NetGhost 103 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 [...] Das mit dem überschätzen der eigenen Fähigkeit zu fahren lässt sich mit Sicherheitstrainings und Fahren am limit auf abgegrenzten Grundstücken machen. [...] Nun, aber genau da "beisst sich die Katze in den Schwanz". Mindestens einer der RaFo- behauptet sinngemäss, dass Fahrertrainings die Risikobereitschaft erhöhen würden. Demnach wären sie genau das falsche Mittel. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 "Mit meinem mickrigen Beamtengehalt komme ich kaum über die Runden", sagt der studierte Kriminalist. Von den 2000 Euro netto, die er in gehobener Laufbahn inklusive aller Schichtzulagen erhält, muss der geschiedene 32-Jährige auch Unterhalt für seine Kinder zahlen. "Da bleibt nichts übrig, ohne meine lukrativen Nebenjobs läuft nichts." Damit ist es natürlich sehr schwer über die Runden zu kommen kann ich voll verstehen... Gruß Cope Das kann ich nicht verstehen, schließlich ist er an seiner Misere ja selber schuld. Wer heutzutage heiratet ohne einen Ehevertrag mit Gütertrennung und gegenseitigem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt abzuschließen, hat sich somit selber angeschmiert und braucht nachher nicht rumzujammern. Im übrigen kann der Beamte ja seinen lausig bezahlten Hauptjob kündigen und seine lukrativen Nebenjobs intensivieren.........das will er natürlich auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Damit ist es natürlich sehr schwer über die Runden zu kommen kann ich voll verstehen... Mit 2000€ Netto kann einer alleine schon leben, wenn davon 1 Erwachsener und 3 Kinder leben sollen sieht es schon anders aus. MfG. hartmut Das kann ich nicht verstehen, schließlich ist er an seiner Misere ja selber schuld. Wer heutzutage heiratet ohne einen Ehevertrag mit Gütertrennung und gegenseitigem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt abzuschließen, hat sich somit selber angeschmiert und braucht nachher nicht rumzujammern.Für den Ehegattenunterhalt wird da wohl bei drei Kindern nichts übrg bleiben. Und der Kindsunterhalt kann zum Glück nicht in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Für den Ehegattenunterhalt wird da wohl bei drei Kindern nichts übrg bleiben. Du bist schlecht informiert mein Lieber .Guckst Du hier Der Selbstvorbehalt liegt derzeit bei € 900,00.-, somit muss unser Polizeibeamter für die geschiedene Gattin und 3 Kinder € 1100,00.- abdrücken, wenn ich es in der Eile richtig gelesen habe..............! Die " lukrativen " Nebenjobs gleichen dann den finanziellen Aderlass wieder aus . Bleibt nur zu hoffen, das die ehemalige Ehefrau keinen Wind von den Nebeneinkünften bekommt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Der Selbstvorbehalt liegt derzeit bei € 900,00.-, somit muss unser Polizeibeamter für die geschiedene Gattin und 3 Kinder € 1100,00.- abdrücken, wenn ich es in der Eile richtig gelesen habe..............!Da hat sich 2008 etwas geändert, vieleicht kann da mal ein Rechtskundiger was dazu sagen. Egal wie es ist, da müssen fünf Leute den Gürtel recht eng schnallen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 In der Hansestadt setze die Polizeiführung deshalb stärker auf die Dienstverordnung 350. Demnach darf im Einsatz die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Bei Tempo 50 dürfen die Beamten also auch im Einsatz nur 75 Stundenkilometer schnell fahren. Fahrtenschreiber in den neuen Dienstwagen verzeichnen künftig jede Geschwindigkeitsübertretung. Bei Verstößen drohen den Beamten disziplinarische Konsequenzen. das würden geile verfolgungsjagden auf der autobahn Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 In der Hansestadt setze die Polizeiführung deshalb stärker auf die Dienstverordnung 350. Demnach darf im Einsatz die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur um bis zu 50 Prozent überschritten werden.Ich würde gerne mal die entsprechende Dienstvorschrift sehen. In der PDV 350 NW ist ein diesbezüglicher Passus nicht drin. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 Hallo, m3, .... sondern, neben der hohen Zahl an Beschädigungen durch reine Unachtsamkeit, Hektik oder was auch immer beim Parken und Rangieren, durch mangelnde Erfahrung bei Einsatzfahrten.@nachteule: mmmhhh, erstaunlicherweise fehlt die Ursache "unangepasste Geschwindigkeit" bzw. "überhöhte Geschwindigkeit" vollkommen. danke für den Hinweis, aber so erstaunlich ist das gar nicht: Abgesehen davon, dass ich nicht alle möglichen Unfallursachen aufzählen wollte, sind Unfälle aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten oft auf mangelnde Erfahrung zurückzuführen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted April 20, 2008 Report Share Posted April 20, 2008 ....sind Unfälle aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten oft auf mangelnde Erfahrung zurückzuführen.@nachteule: na prima, geht doch. Schreibt dies dann bitte auch bei Unfällen mit Nicht-Polizisten, anstatt pauschal auf die böse Geschwindigkeit rumzuhämmern. Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted April 20, 2008 Report Share Posted April 20, 2008 .... sondern, neben der hohen Zahl an Beschädigungen durch reine Unachtsamkeit, Hektik oder was auch immer beim Parken und Rangieren, durch mangelnde Erfahrung bei Einsatzfahrten.@nachteule: mmmhhh, erstaunlicherweise fehlt die Ursache "unangepasste Geschwindigkeit" bzw. "überhöhte Geschwindigkeit" vollkommen. ....sind Unfälle aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten oft auf mangelnde Erfahrung zurückzuführen.@nachteule: na prima, geht doch. Schreibt dies dann bitte auch bei Unfällen mit Nicht-Polizisten, anstatt pauschal auf die böse Geschwindigkeit rumzuhämmern.Wie werden diese Unfälle in der Statistik geführt? "unangepasste Geschwindigkeit" oder "überhöhte Geschwindigkeit"? Mit freundlichen GrüßenA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 20, 2008 Report Share Posted April 20, 2008 Hallo, A-Wolf, Wie werden diese Unfälle in der Statistik geführt? "unangepasste Geschwindigkeit" oder "überhöhte Geschwindigkeit"? weder noch, sondern als "nicht angepasste" Geschwindigkeit (aber das ist nur Wortklauberei bzgl. der unangepassten Geschwindigkeit). Eine überhöhte Geschwindigkeit lässt sich als Unfallursache oft gar nicht nachweisen, was aber nicht heißen soll, dass es diese als Ursache nicht gibt. Hallo, M3, @nachteule: na prima, geht doch. Schreibt dies dann bitte auch bei Unfällen mit Nicht-Polizisten, anstatt pauschal auf die böse Geschwindigkeit rumzuhämmern.es wird doch so geschrieben, aber wir als Praktiker, die den Unfall aufnehmen, haben keinen Einfluss darauf, was die Theoretiker, die die Auswertungen machen und auch die Presse daraus machen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 20, 2008 Report Share Posted April 20, 2008 In der Hansestadt setze die Polizeiführung deshalb stärker auf die Dienstverordnung 350. Demnach darf im Einsatz die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Bei Tempo 50 dürfen die Beamten also auch im Einsatz nur 75 Stundenkilometer schnell fahren. Fahrtenschreiber in den neuen Dienstwagen verzeichnen künftig jede Geschwindigkeitsübertretung. Bei Verstößen drohen den Beamten disziplinarische Konsequenzen. das würden geile verfolgungsjagden auf der autobahn Oder wenn so ein Kasper ein Schild wegen Straßenschäden/Bauarbeiten auf so eine Hamburger Ausfallstraße stellt ... Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 @NetGhost Also bei der FF machen wir ein Fahrsicherheitstraining mit unseren Fahrzeugen. Da lernen wir wo die Grenzen sind. Und meines erachtens erhöht das nicht die Risikobereitschaft. Ich glaube dass es der Behörde einfach zu teuer ist für jeden Pol-Beamten ein Fahrsicherheitstraining zu machen. Und das finde ich schade, da werden lieber Unfälle in kauf genommen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Ich glaube dass es der Behörde einfach zu teuer ist für jeden Pol-Beamten ein Fahrsicherheitstraining zu machen. Und das finde ich schade, da werden lieber Unfälle in kauf genommen.Wie komst du auf so einen Quatsch? Bereits in der Ausbildung ist ein mehrtägiges Fahrsicherheitstraining Pflichtprogramm, wer das nicht besteht, darf kein Dienstfahrzeug führen (ebensowenig, wer die Fahrtauglichkeitsuntersuchung, die alle drei Jahre stattfindet, nicht besteht).Auch im Dienst gibt es im Rahmen der Fortbildung regelmäßig Fahrsicherheitstrainings angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse bei Einsatzfahrten zurechtgeschnitten sind.. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Hallo Goose.ist das in allen Bundesländern so?Was passiert wenn ein Beamter ein angebotenes Training nicht wahrnimmt? GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausschaut, es würde mich jedoch wundern, wenn es dort deutlich anders wäre. Die Trainings in der Ausbildung sind Pflicht, in der Fortbildung (also für die, die bereits im Berufsleben stehen) wird es nicht ganz so streng gesehen.Ich plane für meine Dienstgruppe die Fortbildungen, und wenn ich einen Kollegen habe, der seit mehr als drei Jahren nicht beim Fahrsicherheitstraining war, dann mache ich einen Termin für ihn. Sollte er diesen nicht wahrnehmen können (wobei ich darauf achte, daß die in der Dienstzeit liegen), mache ich in Absprache mit ihm einen Ersatztermin. Irgendwie bekomme ich jeden unter GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausschaut, es würde mich jedoch wundern, wenn es dort deutlich anders wäre. also nach dem spon-bericht ist dein bundesland offensichtlich die löbliche ausnahme. zitat: Aus Kostengründen haben fast alle Länderinnenministerien die gesamte Fahrausbildung auf ein Minimum reduziert. Meist müssen sich angehende Beamte mit etwas Theorie und ein paar Runden auf dem Verkehrsübungsplatz begnügen. ... Als ordentlich gilt nach Einschätzung des sächsischen Verkehrsexperten Dieter Müller einzig die Ausbildung in Nordrhein-Westfalen, wo jeder Polizeischüler zu zwei Wochen Auto-Training verpflichtet ist. Blaulicht-Fahrten proben allerdings auch die NRW-Polizisten nicht unter realistischen Bedingungen. quelle (hatten wir ja schon) : http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,547772,00.html Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Nun kenne ich die Quelle von dem SPON-Bericht nicht. Was versteht man dort beispielsweise unter Minimum?Wie er recherchiert ist, sieht man schon am letzten Satz: Denn die Polizeigesetze aller Länder erlauben die Raserei nur bei echter Gefahr in Verzug - nicht zur Übung.Die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten richtet sich nach den §§ 35, 38 StVO, nicht nach den Polizeigesetzen der Länder. Kostengründe kann ich hierbei auch nicht nachvollziehen. Die Gelände stehen uns für kleines Geld zur Verfügung (oftmals ehemalige Bundeswehrliegenschaften), die Fahrzeuge sind vorhanden, die Ausbilder ebenfalls. Da die Polizei gemäß § 2 PflVersG keine Haftpflichtversicherung abschließen muss sondern selber für Unfälle haftet, kann ich diese Argumentation der Kostengründe auch nicht nachvollziehen. Aber wir haben doch Kollegen aus anderen Bundesländern, vielleicht schildern die ja mal, wie es bei denen aussieht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Ich glaube dass es der Behörde einfach zu teuer ist für jeden Pol-Beamten ein Fahrsicherheitstraining zu machen. Und das finde ich schade, da werden lieber Unfälle in kauf genommen.Wie komst du auf so einen Quatsch? Bereits in der Ausbildung ist ein mehrtägiges Fahrsicherheitstraining Pflichtprogramm, wer das nicht besteht, darf kein Dienstfahrzeug führen (ebensowenig, wer die Fahrtauglichkeitsuntersuchung, die alle drei Jahre stattfindet, nicht besteht).Auch im Dienst gibt es im Rahmen der Fortbildung regelmäßig Fahrsicherheitstrainings angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse bei Einsatzfahrten zurechtgeschnitten sind.. GrußGoose Es war eine reine Hypothese die ich hier aufgestellt habe, die auf der Aussage von NetGhost basierte. Wenn es nicht so ist, finde ich das in Ordnung. Aber anscheinend gibt es noch genug Bundesländer wo Minimalkenntnisse gelehrt werden. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 30, 2008 Report Share Posted April 30, 2008 Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Wir machen jedes Jahr ein FST für PKW und vor Saisonbeginn ( haben eigentlich immer Saison ) auch für Kräder. dete Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 1, 2008 Report Share Posted May 1, 2008 Aber anscheinend gibt es noch genug Bundesländer wo Minimalkenntnisse gelehrt werden.Wie schon gesagt: Fraglich ist, was in diesem Artikel unter "Minimalkenntnissen" verstanden wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 1, 2008 Report Share Posted May 1, 2008 Das habe ich gerade auf Youtube entdeckt......... Guckst Du hier Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted May 1, 2008 Report Share Posted May 1, 2008 Das habe ich gerade auf Youtube entdeckt......... Guckst Du hier Shit happens ! Hatte da letzte Woche Freitag auch ein nettes Erlebnis. Morgens, ca.5:50, auf dem Weg zur Arbeit. Stand an der Kreuzung Prinzenalle/Hussitenstraße. Martinshorn von hinten, ein Rettungswagen kämpfte sich sich durch beide Kolonen, passierte die Kreuzung über die Rechtsabbiegerspur. Alles im Rückspiegel verfolgt. Da ich zweites Fahrzeug links war, für mich kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Doch nun kommt es: Mein Vordermann in einem tiefer gelegten Chevrolet Matiz wollte trotzdem eine Gasse öffnen, setzte dazu sein Gefährt auf die Insel mit der Ampel, dabei "Cronsch", Seitenspiegel abgerissen. Als er endlich bemerkte, das der Retter durch war, so nach der halben Grünphase, humpelt er er zurück auf die Fahrbahn, "Krack", der Endtopf blieb liegen. , er röhrte unbeeindruckt von dannen. An der Kreuzung zur Müllerstraße kam ich neben dem Kollegen zum stehen, kurze Frage, ob er den Rest seines Autos nicht mehr mag . Sah ihn später in der Fennstraße wenden und zurückfahren. Einfach nur DoH Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted May 1, 2008 Report Share Posted May 1, 2008 Das habe ich gerade auf Youtube entdeckt......... oh, , Unfallursache ist die "nicht angepasste Geschwindigkeit" der Cops, Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 1, 2008 Report Share Posted May 1, 2008 Das habe ich gerade auf Youtube entdeckt......... oh, , Unfallursache ist die "nicht angepasste Geschwindigkeit" der Cops, Da gehen unsere Meinungen doch etwas auseinander, ich dachte eher an " Blödheit " als Unfallursache. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 @faun98: !!! . Wir haben hier die gleiche Meinung. Warten wir mal ab, wie unser Unfallursachenexperte @goose bei diesem Unfall die Ursache festlegt. Es ist ja schön, daß man sich den Unfall hundertmal für die Ursachenfindung anschauen kann. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 Bin auch für Blödheit! dete Quote Link to post Share on other sites
Janus 5 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 Ich bin dafür, "Blödheit" als Unfallursache offiziell in die Statistiken aufzunehmen... ~ Janus Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 @faun98: !!! . Wir haben hier die gleiche Meinung. Warten wir mal ab, wie unser Unfallursachenexperte @goose bei diesem Unfall die Ursache festlegt. Es ist ja schön, daß man sich den Unfall hundertmal für die Ursachenfindung anschauen kann. Auch hier schreibst du wieder einen solchen Unsinn, daß es sich nicht einmal ansatzweise lohnt, darauf einzugehen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 @NetGhost Also bei der FF machen wir ein Fahrsicherheitstraining mit unseren Fahrzeugen. Da lernen wir wo die Grenzen sind. Und meines erachtens erhöht das nicht die Risikobereitschaft. Jedes Kind weiss, das Fahrsicherheitstrainings nicht die Risikobereitschaft erhöhen, sondern sie sogar senken. Ich will mit meiner Aussage lediglich darauf hinweisen, was für verquere Ansichten unter den teilweise herrschen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 [...] Das mit dem überschätzen der eigenen Fähigkeit zu fahren lässt sich mit Sicherheitstrainings und Fahren am limit auf abgegrenzten Grundstücken machen. [...] Nun, aber genau da "beisst sich die Katze in den Schwanz". Mindestens einer der RaFo- behauptet sinngemäss, dass Fahrertrainings die Risikobereitschaft erhöhen würden. Demnach wären sie genau das falsche Mittel. Wer denn? Und wo? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 gelöscht Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted May 2, 2008 Report Share Posted May 2, 2008 Hallole, also Fahrsicherheitstraining gehört auch bei uns sowohl zur Ausbildung als auch zur Fortbildung im Rahmen des Einsatztrainings. Klar ist es schwierig, Einsatzfahrten unter realen Bedingungen zu üben, aber ein FST kann zumindest dazu dienen, die Beamten in der Fahrzeugbeherrschung ein wenig zu schulen. Bei uns gibt es das auch für Pkws und für Kräder. Es gibt ein paar Fakten, die lassen sich nicht von der Hand weisen:- Einsatzfahrten sind oft Fahrten am Limit - Die Beamten können solche Fahrten nicht regelmäßig real üben- Unfälle bei Einsatzfahrten haben aufgrund der oft hohen Geschwindigkeit erhebliche Schäden zur Folge Daher ist es klar, dass jeder Beamte selber einschätzen muss, was er sich im Rahmen einer Einsatzfahrt zutraut. Bei uns reagieren die Verkehrsteilnehmer in der Regel recht gut (im ländlichen Bereich sieht das sicherlich anders aus). Trotzdem muss man bei einer Einsatzfahrt mit allem möglichen rechnen, deshalb ist auch der Beifahrer bei einer Einsatzfahrt ein sehr wichtiger "Co-pilot". Man darf sich nur nicht überschätzen und muss auch damit rechnen, dass die anderen VT sich nicht so verhalten, wie man das erwartet. Ich habe meine Einsatzfahrten bislang immer ohne Schäden hinter mich gebracht, aber vielleicht war ich ja auch nicht immer der erste Wagen am Einsatzort. OK, dafür kam ich immer sicher an! Grüße papemark Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Auch hier schreibst du wieder einen solchen Unsinn, daß es sich nicht einmal ansatzweise lohnt, darauf einzugehen. @goose: nichtssagender Satz! Was ist nun die Unfallursache im von @faun98 verlinkten Video? Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Unachtsamkeit des Zivilen Fahrzeuges gepaart mit zu hoher Geschwindigkeit des cop Autos. Auch scheinen die cops nicht geguckt zu haben. Ich kann nur von meiner Wehr berichten, bei uns ist das so bevor wir in eine Kreuzung fahren und auch wenn wir in einer Kreuzung sind wird immer auf den Verkehr geachtet. Von Fahrer und Beifahrer. Immer Aufmerksam fahren! Bei Einsatzfahrten hat man eine 8 mal höhere Chance einen Unfall zu haben als bei normalen Fahrten. Aber was anderes. Seit wann fährt die Polizei in Deutschland Peugeot 406??? Oder ist das gar net in D. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 Immer Aufmerksam fahren! Bei Einsatzfahrten hat man eine 8 mal höhere Chance einen Unfall zu haben als bei normalen Fahrten. mich würde mal interessieren, wo solche Statistiken herkommen?! Selbst gebastelt? Erfunden? Legende? Ganz ehrlich, hier hat man mir schon Zahlen von 2-fach bis 50-fach erzählt... Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Ich kann nur das sagen was mir gesagt wurde von meinen Ausbildern, sorry. Aber 8 mal höher halte ich schon für realistisch, wenn man aufmerksam und mit Verstand fährt. Nicht Hirnbefreit. Quote Link to post Share on other sites
sergio 0 Posted May 25, 2008 Report Share Posted May 25, 2008 Guten Abend!ich habe dringend eine Frage, könnten Sie mir helfen?!ich habe vor kurzem 1 monat fahrverbot,4 punkte´und 148 euro Straffe wegen Rotlichverstoß bekonmmen.Und ein Monat später wurde ich erwischt auf der Bahnübergang,angeblich war rotlicht und die Schranke ging zu und wendete mich auf der kreuzung gleichzeitig.Momit kann ich jetzt rechnen????1 mal Rotlichverstoß+Bahnübergang mit rotlichtVielen Dank im Voraus.Bitte schreiben Sie zurück! Guten Abend!ich habe dringend eine Frage, könnten Sie mir helfen?!ich habe vor kurzem 1 monat fahrverbot,4 punkte´und 148 euro Straffe wegen Rotlichverstoß bekonmmen.Und ein Monat später wurde ich erwischt auf der Bahnübergang,angeblich war rotlicht und die Schranke ging zu und wendete mich auf der kreuzung gleichzeitig.Momit kann ich jetzt rechnen????1 mal Rotlichverstoß+Bahnübergang mit rotlichtVielen Dank im Voraus.Bitte schreiben Sie zurück! Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 25, 2008 Report Share Posted May 25, 2008 Klick. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted June 2, 2008 Author Report Share Posted June 2, 2008 wie hirnlos muss ein Sachbearbeiter sein, der bei einem bei Rotlicht geblitzten RTW und dem direkt darauffolgenden NEF wenige Sekunden später eine Stellungnahme anfragt, ob hier Sonderrechte in Anspruch genommen wurden??????? :rolleyes: Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Hat das einer bei dir gemacht? Sesselpupser halt ... Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Hallo, Sprinter-Fahrer, es wäre gut, wenn Du den Fall etwas näher erläutern würdest, denn sonst kann nur spekuliert werden. Um ein Beispiel für solch eine Spekulation abzugeben: Vielleicht wollte der Sachbearbeiter wissen, ob die beiden Fahrzeuge zu einem Einsatz fahren, oder ob sie von einem Einsatz (mit Patienten) zurückkommen. Im letzteren Fall wäre es z. B. interessant zu wissen, ob das Notarztfahrzeug nur von einem Rettungssanitäter gefahren wird, während sich der Notarzt im RTW befindet. In diesem Fall dürfte der Notarztwagen keine Sonderrechte haben. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted June 4, 2008 Report Share Posted June 4, 2008 Kostengründe kann ich hierbei auch nicht nachvollziehen. Die Gelände stehen uns für kleines Geld zur Verfügung (oftmals ehemalige Bundeswehrliegenschaften), die Fahrzeuge sind vorhanden, die Ausbilder ebenfalls. Leider steht eines nicht zur Verfügung: Die erforderliche Rücksichtsnahme... Ich hatte mich letzten Sommer stark gewundert, warum immer Sonntags Großeinsätze mit stundenlangen LaLüLaLa und hektischer herumfahrerei zu hören waren, aber nie was davon in der Zeitung stand. Kunststück, es waren auch solche Einsatztrainings in einer nahen alten Bundeswehrliegenschaft. Man hatte kein Problem wochenlang damit den ganzen Sonntag angrenzende Naherholungs- und Wohngebiete dauerzubeschallen. Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted June 4, 2008 Author Report Share Posted June 4, 2008 In diesem Fall dürfte der Notarztwagen keine Sonderrechte haben. Falsch, das NEF wurde vom Rettungsassistenten auf meine ärztliche Anordnung hin mit Sondersignalen gefahren. Der Patient war instabil und es war nicht abzusehen, ob während des Transportes noch Material vom Notarzteinsatzfahrzeug benötigt werden könnte. Daher ist dies gerechtfertigt und rechtlich auch wasserdicht. Ansonsten gibt´s hier nichts näher zu erläutern... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted June 4, 2008 Report Share Posted June 4, 2008 Also einerseits verstehe ich die Anfrage im Hinblick auf Sondersignale, denn es soll nicht selten vorkommen, dass Sonderrechte nur für warme BigMacs oder Pizzen in Anspruch genommen werden. Das ist eine Frechheit.Vielleicht nicht unbedingt, wenn RTW und NEF nacheinander zeitnah durchfahren. Ansonsten ist natürlich die Möglichkeit, dass Hilfe aus dem NEF benötigt wird, durchaus ein Grund für die Inanspruchnahme von Sonderrechten. Ausreichend wäre selbst, dass die Person, die das NEF fährt, noch im KH oder während der Fahrt gebraucht werden könnte. Hier muss aus verständlichen Gründen sehr weit ausgelegt werden. Lieber 99x unberechtigt mit Blaulicht und beim 100sten Mal mit Sinn als 100 Mal ohne Blaulicht und mit einem Todesfall aus diesem Grund. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Falsch, das NEF wurde vom Rettungsassistenten auf meine ärztliche Anordnung hin mit Sondersignalen gefahren. Der Patient war instabil und es war nicht abzusehen, ob während des Transportes noch Material vom Notarzteinsatzfahrzeug benötigt werden könnte. Daher ist dies gerechtfertigt und rechtlich auch wasserdicht. Ansonsten gibt´s hier nichts näher zu erläutern...Doch es gaebe da noch etwas zu erlaeutern: Wie soll der Sachbearbeiter, der die Fotos der Blitzanlage auswertet, Kenntnis von dieser Anordnung haben? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Eine Nachfrage sollte gestattet sein. Eine solche bekomme ich auch manchmal, wenn ich geblitzt werde, obwohl das eingeschaltete Blaulicht auf dem Bild zu erkennen ist. Darüber rege ich mich nicht auf, dazu schreibe ich drei Zeilen und die Sache ist erledigt. Letztenendes beugt diese Nachfrage in gewissem Rahmen auch der missbräuchlichen Inanspruchnahme der §§ 35, 38 StVO vor. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Pizza abholen mit RTW und NEF? Das glaubt doch wohl keiner. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 9, 2008 Report Share Posted June 9, 2008 Hallo, Sprinter-Fahrer, In diesem Fall dürfte der Notarztwagen keine Sonderrechte haben. Falsch, das NEF wurde vom Rettungsassistenten auf meine ärztliche Anordnung hin mit Sondersignalen gefahren. Der Patient war instabil und es war nicht abzusehen, ob während des Transportes noch Material vom Notarzteinsatzfahrzeug benötigt werden könnte. Daher ist dies gerechtfertigt und rechtlich auch wasserdicht. Ansonsten gibt´s hier nichts näher zu erläutern...Weder der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle noch ich sind im Besitz einer Kristallkugel, und hellseherische Fähigkeiten habe ich auch nicht. In Deinem Fall war es sicher gerechtfertigt, mit Sondersignal bei Rot zu fahren, aber das heißt noch lange nicht, dass ich mit meiner Antwort falsch gelegen habe oder wissen musste, dass es im vorliegenden Fall tatsächlich um einen Notfall ging. Es ist nun mal definitiv so, dass das NEF nicht mit Sondersignal gefahren werden darf, wenn es sich lediglich um den Rücktransport dieses Fahrzeugs von einem Einsatz handelt, auch nicht, wenn er dabei zufällig hinter dem Krankenwagen her fährt. Alles in allem war es von dem Sachbearbeiter aber auf jeden Fall in Ordnung, kurz nachzufragen, bevor er extra eine schriftliche Anfrage startet oder gar eine Anzeige schreibt, die dann mit viel unnötigem Schreibkram (Stellungnahmen usw.) ad acta gelegt werden muss. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Guest Pichters Posted November 3, 2008 Report Share Posted November 3, 2008 Grenzen der SonderrechteAls Generalklausel der Grenze kann der Absatz 8 gewertet werden der die Anwendung von Sonderrechten nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlaubt. Die Sonderrechte werden so insgesamt durch Fahrphysik (und daraus resultierender Rechtsprechung) begrenzt. Auch werden die Sonderrechte durch den § 1 und § 3 StVO begrenzt, die trotz der Befreiung durch § 35 I StVO weiterhin Gültigkeit haben. Auch werden die Sonderrechte, die nur von den Regeln der StVO befreien, durch andere Vorschriften (z.B. StVG, StVZO und StGB) begrenzt. Ein schrankenloses Fahren ist so nicht möglich. Grundsätzlich wird durch Fachpersonal aufgrund der Grenzen und Rechtsprechung empfohlen die Geschwindigkeit um maximal 20 % zu überschreiten. aus Wiki Quote Link to post Share on other sites
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