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mt2

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    Mitglied
  1. Frage: In meiner Anliegerstraße parken immer mehr Autos von Anwohnern am Straßenrand. Beim Parken ist ja eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05m gefordert, die in der Straße dabei frei bleiben muss. Die Straße hat laut Geodaten eine Gesamtbreite von 5,1 bis 5,3m. Rein rechnerisch wird es da schon knapp. Allerdings bestehen rund 0,8 bis 0,9m der Straßenbreite aus einen abgesenkten, teilweise mit Kopfstein gepflasteten, teilweise mit zahlreichen Asphaltflecken versehenen Regenablauf. Zählt dieser zu der Mindestbreite oder muss der noch abgezogen werden?
  2. Moin, aufgrund einer Privatanzeige wird mir ein Verwarngeld unterhalb von 40.- angeboten, also Peanuts ohne weitere Folgen. Abgesehen davon, dass man über die tatsächliche Begehung der Ordnungswidrigkeit geteilter Meinung sein kann, wird mir ein vollkommen falscher Tattag und -zeitpunkt vorgeworfen, an dem meine ganze Family bezeugen kann, dass ich zuhause war. Macht es Sinn sich darauf zu berufen oder einfach aus verfahrensökonomischer Sicher heraus zahlen und gut ist?
  3. mt2

    Owi21

    Ich spiele mal den Propheten: In der übernächsten Version werden App-Foto und Passbild in eine us-amerikanische Cloud transferiert, damit eine Google/Microsoft/Amazon-KI dort einen Gesichtserkennungsvergleich durchführen kann. Mit den Nebeneffekt, dass die biometrischen Daten den KI-Anbietern und us-amerikanischen Behörden für ihre Zwecke auch zur Verfügung stehen.
  4. mt2

    Owi21

    Bußgeldapp owi21 wird Verkaufschlager: heise.de Jau ...
  5. Hier in der Stadt sind letztes Jahr auch einige alte Ampelblitzer durch Kombiblitzer ersetzt worden. Die Presse berichtete dann über massiv gestiegene Blitzerzahlen (mehrere hundert Prozent) bei diesen Anlagen in den ersten Wochen. Da aus Wahrscheinlichkeitsgründen ein solcher Anstieg nicht mit einer massiv gestiegenen Anzahl von Rotlichtverstößen erfolgt konnte, kann ja nur die (neue) Geschwindigkeitsmessung an diesen Stellen für die Fallzahlen ursächlich sein. Alles andere wäre nur unter schwerlich als Begründung konstruierbar. Und das hat @m3_ schon recht, offenbar haben zumindest in di
  6. Wo finde ich eigentliche die Regelungen zum Blitzerrabatt? Anders kann ich mir bald nicht mehr erklären, warum gefühlte 80% der Fahrer vor bekannten stationären Überwachungsanlagen bei vollkommen erlaubter Geschwindigkeit noch weiter abbremsen, um dann mit 5, 10 oder 15 km/h (laut Tacho!) unterhalb des Grenzwertes diese zu passieren. Kennen die eine mir unbekannte Regelung, wonach man die Unterschreitung bei der nächsten Überschreitung irgendwie angerechnet bekommen? Gibt es da ein Bonussystem? Wie löst man das Geschwindigkeitspfand dann ein? Nein, die Frage war nicht ernst gemeint .
  7. Apropos Blitzerfoto: Ich finde das auch sehr gut verwertbar. Bei meinem Anfangs des Jahres bekam ich einem Schrecken, dass ich heute so aussehen soll. Ich meine, ich war das schon, aber selbst meine Frau wollte nicht glauben, dass ich das sein sollte. Dagegen ist das Bild des TE ja geradezu fotostudiomäßig gelungen.
  8. Nicht, dass es in dieser Konstellation besonders hilfreich wäre: Das Zeugnisverweigerungsrecht kann man spontan auch ohne Flasche Wein und festliche Stimmung herstellen. Einfach sich verloben, geht innerhalb von Sekunden. Einfach nur gegenseitig bekräftigen, dass man ab jetzt verlobt ist. Und wenn man seine Meinung nach Rechtskraft des Knöllchen wieder ändern möchte, kann man sich genau so einfach entloben. Kranzgeld wird ja heutzutage auch nicht mehr fällig, eine Meldung der Verlobung muss auch nirgendwo gemacht werden. Also, immer zu.
  9. Erwartungsgemäß ist nichts mehr gekommen, damit hake ich das Thema dann mal ab.
  10. Interessehalber: Ist das Datum der internen Anordnung ident mit dem Austellungsdatum?
  11. In Zeiten wo laut Pressemittleilungen ICEs mit vorgegebener Reisegeschwindigekeit in Schafsherden, die sich auf das Gleis verirrt haben, "rasen", kann man doch keinen mehr ernst nehmen, der diese Vokabel abwertend nutzt.
  12. Mich haben sie ja Ende Februar im Punktebereich geflashed. Es kam auch ein an mich als Beschuldigter adressierter Anhörungsbogen mit Austellungsdatum 1. März, den ich aber - innerlich bereit mit Ablassgeld und Punkten zu Buße zu tun - nicht weiter beachtete und nun fröhlich auf den zugehörigen Bußgeldbescheid wartete. Der kam aber nie. Gehe ich recht in der Annahme, dass nun die Verjährung eingetreten ist?
  13. Mal 'ne dumme Frage: Wozu muss man eigentlich die Pflichtangaben im Anhörungsbogen machen? Das Ding ist doch sowieso an einen adressiert, warum soll man dann jetzt noch Name und Adresse zurückmelden?
  14. Wahnsinn, das klappt wirklich: http://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html
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