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@HarryB

die junge Dame hatte das Auto 3 Tage vorher von Ihrer Schwiegermutter geschenkt bekommen. Und mit 21 kann man in der Tat nicht besonders viel Fahrpraxis haben. Das sie Berufsfahrerin war schließe ich mal aus, wäre in irgendeiner Meldung schon aufgetaucht. Aber selbst wenn, 21 Jahre minus Mutterschutz und Erziehungsurlaub für ihre 2-Jährige Tochter läßt nicht viel Zeit für Berufs/Fahrpraxis. Ob das Kind unruhig war oder nicht, weiß natürlich niemand und wird auch niemand mehr erfahren, da gebe ich Dir recht.

 

Was die Vorverurteilung angeht: der Kia kam von der Fahrbahn ab, das dürfte erwiesen sein. Für die Einhaltung der "Fahrtrichtung" ist, ausser bei Berührung, imho immer der Fahrzeuglenker verantwortlich, auch in Ausnahmesituationen. Wo der Mercedesfahrer zu der Zeit war und was er gemacht hat, ist und bleibt Spekulation.

 

Bora

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Und mit 21 kann man in der Tat nicht besonders viel Fahrpraxis haben.
Nun, erzaehl' das z.B. mal dem, der sich hier rennfahrer² nennt....

 

Das sie Berufsfahrerin war schließe ich mal aus, wäre in irgendeiner Meldung schon aufgetaucht.

Aehem, frag' mal den oben genannten, woher er seine Fahrpraxis hat.... Man muss nicht unbedingt Berufskraftfahrer sein, es gibt genuegend Moeglichkeiten fuer Studenten, Schueler, etc. pp.....

 

Aber selbst wenn, 21 Jahre minus Mutterschutz und Erziehungsurlaub für ihre 2-Jährige Tochter läßt nicht viel Zeit für Berufs/Fahrpraxis.

Wie jetzt, woher hast Du das mit dem Mutterschutz und Erziehungsurlaub? Wenn sie schwanger ist, kann sie Auto fahren, spaeter koennen sich Oma/Opa, Vater oder sonst wer um das Kind gekuemmert haben....

 

Bora, Du mutmasst nur, Du nimmst an. Sollte man nicht tun, sondern einfach nur abwarten, was die Fakten, die bei Gericht heraus kommen, fuer Schluesse der Richterin zulassen. Was fuer eine Seite - naemlich in den meisten Faellen hier der Mercedes-Fahrer - gilt, sollte fuer die andere Seite auch gelten....

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Guest Chris11

Hallo,

 

ich vermute, das die geringe Fahrpraxis mit dem Kia (nicht mit anderen Autos), der erst 3 Tage in Besitz der Famile war, zum großen Teil mitverantwortlich für den Ausgang (nicht die Ursache) des Unfalls war. Als erfahrener Fahrer hätte man das Fahrverhalten mit einem neuen gebrauchten Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten (100 bis 150) auf einem freien BAB Stück getestet um die Strassenlage und die Seitenführung bei höheren Geschwindigkeiten zu erfahren. Das macht man keinesfalls mit einem Kind auf dem Rücksitz sondern möglichst allein.

 

Die Fahrt kann die erste oder zweite BAB Fahrt überhaupt mit dem Fahrzeug gewesen sein. Die Fahrerin kannte das Fahrverhalten des Kias bei Querbeschleunigung und Wechsellasten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Dieses Fahrverhalten kann sich zwischen 100 und 150 durchaus drastisch ändern.

 

Zur Zeit ist jeder alleingelassen, sich die nötigen Handlungskonzepte und Fahrerfahrung für Ausweich und Bremsmanöver anzueignen. Ein eintägigies Sicherheitstraining kostet ca. 100€.

 

Ich ziele hier nicht auf Schuld oder Unschuld bei diesem Unfall ab, sondern wie er hätte verhindert werden können.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Guest Pferdestehler

@HarryB

 

Worauf willst Du denn eigentlich heraus? Du lieferst Rechtfertigungen, die aber den eigentlichen Fehler nicht berühren.

Hier in D wird lauthals gewettert, weil jemand mit hoher Geschwindigkeit gefahren ist und dabei sein Fahrzeug zumindest soweit beherrschte, in der Situation keinen Abflug zu machen. Aber keiner regt sich über den Umstand auf, daß die junge Frau ganz offensichtlich aus Unsicherheit bzw. Unerfahrenheit heraus bei einer für ihre Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit quasi Selbstmord begangen und dabei noch andere VTs gefährdet hat. Und dabei ist es egal, was sie konnte, was sie vorher für Erfahrungen hatte, hierfür hat es nicht gereicht. Wenn kein technischer Fehler vorliegt, hat sie sich erschrocken und dadurch falsch reagiert. Aber das war ihr Fehler.

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Worauf willst Du denn eigentlich heraus? Du lieferst Rechtfertigungen, die aber den eigentlichen Fehler nicht berühren.
Nein, ich liefere keine Rechtfertigungen, was unterstellst Du mir da? Ich hinterfrage, woher einige Vorurteile kommen und biete allerhoechstens Ansatzpunkte an, warum IMHO das Vorurteile sind.

 

Aber keiner regt sich über den Umstand auf, daß die junge Frau ganz offensichtlich aus Unsicherheit bzw. Unerfahrenheit heraus bei einer für ihre Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit quasi Selbstmord begangen und dabei noch andere VTs gefährdet hat. Und dabei ist es egal, was sie konnte, was sie vorher für Erfahrungen hatte, hierfür hat es nicht gereicht. Wenn kein technischer Fehler vorliegt, hat sie sich erschrocken und dadurch falsch reagiert. Aber das war ihr Fehler.

Das wuerde ich ehre als Rechtfertigung ansehen, und zwar dafuer, dass da eventuell - man beachte bitte, dass ich es nicht urteilend sage - jemand auf sie zu schnell aufgeschlossen ist. Woher nimmst Du deine Sicherheit in dieser - absolut wirkenden - Aussage? Was willst du rechtfertigen? Den Umstand, dass man so schnell fahren kann, wie man will, bloss weil kein Limit vorhanden ist, und egal ob da noch jemand auf der Bahn ist oder nicht? Es gibt kein Recht auf unbegrenzte Geschwindigkeit - genausowenig wie es ein Recht auf freie Fahrstreifenwahl ausserhalb geschlossener Ortschaften gibt.

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Guest Pferdestehler

Ich sage nicht, der Mercedes-Fahrer sei korrekt gefahren. Aber er ist ohne Berührung der Fahrzeuge nicht verantwortlich für ein Verreißen der Lenkung des Kia. Beim Fahren auf der BAB sollte man schon wissen, wie schnell man sich das zutraut. Zudem kenne ich die Situation mit einem Kind hinten drin nur zu gut und was da meistens los ist im Auto, habe ja auch eine 19 Monate alte Tochter. Ist man allein im Auto mit dem Kind, dann heißt es LANGSAM, da man sich immer wieder kümmern muß und nicht einfach im Kopf auf Durchzug stellen kann. Geht das nicht, muß man schnellstmöglich von der Straße und das Problem im Stand angehen. Hat man seinen Lebenspartner dabei, kann man eventuell auf Ignorieren umschalten. Braucht aber auch eine gewisse Erfahrung.

150km/h halte ich für eine Fahrt allein mit Kind auf der BAB für recht gefährlich, eine Ablenkung ist für mich sehr wahrscheinlich, in Kombination mit einem gewissen Schreck über den Mercedes nachdem die Aufmerksamkeit wieder mehr der Straße galt, ist zu vermuten. Oder es fehlte einfach die Fahrzeugbeherrschung, auch ohne Ablenkung.

 

Fakt ist: Es gab keine Berührung. Und das sagt doch schon genug aus. Wie weit wollen wir denn noch gehen? Wenn auf der anderen Seite des Internets jemand beim Lesen Deiner oder meiner Beiträge einen Herzkasper bekommt und vom Stuhl kippt, wer ist denn dann Schuld daran? Ich denke der Lesende selbst...

 

Bei einem Kind würde ich andere Maßstäbe ansetzen, aber nicht bei einer 21-jährigen Frau, Mutter und Inhaberin der Fahrerlaubnis. Irgendwas wurde da nicht ganz ernst genommen imho.

 

Darum: Nötigung - ja, zu dichtes Auffahren - ja, Unfallflucht - ja, Tötung - NEIN!

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Ich sage nicht, der Mercedes-Fahrer sei korrekt gefahren. Aber er ist ohne Berührung der Fahrzeuge nicht verantwortlich für ein Verreißen der Lenkung des Kia.

Hmmm, dazu fällt mir ganz spontan ein Beispiel ein:

 

Ich trete mal von hinten an dich heran, so das du es nicht merkst, wenn du gerade an der Hafenmole stehst, obwohl du da eigentlich gar nicht hin darfst. Dann schreie ich plötzlich und für dich völlig unerwartet ganz laut "BUUUUHHHHHH"

Du erschrickst, fällst ins Wasser und ertrinkst jämmerlich in der stinkenden, kalten, brackigen Brühe......

 

Wer ist schuld?

 

Wenn ich deiner Logik folge, kann man mich ja dafür nicht verantwortlich machen, oder?

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Karlsruhe (AP) Im Prozess gegen den mutmaßlichen Autobahnraser, der im Sommer den Tod einer Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verschuldet haben soll, hat es am Freitag einen kleinen Eklat gegeben. Nachdem vor dem Amtsgericht Karlsruhe mehrere Mitarbeiter von DaimlerChrysler als Zeugen ausgesagt hatten, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Hecking: «Ich habe allmählich die Schnauze voll.» Fast allen Zeugen der Firma DaimlerChrysler müsse man «die Würmer aus der Nase ziehen». Sie erinnerte die Zeugen an ihre Wahrheitspflicht, auch wenn es unangenehm sei, «gegen einen Kollegen auszusagen».

 

Dem 34-jährigen Angeklagten, der Versuchsingenieur bei DaimlerChrysler ist, wird fahrlässige Tötung, Fahrerflucht und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr vorgeworfen. Er soll durch Drängelei auf der Autobahn für den Tod der 21-jährigen Frau und ihrer Tochter verantwortlich sein. Die Frau war am frühen Morgen des 14. Juli 2003 gegen 06.00 Uhr mit ihrem Kleinwagen auf der A 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal unterwegs. Nach den Ermittlungen wich sie offenbar wegen eines von hinten heranrasenden Wagen abrupt nach rechts aus, lenkte wieder nach links, kam ins Schleudern und prallte gegen einen Baum am rechten Fahrbahnrand. Der Angeklagte, der an dem Tag auf einer Dienstfahrt von Sindelfingen nach Papenburg war, bestreitet die Vorwürfe.

War wohl nix mit "professioneller" Richterin... Scheint doch etwas befangen zu sein...:blink:

 

@Polizist: Deinem Beispiel müsste man hinzufügen, daß die Möglichkeit besteht angesprochen zu werden, genau wie auf der Autobahn die Möglichkeit besteht, plötzlich ein anderes Auto hinter sich zu haben.

Und wenn du den PS nicht schubst, so ist es in der Tat seine Schuld, wenn er in die Brühe fällt...

 

Grobi

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Guest Pferdestehler

@Polizist

 

Korrekt, Du hast es erkannt, Glückwunsch. Wenn ich einen Schreck bekomme, ist das Deine Schuld, falle ich in's Wasser und ertrinke, ist es meine. Denn ich stelle mich nur so nah heran, daß ich natürlich nicht ertrinken kann. Wenn ich schreckhaft bin, dann stelle ich mich so weit weg, daß ich höchstens auf die Mole knalle aber nicht in's Wasser.

 

Bingo! Juchhu, Polizist hat's erkannt! :blink:

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War wohl nix mit "professioneller" Richterin... Scheint doch etwas befangen zu sein...:blink:

Ach Gott ach Gott! Wie oft warst du denn schon in Gerichtsverhandlungen?

Wenn die Zeugen, hier handelt es sich um erwachsene Menschen, nicht in der Lage sind offensichtlich flüssig und frei auszusagen oder andere Ungereimtheiten auftreten, dann ist ein deutliches Wort seitens des Richters, der Richterin durchaus üblich.

Das hat mit Befangenheit überhaupt nichts zu tun, da sie ja nur das Aussageverhalten der Zeugen kritisiert und sich dadurch nicht ein Urteil über den Beschuldigten bildet.

Und was ist denn "etwas" befangen? Ist das so wie ein "bisschen schwanger". Entweder sie ist befangen oder nicht.

 

@Polizist: Deinem Beispiel müsste man hinzufügen, daß die Möglichkeit besteht angesprochen zu werden,
Hmm, wurde die Frau so angesprochen? Es gibt auch schreckhafte Menschen die dann erschrecken, wenn man auf Nasenabstand hinter sie heran tritt und in normalem Ton anspricht.
genau wie auf der Autobahn die Möglichkeit besteht, plötzlich ein anderes Auto hinter sich zu haben.

genau wie im Hafen die Möglichkeit besteht, plötzlich einen anderen Menschen hinter sich zu haben.

Und wenn du den PS nicht schubst, so ist es in der Tat seine Schuld, wenn er in die Brühe fällt...

Hihi, das möchte ich aber mal von einem Richter verhandelt sehen.

Wenn ich bewusst so dicht hinter ihn trete und ihn erschrecke, so muss ich damit rechnen, dass er auch erschrickt und in Folge dessen sich vielleicht verletzt oder er gar stirbt.

Oder ist dieser Gedanke so Lebensfremd?

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Korrekt, Du hast es erkannt, Glückwunsch. Wenn ich einen Schreck bekomme, ist das Deine Schuld, falle ich in's Wasser und ertrinke, ist es meine.

Dann haben wir wohl eine leicht divergierende Rechtsauffasung. Wenn ich dich erschrecke und du in Folge dessen stolperst, stürzst oder sonstwas, so weiß ich, dass dabei etwas passieren kann, du dich verletzen kannst oder schlimmeres. Ich vertraue vielleicht darauf das nichts passiert, aber genau das ist die Definition von "Fahrlässig". Und schon wären wir im Bereich der strafbaren "fahrlässigen Körperverletzung" oder "fahrlässigen Tötung".

Wenn man bös will könnte man sogar unterstellen, dass ich die Folge, sprich den strafrechtlichen Erfolg billigend in Kauf nehme, womit wir bereits in der schwächsten Form des Vorsatzes wären, die für Körperverletzung oder Totschlag ausreicht.

 

Machen wir es doch etwas emotionaler: Ich erschrecke deine Frau/Freundin, die im Supermarkt mit dem Einkaufswagen unterwegs ist. In Folge dessen stürzt sie und bricht sie den Arm.

Sie kommt nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus mit einem eingegipsten Arm nach Hause und erzählt dir die Story.

Willst du ihr dann auch beibringen, dass sie selbst schuld ist??

 

Jetzt sitzt deine Tochter noch in dem Kindersitz des Einkaufwagens, der infolge des Sturzes deiner Frau auch umkippt und auch deine Tochter verletzt sich. Ist deine Frau schuld?

 

Übertriebenes Beispiel, aber in der Übertreibung liegt die Anschaulichkeit.

Bingo! Juchhu, Polizist hat's erkannt! :blink:

Danke! Nicht der Rede wert! Ich weiß das ich gut bin.... :lol:

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Guest Pferdestehler
... Es gibt auch schreckhafte Menschen die dann erschrecken, wenn man auf Nasenabstand hinter sie heran tritt und in normalem Ton anspricht. ...

Was macht ein Mensch mit Höhenangst? Er meidet hohe Dächer und Leitern. Oder er setzt alles daran, sich mit seinen Ängsten auseinanderzusetzen, damit er irgendwann keine Angst mehr hat. Ist ein Lernvorgang. Jemand mit Höhenangst wird diese nicht abbauen, indem er sich absichtlich schnellstmöglich auf ein hohes Haus begibt, dann vor Angst vom Dach kippt. Er wird sich langsam da rantasten, das ist vernünftig. Stände er auf einem hohen Dach und Du ständest plötzlich hinter ihm mit Deinem "Buh", dann wärest Du wohl teilschuldig. Aber vernünftigerweise tastet sich ein ängstlicher langsam weiter vor, um größere Schäden zu vermeiden.

 

Der Mercedesfahrer mußte keinesfalls davon ausgehen, daß die Kia-Fahrerin derart ängstlich im Verkehr herumgurkt, daß bereits bei 50km/h ein Erschrecken zu einem schweren Unfall führen muß, geschweige denn das jemand so schreckhaftes bei 150km/h linke Spur BAB fährt.

 

Wenn Du mich erschreckst, machst Du das im klaren Bewußtsein, daß vor mir Wasser ist. Die Maulschelle danach ist jedoch Affekt.

Der Mercedesfahrer durfte - alltägliche Situation - mit einem Ausweichen oder eine Nullreaktion des Kias rechnen, nicht jedoch mit einem Crash in die Flora.

 

Edit: habe Dein neuerliches Posting erst eben lesen könne, war am Schreiben. Ich finde es immer wieder richtig schön, wenn Deinesgleichen beim Fehlen von schlagkräftigen Argumenten die Tränendrüse anregen will oder auf die emotionale Tour kommen will. Ich würde meiner Freundin entsprechendes erzählen, davon darfst Du ausgehen. Mein Blick wird auch durch persönliche Beziehungen nahezu nicht getrübt. Schade oder? :blink: Schlechte Argumente, hätte ich von Dir nicht gedacht, daß Du es mit solch merkwürdigen Argumenten versuchst, eine inkonsequente Gefühlsregung bei mir auszulösen. Wäre auch genauso dämlich wie die Reaktion des Ex-Freundes der Kia-Fahrerin, der heute noch behauptet, der Mercedes hätte den Kia touchiert.

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@Polizist: Hmm, "Etwas" befangen ist doof ausgedrückt, ok! Ich meine damit Umstände, die ihre Haltung zu dem Fall beeinflussen könnten (Selbst ein kleines Kind, wurde auch schon mal bedrängt, o.ä.)

 

Was das Aussageverhalten der Zeugen angeht: Ist es illegal, NICHT wie ein Vögelchen zu singen?

 

Was dein Hafenbeispiel angeht: Wie würdest du reagieren, wenn genau hinter dir eine Möwe abstürzt? Wie PS schon schrieb, wenn ich so schreckhaft bin, stelle ich mich nicht so nah an die Mole! Auf einer :blink: Autobahn muß man genauso mit Fahrern schneller 300kmh rechnen - wenn ich also dann vor Schreck! das Steuer verreiße, bin ich schuld!

 

Grobi

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Hallo Streithähne!

 

Wenn Ihr "erschrecken" als bloßes Kavaliersdelikt ohne weitere Verantwortung anseht, dann beschwert Euch auch nicht über Blitzer. Egal ob von @Polizist oder @wanges aufgestellt, und sei es gar eine Privatperson im eigenen Garten.

"Erschrecken gibt es nicht, Blitzer blenden nicht, jeder ist selbst schuld".

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@HarryB

was hat Rennfahrer² jetzt auf einmal damit zu tun. Ich habe mich nirgendwo und zu keiner Zeit über seine Fahrpraxis geäußert. Gemäß seinem Eintrag ist er 100, das sollte für Fahrpraxis reichen, allerdings auch für eine Altersdemenz. Ich werde Rennfahrer²s Fahrpraxis dann in Frage stellen, wenn ich entweder schweißgebadet bei ihm mitgefahren bin oder er (ohne "Anschieben") im Wald landet.

 

Die Aussage bezüglich Mutterschutz und Erziehungsurlaub ergab sich aus der Hypothese, die Dame sei Berufsfahrerin. Hast Du schonmal eine junge, berufstätige Mutter gekannt, die nicht in Mutterschutz war? Und wieviele kennst Du, die keinen Erziehungsurlaub hatten?

 

Aber extra für Dich stelle ich eine neue Hypothese auf: Die Dame ist seit Ihrem 18. Geburtstag täglich mit einem Auto stundenlang auf der Autobahn herum gefahren, während sie ihr Kind bei den Großeltern abgegeben hatte. Kurz vor Ihrem 21. Geburtstag ist dieses Fahrzeug auf mysteriöse Weise verschwunden, weshalb ihr die Schwiegermama ein Neues gekauft hat. Mit diesem fuhr sie dann, trotz enormer Fahrpraxis nach 3 Tagen in den Graben. Hoffentlich ist das für dich, auf Deinem Planeten, realistisch genug. Ändert allerdings nichts daran, daß imho trotzdem der Fahrzeuglenker verantwortlich für die Fahrtrichtung ist.

 

Bora.

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Was macht ein Mensch mit Höhenangst?

Ich habe nicht von Angst sondern von Schreckhaftigkeit geschrieben. Ist für mich ein kleiner Unterschied. Man kann oftmals abgelenkt oder in Gedanken sein und erschrickt dann, wenn etwas unerwartetes oder überhaupt etwas dazu kommt. Da muss ich keine Angst haben.

Deiner Schreibweise entnehme ich, dass du noch nie erschrocken bist.

Oder verkennst du diese Möglichkeit und bist tatsächlich so Lebensfremd?

Der Mercedesfahrer mußte keinesfalls davon ausgehen, daß die Kia-Fahrerin derart ängstlich im Verkehr herumgurkt,
...hätte er den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten und die ihm zustehenden Mittel zum ankündigen des Überholens benutzt.

Wenn er aber sehr dicht auffährt, sich somit pflichtwidrig verhält, muss er IMHO sehr wohl damit rechnen, dass die Fahrerin erschrickt.

Und was Handlungen im Schreck betrifft: Wenn du hinfällst, was tust du automatisch und ganz unwillkürlich? Richtig, du nimmst die Hände nach vorne um den Sturz abzufangen. Man nennt das auch Reflex. Und reflexhafte Handlungen sind eben grad keine Handlungen im Sinne des Strafrechts, weil man sie nicht bewusst steuern kann.

daß bereits bei 50km/h ein Erschrecken zu einem schweren Unfall führen muß, geschweige denn das jemand so schreckhaftes bei 150km/h linke Spur BAB fährt.

Ich sehe das gerade anders herum. Bei 50 km/h muss ich vielleicht nicht damit rechnen, bei 150 km/h, eine Geschwindigkeit die ein wesentlich höheres Gefahrenpotential inne hat, muss ich sehr wohl mit wesentlich schlimmeren Folgen rechnen.

Die Maulschelle danach ist jedoch Affekt.
Warum denn eine Maulschelle? Du wirst mich doch nicht für etwas bestrafen wollen, das gar nicht strafbar ist... :blink: Schließlich bist du doch für die Folge daraus verantwortlich. Da müsste ich dann ja fast ne Anzeige wegen Körperverletzung schreiben.
Edit: habe Dein neuerliches Posting erst eben lesen könne, war am Schreiben. Ich finde es immer wieder richtig schön, wenn Deinesgleichen beim Fehlen von schlagkräftigen Argumenten die Tränendrüse anregen will oder auf die emotionale Tour kommen will.

Ich bin nicht der Meinung das mir die Argumente ausgehen. Ich hab ja die Begründung für dieses emotionale Beispiel weiter unten gebracht.

Übertriebenes Beispiel, aber in der Übertreibung liegt die Anschaulichkeit.
Hast du das einfach nicht gelesen oder bist du bewusst nicht darauf eingegangen, weil ich vielleicht doch Recht haben könnte?
Ich würde meiner Freundin entsprechendes erzählen, davon darfst Du ausgehen.

Hihi, da wär ich gern Mäuschen und insbesondere auf die Reaktion deiner Freundin gespannt.

Mein Blick wird auch durch persönliche Beziehungen nahezu nicht getrübt.

Das "nahezu" hab ich mal markiert. Du wirst doch nicht erlauben wollen, dass dein objektiver, sachlicher Blick auf die Dinge auch nur ein bisschen subjektiv getrübt werden könnte, oder?

Schlechte Argumente
Wenn du meinst. Danke, gleichfalls.
wie die Reaktion des Ex-Freundes der Kia-Fahrerin, der heute noch behauptet, der Mercedes hätte den Kia touchiert

Nun, das scheint ja in der Tat wirklich nicht der Fall gewesen zu sein. Aber, ach Gott, der Mann erlaubt sich eine emotionale Reaktion. Wie kann er nur, nachdem er doch nur Frau und Kind verloren hat????

 

Mir scheint in diesem Fall nur eines klar zu sein - selbst wenn der Fahrer ein Geständnis ablegen würde und alles zugibt, oder er auf Grund irgendwelcher unbekannter Gründe absolut wasserdicht verurteilt würde, würde es nicht in euer Weltbild passen, da ja nicht sein kann was nicht sein darf.

Insofern ist eine Diskussion hier wirklich sinnlos, da sie zu nichts führen wird. Ich frag mich aber selbst, warum ich immer wieder den Mund aufmache....

 

@Grobi:

Ist es illegal, NICHT wie ein Vögelchen zu singen?

Nein, ist es nicht. Es ist aber auch nicht illegal, die Vögel darauf hinzuweisen, dass sie vielleicht etwas klarer singen und man nicht wie verrückt mit dem Taktstock wirbeln muss, damit sie überhaupt singen.

Denn diese Vögelchen haben die Pflicht zu singen. Und zwar richtig zu singen.

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Wenn Ihr "erschrecken" als bloßes Kavaliersdelikt ohne weitere Verantwortung anseht, dann beschwert Euch auch nicht über Blitzer. Egal ob von @Polizist oder @wanges aufgestellt, und sei es gar eine Privatperson im eigenen Garten.

"Erschrecken gibt es nicht, Blitzer blenden nicht, jeder ist selbst schuld".

@TS1: Das ist mit das erste Mal, dass ich mich über einen Beitrag von dir so richtig freue :blink:

Es ist nämlich genau das richtige Argument, welches mir noch fehlte. Da hätte ich auch drauf kommen können.

Wenn ich also der Logik von Pferdestehler folge, komme ich zu folgendem Schluss:

 

"Wer erschrickt, weil er geblitzt wurde und deshalb einen Unfall baut, ist selbst schuld und nicht etwa der Blitzer oder die, die ihn augestellt haben!"

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Nur eines zum Thema Erschrecken: Die Tatsache, daß die Kia-Fahrerin sich auf diesem Stück der A5 erschrocken haben soll, weil plötzlich! ein Auto hinter ihr ist, spricht nicht gerade für die häufige Benutzung des Innenspiegels, oder? Typischerweise wird der Benz mit Xenon- und Nebelscheinwerfern unterwegs gewesen sein - beim normalen Blick in den Rückspiegel also durchaus erkennbar sein...

 

Ich muß ts1 hier auch zustimmen, wenn man sich wegen irgendwas im Straßenverkehr erschreckt, so ist man selbst schuld, wenn dann ein Unfall passiert. Man sollte sich schon soweit unter Kontrolle haben...

 

Grobi

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Guest Pferdestehler

@Polizist

 

Du und jegliche Deiner Zunft erschrecken mich bereits lange nicht mehr. Ich sehe Euch ja noch nicht einmal aus der Nähe. Ob Ihr Blitzer aufstellt oder nicht ist mir schnuppe, da es mich nicht erwischt.

Man kann sich Schreckhaftigkeit sehr wohl abgewöhnen, ist sich auch als Erwachsener eines solchen Mangels (bzgl. Teilnahme am Straßenverkehr) im vegetativen Nervensystem durchaus bewußt. Und dann arbeitet man daran und wird sowieso durch jede Fahrt "da draußen" immer mehr abgestumpft, nennt sich Routine. Dringende Voraussetzung für schnelleres und damit auch risikoreicheres Fahren.

Wenn du hinfällst, was tust du automatisch und ganz unwillkürlich? Richtig, du nimmst die Hände nach vorne um den Sturz abzufangen. Man nennt das auch Reflex. Und reflexhafte Handlungen sind eben grad keine Handlungen im Sinne des Strafrechts, weil man sie nicht bewusst steuern kann.
Erstaunlich, wie gut Du in allen Bereichen bescheid weißt. Aber Du verwechselst Ursache mit Wirkung. Ursache: Zu hohe Geschwindigkeit für Fahrerfahrung. Wirkung: Abflug bei alltäglichem Erschrecken. Wäre irgendwann wahrscheinich sowieso passiert, nur möglicherweise nicht auf der BAB, sondern in der Innenstadt am Zebrastreifen, wenn das Kind ihr von hinten in den Nacken gerotzt hätte und just in diesem Moment Omi den Zebrastreifen überquert. Ergebnis genauso tragisch, eine Zeile im Lokalteil der Zeitung und Schluß. Da liegt die große Ungerechtigkeit der Medienhetze.
Warum denn eine Maulschelle? Du wirst mich doch nicht für etwas bestrafen wollen, das gar nicht strafbar ist...  Schließlich bist du doch für die Folge daraus verantwortlich. Da müsste ich dann ja fast ne Anzeige wegen Körperverletzung schreiben.
:lol: Na da wäre ich aber mal gespannt auf das Verfahren. Die Presse benachrichtige ich dann, keine Sorge. :lol:
Hihi, da wär ich gern Mäuschen und insbesondere auf die Reaktion deiner Freundin gespannt.
Spanner? ;) Sowas gab's schon öfters, die Reaktion ist im ersten Moment Unverständnis über die offenbare Vorenthaltung erwarteter Rückendeckung. Später dann meist wird das Thema besser begraben, da sie die Sache schon einsieht.
Nun, das scheint ja in der Tat wirklich nicht der Fall gewesen zu sein. Aber, ach Gott, der Mann erlaubt sich eine emotionale Reaktion. Wie kann er nur, nachdem er doch nur Frau und Kind verloren hat????
Och ja mein Gott, das ist ja nicht schlimm, daß er da absolut irreale Verdächtigungen noch in den Medien rumerzählt, die dann das halbe Volk aufhetzen, den Rempler zu lynchen. Klasse! Absolut nachsehbar, klar. :lol:
Mir scheint in diesem Fall nur eines klar zu sein - selbst wenn der Fahrer ein Geständnis ablegen würde und alles zugibt, oder er auf Grund irgendwelcher unbekannter Gründe absolut wasserdicht verurteilt würde, würde es nicht in euer Weltbild passen, da ja nicht sein kann was nicht sein darf.
Wenn er gestehen würde, könnte er nur das gestehen, was ich ihm eh anlaste: KEINE TÖTUNG! Abstandsverstoß ja, Unfallflucht auch. Schon mehrfach hab ich das geschrieben aber es kommt nicht an bei Dir. Also bitte was paßt denn nicht in mein Bild? :blink:
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Guest Pferdestehler

Vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, daß er es bemerkt hat. Aber das gilt genauso für das zu dichte Auffahren. Richtig.

 

Link - die Buschtrommeln schreien jetzt bereits 300km/h. Wer hat nicht schon mal ein schnelles Auto gefahren und danach von den tollen Tacholeistungen geschwärmt bzw. damit geprahlt? Eine Bemerkung in der Vergangenheit Marke "ich hab ihn bei 260 gehabt" reicht, um im Falle eines größeren Unfalles den Raser auf die Stirn tätowiert zu bekommen. :blink:

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Ich geh jetzt gar nicht mehr auf alles ein, wird mir zu müßig.

Nur auf eines möchte ich noch aufmerksam machen

KEINE TÖTUNG! Abstandsverstoß ja, Unfallflucht auch.
Du lastest ihm also Unfallflucht an.

 

Unfallflucht kann aber nur einer begehen, der am Unfall beteiligt war. Siehe auch § 142 StGB. Dort spricht man vom "Unfallbeteiligten". Also war er nach deiner Lesart an dem Unfall beteiligt. Welcher Unfall denn? Kann ja nur der mit der Frau und dem Kind sein.

Ein Fehlverhalten wirfst du dem Angeklagten ja auch vor

Abstandsverstoß ja

Die Folge des Unfalls war, dass zwei Menschen getötet wurden. Ob die Schreckreation der Frau vorgeworfen werden kann, hat das Gericht zu entscheiden. Ich tendiere zu einem nein, denn Schreckhaftigkeit ist nicht verboten.

Also hat nur einer eine rechtlich vorwerfbaren Fehler gemacht - der Angeklagte.

Dann stellt sich die Frage, warum die Konsequenz aus diesem Fehler des Angeklagten, der fahrlässige Tod, ihm nicht vorgeworfen werden kann?

 

Merkst du eigentlich, wie du in deiner Argumentation rechtlich durcheinander kommst??

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Vielleicht solltet ihr das rechtliche mal den Leuten überlassen, die sich damit auskennen. Ich mach ja auch keine Alkoholkontrollen oder gezielte Rotlichtüberwachungen. Das hier lesen Laien, so daß man sich mit rechtlichen Ausführungen doch bitte etwas bedekct halten sollte, wenn man eniger Ahnung hat.

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helveticus

Das hier lesen Laien,
Na da bin ich anderer meinung,es erscheint mir dass wenn jemand in der Lage ist schneller als 150km/h zu fahren,selbiger auch das recht,und wissen besitzt, ueber den Unfall fachgerecht zu disskutieren, :lol: auch wenn ich noch nie soviel bloedsinn,und spekulationen gelesen habe :blink:

Polizist

Ich geh jetzt gar nicht mehr auf alles ein, wird mir zu müßig.

Ich bewunder Dich dass Du soviel Gedult hast,nachdem Du dich ja Beruflich mit diesem Geschehen befassen musst,und sicher etliche intressante sachen Taeglich selbst erlebst.

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Guest rennfahrer²

@Polizist

 

Ich denke, gemeint war, dass er nicht dazu ausgebildet wurde und sich deshalb bzgl. der Ausführung auch zurückhält.

 

@Billy Joe

 

es erscheint mir dass wenn jemand in der Lage ist schneller als 150km/h zu fahren,selbiger auch das recht,und wissen besitzt, ueber den Unfall fachgerecht zu disskutieren

Was hat denn die Fähigkeit 150km/h zu fahren mit (Fach-)wissen bzgl. §§ gemeinsam ??

 

Deine Gedankengänge scheinen mir doch etwas wirr und abstrus.

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Um mal ein wenig Spass in die Geschichte reinzubringen, hier ein Zitat aus dem Auto Motor Sport Artikel zum heutigen Prozesstag:

 

Weitere Überraschung: Erst jetzt sagte ein Freund des Lebensgefährten der Getöteten aus, dass er Stunden nach dem Unfall an der Unfallstelle eine Person gesehen habe, die nach ihrer Entdeckung mit einer alten E-Klasse oder einem E-Klasse AMG-Umbau und Doppelauspuffanlage weggefahren sei.

 

Komplett nachzulesen unter: http://www.auto-motor-und-sport.de/d/53636

 

Und jetzt einmal zu den Fakten:

 

Bis heute ist nicht einwandfrei geklärt ob "Turbo-Rolf" tatsächlich die Person ist, welche in den Unfall direkt oder indirekt verwickelt war. Es gibt hierfür NULL Beweise und die ganze Gerichtsverhandlung ist bisher eine Farce! :blink:

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Guest rennfahrer²

@Bremser

 

Bis heute ist nicht einwandfrei geklärt ob "Turbo-Rolf" tatsächlich die Person ist, welche in den Unfall direkt oder indirekt verwickelt war. Es gibt hierfür NULL Beweise und die ganze Gerichtsverhandlung ist bisher eine Farce!  :blink:

Egal, ein Schuldiger ist gefunden, jetzt muss er auch hart und gerecht bestraft werden!

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Guest Pferdestehler

@Polizist

 

Unfallbeteiligt kann man schon sein, wenn man ihn nur aus nächster Nähe beobachtet haben könnte oder ein Verdacht aufkommen könnte, man wäre beteiligt. Und der ist da. WENN er das Auto gefahren hat, das mit dem Kia beinahe zusammenkam, DANN hätte er möglicherweise Unfallflucht begangen, der Vorwurf ist dann also gerechtfertigt.

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Woher nimmst Du deine Sicherheit in dieser - absolut wirkenden - Aussage? Was willst du rechtfertigen? Den Umstand, dass man so schnell fahren kann, wie man will, bloss weil kein Limit vorhanden ist, und egal ob da noch jemand auf der Bahn ist oder nicht? Es gibt kein Recht auf unbegrenzte Geschwindigkeit - genausowenig wie es ein Recht auf freie Fahrstreifenwahl ausserhalb geschlossener Ortschaften gibt.
Volle Zustimmung. (Oder sollte ich FullAck! sagen? :blink: )

 

Dann haben wir wohl eine leicht divergierende Rechtsauffasung.

Das kann ich mir in der Tat gut vorstellen. :lol:

Mag sein, daß ich hier selbst nicht ganz unvoreingenommen bin, vielleicht liegt es daran, daß mir auf Autobahnfahrten schon öfters Leute auffielen, die nicht nur bewußt (also über längere Strecken) extrem dicht aufgefahren sind, sondern obendrein auch den Grasstreifen mit "zur Hilfe" nahmen.

Ich für meinen Teil weiß nicht, was genau abgelaufen ist - also auch nicht, unter welchen Umständen "die Dame" auf der linken Spur unterwegs war.

Daß keine Berührung stattgefunden hat, scheint erwiesen zu sein, dürfte aber für einen Freispruch allein noch nicht ausreichen - sonst wäre die Verhandlung bereits zu Ende, oder?

 

Ich halte's daher mit helveticus' Beitrag:

Vielleicht solltet ihr das rechtliche mal den Leuten überlassen, die sich damit auskennen.

Mal schau'n was rauskommt... :lol:

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Deine Gedankengänge scheinen mir doch etwas wirr und abstrus.

Das Rechtsfahrgebot dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Tempolimits nicht! Nun moechte ich dir mal erklaeren wie ich mich im Verkehr verhalte!

Halte mich wenn moeglich auf der Aeusersten rechten Fahrspur auf!

Das Moegliche bestimme ich und nicht der andere VT,

bei einem Ueberholvorgang mache ich einen Spurwechsel nach links,da ich ja nicht auf dem Standstreifen ueberholen kann!

Naehere ich mich einen Langsameren der auf der Ueberholspur faehrt, nehme ich das Gas weg und warte ab bis der andere wieder auf die Rechte Spur wechselt. Hast Du damit Probleme?

Wenn ich im Ueberholvorgang bin,und es ist mir nicht moeglich ist ohne abzubremsen wieder nach rechts zu fahren muss der hintere eben langsamer werden,kann er das nicht ,ist das sein problem.

Nun Zu deiner Gebetsmuehlen artigen Posting ersichtlich in deiner Signatur, "folglich bist Du auf den Autobahnen nur in Schlangenlinien unterwegs" da Du ja laufenden am ueberholen bist, -" remember Schnarcher und Opas mit Wackeldackel"- nachdem Du aber verlangst dass andere das Rechtsfahrgebot unter allen umstaenden einhalten muessen,nehme ich an dass Du nach jeden ueberholten Fahrzeug wieder nach rechts wechselts.

Sollte das dein Fahrstiehl seinOK.aber verlange nicht von anderen VT dass diese deinen Fahrstiehl folgen

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Unfallbeteiligt kann man schon sein, wenn man ihn nur aus nächster Nähe beobachtet haben könnte

Nein! Dann ist man Zeuge. Und als Zeuge kann man keine Unfallflucht begehen.

oder ein Verdacht aufkommen könnte, man wäre beteiligt.
Wenn sich dieser Verdacht in den Ermittlungen aber nicht bestätigt, kann er auch nicht wegen Unfallflucht verurteilt werden.

Also entweder er war dran beteiligt, dann ist er nicht nur wegen VU-Flucht dabei, sondern auch wegen der Konsequenzen aus dem Unfall, den er zumindest mitverschuldet hat, oder er wars nicht, dann kommt gar nichts dabei raus.

WENN er das Auto gefahren hat, das mit dem Kia beinahe zusammenkam, DANN hätte er möglicherweise Unfallflucht begangen, der Vorwurf ist dann also gerechtfertigt.

Entschuldigung wenn ich es mal so hart ausdrücke...

 

...aber anscheinend habe ich in über 5 Jahren Ausbildung bei der Polizei, wo ich auch von ehemaligen Staatsanwälten, Richter und und anderen Professoren unterichtet wurde, die z.T. Lehrbücher verfasst haben, nur Müll gelernt und das war alles falsch.

Darüberhinaus habe ich in den restlichen 5 Jahren Arbeit auf der Straße wohl einiges falsch gemacht, was dies anbelangt.

 

Glaubs oder nicht, ist mir ehrlich gesagt langsam egal. Warten wir ab was das Gericht entscheidet. Aber ich bin mir sicher, dass es nicht so entscheidet, wie du es bereits getan hast.

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Guest Pferdestehler

@Polizist

 

Mag sein, daß ich die Unfallflucht nicht gesetzesgetreu definiere sondern von der logischen Sicht. Ich bin eben mehr der Praktiker und weniger Jurist. Wer von einem Unfall etwas mitbekommt, sogar direkt involviert, in diesem Falle der Auslösende aber dennoch nicht Verantwortliche/zu bestrafende für die falsche Reaktion der Dame, der ist eben zumindest verpflichtet anzuhalten und Hilfe zu leisten sowie mit seinen Beobachtungen aus der ersten Reihe die Angelegenheit aufklären zu helfen. Darin sehe ich den Hauptfehler des Ingenieurs. Das ist für mein Gefühl nicht mit der angeblichen Schuld an dem Verreißen des Lenkrades gekoppelt. Ist eine menschliche Sache.

Daß die meisten Menschen in diesem Lande aber leider beides miteinander verkoppeln führt zu dieser miesen Hatz gegen den Mann. Und das weiß man nicht erst seit diesem Vorfall, dieses Wissen würde mich persönlich wohl auch erst von der Unfallstelle wegtreiben oder zumindest zweifeln lassen, ob ich anhalten will und mich damit irgendwelche Verdächtigungen aussetzen.

Es ist nichts bewiesen außer daß er den Kia nicht berührt hat. Und das reicht eben für mich aus.

 

Du magst ja rechtlich einiges mehr draufhaben, sei Dir unbenommen. Aber vom menschlichen her mangelt es in diesem Falle schon sehr, Du siehst die Angelegenheit aus einer für mich absolut unverständlichen Perspektive, bist damit imho(!) keinen Deut besser als die vorverurteilende Boulevardpresse*. Die Raser, die bösen Raser. Und auf der anderen Seite die arme Langsamfahrerin, die darf soviel falsch machen wie sie will, aber die Konsequenzen tragen bitte die Raser. Au Hilfe, der Krieg tobt auf den Autobahnen bereits wie wild und Ihr unterstützt diesen, ja Ihr treibt ihn mit voran, sei es durch einseitige Verfolgung von Rechtsbrüchen als auch durch populistische Darstellungen Eurer Heldentaten im Fernsehen. Klasse. Aber zum positiven ändert sich dadurch nichts, im Gegenteil, es wird noch sehr viel schlimmer und Ihr werdet immer weniger dagegen machen können.

 

*Um dem Argument gleich einen Riegel vorzuschieben: Der Fehler der Kia-Fahrerin ist unstrittig, alles andere nicht.

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Ich bin eben mehr der Praktiker und weniger Jurist. 

Im rechtlichen Bereich interessiert der Praktiker aber nicht - sondern der Jurist.

in diesem Falle der Auslösende aber dennoch nicht Verantwortliche/zu bestrafende für die falsche Reaktion der Dame
Das werden die Juristen entscheiden müssen.

In einem stimme ich dir zu - der Vorwurf der VU-Flucht wird in die Strafbemessung miteinfließen müssen, wenn man ihm eine Beteiligung am VU nachweist.

 

Für jene die einen Unfall mitbekommen, aber nicht beteiligt sind, gibt es immer noch den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, wenn sie nicht anhalten und helfen.

Darin sehe ich den Hauptfehler des Ingenieurs.

Nun ja, wenn man seiner Aussage glauben darf, dann war ja bereits ein Polizeiauto vor Ort, als er an der Unfallstelle vorbei fuhr. Dann kann man ihm eigentlich überhaupt nichts vorwerfen.

Du magst ja rechtlich einiges mehr draufhaben, sei Dir unbenommen. Aber vom menschlichen her mangelt es in diesem Falle schon sehr
Wie ich oben schon schrieb - in so einem Verfahren hat das menschliche nicht viel zu suchen. Da geht es nach den Buchstaben des Gesetzes. Emotionalität darf bei sowas nicht entscheiden - und das ist auch gut so.
Du siehst die Angelegenheit aus einer für mich absolut unverständlichen Perspektive

Ich kann nicht behaupten, dass mir deine Perspektive verständlicher ist.

Die Raser, die bösen Raser.
So wie die einen die "Langsamfahrer" in Schutz nehmen und die "bösen bösen Raser" verurteilen, tust du genau das Gegenteil.

Willst du ernsthaft behaupten, dass du die Sache objektiv und ohne "rosa Raserbrille" siehst??

Au Hilfe, der Krieg tobt auf den Autobahnen bereits wie wild und Ihr unterstützt diesen, ja Ihr treibt ihn mit voran, sei es durch einseitige Verfolgung von Rechtsbrüchen als auch durch populistische Darstellungen Eurer Heldentaten im Fernsehen. Klasse. Aber zum positiven ändert sich dadurch nichts, im Gegenteil, es wird noch sehr viel schlimmer und Ihr werdet immer weniger dagegen machen können.

Ach weisst du, wenn man nicht mehr weiter weiß, dann wird man verallgemeinernd, beleidigend, würfelt irgendwelche zusammenhanglose Themen wild durcheinander und packt die populistische Keule aus und läster mal wieder gegen die Polizei.

Das ist so schön einfach, kann man doch über eine große anonyme Masse ablästern.

 

Das macht die Diskussion hier nicht wertvoller und dich als Gesprächspartner in einer harten, kontrovers, aber irgendwie bis gerade eben immer noch einigermaßen fairen Diskussion auch nicht geschätzter.

 

Lassen wir es ganz einfach, sonst bekomme ich tatsächlich noch einen schlechten Eindruck von dir....

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Guest someone

Weil ichs vorhin vergessen hab:

 

@Billy Joe: Volle Zustimmung ;)

So halte ich es auch - und wenn ich grad einen LKW überhole dann hat der Herr Schnellfahrer - der beim Blick in den Rückspiegel VOR dem Überholen noch nicht da war - nicht 'rumzuquengeln' da ihm die Strasse ja auch nicht alleine gehört :lol:

(quengeln = Lichtgewitter+Drängeln - IMHO ziemlich infantil das ganze)

 

Und ja - es gibt auch Fahrer dicker Autos die das auch so sehen und dann halt einfach auf langsamere Rücksicht zu nehmen, immerhin gibt es ja auch das Gaspedal zum Verzögern - aber dafür müsste man ja wirklich vorausschauend fahren :blink:

Wenn einer wirklich ständig die Linke dauerblockiert dann halt einfach rechts vorbei und fertig ! Meiner Meinung ist das bei weitem weniger gefährlich als auf 2m aufzufahren bei Geschwindigkeiten weit jenseits der 100km/h

 

Allen "kultivierten Schnellfahrern" in diesem Forum sei die mehrmalige Fahrt auf der A3 zwischen Würzburg und Nürnberg zu empfehlen - entweder zerreisst sie es vor Wut oder sie merken dass es manchmal einfach nicht schneller geht :lol:

 

 

@rennfahrer²

Es hat hier auch niemand nach deinen Pamphleten und Beleidigungen gefragt :lol:

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Guest rennfahrer²

@someone

 

Um eines mal klarzustellen:

 

Ich hab Billly Joe danach gefragt, was 150km/h fahren und Fachwissen (bzgl. §§) gemeinsam haben und er kommt mir mit irgendwelchen Erklärungen über seinen Fahrstil, der mich nicht die Bohne interessiert.

 

Das ist wirr und abstrus!

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Ich hab Billly Joe danach gefragt, was 150km/h fahren und Fachwissen (bzgl. §§) gemeinsam haben und er kommt mir mit irgendwelchen Erklärungen über seinen Fahrstil, der mich nicht die Bohne interessiert.

Und ich werde es dir nicht nochmal erklaeren, dass auch ich in der Lage bin 250km/h zu fahren,ohne jedesmal das stupide gesapper anzuhoeren Rechtsfahrgebot intresiert mich auch nicht die Bohne,da ich in der lage bin auch mal die Rechte Fahrspur zu benuetzen, ohne von rennfahrer² ewig darauf aufmerksam gemacht zu werden.:blink:

Du Klingst wie eine alte Tibetanische Gebetsmuehle Das Rechtsfahrgebot dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Tempolimits nicht!

Der Bund hat uns nicht umsonst zahlreiche rechte Spuren geschenkt, lasst sie uns doch bitte gemeinsam nutzen!

-->Wer bedrängt wird, macht was falsch

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Guest Skydiver

Hallo Polizist,

 

ich kann Dir nicht zustimmen, wenn Du sagst, Schreckhaftigkeit müsse einkalkuliert werden. Was der Auslöser für einen Schrecken ist, ob eben das plötzliche Auftauchen eines Fahrzeuges von hinten, ein Stück Wild, das über die Straße wechselt, ein falsches Fahrmanöver anderer Verkehrsteilnehmer, ist erst einmal völlig egal, meiner Meinung nach.

Ich sitze im Auto und bin dafür verantwortlich, es geordnet und kontrolliert zu bewegen. Das heißt, bei Nässe heize ich nicht wie ein Wahnsinniger über die Landstraße, weil ich sonst irgendwann aus der Kurve fliege, bei schlechter Sicht passe ich meine Geschwindigkeit an, bei Aquaplaninggefahr und breiten Walzen auf den Rädern fahre ich nicht 250, und generell: Ich führe Lenk- und Bremsmanöver derart durch, dass ich dabei die KONTROLLE BEHALTE.

Es kann und darf nicht sein, dass hier ernsthaft propagiert wird, ein Lenkmanöver darf auch einmal zu einem völlig unkontrollierten Fahrverhalten führen, und das auch noch auf einer meines Wissens trockenen und schnurgeraden Autobahn.

Ich kann Dir auch sagen, warum ich mit dieser Sichtweise ein Problem habe: Sitze ich im Auto und werde von einem "schreckhaften" Fahrer abgeschossen (warum auch immer er / sie sich erschrocken hat), dann ist mein Auto Schrott und ich habe hoffentlich überlebt. Sitze ich aber auf meinem Motorrad und werde seitlich unvermutet zu Brei gefahren, dann ist Schreckhaftigkeit keine Entschuldigung, no und never!!

 

Mir ist durchaus klar, daß man sein Fahrzeug durch gewisse Lenkmanöver (Bremsmanöver heutzutage kaum noch wegen ABS) zum Ausbrechen / Schleudern bringen kann. Ja hallo, dann verzichte ich auf eben solche Manöver im Straßenverkehr!! Ein Spurwechsel wird nicht schneller, indem ich das Lenkrad bis zum Anschlag drehe oder verreiße. Wo in der Fahrschule wird einem Verreißen beigebracht?? Und zum Üben gibt es Fahrsicherheitstrainings etc. Bin ich nicht in der Lage, einen schnellen Spurwechsel kontrolliert zu bewerkstelligen, dann habe ich auf der linken Spur der BAB nichts, aber auch gar nichts verloren. Wenn ich dann ueberhaupt auf die BAB fahre, dann fahre ich gemuetlich mit 100 auf der rechten Spur.

 

Anders ausgedrueckt: Ich bin durchaus ueberrascht, welche niedrigen Ansprueche offensichtlich Du und andere in diesem thread an Autofahrer im allgemeinen stellen - dass es also durchaus vorkommen darf, wegen "Erschreckens" eine derart verheerendes Fahrmanöver einzuleiten. Finde ich dubios.

 

Das heißt für mich z.B. auch: Angenommen, die Polizei wäre 20m daneben gewesen und hätte alles beobachten können. Mercedes schießt auf Kia zu, Kia macht Abflug nach rechts, das ganze geht glimpflich aus, Kia Schrott, aber Mutter und Kind wohlauf, Mercedes-Fahrer gestellt und identfiziert. Dann bitte: Mercedes-Fahrer Führerschein erst einmal abnehmen und Anzeige wegen "passenden Sachverhalt einfügen" schreiben. Aber bitte auch: Kia-Fahrerin Führerschein erst einmal abnehmen und Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges überprüfen!!!

 

Bitte nicht falsch verstehen, ich schiebe der Kia-Fahrerin nicht die ganze Schuld zu. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der zum Tatzeitpunkt am Tatort befindliche Mercedesfahrer, sofern es Rolf war, eine Teilschuld zugesprochen bekommt, und nach dem, was ich an Informationen habe, durchaus zu Recht. Denn er war fuer das Fahrmanöver der bedauernswerten jungen Frau ursaechlich verantwortlich. Aber in der Rechtsprechung wird meines Wissens stets "adäquate" Kausalität angewandt, das heißt, mit Erschrecken und derart gefährlichen Fahrmanövern braucht man nicht zu rechnen. Deswegen heißt das Ganze auch am Ende hoffentlich "Teilschuld". Der Fahrer hätte sich sein aggressives Verhalten sicher sparen können, aber man kann ihm nicht die schlechte fahrerische Reaktion vorwerfen.

 

Sehe ich etwas falsch? Ist meine Wahrnehmung völlig gestört? Stelle ich viel zu hohe Ansprüche an den Durchschnittsfahrer oder mich? Rede ich nur altklug daher, d.h., irgendwann erschrickt jeder, auch ich, nach Deiner Erfahrung?

 

Wie gesagt, das kommt mir momentan völlig inakzeptable vor, wenn sich jemand "erschrickt", habe ich keine Lust, vom Motorrad geholt zu werden!

 

 

Gruesse, Skydiver.

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Guest rennfahrer²

@Billy Joe

 

Mir scheint, du kannst nicht richtig lesen!

 

Lies deinen Post vom

13.02.2004, 16:48
nochmal und dann hör gefälligst auf mich blöd anzusabbeln oder mir irgendwelche Erklärungen abzugeben, nach denen ich nicht gefragt habe und die mich einen feuchten Kehricht interessieren.
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Lies deinen Post vom QUOTE 

13.02.2004, 16:48

nochmal und dann hör gefälligst auf mich blöd anzusabbeln oder mir irgendwelche Erklärungen abzugeben, nach denen ich nicht gefragt habe und die mich einen feuchten Kehricht interessieren.

auch wenn ich noch nie soviel bloedsinn,und spekulationen gelesen habe

Sage mal wesshalb fuehlst Du dich immer angesprochen? bist Du schon Paranoid?

Dich intresiert nichts ausser deine Postings,und diese werden Langweilig!

Bye

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Guest rennfahrer²
Sage mal wesshalb fuehlst Du dich immer angesprochen?

Warum ? Weil du wirres Zeug sabbelst, dann versuchst den Spieß umzudrehen und meine Signatur als Aufhänger nimmst, haha.

 

Aber ist gut, hat eh keinen Sinn mit einem Holzkopf zu diskutieren.

 

Lies deinen Post nochmal, vielleicht verstehst du dann was ich gemeint hab, wenn nicht, interessierts mich - wie gehabt - einen feuchten Kehricht.

 

PS: Du hast nichtmal verstanden, was @helveticus gemeint hat, also kümmer dich lieber zuerst um seinen Beitrag weiter oben.

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Wie gesagt, das kommt mir momentan völlig inakzeptable vor, wenn sich jemand "erschrickt", habe ich keine Lust, vom Motorrad geholt zu werden!

Ist durchaus nachvollziehbar, skydiver. Wenn derjenige aber erschrickt, weil Du ihn, der z.B. schon in der linken Spur mit 150 km/h faehrt, aeusserst links mit 200 km/h ueberholst, und er dich dann erschreckender Weise vom Moped schubst, wer ist dann schuld am Erschrecken und den Folgen?

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Guest Gast_Ein Guter
Ach weisst du, wenn man nicht mehr weiter weiß, dann wird man verallgemeinernd, beleidigend, würfelt irgendwelche zusammenhanglose Themen wild durcheinander und packt die populistische Keule aus und läster mal wieder gegen die Polizei.

Das ist so schön einfach, kann man doch über eine große anonyme Masse ablästern.

http://www.mitglied.lycos.de/sowasvonegal88/temp/biggrin.gifhttp://www.mitglied.lycos.de/sowasvonegal88/temp/25.gif

 

Ist durchaus nachvollziehbar, skydiver. Wenn derjenige aber erschrickt, weil Du ihn, der z.B. schon in der linken Spur mit 150 km/h faehrt, aeusserst links mit 200 km/h ueberholst, und er dich dann erschreckender Weise vom Moped schubst, wer ist dann schuld am Erschrecken und den Folgen?

kann mir hier ein Schmunzeln nicht verkneifen, auch wenn (oder gerade weil) ich selbst ein "Moped" hatte

http://www.mitglied.lycos.de/sowasvonegal88/temp/05.gifhttp://www.mitglied.lycos.de/sowasvonegal88/temp/popc1.gifhttp://www.mitglied.lycos.de/sowasvonegal88/temp/lamentieren.gif

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Guest Pferdestehler
Ach weisst du, wenn man nicht mehr weiter weiß, dann wird man verallgemeinernd, beleidigend, würfelt irgendwelche zusammenhanglose Themen wild durcheinander und packt die populistische Keule aus und läster mal wieder gegen die Polizei.

Das ist so schön einfach, kann man doch über eine große anonyme Masse ablästern.

Da ist aber auch nichts wahr dran. Auf der Autobahn herrscht Krieg, gerade im Moment habe ich den Eindruck, als ob die Oberlehrer auf der linken Spur deutlich an Masse zugenommen haben, es wird dahingeschlichen und permanent der Rückspiegel beobachtet. Vorne ist alles frei. Macht der hinter einem dann Anstalten, scshneller fahren zu wollen (Lichthupe, Blinker etc.), wird eben abgebremst. Zieht der Hinterherfahrende schließlich nach längerer Zeit rechts vorbei, gibt es Lichthupe oder das Signalhorn, aber dennoch wird weiter links gefahren. Das wird weiter eskalieren, da die Polizei im Großen und Ganzen nichts dagegen unternimmt. Die Schnellfahrerfraktion sowie die Oberlehrer werden immer aggressiver und gehen aufeinander los. Handzeichen sind bereits so harmlos, daß sie niemanden mehr beeinflussen, an die Stelle treten dann harte Beleidigungen, sehr gefährliche Fahrmanöver (Schneiden, Ausbremsen etc.) und Handgreiflichkeiten. Und was machen die Ordnungshüter? Fischen die Schnellfahrer mit der Blitze heraus oder wischen später den Schnodder vom Asphalt und fegen die Scherben zusammen.

Das sind keine Vorurteile und auch nicht wahllose Themen, das ist die Realität, die ich täglich erlebe. Wenn Ihr mal hart durchgreifen würdet, so richtig hart, und das eben nicht nur gegen die medial an's Kreuz genagelten Schnellfahrer, dann würdet Ihr endlich wieder den Respekt bekommen, den Ihr für Euren Job benötigt. Und die VTs hätte wieder weniger Probleme auf den Straßen.

 

Aber das will ja keiner, denn dann hätte man die Kia-Fahrerin nämlich genauso wie den Mercedes-Testfahrer schon länger vor dem Unfall so deutlich gemaßregelt, daß der Unfall wahrscheinlich nie passiert wäre.

 

So wie die einen die "Langsamfahrer" in Schutz nehmen und die "bösen bösen Raser" verurteilen, tust du genau das Gegenteil.

Willst du ernsthaft behaupten, dass du die Sache objektiv und ohne "rosa Raserbrille" siehst??

Ja, genau das! Wenn ich hier angeblich einseitig argumentiere (was nicht stimmt), dann dient das nur dem Zweck, das Unglück wieder etwas gleichmäßiger zu beleuchten, der Fokus geht doch in der Öffentlichkeit absolut in Richtung des Mercedes-Fahrers, was für Kleingeister auch logisch zu sein scheint, es werden eben alle Klischees richtig schön bedient.

 

Edit: Pack mal Deine Mitleidstour beiseite und schau Dir den Fall ganz ohne irgendwelche Gefühle à la "der hat ja auch Frau und Kind verloren" an. Nüchtern betrachtet sieht das alles ganz anders aus. btw würde ich mit dem Daimler-Ingenieur auch nicht unbedingt einen trinken gehen wollen. Mir geht es nur um das Prinzip, einen an das Kreuz zu schlagen für einen Fehler und den anderen nicht, weil dieser ja so ein tragisches Schicksal erleiden mußte, das alle berührt. Das ist (hoffentlich nicht nur) in meinen Augen absolut ungerecht.

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Guest Skydiver

@HarryB: Zum einen würde ich das nicht machen (auch wenn ich Mopped fahre, habe ich durchaus Interesse an einem langen Leben...), und zum anderen wäre das ein etwas anderer Fall. Ich müßte da wohl so eng vorbeifahren, daß bereits ein minimaler Versatz des Autos mich erwischt. Was wir hier diskutieren, ist kein minimaler Versatz, sondern offensichtlich ein völlig unkontrollierter Abflug quer über die Fahrbahn.

Und da ich hier den Eindruck bekomme, als ob das "bei Erschrecken" eben schon einmal vorkommen darf, frage ich eben, ob ich falsche und überzogene Forderungen stelle mit "Kontrolle über das Fahrzeug behalten".

 

Es kann ja übrigens durchaus sein, daß in Zukunft die elektronischen Helferlein (ESC etc.) solche Fahrfehler zu korrigieren wissen werden. Zum einen sollte man aber wegen solcher elektronischer Unterstützung trotzdem nicht näher ans Limit gehen und zum anderen: Solange man solche Unterstützung nicht im Auto haben, muß eben der Fahrer die denkerische und fahrerische Leistung erbringen, oder?

Als es noch kein ABS gab, mußte man eben anders bremsen als heute, wenn man das Auto lenkbar erhalten und sich keinen Reifenplatzer einhandeln wollte.

 

Und wenn ich ein neues Auto fahre, wenig Fahrpraxis habe und keine elektronische Unterstützung, dann gehört es für mich zur fahrerischen und denkerischen Leistung dazu, vorher drauf zu kommen, daß man vielleicht irgendwo üben sollte, bevor man 150 auf der linken Spur der BAB fährt.

Wenn ich nach zwei oder drei Monaten Winterfahrpause auf das Motorrad steige, bei der ersten Fahrt Vollgas auf die linke Spur gehe und dann bei nächster Gelegenheit mich wegen Verbremsen oder Verreißen hinlege, ist das wohl mein Problem. Was mache ich stattdessen? Ich gehe auf den Parkplatz oder Verkehrsübungsplatz und fahre erst einmal einen halben Tag meine Übungen ab. Und wenn ich von einem halben Jahr Dschungeltrekking nach Hause komme und wieder das erste Mal Auto fahre, dann würde ich mich ganz defensiv auf der rechten Spur aufhalten!

 

Ich bin eben sehr für ein mündiges Menschenbild mit Selbstverantwortung, dazu gehört für mich auch das richtige Einschätzen der eigenen Fähigkeiten!!! Immer die Schuld komplett bei anderen suchen, wie es leider nicht nur in den USA, sondern auch bei uns immer mehr in Mode kommt, ist Entmündigung und eine extrem bedauerliche Entwicklung! Eine Gesellschaft, die sich so entwickelt, wird irgendwann nicht mehr richtig funktionieren.

 

Dem kann man aber bspw. im Autofahrer-Fall entgegenwirken, indem auch einmal aktiv kommuniziert wird, daß Autofahren eine anspruchsvolle und gefährliche Tätigkeit ist, die man im fitten, geübten Zustand und immer an seine Fähigkeiten angepaßt ausüben sollte (allerdings auch rücksichtsvoll und fehlertolerant, das sei an die Adresse der "Nahauffahrer" gerichtet!)

 

Und nach den momentan vorliegenden Informationen finde ich es eine unzulässige Entlastung der wie gesagt extrem bedauernswerten Kia-Fahrerin, die Schuld zu 100% auf den Mercedes-Fahrer zu schieben. Es bleibt weiter meine Meinung, daß ohne Berührung es nicht passieren darf, einen derartigen Abflug zu machen. (Und die stelle ich gerne zur Diskussion.)

 

 

Gruesse, Skydiver.

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@Pferdestehler, Skydiver, Grobi

 

Die ganze "Schreck"- und "Kausalitäts"- Diskussion geht - möglicherweise - am Thema vorbei:

 

Angenommen ein Elch läuft auf die Fahrbahn, ihr könnt im letzten Moment zwar noch ausweichen, landet aber an einem Baum. Somit gab es keine Berührung - ihr habt also Euer Auto aus freien Stücken gegen einen Baum gesetzt ?

 

Oder hat der Elch Euer Auto mit einer Fernsteuerung an den Baum gelenkt ?

 

Nein, Ihr habt in dem Moment nur das kleinere Übel gewäht: Ihr seid dem ersten gewiss drohenden Ereignis ausgwichen, und habt dafür einen Abflug mit wenigstens ungewissem Ausgang eingetauscht, weil der direkte Crash auf den Elch möglichweise tödlich gewesen wäre.

 

Klar was ich sagen will ?

 

gebetsmühlenartig wird von Euch wiederholt, Hauptursache sei die Reaktion der Frau auf einen Schreck. Muss mich daher auch wiederholen:

 

Ihr geht also davon aus, der Mercedes wäre

 

a) zwar dicht aufgefahren

b) dabei auf die Geschwindigkeit des Kia abgebremst worden

 

Falls das so war, dann hättet ihr Recht, dann gab es keinen faktischen Grund zum Ausweichen, dann kann man über die Kausalität durchaus diskutieren, wie das hier ja lang und breit gemacht wurde.

 

Es muss aber so nicht gewesen sein ! Punkt (b) ist überhaupt nicht sicher !

 

Warum wurde der Mercedes ganz links an der Leitplanke gesehen ? Das sieht doch nach einem Ausweichmanöver im letzten Moment aus. Im selben Moment könnte die Kia-Fahrerin aus dem selben Grund ihr Manöver gemacht haben. Hätte sie es nicht gemacht, dann hätte also der CL sie vielleicht erwischt, und dann sieht die Kausalität ganz anders aus und hat nichts mit "Schreck-Überreaktion" zu tun.

 

Also: Schreckreaktion oder notwendiges Ausweichmanöver ? Das ist für mich offen !

 

Wie es dazu kommen kann, dass der CL mit so viel Geschwindigkeitsüberschuss hinter dem Kia ist, dass er nicht nicht mehr hinter ihr bremsen kann, das ist eine andere Frage. Es kann eine einfache Fehleinschätzung des CL-Fahrers sein, oder ein angedeuteter aber zu langsamer Spurwechsel der Kia-Fahrerin, wie auch immer - sei mal egal.

 

Mir geht's jetzt nur um den Punkt: Keine Berührung der Fahrzeuge MUSS NICHT heißen: Ohne das Kia-Manöver hätte es keinen Unfall gegeben.

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Binj mit dem Lesen nach 2 Tagen Pause noch nicht auf dem neusten Stand, aber vorab dies:

 

Mir scheint, hier sitzt ein Fahrer stellvertretend für alle Fahrer, die schneller als der Durchschnittsmichel fahren, auf der Anklagebank. Er ist schon verurteilt. Moralisch zumindest.

 

Wird er freigesprochen, ist er dennoch schuldig. Die Bild wirds richten, so wie´s der Deutschdepp wünscht. Und uns alle damit verurteilen.

 

Ein Alibi liefern, für die Tempo 100 Fraktion, die geifernden Neiddeppen und die Frustzicken...

 

Wehrt Euch, ihr alle sitzt mit auf der Anklagebank!

 

 

MfG

 

Kaimann

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