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KlausK

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  1. Wenn die Durchfahrbreite mindestens 3,05m beträgt, wurde nicht gegen die StVO verstoßen, da will Dir wer einen Bären aufbinden oder Du uns.
  2. Das ist denen egal, das Geld bekommen sie trotzdem, irgendwie. Zum P.S. so pauschal falsch, bei mir ist z.B. für alle Arten nur der Vorsatz ausgenommen.
  3. In DK reicht auch eine Überschreitung von mehr als 100% oder auch mehr als 200km/h gefahren, nachzulesen im Vanvidskørsel, dort findet sich frei übersetzt "Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer des Fahrzeuges auch derjenige war, der das Vergehen begangen hat."
  4. Zumindest in Dänemark ist das egal, das Fahrzeug wird wie ein Tatwerkzeug behandelt, da sind die Eigentumsverhältnisse völlig irrelevant.
  5. Aber halt nicht in jedem Bundesland, in einigen scheint es recht einfach zu sein.
  6. Ohne wem nahe zu treten oder dir zu widersprechen, aber diese Voraussetzungen kann man kaum nicht erfüllen: erweiterte Berufsbildungsreife (ehemals: erweiterter Hauptschulabschluss) oder die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und auch eine abgeschlossene (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit. Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
  7. Das sieht aus wie ein "normales" Verlassen des Kreisverkehrs, also ein rechts abbiegen, da der Radweg dem Kreisverkehr folgt und Radler damit Vorfahrt haben. Edit: Sobbel war etwas schneller (und detaillierter)
  8. Danke, hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm.
  9. "Informationsschreiben" finde ich ja auch herrlich formuliert, da gleich mit dem Vorwurf losgelegt wird.
  10. KlausK

    Wahlen 26.09.21

    Hier mal aus den Unterlagen zum Europawahlordnung, gilt aber auch bei sonstigen Wahlen:
  11. KlausK

    Wahlen 26.09.21

    Das solltest Du dem Wahlamt mitteilen, da scheint Schulungsbedarf, diplomatisch ausgedrückt.
  12. KlausK

    Wahlen 26.09.21

    Ich war auch am Sonntag als Wahlhelfer tätig, zum wiederholten male, und die Auszählung ist immer öffentlich. Die Tür wird nur kurz symbolisch zum Stimmabgabenende geschlossen und vor öffnen der Urne wieder geöffnet. Ergebnisse gibt es mündlich ohne Gewähr, da der Zähl- und Kontrollbogen nach Abschluss noch von einem Angestellter Gemeinde abgesegnet und die Ergebnisse dem Wahlamt mitgeteilt werden müssen. Zuschauer müssen nur so viel Abstand halten das die Auszählung nicht gestört wird (selbige gilt auch während der Stimmabgabe).
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