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Polizist

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  1. Problem ist, die Kreisel mit dem Passat Kombi nachzumachen. Mit dem Fahrrad schaff ich das gleich zweimal nicht
  2. Für die Freaks zum nachmachen. Bitte aber im nichtöffentlichen Verkehrsraum Ich gebs zu, bei ner Verfolgungsfahrt hätte ich da vermutlich meine Probleme
  3. Die von uns bei einem VErstoß nach § 24a StVG automatisch mit eingeleiteten Strafverfahren wegen BtmG werden regelmäßig nach 170(2) StPO eingestellt, wenn wir nur die Fahrt unter Drogeneinfluss haben. Den Besitz müssen wir nachweisen, das geht in aller Regel nicht, zumal wenn der Probant keine Angaben macht. Da spielt auch das Eregebnis der Blutprobe keine Rolle. Carbonsäure interessiert höchstens die Führerscheinstelle, weil sie aus diesem Wert ersehen kann, wie regelmäßig einer konsumiert. Danach richten sich dann deren weitere Maßnahmen. Wenn wir also nicht noch irgendwo ein Tütle oder s
  4. Nein! Carbonsäure ist kein aktiver Wirkstoff und nicht in der Anlage zum § 24a StVG aufgeführt.
  5. Also dazu bedarfs nur geringer Kreativität, sich das vorzustellen...
  6. Es geht darum, dass eine gewisse Distanz zwischen dem Polizisten und dem Täter ist, wenn dieser z.B. mit einem Messer bewaffnet ist. Dann will ich nicht auf Körperkontakt gehen müssen, um einen Elektroschocker einzusetzen. Das Pfefferspray reicht auch für max. 3 Meter oder so. Bleiben wir bei dem Fall mit dem Messer. Da hab ich momentan nur die Möglichkeit ihn mit der Schußwaffe auf Distanz zu halten oder kampfunfähig zu machen. Das ist die Lücke die goose meint. Darunter kommt dann das Pfefferspray oder der Schlagstock. Bei beiden muss ich nah an den Täter ran. Im übrigen warne ich vor der
  7. OT: Ich zähl mal auf (von links nach rechts): Schlagstock (EKA), Trageschlaufe für AHS Schlagstock, Pfefferspray, Ersatzmagazin, Taschenlampe (T 7), Handschließe (lose im Gürtel), Leatherman, Tasche für Aidshandschuhe, Pistole, Halteklip für Helm, Halterung für digitales Handfunkgerät. Eigentlich sollten noch Halteschlaufen dran, damit der Gürtel nicht wie bei John Wayne schrägt hängt und man besser ziehen kann. Hab aber keinen Platz mehr... Ich kann mich kaum noch rühren. Die scheiß Halterung für das Funkgerät lässt sich dermaßen schlecht auf den Gürtel ziehen, die gehört wo anders hin. Daz
  8. *flüster* meinst ich mach es anders?
  9. verneint man aber den Kausalzusammenhang zwischen Alkoholeinfluss und dem Unfall, kann man bei diesem Alkoholspiegel auch kein 316 draus machen. Da brauchts bestimmte Ausfallerscheinungen ohne Gefährdung oder Schädigung.
  10. ich fänds gut, keine lästigen Fahrerermittlungsersuchen wegen 20€ mehr, wo man zigfach durch die Gegend fährt, um vielleicht mal irgendwo einen anzutreffen.. okay, ich gebe zu, dass dieser Beitrag eigensüchtigen Gründen entspringt
  11. Die Frage ist die, ob die Alkoholisierung unfallursächlich war, sprich, wäre der Unfall unter den gleichen Umständen auch einem nüchternen Fahrer passiert. Ist sie es nicht, ist es kein 315c. Ist sie es doch, dann eben doch :-) Da du unterhalb der 0,5 Promille bist, ist es auch kein 24a StVG. In Grenzfällen, was dieser hier sicherlich ist, ruf ich in aller Regel den Staatsanwalt an und schildere ihm den SV. Soll der doch entscheiden (anbei bemerkt, muss ich bei uns in BW wegen der Blutprobe eh, da kann ich auch gleich nach dem FS fragen). Ich will aber nicht ausschließen das man nach absch
  12. @goose und bluey: Ich gebe der schweigenden Mehrheit nur sehr ungern recht (die Polemik trieft zwischen den Zeilen), aber auch ich habe es gelernt, dass wenn die Polizei wegen einer Owi oder Straftat einen Fahrzeuglenker anhalten will, das Nichtbefolgen der Anhalteaufforderung nicht Bußgeldbelegt ist. Der zitierte Kommetar ist mir neu Ich denke das wird doch hauptsächlich von der Schwerpunktsetzung der Kontrolle ab... Erst letzens hatte ich das Problem mit nem Taxler, der nicht angeschnallt war und meine Aufforderung nicht befolgte. Den hab ich im Nachhinein ermittelt, aber nicht wegen d
  13. Danke, danke! Ab und an verschlägt es mich als noch hierher
  14. *staubwegwisch* *hust* komisch, da komm ich seit langem mal wieder auf die Seiten dieses Forums und der erste Thread nach dem ich suche, ist dieser hier... ob es daran liegt, dass ich gerade den Blues habe und an alte Zeiten hier denke
  15. Sollte man machen. Aber dafür hat man ja bei einer Einsatzfahrt in aller Regel keine Zeit, weil dringenderes wartet. Und Kennzeichenanzeigen bringen nichts, man braucht den Fahrer. Im Übrigen überraschen mich deine Schilderungen keineswegs. Bin diesbezüglich auch leidgeplagt. Da fährt man mit Musik durch den Ort, vor mir zwei Autos. Der vorderste bemerkt mich rechtzeitig und fährt rechts ran. Was mach der dahinter, also jener der direkt vor mir ist? Nutzt die Gelegenheit und überholt den vordersten. Ich war natürlich grad schon am Ansetzen zum Überholen und kam schwer ins rudern. Die Dame(!)
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