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Herr redrider00001

Aber warum in aller Welt ist klar, daß er die Frau und das Kind fahrlässig getötet hat??
Nun, weil offensichtlich in Folge dieser Ordnungwidrigkeit die Frau zu diesem Verhalten genötigt oder gedrängt oder wie man es auch immer nennen will, wurde.

Und fahrlässig ist es deshalb, weil man dem Rolf F keinen Vorsatz unterstellen kann, die Folge seines Fehlers also fahrlässig eintrat.

Ein Spurwechsel ist doch etwas, daß jeder Autofahrer eigentlich beherrscht, selbst oder gerade wenn er in einer unangenehmen Situation ist

Offensichtlich nicht. Und wie ich mich schon zuvor in diesem Thread herum gestritten habe - möglicherweise ist die Frau erschrocken und dann läuft die Reaktion eben nicht kontrolliert ab.

Also selbst wenn er 'es war', was ich übrigens auch glaube, ist doch die Frage, wie seine Verantwortung aussieht??!

Nun, diese Verantwortung wird bzw. wurde vom Gericht bewertet in dem es ein auf diesen Fall zugeschnittenes Urteil fällte. Der Strafrahmen für die jeweiligen Delikte ist ja lange nicht ausgenutzt, das war hier auch nicht notwendig. Wenn das Gericht aber der Ansicht gewesen wäre, die Verantwortung von Rolf F für den Unfall wäre noch wesentlicher gewesen, hätte es die Strafe entsprechend anheben können, bzw. mildern, wenn die Verantwortung geringer gewesen wäre.

Von der Verantwortung diesen Unfall und die Folgen mitverursacht zu haben, konnte es ihn offensichtlich nicht ganz frei sprechen.

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Bananenrepublik.

 

Hier ist man mittlerweile schuldig, wenn das Auto 500PS hat und man sich möglicherweise in der Nähe der Unfallstelle aufgehalten haben könnte.

 

Kurz nachdem ich das Urteil im Radio gehört hatte gabs mal wieder so eine haarsträubende Situation. Auf der Autobahnauffahrt (in der Kurve) laufen ein Opel Kadett und danach ich auf einen Autokran auf. Wegen der Steigung fährt er gerade noch 60. Dann alle drei auf die Autobahn, da die rechte Spur frei ist. Auf der linken Spur kommt von hinten ein Golf mit 180-200 an. Ich bleibe rechts da ich selbst mit 400PS den Golf zu einer Vollbremsung gezwungen hätte. Wer zieht raus. Der Opel mit 60-65 Km/h vor mir. Der Golf zischte nur noch ganz links an dem schon ausgescherten Opel vorbei. Fast überflüssig zu sagen, das es sich um eine Frau gehandelt hat.

Ich kapier es nicht, das man mit 60 ganz frisch auf der BAB nach links ziehen kann, ohne sich ein Bild vom rückwärtigen Verkehr gemacht zu haben.

Es gibt offensichtlich Autofahrer, die auf der BAB nicht den leisesten Schimmer haben, was hinter ihnen vor sich geht. Und derjenige ist dann der Depp, der zufällig von hinten ankommt.

 

Christian

Volle Zustimmung! Manche VTs scheinen gar nicht zu wissen, für was Rückspiegel erfunden wurden!!! :cop01:

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@Polizist

Richtig, klar, sehe ich auch so. Die grundlegende Einschätzung des Gerichts ist aber meiner Meinung nach falsch. Was ist realistischer:

 

Eine Fahrerin fährt fälschlicherweise auf der linken Spur, ist aber verkehrsgerecht topfit und konzentriert, jetzt kommt jemand von hinten (den sie, topfit, wie sie war, ja schon vorher im Rückspiegel gesehen hat...?). Der Drängler (das ist klar, er hat gedrängelt) kommt immer näher, und genau deshalb, weil der Drängler einen schweren Abstandsverstoss begeht (also so ab 5 m Abstand oder so), erschrickt die Frau so sehr, daß sie plötzlich nicht mehr einen Spurwechsel auf einer freien (Zeugenaussage!) Autobahn machen kann.

ODER

Die Fahrerin ist eingeschlafen (Sekundenschlaf o.ä.) und versäumte daher den Spurwechsel, fuhr also fälschlicherweise auf der linken Spur. Als sie aufwachte, war sie kurz benommen und beging einen schweren Fahrfehler. Wenn die Frau nicht geschlafen hätte, wäre sie jetzt noch am Leben. Auch ohne den Mercedes-Fahrer hätte es aufgrund des Einschlafens einen schweren Unfall geben können.

ODER (neue Variante)

Mit dem Auto der Frau hat etwas nicht gestimmt. (Wurde das überhaupt untersucht?) Habe in den Medien nichts gefunden. Aufgrund eines technischen Fehlers kam das Auto ins Schleudern.

 

Meiner Meinung nach sind alles Theorien und ich finde die zweite am überzeugendsten. Gefolgt von der dritten :cop01:

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Ihr seid mehr als albern.

 

Da wurden zwei Menschen tötlich verletzt und und ihr albert rum, wer das Double des Unfallopfers spielen darf.

 

Da fängt man an, Typen wie FloDenErsten tatsächlich in ein Wrack im Straßengraben zu wünschen

 

Nichts für ungut, es ist halt so

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Guest Pferdestehler

Ich stelle mir gerade vor, wann Barbara Salesch einen derartigen Fall auf den Tisch bekommt. Wenn das nicht bereits der Fall war, kommt es bestimmt sehr sehr bald. Stark simplifiziert und mit deutlich aufragendem Zeigefinger. :B):

 

Deutschland ist so flachgeistig geworden. :cop01: medienmäßig gemeint :cop01:

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Erinnert ihr euch noch an den Unfall von Winnetou-Star Ralf Wolter?

 

Hier die Fakten:

 

Dienstag 1. April 2003, 19:32 Uhr

Ralf Wolter zu Bewährungsstrafe verurteilt

 

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Schwarzenbek (AP) Ein Jahr nach einem von ihm verursachten tödlichen Verkehrsunfall ist der Schauspieler Ralf Wolter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwarzenbek sprach den 76-Jährigen der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und der Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. Der «Sam Hawkins»-Darsteller aus zahlreichen Karl-May-Filmen hatte durch ein riskantes Wendemanöver auf der A 24 Hamburg-Berlin eine Karambolage ausgelöst, bei der drei Menschen ums Leben kamen.

 

Das Gericht verurteilte Wolter zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Wolter sei der Fehleinschätzung unterlegen, lediglich wegen seiner Prominenz in die Rolle des Hauptschuldigen gedrängt worden sein, erklärte das Gericht. «Das verstellt ihm den Blick auf das, was er sich selbst anzulasten hat», sagte Richter Jörg Hentschel. Wolters Verteidiger hatte versucht darzulegen, dass Wolters Wendemanöver nicht die Ursache für den schweren Unfall war. Der Schauspieler nahm das Urteil äußerlich unbewegt entgegen. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.

 

Wegen Wolters Wendemanöver an einer Baustelle mussten Autofahrer abbremsen; dabei kam es zu einem Auffahrunfall. Ein Wagen mit drei älteren Insassen wurde zwischen zwei Lastwagen zerquetscht. Der Schauspieler war erst nach längerer Verfolgungsfahrt von der Polizei gestoppt worden und hatte erklärt, von dem Unfall erst aus dem Autoradio erfahren zu haben.

 

Der Schauspieler wollte zum Prozessbeginn nichts zu den Vorwürfen sagen. Er bat stattdessen um Entschuldigung. «Ich möchte sagen, dass ich alles, was passiert ist, unendlich bedauere.» Den Angehörigen der Opfer spreche er sein «tiefes und aufrichtiges Beileid» aus», sagte der 76-Jährige und fügte hinzu: «Es tut mir Leid.»

 

Die Nebenkläger nahmen die Entschuldigung zur Kenntnis, betonten aber, dass Wolter sich zuvor nicht ein einziges Mal an die Hinterbliebenen der Opfer gewandt habe. Stattdessen habe er sich in aggressiver Weise an die Presse gewandt.

 

Vor dem Prozess hatte Wolter der Zeitschrift «Bunte» gesagt: «Ich fühle mich nicht schuldig an dem Unfall. Ich fühle mich schuldig, gewendet zu haben. Nie und nimmer hätte ich das tun sollen... Dass ein Lkw-Fahrer nicht abbremste und so den Auffahrunfall verursachte, ist eine andere Sache.»

 

Der fragliche LKW-Fahrer starb im vergangenen Februar im Urlaub und konnte sich vor Gericht selbst nicht mehr äußern. Seine ehemalige Lebensgefährtin, die damals als Beifahrerein dabei war, äußerte sich während des Verteidiger-Plädoyers empört und verließ aus Protest den Saal. Wolters Anwalt Ulrich Hieronimi hatte dem LKW-Fahrer Fehlverhalten vorgeworfen, weil er angeblich zu spät gebremst habe. Dagegen erklärte der Richter, das Verhalten der Fahrers sei einwandfrei gewesen. Wolter trage die Hauptschuld.

 

Auch der polnische Fahrer desjenigen LKW, der auf das Auto der drei Opfer aufgefahren war, war bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die aber unter der Wolters blieb.

 

Neben der Bewährungsstrafe muss Wolter noch jeweils 3.500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen. Auf Rechtsmittel will er nach Angaben seines Verteidigers verzichten.

 

 

Ähnlicher Ablauf wie im A5 Prozeß: Ein Fahrmanöver bei dem als mittelbare Folge 3 Menschen sterben.

Warum hier nur 10 Monate und Bewährung?

 

Mein Vertrauen in die Justiz schwindet...

 

Grobi

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Ich stelle mir gerade vor, wann Barbara Salesch einen derartigen Fall auf den Tisch bekommt. Wenn das nicht bereits der Fall war, kommt es bestimmt sehr sehr bald. Stark simplifiziert und mit deutlich aufragendem Zeigefinger.

 

Ja genau, und der Raser versucht dann zu fliehen, wenn die Indizien immer erdrückender werden und der wackere Justitzvollzugsbeamte (wie heißt er doch gleich?) fängt ihn dann draußen im Flur wieder ein und führt ihn in Handschellen wieder vor. Dabei fangen alle Zeugen an jämmerlich zu weinen und schreien sich gegenseitig an, weil sie ihre familieninternen Probleme im Gerichtssaal aufarbeiten wollen, nachdem sich plötzlich herausstellt, dass der Hauptbelastungszeuge schon mal was mit der Frau vom Raser gehabt hat. :cop01:

 

Nachts, wenn ich manchmal nicht einschlafen kann, gebe ich mir das ab und zu mal. Danach kann ich vor lauter Langeweile immer sehr gut einschlafen, denn das ist ja jedesmal nach dem gleichen Strickmuster aufgebaut und beinhaltet dann immer noch die moralische Komponente - fast so wie früher bei "Trickfilmzeit mit Adelheid" oder "Paulchen Panther". :cop01:

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Tja, so ist halt das Deutsche Rechtssystem.

Hätte der Rolf die KIA-Fahrerin mit einem Opel von der Bahn gerammt und sich vorher 1,5 Promille angetrunken, so wären 6 Monate auf Bewährung herausgekommen.

 

Mir erschließt sich immer noch nicht, wegen was denn der Fahrer nun verurteilt worden ist? Fahrlässige Tötung? Das würde implizieren dass er an dem Unfall beteiligt war. Wenn das allerdings erwiesen ist, warum hat man sich dann nicht ausgetobt, anstatt die Anklage wg. Unfallflucht fallen zu lassen? Welchen Grund hätte es sonst geben sollen, den Klagepunkt Unfallflucht fallen zu lassen?

Vieleicht doch ein Politisches Urteil?

 

Im übrigen kann eine Richterin nicht mehr als unbefangen gelten, nachdem eine Morddrohung bekannt geworden ist. Hier hätte der/die Richter/in ausgetauscht werden müssen.

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@ Grobi

 

Danke für den tollen Beitrag! Da sieht man mal wieder, wie bei Gerichten der Prominentenbonus eingeräumt wird. Etliche andere Promi-Prozesse sind ja ähnlich glimpflich für die angeklagten Promis verlaufen.

 

Wie alt war Wolters damals? 76? Und wahrscheinlich ist er vorher auch viele Jahre unfallfrei gefahren, oder? Ich will mich ja hier nicht dem Vorwurf aussetzen, ich sei "Altenfeindlich" aber das, was in dem Bericht beschrieben wird ist doch mal wieder typisch. Starrsinnig wird darauf beharrt, dass man selbst keinen Fehler begangen hat, wahrscheinlich, weil man sich selbst nicht eingestehen will oder kann, dass man halt langsam alt und fehlerbehaftet wird.

 

Deshalb plädiere ich absolut dafür, dass bei jedem Führerscheininhaber ab einem bestimmten Alter (meinetwegen ab 65-70 oder so) regelmäßig die Fahrtüchtigkeit (Reaktionstest, Sehtest, Einschätzung von Situationen, Aufnahmefähigkeit etc.) untersucht werden sollte. Beim Flugschein wird das ja auch so gemacht.

 

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich älteren Menchen nicht ihre Selbständigkeit mit dem Auto gönne (für viele ist es leider sogar die einzige Möglichkeit, mobil und unabhängig zu bleiben), aber bitte nicht auf Kosten der allgemeinen Verkehrssicherheit. Schließlich werde ich ja auch mal so alt (hoffe ich wenigstens) und dann wäre ich ja selbst ebenfalls von der Überprüfung betroffen.

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Hätte der Rolf die KIA-Fahrerin mit einem Opel von der Bahn gerammt und sich vorher 1,5 Promille angetrunken, so wären 6 Monate auf Bewährung herausgekommen.

Ist das nicht herrlich wie sich hier manche plötzlich verfolgt fühlen und in Selbstmitleid versinken? Ich seh schon die nächste Schlagzeile vor meinem geistigen Auge

 

"Armer verfolgter Porsche(Mercedes. BMW) Fahrer beging Selbstmord. Abschiedsbrief: In einer Welt wo Sozialneid die Urteile beeinflusst, möchte ich nicht länger sein"

:cop01:

Mir erschließt sich immer noch nicht, wegen was denn der Fahrer nun verurteilt worden ist?
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Kuksch du
Fahrlässige Tötung? Das würde implizieren dass er an dem Unfall beteiligt war.

War er wohl auch. Warum sonst wohl hätten sie ihn verurteilen sollen?

warum hat man sich dann nicht ausgetobt, anstatt die Anklage wg. Unfallflucht fallen zu lassen? Welchen Grund hätte es sonst geben sollen, den Klagepunkt Unfallflucht fallen zu lassen?
Weil es ein faires Verfahren war, in dem sowohl belastende als auch entlastende Punkte gesammelt wurden. Und wie ich heute auf spiegel.de gelesen habe, war nach Angaben der Richterin der Rolf F zum Zeitpunkt als der Kia am Baum einschlug schon 150 Meter weiter und hat den Unfall deshalb vielleicht gar nicht mehr bemerken können. Und von einem Unfall den man nicht bemerkt, sprich gar nichts mitbekommt, kann man auch nicht abhauen.
Vieleicht doch ein Politisches Urteil?

Eine gewisse Gruppierung von Leuten hier hätte das wohl gerne, bzw. stilisiert es dazu hoch.

Ich sehe es bei weitem nicht so.

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@NetGhost

Im übrigen kann eine Richterin nicht mehr als unbefangen gelten, nachdem eine Morddrohung bekannt geworden ist. Hier hätte der/die Richter/in ausgetauscht werden müssen.
Und dann kommt die nächste Morddrohung...

Die italienische Justiz hat damit umfangreiche Erfahrungen, doch auch manche Deutsche könnten noch sich an RAF-Zeiten erinnern.

Wobei die erste "Morddrohung" anscheinend eine reine Erfindung der Presse war.

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Guest Pferdestehler
War er wohl auch. Warum sonst wohl hätten sie ihn verurteilen sollen?

Ein sehr netter Schluß. Wenn das Gericht das so beschließt, dann muß es auch so sein. Klasse. War mir aber klar, daß Du das so begründest.

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Ist das nicht herrlich wie sich hier manche plötzlich verfolgt fühlen und in Selbstmitleid versinken?

Nun, ich fühle mich weder verfolgt noch versinke ich in Selbstmitleid (weswegen auch?). Ich versuche nur - wie so oft - hier die Neutralität zu wahren. Der Kommentar mit 1,5 Promille war auf den extremen Mißstand gerichtet, dass Straftaten die im Alkoholrausch begangen wurden, oft mit großzügigem Rabatt bestraft werden. IMHO unverständlich!

 

Ich sehe es bei weitem nicht so.

Ich weiß! Deine Meinung ist unverändert seit den ersten Stunden des A5-Unfalls.

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"Armer verfolgter Porsche(Mercedes. BMW) Fahrer beging Selbstmord. Abschiedsbrief: In einer Welt wo Sozialneid die Urteile beeinflusst, möchte ich nicht länger sein"

 

Das kann man schon seit Jahren verfolgen, die Unternehmer und Arbeits- sowie Leistungswilligen gehen ins Ausland, aber das gehört nicht hierhin.

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@Pferdestehler:

Ein sehr netter Schluß. Wenn das Gericht das so beschließt, dann muß es auch so sein. Klasse. War mir aber klar, daß Du das so begründest.

 

Gut, dann mal ganz klar: Welche Indizien sprachen für seine Schuld, welche hiervon betrachtest du als nicht schlüssig?

 

Gruß

Goose

 

Der sich manchmal wirklich wundert, weil hier die meisten ihren Beruf augenscheinlich verfehlt haben, so sicher, wie sie hier meinen, Recht sprechen zu können.

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Guest rennfahrer²

Hat ein Zeuge Turbo Rolf in seinem Auto gesehen, wie er zähnefletschend, nur mm an der Leitplanke entfernt auf den Kia aufschloss und dann ohne anzuhalten weiterfuhr ?

 

Hat jemand sein Gesicht im besagten Auto zur Tatzeit gesehen ?

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Und wurde überhaupt richtig ermittelt?

 

Oder ist Rolf F. einfach nur die Sau die über den Marktplatz getrieben wird?

 

Wie wurden alle anderen potentiellen Kandidaten ausgeschlossen?

 

Einfach mal gefragt: "Sind Sie der Todesdrängler?"

 

Update +++ Am dritten Tag des Raser-Prozesses am Freitag (13.2) in Karlsruhe wurden erstmals auch Polizeibeamte gehört. Die vorgelegten Ermittlungsergebnisse werfen dabei kein gutes Bild auf die Fahnder.

So haben sich die Beamten bei der Fahndung nach dem Tatfahrzeuge zunächst auf ein Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h und mindestens 3.900 Kubikzentimeter Hubraum sowie mit Böblinger Kennzeichen beschränkt. In Frage kamen folgende Mercedes-Modelle: CL 600, CL 55 AMG, S 600, S 55 AMG, S 400, S 500, S 430, E 500 und E 55 AMG (alte Baureihe), SL 500, SL 600 und CL 500. In einem weiteren Raster wurde nach entsprechender Lackierung, Doppelauspuffanlage und Doppelscheinwerfer gesucht. Nicht überprüft wurden aber Fahrzeuge vom Typ CLK und C 32 AMG. Außerdem wurde durch einen Zufall festgestellt, das auch der Fahrer eines CL 600 nicht überprüft wurde.

 

Auch die Möglichkeit einer nachgerüsteten Auspuffanlage oder Auspuffzierblenden am Tatfahrzeug wurde von den Ermittlern nicht in Betracht gezogen. Im Laufe der Verhandlung stellt die Verteidigung daher den Beweisantrag, dass Vertreter des Herstellers AMG, des Auspuff-Herstellers Sebring und des Zubehöranbieters Schätz zum Thema Auspuffanlagen gehört werden sollen. Hierbei geht es insbesondere um die Modelle E 320 und S 350, die nicht in das Fahnungsraster passten. Über den Antrag wird am Montag (16.2.) entschieden.

 

Weitere Überraschung: Erst jetzt sagte ein Freund des Lebensgefährten der Getöteten aus, dass er Stunden nach dem Unfall an der Unfallstelle eine Person gesehen habe, die nach ihrer Entdeckung mit einer alten E-Klasse oder einem E-Klasse AMG-Umbau und Doppelauspuffanlage weggefahren sei.

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und jetzt wirds echt Pervers: Autobahnraser - der Film, jetzt im im Kino.

Nein, das ist kein Witz, läuft grade ne TV Werbung.

 

Zum Prozess: Wird in Berufung Freigesprochen, da geh ich jede Wette ein. Erstes Urteil um den Mob zu beruhigen, 2. Urteil um den fall zu beenden.

 

Mein persönlicher Eindruck nach den mir aus der Presse bekannten Fakten: Dem Mann kann eigentlich gar nichts bewiesen werden, es sind alles nur Idizien. Er wurde nicht selbst erkannt, die Zeugen sahen nur ein Auto aus großer Entfernung (ich kann auch 300-400m auch nur knapp ne Marke identifizieren, aber kaum mehr ein Modell), er gesteht nicht.

 

wie will man auf dieser Basis ein zweifelsfreies Urteil fällen können, das auch einen absolut Unschuldigen treffen kann ? Ich denke, das dies nicht möglich ist und die Richterin ihre Kompetenzen überschritten hat. *meine Meinung*

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Guest Pferdestehler
... Zum Prozess: Wird in Berufung Freigesprochen, da geh ich jede Wette ein. Erstes Urteil um den Mob zu beruhigen, 2. Urteil um den fall zu beenden. ...

DAS hab ich heute Mittag auch schon gedacht, war mir aber schon zu abstrakt, als daß es wahr sein dürfte. Geplant wird sowas nie, aber es könnte tatsächlich so kommen.

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Auweia, habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass der Vater des Unfallopfers einen Exklusivvertrag mit "Stern-TV" hat.

 

Ich seh jetzt schon vor meinem geistigen Auge einen betroffen dreinblickenden Günther Jauch (den ich ansonsten sehr mag) und heulend stammelnde Eltern, die, obwohl sie ja auch nicht dabei waren, natürlich ganz genau wissen, dass der Böse Raser an allem Schuld war, weil ihre Tochter immer alles richtig gemacht hat im Starßenverkehr.

 

Der ganze Vorfall ist zwar schon tragisch, aber hier wird halt immer mehr eine Stimmung erzeugt, die dazu geeignet ist, alle, die ein Auto über 200 PS fahren, zu rücksichtslosen Rasern und Verkehrsrowdies abzustempeln.

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Ihr wisst doch, seit Erfurt sind Counterstrike spielende Kids potentielle Massenmörder und Killer. Deswegen wurden Internetcafes für Jugentliche (der Typ war bereits 19 !) geschlossen, spiele Indiziert, Waffengesetz verschärft.

 

Alles wegen der Medien

 

Ich will mal nicht schwarzmalen, aber irgend ein geistig tieffliegender Politiker, der jetzt auf das Thema aufsattelt und generell Tempo 100 in Deutschland fordert, damit 'sowas nie wieder passieren kann' kriegt jetzt sicher gehöhr.

 

Fahrer von Autos die mehr als 200 schaffen müssen sich Unfalldatenschreiber und GPS Überwachung zwangsweise installieren und einmal im Jahr ihre tauglichkeit zum führen dieser Waffe, aäh Auto, beweisen.

 

Der Verein untermotorisierter Kleinwagenfreunde organisiert Demos und Schleichfahrten um auf die Bedrohung durch den bösen Benz & Co. hinzuweisen und fordert die Stillegung dieser autos, da man in seinem Kia nicht mehr sicher ist.

 

Wer verklagt eigentlich Ford, da der Wagen durch eine heftige Lenkbewegung ausgebrochen ist ? Stand sicher nicht in der Betriebserlaubniss, das das passieren kann. Da muss doch der Hersteller haften. Dann auch noch gleich die Autobahnmeisterei verklagen, weil da keine Leitplanke auf diesem Höllenabschnitt installiert war, wo man mit wahnsinniger Geschwindigkeit Kleinwagen rausschubsen kann, frei nach Markus...

 

Wer Ironie findet, darf sie behalten.

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Wer verklagt eigentlich Ford, da der Wagen durch eine heftige Lenkbewegung ausgebrochen ist ? Stand sicher nicht in der Betriebserlaubniss, das das passieren kann. Da muss doch der Hersteller haften.

 

In den USA wäre das sicherlich eine Überlegung wert.

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Ein sehr netter Schluß. Wenn das Gericht das so beschließt, dann muß es auch so sein. Klasse. War mir aber klar, daß Du das so begründest.

Tja, wenn ich an ein Urteil eines Gerichts nicht mehr glauben soll, an was denn dann? An die alles maßgebende Meinung eines Pferdestehlers? Die Meinung eines, der strafrechtliche Tatbestände in völliger Unkenntnis total durcheinander würfelt und solange würfelt, bis es ihm passt?

 

Nee, lieber nicht. Ich glaube noch an die Unabhängigkeit eines Gerichts.

 

War mir aber klar, dass Du das so begründest.

Dir wär das Urteil doch auch nur dann recht gewesen, wenn es in deine Vorstellungen von der Sache gepasst hätte.

Offensichtlich kann also auch ein Gericht nicht gegen deine einzementierte Meinung an...

Wie du wohl reagiert hättest, wenn ich diesen deinen Spruch bei einem Freispruch gebracht hätte...???

 

@NetGhost:

Ich weiß! Deine Meinung ist unverändert seit den ersten Stunden des A5-Unfalls.
Und? Hat sich deine seit den ersten Stunden des A5-Unfalls geändert? Ich glaube nicht.

 

Ärgerlich das ein Gericht meine Meinung und die anderer hier jetzt auch noch bestätigt hat und dir und anderen hier Unrecht gibt.

Ich versuche nur - wie so oft - hier die Neutralität zu wahren.

:cop01::cop01: Versuch gescheitert.

Und alle anderen die nicht deiner Meinung sind, sind dann nicht neutral?

@rennfahrer²

Wurde Turbo Rolf von irgendeinem Zeugen am Tatort identifiziert ?

Wir sind hier nicht im Owi-Verfahren wo nur mit einer Fahrerbeschreibung oder einem Bild der Nachweis geführt wird.

Dir als Jurastudent sollte auch klar sein, dass es noch andere Möglichkeiten gibt. Nicht umsonst wird hier von einem Indizienprozess gesprochen und der Verurteilte konnte wohl kein plausibles Alibi für die Tatzeit vorweisen und war wohl noch dazu in Tatortnähe. Nach Ansicht des Gerichts sogar der Verursacher....

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Guest Pferdestehler

@Polizist

 

In ein paar Jahren, wenn Du ein wenig älter geworden bist, wirst Du vielleicht ein wenig mehr Kritik erlernt haben und weniger devot gegenüber öffentlichen Organen sein. Ach, ich vergaß, Du bist ja selbst eines. Wie konnte ich das nur übersehen.

 

cnr

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ein Tag zum :o

Die Richterin Hecking / das Amtgericht "sah als erwiesen an". Was ist das :cop01: ?

In Amtsgerichten wurde schon viel Schrott geurteilt :cop01: . Das OLG wird Fr. Hecking schon einnorden.

Alle Medien voll: Antenne Bayern bringt eine Tonreportage aus einem Videowagen auf der A8. Was soll das?

Alle Clubs wie ADAC, ACE blubbern etwas. Ganz schlimm der VCD. Pfui!

 

Die Eltern der Verunglückten sitzen exklusiv auf Jauch's stern-tv Couch :B): .

Und suchen den Lebensgefährten der Verunglückten, welcher Bilder an die Presse gegeben hatte. Was ist das?

In rtl-nachtjournal das Urteil als ersten Hauptbericht, selbstverständlich dabei eine Verkehrspsychologin, die meinte, ein Tempolimit könnte für mehr Sicherheit sorgen. Was ist das?

 

Ab morgen werden sich dann die Printmedien überschlagen.

 

Nach der gestrigen Tollhaus-Muppetsshow mit Stolpe-Daimler-Chrysler-Telekom und dem heutigen Tag frage ich mich schon, in welchem Land wir leben :lol: .

 

Hat jemand einen Link zum genauen Urteil?

 

:cop01:

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Guest rennfahrer²

@m3

 

Das vollständige Urteil gibts noch nicht.

 

@Polizist

 

und der Verurteilte konnte wohl kein plausibles Alibi für die Tatzeit vorweisen und war wohl noch dazu in Tatortnähe.

Klar, man kanns sich auch einfach machen...

 

Wenn er nicht beweisen kann, dass er nicht am Tatort war, war er eben doch dort.

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Guest Pferdestehler

Tunnelblick eben. Und dann andere Leute beleidigen, weil sie langsam wirklich genug von diesem Land haben. Bald sind wir wieder soweit, daß man wegen opportuner Meinung alleine schon weggesperrt wird. Würde mich nicht wundern, wenn das dann Polizist mit Knüppel-aus-dem-Sack-Mentalität selbst erledigt.

Meine persönliche Meinung bleibt: dieses Land ist in den Endzügen begriffen. Und verletzte Tiere beißen. Ab einem bestimmten Level des Niederganges muß das Volk übernehmen. Und das wird imho kommen, einen Umschwung zum Guten unter Systemerhalt sehe ich nicht mehr.

 

@Polizist

 

Ignoreliste, Du kannst soviel wettern, wie Du willst. Kommentiere gerne jeden meiner Posts in Zukunft. Viel Spaß beim Weiterbeleidigen, von mir bekommst Du nach Möglichkeit keine Antwort mehr, sowas brauch ich nicht.

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Das Urteil ist eine Kriegserklärung an die Freunde schnellen Fahrens.

 

Nun geht´s ja auch schon los, siehe die glorreichen Ideen oben.

 

Nach so einem Urteil sehe ich keine Veranlassung mehr, mich zu mäßigen oder mich gar einschüchtern zu lassen. Jetzt erst recht!

 

Die Hammelherde will Krieg? Kann sie haben. No mercy.

 

Masken im Motorradhandel.

 

:cop01:

 

Kaimann

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@ Polizist

Nee, lieber nicht. Ich glaube noch an die Unabhängigkeit eines Gerichts.

 

Grundsätzlich ist das wohl schon o. k. aber bitte vergiss nicht: Auch ein Richter/Richterin/Schöffe ist auch nur ein Mensch, mit Emotionen, persönlichen Ansichten, Stärken und Schwächen etc.. Und ich kann mir schon vorstellen, dass wenn auf so einem Menschen ein derart großer öffentlicher Druck liegt, wie in diesem Prozess, dass er dann zu anderen Entscheidungen kommen kann, wie dies sonst der Fall wäre.

 

Ich bin davon überzeugt, dass die zuständigen Richter, Staatsanwälte etc. auch mal in der Gerichtskantine oder anderswo (z. B. auch die Richterin in ihrem Familien- und Freundeskreis) zusammensitzen und über einen solchen Fall diskutieren (die Karlsruher Richterin wird sich ja wohl kaum während des Prozesses komplett von der Außenwelt abgeschirmt haben, nur um unbeeinflusst zu bleiben). Da heißt es auch bestimmt mal: "Den können wir doch gar nicht davon kommen lassen, ohne in den Medien zerissen zu werden" oder so ähnlich. Und sobald das stattfindet, fängt die Beeinflussung (und wenn nur unterbewusst) schon an.

 

Als Polizist bist du doch bestimmt auch öfter als Zeuge vor Gericht und womöglich öfter bei den gleichen Richtern (zumindest, wenn Du dienstlich immer im gleichen AG-Bezirk tätig bist), ist es Dir da noch nie vorgekommen, dass Du aus einer Verhandlung raus gegangen bist und Dir gedacht hast, "Na dem Beschuldigten hat es der Richter aber heute gegeben, der muss wohl heute nicht besonders gut aufgelegt gewesen sein"?. Wer weiß, vielleicht ist dem Richter seine Frau ja gerade ein paar Tage zuvor von genau so einem Verkehrsrowdie, wie er ihn jetzt vor sich sitzen hat, geschnitten, ausgebremst, fast über den Haufen gefahren worden oder sonstwas. Glaubst Du wirklich, dass der Richter dann noch unbefangen, objektiv und unabhängig sein Urteil verfasst? Ich könnte mir eher vorstellen, dass derjenige, der in diesem Moment vor dem Richter sitzt, dann das Fett für den anderen gleich mitbekommt. Zumindest wäre das eine menschlich nachvollziehbare (wenn auch natürlich nicht korrekte) Reaktion des Richters.

 

Ich glaube, Niemand, der es nicht gewohnt ist, derart in der Öffentlichkeit zu stehen, wie im Karlsruher "Raserprozess" (und das sind normalerweise ja die wenigsten Richter) kann sich in einem solchen Fall, der dermaßen (und noch dazu in dieser einseitigen Ausrichtung) in den Medien präsent ist, einer gewissen Beeinflussung entziehen.

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@GTS

Ich könnte mir eher vorstellen, dass derjenige, der in diesem Moment vor dem Richter sitzt, dann das Fett für den anderen gleich mitbekommt. Zumindest wäre das eine menschlich nachvollziehbare (wenn auch natürlich nicht korrekte) Reaktion des Richters.
Innerhalb einer gewissen Grauzone/Ermessenspielraum kann das immer passieren. Doch gegen zu krasse Entscheidungen gibt es Rechtsmittel. Und kein Richter hat es gerne, wenn die höhere Instanz ihn abwatscht und die Akte noch einmal wegen Rechtsfehlern auf den Tisch legt. Auch bei Richtern gibt es Beurteilungen, Beförderungen und Karriere.

Was wäre die Alternative? Wer entwickelt den glasklaren Algorhytmus, welcher die Strafe auf den Tagessatz genau festlegt?

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Als Polizist bist du doch bestimmt auch öfter als Zeuge vor Gericht und womöglich öfter bei den gleichen Richtern (zumindest, wenn Du dienstlich immer im gleichen AG-Bezirk tätig bist), ist es Dir da noch nie vorgekommen, dass Du aus einer Verhandlung raus gegangen bist und Dir gedacht hast, "Na dem Beschuldigten hat es der Richter aber heute gegeben, der muss wohl heute nicht besonders gut aufgelegt gewesen sein"?.

Bis hierhin kann ich die Frage eindeutig mit JA beantworten. Allerdings mit der kleinen, aber wesentlichen Einschränkung, daß das Urteil trotzdem im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen gefällt wurde. Der Richter hätte aber auch etwas "gnädiger" sein können.

Deinen Unterton, den Du im weiteren Verlauf dieses Absatzes formulierst, kann ich hingegen absolut verneinen. Auf so dünnes Eis begibt sich idR kein Richter.

 

Ich glaube, Niemand, der es nicht gewohnt ist, derart in der Öffentlichkeit zu stehen, wie im Karlsruher "Raserprozess" (und das sind normalerweise ja die wenigsten Richter) kann sich in einem solchen Fall, der dermaßen (und noch dazu in dieser einseitigen Ausrichtung) in den Medien präsent ist, einer gewissen Beeinflussung entziehen.

Allein der Unterschied zwischen AG und LG ist schon eklatant. Da liegen Welten zwischen. Der zu einem OLG dürfte das noch um einiges übertreffen. Die dortigen Richter machen ihren Job schon seit ein paar "Tagen" und sind sowohl im Umgang mit entspr. Fällen als auch mit dem damit einhergehenden Druck vertraut. Auch die Schöffen sind diesen "Druck" normalerweise gewohnt und können damit auch recht gut umgehen. Schließlich sind das nicht irgendwelche "Allerweltshansel".

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