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helveticus

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  1. Naja, Ihr werdet das schon wieder hinkriegen. Ich wünsche alles Gute! @GM: Die Batterie von Longues Sur Mer mag den Weg ebnen zum neuen Server!
  2. Nach diversen Gesprächen: Das hier ist mein letztes posting auf dieser Seite. Ich wünsche allen noch viel Freude.
  3. @ goose: So langsam schließe ich mich der Einschätzung an, dass Du einen fiesen Charakter hast goose. Was sollen soclhe Schwachsinnspostings?
  4. Er hat freundlich forumuliert schon das Wesentliche in seiner eigenen Art von sich gegeben. Beseer kann man es nicht formulieren, soweit man nicht gebannt oder als Kotzbrocken tituliert werden möchte. Ich frag mich nur manchmal, wohin wir hier inzwischen gekommen sind.
  5. Es gibt die tollsten Anhörungsbögen. Da gabs mal einen, da wurde es dem angeschriebenen Halter selbst überlassen, ob er sich als Zeuge oder Betroffener ansieht. Durch Kreuzchen sollte er das bestätigen. Nachdem das zuständige OLG dann geurteilt hat, diese Anhörung habe nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der Halter zugibt, Fahrer gewesen zu sein, war dieser Bogen wieder verschwunden. Die kommen schon auf seltsame Ideen.
  6. @ goose: Die Verjährung ist möglicherweise nach § 33 Abs.1 Nr.1 OWiG unterbrochen, sicher ist das aber nicht. Er sagt, der Brief sei von der Polizei gekommen. Bei weiteren Fragen solle er sich an die aktenführende Behörde wenden. Eine verjährungsunterbrechende Handlung kann immer nur die zuständige Behörde, sprich die Bußgeldbehörde, einleiten. Von dieser kam der Brief jedoch offenkundig nicht. Verjährungsunterbrechend wäre dieser Brief nur, wenn Die Polizei durch die Bußgeldbehörde konkret beauftrag worden wäre, dem Betroffenen das Ermittlungsergebnis mitzuteilen, wie beispielsweise auch
  7. Ach komm hör auf, Du machst Dich lächerlich.
  8. @ bluey: Ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich, Dir nicht immer die Ehrerbietung zu Teil werden zu lassen, die Dir nach eigenem Befinden gebührt. Sinken tut hier allenfalls das allgemeine Nievau und daran hast Du ein erhebliches Mitverschulden. Ob Du mich magst oder nicht, ist mir sowas von schnuppe. Sag Deiner Mama, dass Du sie nicht mehr magst, da kannst Du vielleicht noch Betroffenheit ernten. Zum Leute-mögen ist das Forum m.E. auch etwas unpersönlich. Leute mit Füßen treten tue ich weder tatsächlich noch verbal. Wenn Dir aber die Wahrheit wehtut, dann kann ich Dir nicht helfe
  9. Wo steht, dass Ihr Eure Meinung nicht sagen dürft? Ich werfe Euch konkret vor, hier Panik zu verbreiten, um auf diesem Wege "halblegale" Vorgehensweisen zu verhindern. Mehr nicht. Und ich sagte auch, dass ich dieses Ansinnen statusbedingt verstehen, aber aus meiner ganz persönlichen Sicht nicht tolerieren kann. Vom Hörensagen weiß ich, es soll Leute gegeben haben, die anderen usern pm´s geschrieben und vor anderen usern gewarnt haben, bevor diese anderen user überhaupt ein statement abgegeben haben. Das ist m.E. hintervo..ig. Soll ichs noch klarer sagen? Dann verlasse ich aber den Boden de
  10. @ goose: Wer will Dir denn den Mund verbieten? Anderen Leuten hier den Mund verbieten auf perfide und hintervo..ige Art, dafür sind meines Erachtens andere zuständig, schon berufsbedingt, wenn Du verstehst was ich meine. @ bluey: Ich weiß zwar nicht, über welches meiner statements Du Dich hier konkret aufregst, aber vielleicht hast Du ja auch nur - wie offenbar öfters in letzter Zeit - einen schlechten Tag. Ach wie interessant! Mobbing im Forum? Muhahaha! Wir haben es hier also mit einem Insider zu tun, soso . Nimm Dich mal nicht wichtiger als Du bist. Deiner Antwort vorgreifend:
  11. @ hawethie: Ein Notar ist sicherlich nicht zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB. Auch ich als Anwalt habe die Leute über die Strafbarkeit zu belheren und tue das selbstverständlich. Gleichwohl sage ich denen auf Frage auch, wann die Abgabe einer Falschen EV nicht strafbar ist. Dafür bin ich eben Anwalt. Selbst wenn Du als "Bußgeldtante" den Delinquenten zwecks Abgabe einer EV zum Amtsgericht schicken würdest und ein Richter tatsächlich eine EV abnähme, wäre die falsche EV in diesem Falle auch nicht strafbar. Zur Frage einer Wiedereinsetzbarkeit gibt es massig Urteile. Einfach mal googeln,
  12. @alberto: Wo soll das stehen, daß Punkte nur für tatsächlich begangene Verstöße eingetragen werden dürfen? Das mit dem betteln mag im Einzelfall klappen, es wird aber immer der Einzelfall bleiben. Man mag diesen Ansatz ausbauen können, wie ich es im vorherigen Posting angerissen habe. Sowas ist erfolgversprechender.
  13. @ alberto: Unser "lieber" Innenminister war als Anwalt und ist als Politiker eine ganz brave Nummer, RAF hin oder her. Er ist zugegebenermaßen ein brillanter und beeindruckender Jurist, keine Fage, mehr jedoch nicht. Gute Strafverteidiger heißen anders. Daß bluey bezüglich der allgemeinen Lage an der Anwaltsfront(Motivation, Qualifikation) Recht hat, habe ich in diversen statements schon schamvoll in Bezug auf den Berufsstand bestätigt. Alle Tricks wird kein Kollege kennen. Das ist ein tägliches Geben und Nehmen. Du schnappst hier mal was auf und da mal was auf, hast hier mal ne Idee und
  14. "gute Programme" Deutsche Sprache, schwere Sprache (Schäm).
  15. Da hab ich so einige guten "Programme" .
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