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nachteule

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  1. Hallo, Juwies, vermutlich dürfte es am besten sein, umgehend bei der Bußgeldstelle anzurufen und mit der Person, die für diese Owi zuständig sein wird, alles Weitere abzuklären. Viele Grüße, Nachteule
  2. Hallo, Biber, stimmt, aber das ist in anderen Bereichen nicht anders, denn überall gibt es Ungerechtigkeiten, die letztendlich nicht gesühnt werden. Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage allerdings recht eindeutig zu sein. Für einen Beamten bedeutet dies, im Gegensatz zu anderen Berufszweigen, dass hier noch quasi eine zweite Bestrafung dazu kommt, nämlich in Form des Disziplinarverfahrens, und diese Strafe kann im Endeffekt deutlich härtere Folgen haben als die Strafe, die er über die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bekommt. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, Biber, da ich die Beiträge von Blaulicht ignoriere, bin ich zum Glück nicht gezwungen, darauf zu reagieren. Hier hat sich ja wieder gezeigt, dass das Ignorieren Sinn macht. Zum zweiten Punkt: Sollte dieser Übergriff vor Zeugen stattgefunden haben, wäre es tatsächlich unverständlich und beschämend, wenn niemand eingegriffen hätte, denn gerade von Rettungskräften, egal, ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, sollte man so etwas erwarten und man kann auch noch davon ausgehen, dass die meisten nicht so betrunken waren, wie der Täter. Zum Täter: Polizeibeamte sind auch nur Mensche
  4. Blaulicht, ich weiß schon, warum ich Deine Kommentare normalerweise nicht lese. Allein schon die Frechheit, die Kollegen als dumm hinzustellen, wenn sie ihren Aufrag erfüllen, zeigt Deine eigene Dummheit. Ist Dir als Theoretiker schon mal in den Sinn gekommen, dass die Kollegen möglicherweise direkt vor Deiner Vorbeifahrt den Auftrag bekommen haben, z. B. nach einem betrunkenen Fahrzeuglenker Ausschau zu halten, der sich irgendwo hinter ihnen befindet und dass sie noch gar keine Zeit hatten, das Blaulicht einzuschalten? Sollen sie in so einem Fall erst auf den Parkplatz fahren,
  5. Hallo, rth, ich habe lediglich auf Sobbels Kommentar wegen einer möglichen Rechnung geantwortet. Wie es im Einzelfall aussieht, ob man z. B. den Radfahrer ohne großes TamTam gleich von der Autobahn begleitet, ob man ihn auffordert, sich mit dem Rad hinter die Leitplanke zu begeben und sich dann zu trollen oder was auch immer entscheidet der Beamte vor Ort. Einen Radfahrer z. B. über eine Anschlussstelle von der BAB zu begleiten halte ich für äußerst gefährlich, denn abfahrende Fahrzeuglenker rechnen nicht damit, dass der Streifenwagen, den sie vor sich mit Blaulicht und Warnblinker sehen,
  6. Hallo, Sobbel, Hilf mir mal - ich hab da grad keine passende Rechtsgrundlage (eine Gebührenordnung) für NRW gefunden... keine Ahnung, was Blaulicht sonst noch geschrieben hat, aber in diesem Punkt hat er recht. Zumindest bei uns in BW müsste ein erwischter Radfahrer damit rechnen, dass ihm die Zeit, die die Streife für den Einsatz und das Warten auf das Fahrzeug, mit dem Radfahrer und Rad abtransportiert werden, in Rechnung gestellt werden. Viele Grüße, Nachteule
  7. Hallo, Biber, da die meisten Beiträge, die ich gelesen habe, von dir kamen, gehe ich hauptsächlich mal auf diese ein (da ich Blaulicht seit langem ignoriere, habe ich nur das gelesen, was zwischendurch zitiert wurde, und das möchte ich nun lieber nicht kommentieren ). Fangen wir mal mit dem Arzt an: Ärzte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Blutentnahmen durchzuführen. Man kann als Polizeibeamter deshalb nicht mal eben mit dem Probanden zum nächstgelegenen Hausarzt gehen und von ihm eine Blutentnahme verlangen. Bei etlichen Krankenhäusern sieht es da schon ein wenig anders aus.
  8. Hallo, rth, es ist erlaubt, aber nicht zu empfehlen. Wie es zivilrechtlich aussieht, wenn ein telefonierender Reiter abgeworfen und verletzt wird oder wenn er aufgrund des Telefonats nicht mitbekommt, dass durch das Pferd jemand anderes zu Schaden kommt, ist dann wieder eine Einzelfallentscheidung. Viele Grüße, Nachteule
  9. Hallo, Bluey, sorry, aber so eine Aussage sollte man von einem logisch denkenden Menschen eigentlich nicht erwarten. Diese Naturereignisse hat es immer gegeben und wird es immer geben, dass ist richtig. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Menschheit nun nichts unternehmen muss, um die zusätzliche Schadstoffbelastung zu verringern. Ob dies nun durch ein Dieselfahrverbot, durch Umstellung auf E - Fahrzeuge usw. möglich ist oder ob wir noch ganz andere Maßnahmen ergreifen müssen, ist wieder ein anderes Thema. Viele Grüße, Nachteule
  10. Hallo, Biber, ja eben, und deshalb wundert es mich im Gegensatz zu Dir nicht, dass man im Hamburger Fall auf Mord entschieden hat und dass dies beim Straßenrennen vorerst gekippt wurde. Viele Grüße, Nachteule
  11. Hallo, Biber, das finde ich gar nicht erstaunlich. Im einen Fall ist der Täter so schnell gerast, um Straftaten (Fahrzeugdiebstahl, Trunkenheitsfahrt u.a.) zu verdecken, im anderen Fall war es "nur" eine Wettfahrt. Viele Grüße, Nachteule
  12. Hallo, Gast225, möglicherweise hat man dort den offenporigen Asphalt aufgebracht. Der hat m. W. den großen Nachteil, dass er nur knapp 10 Jahre hält. Viele Grüße, Nachteule
  13. Hallo, Klaus K, was spielt es für eine Rolle, ob der Sohn im Rahmen des begleitenden Fahrens am Steuer des PKW sass oder seine Mutter? Es spricht nach Lage der Dinge nichts dafür, dass der Fahrer des PKW, in den der Unfallverursacher hineingefahren ist, auch nur den geringsten Fehler gemacht hat oder dass er den Unfall in irgendeiner Form hätte verhindern können. Viele Grüße, Nachteule
  14. Hallo, m3_, warum sollte mich dieser Wechsel interessieren? Er wäre ja eher für Dich und Deinesgleichen von Nachteil, denn die Grünen sind doch die, gegen die Du immer wegen ihrer Verkehrspolitik wetterst. Zu Deinem Kommentar zu den Verkehrstoten: Nur mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und - Kontrollen wird man kaum etwas machen können, da gebe ich Dir recht. Meiner Meinung nach würde es eher helfen, die Strafen für die Handynutzung den Strafen für eine berauschte Fahrt nach § 24a StVG anzupassen, also 1 Monat Fahrverbot und 500.- € Bußgeld (mit Steigerung nach oben für wiederholte
  15. Hallo, Diplomat, solche Unfälle durch unvermitteltes starkes Abbremsen nehmen die Kollegen tagtäglich auf, ohne, dass ein Blitzer in de Nähe ist. Ersetze jetzt mal den Blitzer durch ein Reh am Fahrbahnrand, durch einen LKW - Reifen auf dem Standstreifen, durch den Dein Vordermann erschrickt und abbremst, durch ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen und und und. Es bringt nichts, sich hier auf einen Blitzer als Unfallursache einzuschießen, denn in erster Linie ist es das Unvermögen des abbremsenden Fahrers und in zweiter Linie das völlig unnötige dichte Auffahren des hinter ihm fahrenden
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