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erdem

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  1. SO nun ist auch ein AHB an mein Namen verschickt worden.. Welcher nur als ein normaler Brief verschickt wurde.. Man hat ja eine Woche Zeit das AHB auszufüllen und abzuschicken. Welches ich auch ausnutzen werde. Gestern angekommen 16.04.. Eine Woche Zeit.. 23.04.. Und die Frist läuft ab am 30.04 -.- (Freitag und Montag sind Feiertrage..) Ich werde auch auf das AHB nicht antworten.. Bekomme dann denke ich mal direkt dann ein Bußgeldbescheid an mich gerichtet. Hoffe nur dass dieser nach dem 30. April rausgeschickt wird ...
  2. Auf das AHB hat er nicht reagiert weil es nicht als ein Einschreiben kam. --> Kann dann Aussagen, dass er das Schreiben erst garnicht erhalten hat. Also nichts ausgefüllt und abgeschickt. Nur mal ne Frage ganz am Rande, kann mir die Fahrt vom Polizisten in Rechnung gestellt werden !?! Die nächsten Schritte sind dann ein Daten- Bilderabgleich beim Meldeamt --> Ich bekomme ein AHB.. Liege ich da richtig ?
  3. Das ganze ist heute passiert. Die Polizisten waren heute morgen da. Mein Vater hat noch nichts gemacht. Und ja ich wohne an der selben Adresse :/ Ich weiß nur nicht, weil der Polizist heute Zuhause war, dachte ich dass er folge zu leisten hat? (Sich zu melden und Aussage über den Fahrer vom Blitzer zu machen)
  4. So zwei Wochen vor der Ablauf der drei Monate, kam die Polizei zu mir nach Hause. Meine Schwester wurde gefragt, ob sie die Person auf dem Foto kennt und sie gab die Antwort, dass sie die Person nicht gut erkenne. So wurde sie dazu aufgefordert meinem Vater (Fahrzeughalter) bescheid zu geben, dass er sich am gleichen Abend oder den Tag darauf bei der Polizei zu melden hat und bekannt geben soll wer der Fahrer ist. Ich habe auf das Schreiben was ich im ersten Post geschrieben hab NICHT reagiert.
  5. Okay, also mein Vater soll zugeben, dass er es war und beide Kästchen mit Ja ankreuzen. Dann kommt der BGB und er soll ohne ein Grund ein Einspruch einlegen. Was passiert dann als nächster Schritt? Was ich mir sagen lassen hab ist, dass diese Schreiben als Einschreiben kommen müssen? Ich habe es normal als Post bekommen. Kein Unterschrift oder so vom Post Kurier. Als könnte es ja auch sein, dass ich das Brief erst garnicht bekommen hab?
  6. Also auf dem Brief steht ganz oben als Betreff: Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das ganze spielt sich in Saarland ab. @HarryB der erste Satz beginnt mit.. Ihnen wird vorgeworfen am 30.01.2014 um .. als Führer des PKW .. folgende Ordnungswidrigkeit gegangen zu haben... Da steht halt auch, dass wenn er es nicht war verpflichtet ist die Angaben zu machen wer es denn nun war.
  7. Dann würde ein Brief (der BGB) an mich geschickt. Somit ist die Verjährung auch vorbei und ich muss es zugeben. Stimmt das mit den 350 Euro 4 Punkte und noch wichtiger 2 Monate Fahrverbot? ... Kann man die Bezahlung auch in Raten abbezahlen?
  8. Hallo, ich wurde mit 19km/h zu viel ( 120er Zone mit 139 km/h) geblitzt und hatte nur einen Abstand von 19,39 Meter zu dem Auto vor mir. (Nur 1/3 des zu einhaltenden Abstandes).. Nun hat mein Vater den Bußgeldbescheid bekommen (ist der Halter) Auf dem Beweisfoto hab ich meine Hand vor dem Gesicht, was mein Mund/Backen abdeckt, aber die Augen & Augenbraun usw zu sehen sind. (Und ja das Bild ist schlecht.. aber man kann mich mehr oder weniger erkennen.. Poste das Bild später hier rein) Gibt es überhaupt noch einen Weg da ohne Kosten/Fahrverbot weg zu kommen? Oder ist das nicht mehr zu ret
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