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juschi

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  1. Bisher habe ich noch nie Post bekommen, wenn ich mit dem Motorrad geblitzt wurde, ist jetzt das erste mal. Das scheint in BW also nicht sehr üblich zu sein, diese von Hinten Kamera.
  2. Ich wurde von vorne geblitzt und bin dann aus Neugier umgedreht und nochmal langsam dran vorbeigefahren. Beim zweiten Durchfahren habe ich dann den Zusätzlichen Kasten in Fahrtrichtung gesehen. Dieser sah aus wie das rot eingekreiste. https://i.ibb.co/PGKv2d5/Unbenannt.png Der größeren Kasten rechts daneben mit dem Gitter davor dabeben habe ich in Fahrtrichtung nicht gesehen, den gabs nur entgegen der Fahrtrichtung.
  3. Vor Kurzem habe ich zum ersten mal in meinem Leben eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung erlebt, bei der die selbe Fahrspur von von vorne und von hinten geblitzt wurde. Dass es die selbe Fahrspurt war, weiß ich, weil ich ein 10 EUR Ticket auf dem Mopped bekommen habe und ein Bild meines Kennzeichens dabei war. In Fahrtrichtung gab es nur eine Kamera in einem kleinen Kasten (1 Loch), keinen Rotblitzer, den gab es nur entgegen der Fahrtrichtung (2 Löcher). Ist das etwas Neues? Falls es nichts neues ist, warum wird das so selten eingesetzt? Ist das teuer oder aufwndig? Breitet sich diese Messme
  4. Ah, jetzt kannst du auch noch hellsehen, seit wann ich Motorrad fahre und wie lange ohne Punkte.
  5. Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist. Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei. Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen. Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier. Zu d
  6. Habe jetzt einen BGB erhalten. 41 Km/h zu schnell nach Abzug. Anstatt 160 EUR wurde das Bußgld auf 220 EUR erhöht. Warum gerade 60 EUR? Ist die genaue Erhöhung Ermessensentscheidung der Behörde? Komischerweise habe ich auch nur einen Monat Fahrverbot erhalten anstatt zwei, so wie ich das nachgelesen hatte (siehe oben). Zusatzfrage: Weiß jemand, seit welchem Jahr diese Wiederholungstäter-Regel ("Beharrliche Pflichtverletzung" - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung) existiert?
  7. ich war schriftlich eingeladen und angekündigt, die Schranke wurde daher für mich geöffnet.
  8. hier steht: "Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert." bzw. hier: "Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn
  9. Vielen Dank. Jetzt bleibt nur nocch die Frage offen, ob es, was das Fahrverbot angeht, so ist, wie ich mir das denke. Wird aus dem Monat Fahrverbot (heute außerorts mehr als 40 zu schnell) zwei Monate werden (wegen mehr als 30 zu schnell letztes Jahr ohne Fahrverbot damals)?
  10. Wie funktioniert das ViDistA Auswertungsverfahren konkret und im Detail? Mit Google bekomme ich nur allgemeines Blabla.
  11. es ist heute erst passiert. Einen BGB habe ich logischerweise noch nicht. Alles was ich weiß, habe ich im ersten Beitrag geschrieben. Es standen 171 Km/h auf dem Bildschirm, aber das scheint die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges gewesen zu sein. Mir wurde gesagt: Es wird jetzt irgendetwas nachträglich gemessen oder berechnet, um einen Durschnittswert zu bilden. Und davon würden dann noch Toleranzen abgehen. Vor ort konnte mir daher nichts konkretes gesagt werden. An diejenigen, die sich mit dieser Messmethode auskennen. Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges
  12. Zulässig waren 120 Km/h. Fahrverbot gibts ab 41 Km/h außerorts darüber, also in meinem Fall ab 161 Km/h. Ich verstehe das so. Wenn ich im Endergebnis schneller als 160 war, bekomme ich zwei Monate Fahrverbot (1+1). Wenn ich 160 oder langsamer war, nur einen Monat.
  13. Dezember 2019. zu 2: Hier ist von 5 Prozent die Rede https://www.bussgeldkatalog.de/provida-vidista/ oder hier https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System oder hier https://verkehrslexikon.de/ModuleGS/GSPolicePilot.php#50 Wenn der Spitzenwert des Fahrzeuges 171 Km/h waren und 5% abgehen wären das 8,55 Km/h. Blieben noch 2,45 Km/h zu viel übrig. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein errechneter Durschnittswert so hoch ist wie der Spitzenwert des Fahrzeuges, das nachgefahren ist? Kann ein errechneter Durchschnittswert auch höher sein als die maximale Geschwindigkeit des hinterherfahrenden
  14. Mir ist heute die Polizei mit Kamera im PKW hinter mir (Motorrad) auf der BAB hinterhergefahren. Mir wurde nach dem Anhalten gesagt, dass sie eine Spitzengeschwindigkeit von 171 Km/H bei zulässigen 120 Km/h festgestellt haben. Es müsse aber erst noch ein Durschnittswert über Punkt A und Punkt B errechnet werden, was später passieren würde. Die vorzuwerfende Geschwindigkeit würde also geringer ausfallen, um wie viel geringer, könnten sie aber noch nicht sagen. Dann haben sie mit dem Zollstock die Höhe meines Topcases am Mopped vermessen. Fragen: 1) Ist das normal, dass diese Videowägen nicht
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