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frosch

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  1. Update: Ich habe vor 2 Wochen mit meiner Anwältin gesprochen. Der andere Beteiligte hat lt. Akteneinsicht ziemlich abweichende Angaben gemacht. Wir wären beide auf der selben BAB gefahren, er rechts und ich links, und ich hätte ihn dann beim Spurwechsel gerammt. Wir hätten beide angehalten und uns dann bei der nächsten Raststätte verabredet, wo ich nicht erschienen wäre. Er hat auch die Polizei angerufen, die dann abseits der Autobahn bei ihm eintraf. Die zuständige Wache ist im Übrigen der Meinung, ich hätte dann selber sofort zu einer Dienststelle fahren müssen, um die Anzeige zu ersta
  2. Imho wird das eine Frage der Serverkapazität sein. Im Original hat das Bild wohl 13 - 14 MB, ich habe eben mal bei 2 nachgesehen, auf die ich online Zugriff hatte (beides Vitronic), die hatten 1,31 und 1,41 MB.
  3. Nee lass mal, davon werden wir nicht satt, und du nicht sauber
  4. @all Also wenn DAS kein Troll ist ...
  5. I.d.R. wird nur noch das Fahrerfoto in den Brief gedruckt, viele Behörden stellen das Gesamtfoto + Fahrerfoto + Kennzeichen noch online zur Verfügung. Infos dazu stehen dann unten im Schreiben (QR-Code usw.).
  6. @QTreiberin Ich habe auch noch den Anruf mit ca. 4 Minuten in der Liste. Das Gespräch wird selber wird wohl aber nicht mehr gespeichert sein.
  7. Bislang habe ich auch nicht viel hilfreiches von ihm gelesen. @Sobbel ich meine damit nicht alle Beiträge von dir, es ist imho auch durchaus etwas greifbares dabei. Aber ich verbitte mir die Unterstellung, hier zu trollen! LG, frosch
  8. @Sobbel Ich habe mich ans Forum gewandt, weil ich mir Hilfe erhoffe. Du glaubst doch selber nicht, daß es irgendjemanden weiterhilft, wenn ich hier Müll schreibe? Im Übrigen hat sich jetzt eine Anwältin des Falles angenommen, und Einspruch eingelegt, sowie Akteneinsicht beantragt. Ich gebe es nur so wieder, wie es war. Ob es für dich nun unglaubwürdig klingt, oder nicht. Danke an die anderen für die Hilfe, ich halte euch auf dem laufenden.
  9. Hallo Leute, heute mal was unerfreuliches von mir. Ich habe gestern einen Strafbefehl über 800 € zzgl. Gebühren wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" bekommen. Hintergrund: Vor fast genau 2 Jahren befuhr ich mit meinem Dienstfahrzeug eine Autobahn bei einer norddeutschen Großstadt. Dort gab es eine Tagesbaustelle, wo der Verkehr verengt wurde. Dadurch kam es vor der Baustelle auf ca. 2 km Länge zu "Stop an go"- Verkehr. Ein anderer Fahrer fuhr auf einer der anderen rechten Spuren, die als Abfahrt zu einer Bundesstraße dienen, am Stau vorbei. Er wollte dann aber nicht auf die Bundess
  10. Die Begrenzung gilt "ab Fuß Schild". Gemessen werden soll i.d.R. erst ab 100 m (z.B. Meck-Pomm, lt. Erlaß Innenministerium) oder eben 150 m (z.B. NDS) dahinter. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kita) kann davon abgewichen werden.
  11. Ok, ich habe das jetzt nicht als "gewendet" verstanden, sondern als Weiterfahrt in die gleiche Richtung, a la "bei einem Fahrerwechsel auf dem PP hätte ich das Schild ja nicht gesehen."
  12. Du bist also an dem 30er Schild vorbeigekommen? Die 30 gelten dann bis zur Aufhebung.
  13. Dann wurden damals 110 km/h gemessen, 4 Toleranz gehen runter ... gerade so im Kreis der Glücklichen gelandet
  14. *hochschieb* ... @TE Hat sich inzwischen etwas in dem Fall getan?
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