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Z282

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  1. Interessanter Netzfund: In Frankfurt am Main gab es 2022 elf Verkehrstote, davon 9 Fußgänger und 2 Radfahrer. Von den 9 Fußgängern sind 8 (acht!!) bei Kollisionen mit Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen verunglückt: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME='B_251_2023' Dient das Auto als Buhmann langsam aus? Ach iwo, wer braucht schon Fakten, wenn grüne Narrative erst einmal fest verankert sind ...
  2. Es ist schon erschreckend, mit welcher Ahnungslosigkeit, allen voran die Verkehrssenatorin, diese Diskussion geführt wird. Fahrräder werden nicht geparkt, sondern abgestellt. Würden sie geparkt, müßten ihre Führer sich an § 12 StVO halten: Kein "Parken" auf dem Gehweg, auf Plätzen usw. Wie übrigens auch eKF, für die in der eKFV eigens geregelt ist, daß diese abgestellt werden. Wahrscheinlich hat sie sich in ihrer Senatsverwaltung mit einer Entourage Ahnungsloser aber Meinungsstarker umgeben und ist nur noch in ihrer eigenen Echokammer unterwegs. Oder das Wort der wenigen verbliebenen Fach
  3. ... und bis dahin kann man durch Berufungsklage vor dem OVG auf Zeit spielen, sprich eine Rechtskraft dieses Urteils verhindern. Eine faktische Umsetzung läßt sich aber vermutlich gerichtlich kaum verhindern; nach meiner Einschätzung ist sie hier einfach nur handwerklich schlecht umgesetzt worden. Ohne Einbeziehung des Straßenrechts geht so etwas nun einmal nicht. Allerdings wäre nach meiner Einschätzung nicht nur eine Teileinziehung zur Fußgängerzone denkbar, sondern auch eine, die auch weiterhin Raverkehr zuläßt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt dann aus Gründen eine geordneten
  4. https://www.welt.de/politik/deutschland/article239951085/Tempolimit-auf-Autobahnen-Gaskrise-zwingt-nun-sogar-CDU-zum-Umdenken.html Schon beeindruckend, welche gedanklichen Volten zur Durchsetzung von Verboten manche bereit sind zu schlagen: Gasmangel als Begründung, die Einsparung von Öl zu erzwingen.
  5. ... wobei das Erscheinungsbild solcher Fuhren geringfügig anders ist als das der Ape. Und immer wieder schaffen es die Kollegen Berufskraftfahrer / Lkw-Fahrer, die das ja eigentlich wissen müßten, ihren Kollegen hintendrauf zu rauschen. Die Herren Autofahrer = Pkw-Fahrer sind meistens erst dann betroffen, wenn so ein 55-km/h-Bergauffahrer der Meinung ist, dann auch noch einen anderen überholen zu müssen.
  6. ... und nicht vergessen, neben dem Verstoß gegen § 3 Absatz 2 StVO auch den gegen § 33 Absatz 1 StVO zu ahnden (§ 49 Absatz 1 Ziffer 28 StVO). Gemeinsam mit dem zuständigen FBA könnte man auch prüfen, ob ein Verfahren wegen unerlaubter Sondernutzung aussichtsreich wäre - bei straßenrechtlichen Vertößen ist der Bußgeldrahmen deutlich größer als im Straßenverkehrsrecht ... Voraussetzung wäre wohl, daß man ihm eine verkehrsfremde Nutzung der Autobahn nachweisen kann. Auf das Versammlungsrecht kann er sich in NRW jedenfalls nicht beziehen, § 13 Absatz 1 Satz 3 Versammlungsgesetz NRW.
  7. Aha. Eine Auswahl von Autobahnkreuzen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung: Bad Homburger Kreuz Nordwestkreuz Frankfurt (SBA ungedeckelt im Zuge der A 5) Westkreuz Frankfurt (wie vor) Frankfurter Kreuz (SBA ungedeckelt auf den durchgehenden Fahrbahnen beider Autobahnen; Limits auf den Rampen) Offenbacher Kreuz (SBA ungedeckelt im Zuge der A 3, Limits auf einigen Nebenfahrbahnen und Rampen) Hanauer Kreuz (z. T. SBA; ungedeckelt) Wiesbadener Kreuz (nur im Zuge der A 66) Viernheimer Kreuz Wetzlarer Kreuz Gießener Südkreuz Gambacher Kreuz (z. T.
  8. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/ohne-tempolimit-durchs-aachener-kreuz_aid-64468579 :-)
  9. Kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoß dürfte auch bei Mißachtung von Anordnungen aus Lärmschutzgründen vorliegen. Diese Unterscheidung sieht die FeV bislang nicht vor, wäre es aber wohl mal wert gerichtlich ausgefochten zu werden - unter Zuhilfenahme der amtlichen Begründung der FER-Novelle. Wobei es mit einer Instanz sicherlich nicht getan sein dürfte.
  10. ... insbesondere Frage 5. Interview mit Franziska Brandmann, neue Juli-Vorsitzende.
  11. Aha. Wissen das die Wärmepumpenjünger auch? Und die Steuerungen der Öl- und Gasheizungen, der Fernwärmeanlagen funktioniert so ganz ohne Elektrizität?
  12. Das ist nun schon mindestens das zweite Mal, daß du mit "rhetorischen Tricks" um die Ecke kommst. Anscheinend bist du an diesen Stellen argumentativ am Ende. "Gerechtigkeit" ist ein zentraler Begriff linker Agitation und Propaganda.
  13. https://www.welt.de/wirtschaft/article233736110/Der-deutsche-Atomausstieg-naht-doch-jetzt-regt-sich-neuer-Widerstand.html
  14. Gerechtigkeit liegt immer im Auge des Betrachters und ist objektiv nicht bestimmbar. Etiketten mit dem Suffix "Gerechtigkeit" dienen deshalb agitativen und manipulativen Zwecken.
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