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KlausK

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  1. In Hamburg kann man sich (auch) mit einem Hauptschulabschluss bewerben, die hier tätigen Cops haben alle Abitur (soweit ich mich erinnere), da dieses in einigen Bundesländern Vorgabe ist und war.
  2. Eventuell wurde auf die falsche Ampel geschaut? Am besten mal das Foto angucken, an der der Rückseite der Ampeln gibt es häufig eine Kontrollleuchte, die parallel zum roten Signal leuchtet und auf dem Foto zu sehen sein muss.
  3. Wenn es ein Zeugenfragebogen ist, wird es schwierig. Da käme zur Owi von 15€ für das nicht unverzügliche Ummelden des Kfz (außer die Mutter ist erst vor wenigen Tagen verstorben), die sicherlich schwerwiegenderen Tat den Fragebogen im Namen einer anderen Person ausgefüllt zu haben. Falls der Sachbearbeiter noch eine Blick ins Melderegister wirft, ist der Ofen aus. ICH würde jetzt gar nichts tun und warten, ob in ein wenigen Wochen ein Bußgeldbescheid an die verstorbene eintrifft, diesen fristgerecht bezahlen und fertig. Danach schleunigst den Papierkrieg auf Vordermann bringen. Falls der
  4. Das hat auch nicht immer was zu sagen, wenn ich mir manche Fotos so angucke, bzw. was die Sachbearbeiter meinen zu erkennen.
  5. Der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein guter Hinweis, da die Behörde spätestens dann weiß wo sie suchen muss, da dieser Personenkreis nicht so riesig ist.
  6. Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild, normalerweise werden rund 200m Toleranz eingeräumt. Wie weit stehen Blitzer und Lasermesspunkt vom Ortseigangsschild entfernt? Wenn das Schild sachlich falsch ist, muss dagegen vorgegangen werden. Deine Aussagen hier lassen auf Vorsatz schließen, also niemals so gegenüber den Behörden äußern.
  7. Warum sollte eine mobile Messung nach einer festen Anlage nicht legal sein? So sollen (und werden) die Leute erwischt, die gleich wieder Gas geben. "Kurz nach dem bekannten Blitzer" und "1.500m" passen für mich nicht zusammen, erst Recht igO. Stimmt denn die vorgeworfenen Geschwindigkeit in etwa (Tacho knapp über 80)? Der letzte Satz bringt Dich kein Stück vorwärts.
  8. Hallo Sobbel, Dein Beitrag hat einige "Unschärfen": - Aufhebung aller Streckenverbote wird z.B. auch aufgestellt, wenn die VBAen enden oder man zwar auf der Strecke bleibt, sich aber die BAB ändert, also auch ohne aktuelle Begrenzungen/Verbote. - Schilder müssen regelmäßig wiederholt werden, siehe VwV StVO. So sind auch oftmals die Fahrzeugeigenen System programmiert. - Bei einer 2spurigen BAB sind die Schilder nicht grundsätzlich auf beiden Seiten.
  9. Hallo, privat meint zivil? Die Zone ist vermutlich eine Strecke? Gegen Kamera hilft praktisch gar nichts, vor allem so deutlich über dem Limit.
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