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NetGhost

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  1. Zum 17. Todestag von farendil
  2. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/landgericht-hanau-ss-wachmann-auschwitz-prozess-tot Der Angeklagte ist verstorben.
  3. Ob der Prozess weitergeführt wird und wie er ausgeht ist egal. Der Mann dürfte schlicht nicht hafterstehungsfähig sein.
  4. Bitte bei Gelegenheit mal «Kausalität» nachschlagen. Da gibt es keinen «Hauptfehler». Kausal ursächlich ist vorliegend der rücksichtslose Spurwechsel. Der Rest ist Wirkung und wäre andernfalls nicht eingetreten.
  5. Ja, in der Schweiz herrscht momentan extreme Torschlusspanik, was dass Jahresbudget der Verkehrsüberwachung betrifft.
  6. Ich bn hier ziemlich viel unterwegs und habe dieses Modell mit dem Schwarzen Aufsatz (Kamera auf jeder Seite und mehrere Mobilfunkantennen) erst vor ca. 2 Monaten zum ersten Mal gesehen. Insbesondere dieser Aufsatz interessiert mich. Ist das eine 360° Umgebungsüberwachung?
  7. Wie du weisst, gibt es in der Wissenschaft keinen "Konsens". Der angebliche AGW-Konsens ist ein Zirkelbezug innerhalb einer Minderheitenmeinung.
  8. Neue Geräte in der Schweiz. Wer ist der Hersteller? Wie heisst das Modell? Kann jemand helfen? zweites Bild
  9. Nein, genau das wäre widernatürlich. Das Verkehrsaufkommen (bzw. der Verkehrsfluss) legt die Bandbreite der möglichen Geschwindigkeiten fest. Erlaubt es das Verkehrsaufkommen, können Geschwindigkeiten von 80 bis >250 km/h friedlich koexistieren. Die von dir ersonnenen «Störer» gibt es nicht. Ein Verkehrsaufkommen, dass z. B. nur 100 km/h zulässt, kann nicht durch jemanden gestört werden, der 150 fahren will. Der bedeutendste Störfaktor für die Durchschnittsgeschwindigkeit sind Verstösse gegen das Rechtsfahrgebot. Neben Tempolimits sind vor allem sie es, die den Verkehrsfluss stören.
  10. Das ist eine der zwangsläufigen Haupteigenschaften des Strassenverkehrs und gleichzeitig der Grund, warum Tempolimits gerade nicht nötig und bisweilen sogar kontraproduktiv sind. Verkehrsfluss ist selbstregulierend.
  11. Bei dieser Schadenssumme müsste der F 430 zwischen 180'000 und 200'000 km Laufleistung gehabt haben. Alle Achtung!
  12. So viel zu deinen «Kenntnissen» im Haftpflichtrecht...
  13. Interessante Zahlen, hättest Du mir bitte einen Link wo ich es nachlesen kann? Könnte die Zahlen gerade woanders brauchen.Die Zahlen sind quasi Abfallprodukt einer Recherche zu einem etwas anderen Thema. Ich suche Dir die Quellen bei Gelegenheit raus. @HarryB Beihilfe erfordert (kumulativ) 1. Wissen um die Haupttat, 2. (Eventual-) Vorsatz bei der Hilfeleistung, 3. einen kausalen Beitrag des Gehilfen und 4. einen deliktischen Sinnbezug. Bereits bei Voraussetzung Nr. 1 scheitert eine Strafbarkeit von Banken.
  14. Da die einzig sinnvolle Massnahme des Via Sicura die Lichtpflicht bei Tag ist, war das zu erwarten. Es ist schweizerischer Habitus, Massnahmen «auszuprobieren», von denen aus dem Ausland teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sie nicht funktionieren.
  15. Einmal mehr wird offensichtlich, dass du Artikel, die du verlinkst, nicht liest. Die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Wird dieses Urteil rechtskräftig, dann ist nichts mit "zurückbehalten". Ein allfälliger Kostenvorschuss für die nächste Instanz ist nicht von den Aussichten des Verfahrens abhängig. Soviel zu Rechtskenntnissen...
  16. Deutscher Raser kriegt Mercedes zurück, ist aber sein Erspartes los Das ist noch lange nicht sicher. Die Busse kann gestundet, in Raten bezahlt, durch Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit geleistet werden. Die Verfahrenskosten können gestundet, in Raten bezahlt oder erlassen werden. Es bedarf lediglich eines begründeten Gesuchs. Das Verfahren dauert im optimalen Fall mehrere Jahre, solange sind die Verfahrenskosten nicht vollstreckbar. Das gibt dem Rentner ausreichend Zeit, ohne dass er sein Erspartes einsetzen muss. Notabene: Besteht mit Polen ein Vollstreckungsabkommen? Der Fa
  17. Du würdest die inhaltlichen Fehler nicht erkennen, wenn sie dich anspringen würden, daher verzichte ich auf Ausführungen. Zwei Audis, ein BMW und ein Peugeot sind auch keine "teuren Edel-Karossen". Der befragte Verwerter kann keine Zahlen nennen, seine Behauptung ist subjektiv. Und selbst wenn die Zahl verwerteter "Raser"-Fahrzeuge steigen würde, macht dies die Strassen nicht sicherer. Ist überhaupt bekannt, ob sich die betroffenen Halter bis vor das Bundesgericht gewehrt, oder ob der immer häufiger anzutreffenden Behördenmentalität «Wir können es ja mal versuchen» auf ihre Rechte verzichtet
  18. Soviel zum Thema Medienkompetenz. Indes lassen «Früchte» des Art. 90a SVG auch weiterhin auf sich warten. Die Zahl der Getöteten pro Milliarden KFZ-Kilometer liegt in der Schweiz bei 2.90, Tendenz steigend (D: 1.74, sinkend). Wie vom Gesetzgeber gewollt, geht es auch anders: 215 km/h bei erlaubten 120: Deutscher erhält sein Auto zurück.
  19. nunja, eines hast Du vergessen: als das Auto da war, kamen die Unfälle, und es kamen Menschen zu schaden. Beides stimmt so nicht. 1. Es waren in Mitteleuropa vor 180 Jahren mehr als viermal so viele Verkehrstote zu beklagen, obwohl es damals keine Autos sondern nur Pferde und Ochsenfuhrwerke sowie Reiter als Verkehrsmittel gab (Geschwindigkeit als Unfallursache, Dr. Benedikt von Hebenstreit 1995). 2. Tempolimits sind zumindest teilweise "älter als das Auto". So galt in der Schweiz bereits 1904 ausserorts ein generelles Tempolimit von 30 km/h (1914 wurde es auf 40 km/h angehoben). Jedoch
  20. https://mega.co.nz/#!PQYUzYQT!4wVbi1lgw9nfF1L_Z0j4rR4Isc23gwKMW0gutyxcBAU
  21. Wir brauchen nichts anzunehmen. Ich sagte auch nichts von "unmöglich". Allerdings sagte und sage ich, daß es eben nicht so einfach mal eben möglich ist, wie Du es hier darstellst. Und ich sage auch, daß es nicht für jeden möglich ist, was Du allerdings sehr wohl und pauschal behauptest. Anbei ein verspätetes Weihnachtsgeschenk für Dich («Download starten», 54 mb). Unter Umständen wirst Du nach dem Anhören erkennen, warum du zu diesem Thema so argumentiert hast.
  22. Das denke ich auch. Da seit dem ersten BGB aber mehr als 3 Monate (morgen 6 Monate) vergangen sind, müsste aber doch die Verjährung eingetreten sein, oder?
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