Jump to content

Sobbel

Member
  • Content Count

    3,107
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    160

Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Ich erinnere mich an Zeiten, da kostete ein Farblaserdrucker anfangs 15000 Euro - oder waren es noch Mark? Und wo sind sie heute? Ich hab vor grauer Urzeit für meinen Amiga eine externe Festplatte gekauft - 52 MB - ja MegaByte. Die kostete 700 Mark. Und wo ist der Preis heute? So ist das mit vielen Dingen, wenn nicht sogar mit allen. Gruß
  2. Moin Moin OLG Schleswig vom 31.10.13 Az: 1Ss Owi 141/13 zu PoliScanSpeed und Eso 3.0 Messungen mit diesen Geräten sind standartisierte Messverfahren, auch wenn die genaue Funktionsweise nicht bekannt ist. "Durch die amtliche Zulassung eines Messgerätes bestätigt die Bundesanstalt, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf der Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer sachverständigen Prüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat. Damit steht die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Gerät
  3. Moin Moin Du meinst doch bestimmt den Sicherheitsbeauftragten Gruß
  4. Moin Moin Auf dein Erleben kommt es aber nicht an. Gibt sicher viele Dinge, die du nicht erlebt hast, die dennoch existieren. Vielleicht ein Erdbeben, einen Tsunami, Flugzeugabsturz. Ich arbeite mit dem mobilen PSS. Je nach Batteriezustand kommt es bisweilen vor, daß der/die Blitz/e nicht auslösen, aber dennoch ein Foto gemacht wird. Je nach Lichteinfall sind diese Bilder auch auswertbar. Die Aussage -kein Blitz, kein Foto- ist für das mobile PSS definitiv falsch. Ob das bei den Säulen so ist weiß ich nicht. Die könnten per Stromnetz versorgt werden. Gruß
  5. Moin Moin Ich kenne die Örtlichkeit zwar nicht, daher nur Grundsätzliches. Das 80er Schild gilt ab dem Schild. Nicht schon vorher. Vorher gilt die Ortstafel, also 50 und das bis zu dem 80er Schild. Von daher ist es nicht legitim schon vorher zu beschleunigen und du kannst geblitzt werden. Gruß
  6. Moin Moin Mit deinen anderen Worten sagst du nicht annähernd das, was die Grünen ausgedrückt haben. Im Gegenteil. Gruß
  7. Moin Moin Das ist -zumindest für die mobilen PSS- nicht richtig Gruß
  8. Moin Moin Man könnte ja auch diese geheimen Unterlagen mit unsichtbarer Tinte schreiben und dem mit 3D Drucker hergestellten geheimen irgendwas die Tarnkappe überstülpen. Gruß
  9. Moin Moin Wäre es denn zuviel verlangt erst die Suche zu bemühen? Dann könnte sie ja abgeschafft werden. Jede doppelte Frage verbraucht Ressourcen und die wollen auch bezahlt werden. Es ist ja auch eher nicht die Frage die unnötig ist - es geht um die Antworten. In denen tauchen ja zwangsläufig immer wiederkehrend die Schlüsselwörter auf, die recherchierbar sind und in Suchmaschinen auftauchen. Dieses Forum taucht ja zuweilen in rechtliche Grauzonen ein und verrät Tipps. Je mehr davon wissen, desto schlecht. Gruß
  10. Moin Moin Dazu fielen mir Panzerketten ein. Die walken gar nicht, sind sehr breit und haben mal richtig Aufstandsfläche. Ich weiß nur grad nicht, ob die die Wiese schonen und ob so ein Umbau ohne Karosseriearbeiten geht. duckundwech Gruß
  11. Moin Moin Nur weil du eine Ü3 ermächtigte Person wärest, würde das, was du schreibst wohl nicht automatisch zur Verschlußsache. Zur Verschlußsache würde es erst, wenn es von einer amtlichen Stelle entsprechend so eingestuft wird. Du würdest also vermutl. mit deinem Schriftstück einfach so zu deinem Auftraggeber gehen können. Der müßte sich dann um die entsprechende Einstufung kümmern. Dir kann es also zunächst egal sein, ob dein Auftraggeber entsprechend ermächtigt ist. Wenn ich das SÜG richtig lese, dürften diese Ü3 Ermächtigten irgendwelche Behördenmitarbeiter haben. Insofern dürfte der
  12. Moin Moin Interessante Sache. Es wird ja irgendwelche Gründe/Verdachtsmomente geben, wegen derer die Kollegen in den Kofferraum bzw. auch in den Koffer gucken wollen. Der TE möchte jetzt eine "Ausnahme" in Anspruch nehmen. Der bloße Hinweis auf die Ü3 Geschichte wäre wohl nicht ausreichend. Das könnte ja jeder behaupten und sich dann z.b. mit 4 kg Gras im undurchsuchten Koffer vom Acker machen. Das wäre zu einfach. Die Ü3 Ermächtigung und das Transportieren von Geheimsachen sollten/müßten irgendwie Nachgewiesen werden. Kein Nachweis - keine Ausnahme. Selbst wenn der Nachweis vorläge, de
  13. Moin Moin Die A 40 verläuft nicht nur durch Essen, sondern auch durch Mülheim und Oberhausen, also durch dichtbesiedeltes Gebiet. Rein von der Örtlichkeit wäre das zumindest Streckenweise eine innerörtliche Stadtautobahn. Ich glaube mich aber zu erinnern, daß man an den "Stadtauffahrten" an VZ 311 vorbeikommt und an den "Stadtabfahrten" an VZ 310. Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, ist die A 40 a.g.o. Gruß
  14. Moin Moin Genial. Schreib das bitte genau so. Deine Mittelwertberechnung kannst du noch etwas schönen. Du hast nämlich von den 65 km/h noch keine Toleranz abgezogen. Wenn du das noch machst, hast du nur einen Mittelwert von 76,5 km/h. Das dürfte aber zu deinen Gunsten auf 76 abgerundet werden. Gruß
  15. Moin Moin Bei einer einfach gelagerten Owi magst du recht haben. Du bist aber bei einer Straftat ertappt und da dürfte es für den Kumpel eine Begünstigung sein, wenn er dir hilft. Er begeht also selber eine Straftat. Und bist immer noch nicht schlau geworden? Gruß
  16. Moin Moin Wenn du das tatsächlich genauso geschrieben hast, hättest du auch schreiben können "Ich bin gefahren". Gruß
  17. Moin Moin Das Dezibel ist ja nur eine Verhältnisangabe, die aber ohne Angabe einer weiteren Größe sinnlos ist. Die Entfernung zur Schallquelle wäre hier eine sinnvolle weitere Größe. Als Beispiel sei hier ein Flugzeug genannt. Was interessiert mich ein 10 km über mir fliegendes Flugzeug? - wahrscheinlich gar nicht. Was aber wenn genau dieses Flugzeug nur 500 Meter über mir hinwegflöge? Die Schallquelle bliebe dabei ja identisch, aber der wahrgenommene "Lautheitsgrad" wäre ein anderer. Wenn ich jetzt auf den Schalldruck zu sprechen komme, dann darum, weil hier eine Anhebung um "nur" 10 dB e
  18. Moin Moin Der Begriff der "Zone" wird hier im Forum ja oft fälschlicherweise benutzt. Es gibt ja auch die 30er Streckenverbote z.B. vor Schulen o.ä. Der TE möge doch mal die Beschilderung genau benennen oder Bilder machen. Gruß
  19. Moin Moin Erklär doch mal was du unter Ersatzfreiheitsstrafe verstehst und warum du diesen Begriff benutzt hast? Wofür soll denn dann diese Freiheitsstrafe ein Ersatz sein wenn die Geldbuße immer noch gezahlt werden muß? So wie du das beschreibst, wird ja nicht "umgewandelt" sondern es kommt die Freiheitsstrafe hinzu In Deutschland gibt es als Werkzeug die "Erzwingungshaft" Gruß
  20. Moin Moin Bei diesem "Bürgergespräch" hab ich keine Belehrungspflicht. Da war ja zunächst kein vorwerfbarer Tatbestand. Wenn dann in diesem Gespräch von dem Bürger so eine Äußerung kommt "Ich bin so 75-80 gefahren um das Grün noch zu kriegen" und das eine ernsthafte Äußerung ist, ist man hier: Was die Bußgeldstelle draus macht, liegt nicht in meinem Einflußbereich. Gruß
  21. Moin Moin Inwiefern ist die Ausgestaltung der Fahrbahnmarkierung wichtig? Hat da bei euch irgendein Depp ne durchgezogene Linie (VZ 295) hingemalt oder aufgeklebt? Gruß
  22. Moin Moin @Bill Dir sei das Urteil des OLG Hamm 1 Ss 441/07 ans Herz gelegt. Dort heißt es: " Gegen § 142 StGB verstößt, wer als Unfallbeteiligter gegen den Willen des Geschädigten sich vom Unfallort entfernt, solange dem Feststellungsinteresse des Geschädigten nicht oder nicht in vollem Umfang genüge getan ist, d. h. solange der Unfall im Ausmaß der in § 142 StGB aufgezählten Kriterien noch nicht aufgeklärt ist. Der Geschädigte kann zwar die erforderlichen Feststellungen in Gegenwart des Schädigers selbst treffen, muss dies jedoch nicht, sondern ist regelmäßig befugt, die Hilfe der Polize
  23. Moin Moin Das braucht keiner behaupten. Das Feststellungsinteresse besteht bei einem Unfall immer. Die Polizei möchte z.B. die Verkehrstüchtigkeit feststellen oder welcher Fahrfehler vorlag. Die Beteiligten und Versicherungen möchten gern festgestellt wissen welche Schäden entstanden sind. Solche Kleinigkeiten und noch mehr. Tun sie doch. Wenn sich der Unfallgegner damit zufrieden gibt, nicht die Polizei verständigt und der Unfall zu seiner Zufriedenheit mit der Versicherung abgewickelt wird, geschieht auch nichts weiter. Spinnen wir den Faden weiter: Der Unfallgegner ist so verdu
×
×
  • Create New...