilung, werden die Behörden ein gewisses Interesse an dem Fall haben. Bist Du dann auch noch der Halter und Foto halbwegs gut, wird es noch schwieriger. Ich würde nach Erhalt des Anhörungsbogen mit einem Rechtsanwalt zusammen eine Strategie überlegen, Dein Arbeitgeber wird dann wohl auch mit reingezogen. Du hast hoffentlich keine Punkte? Außerdem schon mal überlegen, warum man auf den Führerschein angewiesen ist und
  9. Bist Du schon mal ein Fahrzeug mit intelligentem Tempomat gefahren? Da werden von der Kamera Schilder übersehen, abgeklebte nicht als ungültig erkannt, dafür diese kleinen Aufkleber an LKW und KOM als Schild wahrgenommen. Wenn die VBA mal wieder nicht zwischen Tag- und Nachtmodus wechselt, wird die Anzeige ebenfalls nicht erkannt. Ich würde gerne längere Strecken mit dem intelligenten Tempomaten fahren, aber es macht nicht wirklich Spaß. Also doch das Tempo von Hand und das ACC machen lassen.
  10. Dazu muss das Gerät welches die aktuelle Geschwindigkeit misst sowie das Gerät welches die erlaubte "ermittelt" fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, garantiert ein Autoleben lang oder regelmäßig zur Kontrolle. Hier handeltes sich dann ja nicht mehr um Assistenzsysteme sondern geht in die Richtung automatisiertes fahren.
  11. Das setzt aber eine online-Verbindung des Fahrzeugs voraus, die noch nicht alle haben.
  12. Dann A2 BS-WOB: da sind tagsüber , für Navis ist dort , selbst die mit Kamerasystemen haben dort Schwierigkeiten.
  13. 7 Beiträge und schon fast wieder draußen... In Deutschland gilt "was nicht verboten ist, ist erlaubt" und nicht "was nicht erlaubt ist, ist verboten". Vielleicht verstehst Du nun Sobbels Beitrag!? Ansonsten einfach mal den §33 StVO samt seiner VwV lesen.
  14. Ich würde trotz allem einen netten Brief an die Behörde schreiben (oder online abwickeln) und um ein schärferes Bild bitten, da mit dieser Kopie nicht viel anzufangen ist, ersatzweise auch in den Behördenräumen. Damit ist zumindest schon mal der Wille zur Aufklärung da. Alles weitere sieht man dann. Den Ermittlungsdruck und die Auslastung (Überlastung) der Behörde kennt hier niemand. Der LG sollte in nächster Zeit nicht einfach mal die Tür öffnen, wenn er sich in Deiner Wohnung aufhält...
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