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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Chancen hat man immer. Bei deiner Konstellation allerdings nur äußerst geringe mit Tendenz auf Null. Zwillingsschwester würd extrem helfen. Gruß
  2. Moin Moin Da du den "Anhörungsbogen" erhalten hast, bist du für die Bußgeldbehörde schon als Fahrer/in identifiziert. Du bist vermutlich auch die Halterin? Es ist da eigentlich unerheblich ob du den ausfüllst und zurückschickst oder nicht. Du mußt es nicht. Es entstehen dir keine Nachteile wenn nicht. Die Bußgeldstelle gibt dir lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit dich zu äußern, von der du aber keinen Gebrauch machen mußt. So oder so dürfte in der nächsten Zukunft ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, gegen den du dann Rechtsmittel hast. Gruß
  3. Moin Moin Ich find zu viel Überwachung und Kontrolle der Polizei echt doof. Da können wir ja gar nicht mehr draufhauen und prügeln wie wir wollen. Die Frage ist, ob wir dann noch draufhauen würden, selbst wenn wir sollten, dürften und müßten. Soll doch die Ehefrau von ihrem besuffski Ehemann ein Veilchen kriegen. Lieber nichts tun als sich hinterher für das Veilchen bei ihm rechtfertigen müssen weil die zwei sich wieder vertragen und sich hinterher gegen mich verbrüdern. 1200 Anzeigen gegen Kollegen sind schon heftig. Nur gut das da nichts bei rumkommt. Da muß doch mal ermittelt werden weg
  4. Moin Moin Was für eine gequirlte du von dir gibst. Beide Aussagen zeigen aber sehr deutlich deine nicht vorhandene Sachkenntnis vom VKS System. Gruß
  5. Moin Moin Gar nicht. Nimm die Karre volley. Gruß
  6. Moin Moin Ja das macht es (erheblich) schlimmer. Was hat man dir bei dem Unfall denn für einen Verstoß vorgeworfen? Gruß
  7. Moin Moin Muß man nicht. Die Kernbestimmungen sind gleich, da wird nur auf aktuelle Entwicklung der Technik eingegangen. Die genehmigten Bauteile waren/sind für das Ausland. Auch Frankreich wollte die ECE geprüften Scheinwerfer, aber eben in gelb. Meines wissens war in Deutschland schon immer weißes Licht verpflichtend. Deine nicht erlaubten gelben können darum hier auch keinen Bestandsschutz haben. Von dem weißen Licht mag es Ausnahmen geben z.b. für französische Oldtimer für die es keine weißen Scheinwerfer gab/gibt. Trifft aber auf dich nicht zu. Du möchtest von weiß auf gelb umbaue
  8. Moin Moin Da du ja deutsches Recht nicht akzeptieren willst, will ich das mal versuchen über internationales Recht. zunächst einmal ist zu erwähnen, daß Prüfzeichen nicht gleich Prüfzeichen ist. Es gibt z.b. das ECE Prüfzeichen. Das ist rund mit der Ziffer des genehmigenden Landes im Inneren. Daneben gibt es noch das EU-Prüfzeichen. Das ist rechteckig mit der Ziffer des genehmigenden Landes im Inneren. Zu beiden müssen weitere Merkmale/Merkzeichen an diesem Fahrzeugteil vorhanden sein, auf die ich nicht näher eingehe. Ich beschränke mich auf die ECE Regelungen, da du diese im Eingangspos
  9. Moin Moin Das "bald" ist Problem. Ich habs weiter oben schon erwähnt. Was kümmern mich jetzt Berichte, die noch nicht veröffentlicht wurden, geschweige denn in eine Handlungsanweisung umgesetzt sind. Die kümmern mich nämlich gar nicht. Gruß
  10. Moin Moin Im Par. 21a StVZO steht etwas über die Anerkennung von internationalen Prüfzeichen. Da steht aber auch drin, daß der Par. 22a StVZO unberührt bleibt, also weiterhin gültig ist. Im Par. 22a StVZO geht es um Bauartgenehmigungen von Fahrzeugteilen. Dort sind techn. Einrichtungen beschrieben die unbedingt einer amtlichen genehmigten Bauart entsprechen müssen. Im Abs. 1 Nr. 7 sind Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht erwähnt. Im Par. 50 StVZO ist beschrieben wie die Auszusehen haben und können müssen. U.a. das für die Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden dar
  11. Moin Moin Ich würde auch nicht darauf setzen, daß es für ausländische Kollegen unmöglich ist, innerhalb weniger Minuten zu erfahren, daß hier ein Fahrverbot verhängt ist. Die grenzüberschreitenden Kontakte sind inzwischen gut bis sehr gut. Und unsere Datenbank mit Führerscheindaten wird zentral sehr gut gepflegt. Unsere Leitstellen z.b. verfügen über sehr viele Telefonnummern, die es uns sehr leicht machen entsprechende Auskünfte im Ausland zu erlangen. Gruß
  12. Moin Moin Die Sobbel verlinkt hat sind zwischen Braunschweig und Königslutter, bei Lehre, also der vom TE beschriebenen Strecke. Du meinst vermutl. Lehrte. Gruß
  13. Moin Moin Nach Karte sind Braunschweig - Salzgitter und Braunschweig - Königslutter nicht nur unterschiedliche Himmelsrichtungen sondern auch unterschiedliche Autobahnen. Du kannst also von Braunschweig auf der A2 zwar in Richtung Königslutter fahren (nach Osten also), aber nicht nach Salzgitter. Du kannst aber von Braunschweig auf der A39 nach Salzgitter fahren (dann aber nach Südwest). Es gibt auf der A2 Richtung Berlin bei Lehre einen Blitzer (da darf man 100) http://www.blitzer.de/blitzer/2765690/pictures/58256 Gruß
  14. Moin Moin Auf wessen Tisch? Auch der vom Obduzenten ist aus Edelstahl. Wenn sich irgendwelche Erkenntnisse irgendeines Krieges auf die aktuelle Notfallversorgung (auch bei Schußverletzungen) auswirken würde, würden die längst angewandt. Ob sich solche Erkenntnisse, falls vorhanden, irgendwann demnächst in ferner oder naher Zukunft auf die zukünftige Notfallversorgung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Im Moment jedenfalls halte ich deine Meinung für Unsinn. Und wenn die Verunfallten das entsprechende Alter haben, könnte sogar der Generationenvertrag wieder funktionieren. Gruß
  15. Moin Moin Und du bist dir sicher, daß sich ein Schwerverletzter genauso schnell in dein Auto setzt bzw. setzen/legen läßt wie ein Unverletzter? Mal versucht einen bewußtlosen und damit unkooperativen Verletzten in ein Auto zu bugsieren? Du mußt ihn ja auch anschnallen - du hast eine Garantenpflicht für ihn mit der Übernahme. Was nutzen dir die gewonnenen Sekunden, wenn du unterwegs verunfallst und der Unfall ihm den Rest gibt. Solltest du mich mal verletzt vorfinden - laß mich bloß liegen wo ich lieg. Verpass mir die stabile Seitenlage, wegen mir noch ein Druckverband wo es blutet. Und so
  16. Moin Moin Welch großzügiger Abstand. Gruß
  17. Moin Moin Wir würden niemals in einen fremden Geldbeutel greifen. Allerdings springen wir auch nicht zur Seite, wenn Geld über uns ausgeschüttet wird. Gruß
  18. Moin Moin Wenn aber schon ein oder gar mehrere Tatentschlüsse vorliegen, ist man im Vorsatz. Gruß
  19. Moin Moin Ich weiß grad nicht was du mit diesem S meinst. Eine Fahrbahnverschwenkung? Die Vorschriftzeichen (also auch die VZ 264 und 274) gelten ab dem Schild. Sofern rechts Platz ist, mußt du auch rechts fahren (Rechtsfahrgebot). Meine Glaskugel ist grad in der Werkstatt. Wart einfach mal ab. Gruß
  20. Moin Moin Abgesehen davon, daß ich es für unnötig halte, wegen dieser Sache drei Threads aufzumachen, frage ich mich, wer denn den Kriegsmodus eröffnet hat. Du Jüngling im neuen aber nicht dir gehörenden A8, der Kollege mag ein Neidproblem haben, du aber scheinst ein Penisproblem zu haben. Oder warum erwähnst du das Fahrzeug? Lies dir mal das hier durch http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html und du wirst vielleicht einsehen, daß es den Kollegen sehr wohl etwas angeht, in welcher Beziehung du Jüngling im neuen A8 mit Penisproblem zu dem Fahrzeughalter stehst. Gruß
  21. Moin Moin Es sind ja auch keine extra eingebauten Boxen, sondern die Steuergeräte Guck mal hier rein: http://www.guvu.de/cms/wp-content/uploads/09%20Muenchhausen.pdf Gruß
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