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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Was mir dazu gerade noch ein fällt: Ulli hat ja zurecht keine Bewährung vom Richter bekommen. Den Medien war aber zu entnehmen, daß er nach Absitzen einer bestimmten Zeit auf Bewährung raus könne. Das find ich schon widersprüchlich. Gruß
  2. Moin Moin Bei niedrigeren Geschwindigkeiten läßt sich halt vor einer, auf gelb oder rot umspringenden, Ampel leichter anhalten. Gruß
  3. Moin Moin Die Kennzeichen kann man doch heutzutage schon online aussuchen und für die Anmeldung reservieren. Da dürfte eine zweite Fahrt nicht erforderlich sein. Gruß
  4. Moin Moin Wenn du dir mal die Mühe gemacht hättest und nach entsprechenden Urteilen und Kommentaren zum Absehen vom Fahrverbot gesucht hättest, wärst du jetzt auf demselben Wissensstand wie QTreiberin und du hättest was offizielles und müsstest keine unbelegten Beiträge von Usern eines anderen Forums anführen. Die Bußgeldstellen werden sich wohl kaum über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzen. Gruß
  5. Moin Moin Jedenfalls steht der § 331 StPO im Abschnitt mit der Berufung. Aus dem Bauch heraus würde ich dir deswegen recht geben. Gruß
  6. Moin Moin Ist da eigentlich noch türkische Presse anwesend? Oder gibt's leere Stühle? Gruß
  7. Moin Moin Bis ein mit 250 fahrender auf einen ausscherenden 80 fahrenden trifft. Na dann hast du aber Clusterbildung. Gruß
  8. Moin Moin Ich finde es fast noch schlimmer, daß der Steuerhinterzieher der nicht in Revision geht und der in Kürze seine Haft antreten muß jetzt quasi als "Held mit Charakter" hochstilisiert wird. Der wird ja fast wie ein Märtyrer gefeiert. Sogar meine Freundin Angela ringt ihm ja deswegen höchsten Respekt ab. Sie wird reichlich zu tun haben jetzt - sollte sie doch jedem einsitzenden Straftäter diesen Respekt zollen. Und der Ulli selber sagt ja, dies sei seine Art Verantwortung zu zeigen (oder so ähnlich). Wo war nur dieser Charakter und diese Verantwortung als es darum ging seine Steuer
  9. Moin Moin Du hast nichts verstanden. Ich möchte weder das eine noch das andere abschaffen. Der unehrenwerte Kollege informiert doch nur darum über diese Messstelle, weil er dort erwischt wurde. Wäre er dort vernünftig gefahren, hätte er sich sicher nicht an die Blöd gewandt. Natürlich darf er auch von seiner Meinungsfreiheit gebrauch machen und diese Messstelle öffentlich kritisieren. Aber der Ton macht die Musik. Und im Ton hat er sich vergriffen. Die Art und Weise in der er sich äußert, verstößt gegen Beamtenpflichten und da sind in meinen Augen Dienstvergehen zu prüfen. Er disku
  10. Moin Moin Natürlich stehen NRW Cops für seriöse Verkehrsüberwachung ein. Klar wird das Geraffel an sinnlosen Stellen aufgebaut, weil es Bürgerbeschwerden gab. Ob die Stelle sinnlos ist, stellt sich aber erst hinterher raus. Und wir kritisieren auch im Hause und diskutieren über die Messstellen. Das hat aber nicht öffentlich zu erfolgen nur weil er jetzt Betroffener ist und die beleidigte Leberwurst spielt und schon gar nicht indem er sich mit dieser Wortwahl an die Blöd wendet. Dieser Depp soll diesen Schmiss mit würde tragen und die paar Euro bezahlen. Wie gesagt, er hat Beamtenpflic
  11. Moin Moin Natürlich schimpft der Kollege - er hat drum gebettelt und ist ja auch erwischt worden. Soll sich halt vorher überlegen wie schnell er fährt, wie jeder andere VT auch. Ich hab auch schon den einen und anderen Euro zu meinem Gehalt spendiert. Zu der Stelle kann ich nichts sagen, die kenn ich nicht. Ist aber auch unerheblich. Mit seinen öffentlichen abfälligen Äußerungen (und auch noch in der Blöd-Zeitung) sollte er allerdings aufpassen. Könnte ärger geben, er hat nämlich an seine Beamtenpflichten zu denken. Wie kommt die Blöd nur an solche Statements? Der werte Herr geht ja wo
  12. Moin Moin @Chris835 1. Dein Link ist kein Urteil. 2. Dein Tipp mit Google ist zwar nett, aber ich muss das nicht suchen. Hier im Forum ist es wohl Usus, dass der der Behauptet auch die Belege liefert. Beim VKS System reichen z.b. min. 25 Meter. Wobei bei der Geschwindigkeit die üblichen Abzüge vorgenommen werden und die Fahrzeugüberhänge zur Reifenaufstandsfläche ebenfalls als Toleranz rausgerechnet werden. Es sind also reichlich Toleranzwerte im Spiel. Wenn du etwas mehr über VKS erfahren möchtest: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ViditVKS03.php Strecken von 150 Metern werden als a
  13. Moin Moin Die Zahlung an die Staatskasse sieht das Gesetz auch ausdrücklich vor. Im Owi Verfahren ist eine Einstellung gegen Geldauflage übrigens nicht möglich. Hier mal ein wie ich finde sehr informativer Aufsatz zu diesem Thema: http://www.stueckemann.com/news/1214 Gruß
  14. Moin Moin Das kann man auch formulieren, ohne beleidigend zu werden. Ich sag zu dir ja auch nicht Brschloch. Aber das zeigt mir auf welchem Niveau man sich mit dir unterhalten muß. 300 Meter sind im Übrigen nicht vor der Haustür. Diese Krone wird dir niemand abnehmen. Gruß
  15. Moin Moin Nachdem was ich ergoogelt habe, geht das in Frankreich so: <20km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: 1) € 68, 2) € 45, 3) € 180 <20km/h innerhalb geschlossener Ortschaften: 1) € 135, 2) € 90, 3) € 375 ≥20 bis < 50 km/h: 1) € 135, 2) € 90, 3) € 375 ≥50 km/h: wird vom Gericht festgesetzt, höchstens €1500 1) Festbetrag (der scheint aber nicht wirklich fest zu sein wie 2 u. 3 zeigt) 2) Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird 3) Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird Gruß
  16. Moin Moin "Gemeinte" Gerichtsurteile sind nichts wert. Wenn du von so einem Urteil gehört hast, mach dir die Mühe und such danach. Und wenn du es gefunden hast, kannst du fundiert argumentieren, es hier verlinken oder das Aktenzeichen nennen. Ansonsten ist es nur Babygeplärre. Gruß
  17. Moin Moin Nicht mal so ein paar klitzekleine? Das ist aber doof. Gruß
  18. Moin Moin Klasse Idee. "Herr Wachtmeister, ich bin grad auf dem Weg zum TÜV und hab mir auch extra den Termin geholt. So können Sie mir schön den Vorsatz vorhalten und nachweisen. Ich bin halt spendabel und bezahl auch gern das Sahnehäubchen." Soviel zum Thema "Fahren kostet nicht extra". Gruß
  19. Moin Moin Zeit genug war aber schon um (deutlich) früher zum TÜV zu fahren. Warum also solltest du jetzt -mit 8 Monaten- Überziehung straffrei zum TÜV fahren dürfen, wo doch schon das Stehen zu Sanktionen führen kann? Die infrage kommenden TBNR dürften 329119 oder 329610 sein - 25 bzw. 40 Euro. Dumm ist jetzt, daß du über den Farbwechsel der Plakette dahin willst. So eine abgelaufene Farbe brüllt förmlich "Halt mich an". Beim TÜV wird wohl auch eine erhöhte Gebühr fällig, weil dein Auto intensiver geprüft werden muß (so hab ichs gehört). Gruß
  20. Moin Moin Hundeführer gehören nicht zur Kripo. Deinen wirren und fast unverständlichen Äußerungen entnehme ich, daß die zwei Kollegen Uniform anhatten. Oder was meinst du mit "wäre er komplett zivil" ? Was glaubst du, wer bei einer Schlägerei den Kürzeren gezogen hätte? Wäre es richtig gewesen auf eine verbale Entgleisung (so es eine war) gewalttätig zu reagieren? Gruß
  21. Moin Moin Aber frag lieber nicht wo der Brief ist. Heißt der nicht Johannes? Gruß
  22. Moin Moin Dem von QTreiberin gesagten ist nichts hinzuzufügen. Wenn du mal in meinen Link geguckt hättest, müßte dir aufgefallen sein, daß dort von der Rechtskraft der Vortat die Rede ist aber von Begehung der Folgetat. Der Gesetzgeber möchte halt solche "Zeitschindertaktiken" wie du sie im Kopf hast einen Riegel vor schieben. Jeder soll in den Genuß des einen Jahres kommen. Gruß
  23. Moin Moin Ich beschimpfe nicht, ich stelle fest. Der, der die Limits überschreitet ist ein Raser. Du solltest etwas dickhäutiger werden. Schonmal über eine Wohnsitzveränderung nachgedacht? Manchmal sind Empfehlungen von alten Nazis gar nicht mal so schlecht. Da bin ich aber froh, daß deine Sicht bei den entsprechenden Stellen niemand interessiert. Uns steht zu allem eine Meinung zu. Ob dir das passt oder nicht. Und die äußern wir auch. Du hast dir dieses sinnbefreites Geschreibsel offensichtlich vor dem posten nicht mehr durchgelesen. Jetzt ist es öffentlich zu lesen und blamier
  24. Moin Moin Und du bist immer zu Hause und siehst jeden Unfall? Du bist sicher, daß bei solch dichtem Verkehr überhaupt jemand zu schnell fahren kann? Das ist doch gut. Hast du dich mal mit dem Riegl FG21P auseinandergesetzt? Mit dem sind Messungen bis 1000 Meter möglich und zulässig. Da bist du schon auf dem Display bevor du "ach du Scheiße" sagen, geschweige denn jemand sehen kannst. Wenn du bei erlaubten 70 die 95 fährst (wie Eingangs eingeräumt) bist du schon ein Raser. Der Raser wird nicht durch die Anzahl der "Strafzettel" definiert. Du hattest bisher nur Glück und
  25. Moin Moin ... kommen die Raser aus ihren Löchern und betteln darum abkassiert zu werden. Gruß
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