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  1. Zum 17. Todestag von farendil
  2. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/landgericht-hanau-ss-wachmann-auschwitz-prozess-tot Der Angeklagte ist verstorben.
  3. Ob der Prozess weitergeführt wird und wie er ausgeht ist egal. Der Mann dürfte schlicht nicht hafterstehungsfähig sein.
  4. Bitte bei Gelegenheit mal «Kausalität» nachschlagen. Da gibt es keinen «Hauptfehler». Kausal ursächlich ist vorliegend der rücksichtslose Spurwechsel. Der Rest ist Wirkung und wäre andernfalls nicht eingetreten.
  5. Ja, in der Schweiz herrscht momentan extreme Torschlusspanik, was dass Jahresbudget der Verkehrsüberwachung betrifft.
  6. Ich bn hier ziemlich viel unterwegs und habe dieses Modell mit dem Schwarzen Aufsatz (Kamera auf jeder Seite und mehrere Mobilfunkantennen) erst vor ca. 2 Monaten zum ersten Mal gesehen. Insbesondere dieser Aufsatz interessiert mich. Ist das eine 360° Umgebungsüberwachung?
  7. Wie du weisst, gibt es in der Wissenschaft keinen "Konsens". Der angebliche AGW-Konsens ist ein Zirkelbezug innerhalb einer Minderheitenmeinung.
  8. Neue Geräte in der Schweiz. Wer ist der Hersteller? Wie heisst das Modell? Kann jemand helfen? zweites Bild
  9. Nein, genau das wäre widernatürlich. Das Verkehrsaufkommen (bzw. der Verkehrsfluss) legt die Bandbreite der möglichen Geschwindigkeiten fest. Erlaubt es das Verkehrsaufkommen, können Geschwindigkeiten von 80 bis >250 km/h friedlich koexistieren. Die von dir ersonnenen «Störer» gibt es nicht. Ein Verkehrsaufkommen, dass z. B. nur 100 km/h zulässt, kann nicht durch jemanden gestört werden, der 150 fahren will. Der bedeutendste Störfaktor für die Durchschnittsgeschwindigkeit sind Verstösse gegen das Rechtsfahrgebot. Neben Tempolimits sind vor allem sie es, die den Verkehrsfluss stören.
  10. Das ist eine der zwangsläufigen Haupteigenschaften des Strassenverkehrs und gleichzeitig der Grund, warum Tempolimits gerade nicht nötig und bisweilen sogar kontraproduktiv sind. Verkehrsfluss ist selbstregulierend.
  11. Bei dieser Schadenssumme müsste der F 430 zwischen 180'000 und 200'000 km Laufleistung gehabt haben. Alle Achtung!
  12. So viel zu deinen «Kenntnissen» im Haftpflichtrecht...
  13. Interessante Zahlen, hättest Du mir bitte einen Link wo ich es nachlesen kann? Könnte die Zahlen gerade woanders brauchen.Die Zahlen sind quasi Abfallprodukt einer Recherche zu einem etwas anderen Thema. Ich suche Dir die Quellen bei Gelegenheit raus. @HarryB Beihilfe erfordert (kumulativ) 1. Wissen um die Haupttat, 2. (Eventual-) Vorsatz bei der Hilfeleistung, 3. einen kausalen Beitrag des Gehilfen und 4. einen deliktischen Sinnbezug. Bereits bei Voraussetzung Nr. 1 scheitert eine Strafbarkeit von Banken.
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