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@ GTS

 

Wer so extrem schnell fährt und gleichzeitig darauf baut, dass die vorausfahrenden VT solche Fehler wie denjenigen der älteren Frau nicht machen, hat in meinen Augen schon grenzenloses Gottvertrauen. Wenn dann nur noch eine Vollbremsung - so gerade eben - retten kann und wenn das dann auch noch öfter passiert: dann sollte man schon mal über seinen Fahrstil nachdenken.

 

Ich habe nichts gegen extrem schnelles Fahren - wenn die Bahn wirklich frei ist. Aber mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von über 100 km/h überholen (selbst auf einer 3-spurigen AB)? Damit setzt man sich doch völlig den - manchmal leider nicht vorhandenen - Fähigkeiten der anderen VT aus und begibt sich selbst immer wieder in Zwangslagen, die nur noch mit zirkusreifen Stunts und Glück abzufangen sind.

 

Ich wage mal die Vermutung, dass bei einer Geschwindigkeit von 160 - 180 km/h (nicht zufällig meine "Lieblings"-Reisegeschwindigkeit) in derselben Situation leichtes Gaswegnehmen genügt hätte ...

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Skandal,

 

war ja zu erwarten.

 

Und was die Folgen angeht, siehe das blödsinnige Gesabber von Gästen und anderen Berufenen, denen 111km/h usw reicht, weil sie selbst zu blöde oder zu feige sind, schneller zu fahren. Oder es sich nicht leisten können.

 

Ein Thriumph für Elche, Oberlehrer und Neidhammel.

 

Und nun ich mach` nicht mehr mit: Maske auf und dann l.m.a.A.

 

Wer links schleicht und seine Karre nicht beherrscht, hat ein Problem, na und?

 

Asozial? Mir egal. Krieg? Ok, nehme an.

 

Kaimann

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Guest Gast_Ein Guter
weil sie selbst zu blöde oder zu feige sind, schneller zu fahren. Oder es sich nicht leisten können.

...

Wer links schleicht und seine Karre nicht beherrscht, hat ein Problem, na und?

Schonmal einen Gedanken daran verschwendet, daß es für Nicht-Kaimann's evtl. auch noch andere Beweggründe gibt, die sogenannte Vmax nicht auszuschöpfen?

Sorry, aber irgendwie muß ich gerade an das kürzlich angesprochene Interview des Lamborghini(?)-DJ's denken: Gewinnen um jeden Preis... Es gibt sooo viele Möglichkeiten, sich mit anderen zu "messen" - ohne daß Dritte dabei gefährdet werden.

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@peppermint patty

Ich kann mich Deiner Meinung anschließen, wenn man es ihm wirklich hätte nachweisen können, dann wäre eine Veruteilung schon angebracht gewesen. Aber so wie es jetzt ist, bleibt bei mir auch der Nachgeschmack, dass man sich halt den gegriffen hat, von dem man es am meisten vermutet, damit die Allgemeinheit wieder beruhigt wird und ihr "Vertrauen" in die Deutsche Gerichtsbarkeit nicht ganz verliert.

 

Stell Dir mal vor, die hätten den freigesprochen! Was hätte das für einen Aufschrei gegeben! Sämtliche Boulevardgazetten, allen voran die Bildzeitung, hätten sich gar nicht mehr eingekriegt vor Empörung. Alle Sat1/RTL/ProSieben-Vorabendsendunden hätten die Ungerechtigkeit angeprangert und in Großaufnahme die Mutter des Unfallopfers gezeigt, wie sie nach dem Urteilsspruch kurz vor dem Zusammenbruch steht. Ich behaupte, dass die ganze Sache schon viel zu groß an der Glocke hängt udn viel zu emotional behandlet wird, als dass sich irgendein Deutsches Gericht an einen Freispruch auch nur annähernd heranwagen würde.

 

"Turbo-Rolf", ob Du es nun wirklich warst oder nicht, Du musst jetzt Deinen Kopf dafür hinhalten! Aus dem Schlamassel kommst Du nicht mehr raus.

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Guest DG kurz da und wieder weg

Beide Beteiligten haben Schuld an dem Unfall. Beide "Typen" Fahrer sind äusserst unangenehme Zeitgenossen: der Dichtauffahrer, die 100km/h-links-Schleicherin. Unklar finde ich, ob der Beschuldigte wirklich der Täter ist. Ich finde dem Mediendruck wurde nachgegeben - äusserst schwach von der Richterin. Aus dem was man der Presse entnehmen kann, hätte ganz klar "im Zweifel für den Angeklagten" gegolten. Wer weiß schon, ob nicht der Falsche gerade seinen Kopf für seinen Abteilungsleiter hinhält? Oder ob nicht jemand ganz anderes es war? Oder ob die Zeugen einfach maßlos übertrieben haben oder gar selbst ihre Fehler vertuschen? Wäre die Situation wirklich so knapp gewesen, wie sie von den Zeugen geschildert wurde, müßte es Bremsspuren des Rasers geben und unklar ist auch, warum er nicht rechts überholt hat und angeblich lieber ganz nach links ist - macht keinen Sinn, wenn man mit 150 km/h mehr anrauscht, es laut Zeugen sehr knapp ist und man die freie Wahl hat zwischen 1 Meter Gras-Streifen links und 2 Fahrstreifen+Standspur rechts, oder? Nur Ghostrider würde ganz nach links fahren. Jeder mit normalem Selbserhaltungstrieb und einem 1,80 m breiten Fahrzeug würde schon instinktiv sich eher nach rechts orientieren, wenn er den KIA so schnell größer werden sieht, daß es für eine Bremsung nicht mehr langt.

 

Wie der Zufall so wollte fuhr mir gestern auf der A8 ein schwarzer DCAG-Geländewagen bei Tempo 100 auf weniger als einen Meter dicht auf. Ich fuhr auf der rechten Spur, er wollte zur nächsten Ausfahrt 500 Meter weiter raus und links haben schon welche langsam überholt (Schleicher). Wie ihr seht bin ich nicht gegen einen Baum gefahren. Obwohl ich den Typ hinter mir als äusserst unangenehm empfunden habe, war der Polo neben mir, der mich mit 103 km/h überholte auch ursachlich für die Gefahrensituation. Ich glaube: es treffen einfach Fahrertypen aufeinander, die nicht gegensätzlicher sein können: hektischer Wichtigtuer und gedankenlose Schlafmütze. Im Berufsleben fliegen da die Fetzen, in einer Partnerschaft sowieso und auf der Strasse gibt sowas eben Tote. Mir fällt auf, daß fast alle Gefahrensituationen dadurch entstehen, daß diese 2 Fahrertypen aufeinandertreffen - bestraft werden immer nur die zu schnell gefahren sind...dabei kann zu langsam zu sein eben auch ein Fehler sein. Ist es zynisch zu sagen:"wäre die Frau im KIA schneller gefahren, dann wäre sie nicht tot"??? Man kann sagen: wäre der Daimler auf der A5 langsammer gewesen, wäre der Unfall nicht passiert. Man kann aber auch sagen, wäre die Frau im KIA schneller gewesen und vor allem auf ihrer zugedachten rechten Spur, dann wäre auch nichts passiert. Bei der KIA-Fahrerin bin ich mir sicher, daß sie für ihren Fehler bezahlt hat. Beim angeblichen Täter weiß man es nicht so sicher, ob es den Richtigen erwischt hat. Habe so meine Zweifel, daß man um die Uhrzeit die Strecke in der Zeit schaffen kann - der schwarze Daimler hätte viele Male drängeln/rechts überholen müssen und es hätte viel mehr Zeugen gegeben, die ihn wahrgenommen hätten. Der Daimler-Fahrer hätte mit 34 Jahren schon sehr oft negativ auffallen müssen - so ein Verhalten gewöhnt man sich nicht in 27 Minuten Fahrt an. Alles in Allem: das Urteil ist eine schwere Niederlage für den Rechtsstaat.

 

Mein Fazit ist: wer sich für einen guten Fahrer hält und genug Geld für ein leistungsfähiges Auto hat, sollte sich die 2000 Euro für 2 Videokameras nicht sparen, die im Zweifelsfall das Fehlverhalten der anderen dokumentieren können bzw. mit denen man seine Unschuld beweisen kann, wenn man in eine sollche Situation gerät. Traurig aber wahr - man muß seine Unschuld jetzt beweisen. "im Zweifel für den Angeklagten" scheint niemanden zu interessieren, wenn so ein Schauprozess heraufzieht. Der "erfolgreiche" Medienrummel wird dafür sorgen, daß in Zukunft öfters mal sollche Angelegenheiten ausgeschlachtet werden. Ob schuldig oder nciht, ob verurteilt oder frei - der Mann ist erledigt und braucht ne Gesichts-OP oder ein Flugticket nach Brasilien. Von sowas kann man sich nur mit Videoaufnahmen zweifelsfrei reinwaschen.

 

Der vielkritisierte Strassen-Darwinismus ist - erwünscht oder nicht - einfach Fakt! Sie und ihr Kind sind tot! Raser klatschen auch oft gegen irgendeine Wand. Die die gut fahren, aber auch besonnen überleben die Autobahnschlacht. Wer ängtlich oder aggresiv fährt hat´s schwer. Gut und schlecht fahren lässt sich nicht an der Geschwindigkeit festmachen - die Geschwindigkeit muß der Lage angepasst sein - nicht dem Schild oder in dem Fall dem nicht vorhandenen Schild.

 

Naja - ein hoch auf die Leute die ganz normal fahren, die weder rasen noch dicht aufahren noch schleichen oder auf der Killerspur mit 100 kriechen. Die die das nicht kapieren machen früher oder später den Stau kleiner - ums dawinistisch auszudrücken. Weder Schilder noch Blitzer werden Euch helfen, wenn eine heikle Situation eintritt - und die Polizei hilft auch nicht. Nur cool bleiben, Grips und gute Reflexe garantieren, daß Euer Airbag verottet und nicht ihr selbst.

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@ Steffen

 

Aber so ist das eben, wenn man vorschnell Schlüsse zieht, ohne die Sachlage ausreichend zu kennen.

 

Und woher weißt Du, dass er dabei fit und ausgeruht war? Warst Du etwa dabei? Soviel zum Thema "ausreichende Kenntnis der Sachlage".

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oh lala.

 

über das urteil sage ich nichts, da ich (wie imo alle hier) zuwenig faktenkentniss habe, nämlich nur das geschreibsel der medien.

 

aber die folgen die das urteil haben wird - davor graust es mir gewaltig!

 

wie andere schon erwähnt haben, werden sich damit VT bestätigt fühlen, denen im bzgl. ihres gefährlichen verhaltens auf der BAB der führerschein entzogen gehört. die verantwortung werden diese zu 100% auf die anderen VT projezieren. dieses urteil bestätigt ja, das immer der "raser" schuld ist.

 

 

Sicherlich ist man als schneller Farher besonders in der Verpflichtung, auf andere zu achten, aber das bedeutet eben nicht, dass die anderen überhaupt nicht aufpassen müssen.

 

leider wird dieses urteil dazu führen, das eben dies passieren wird: "da ja eh der raser schuld ist, muß ich ja nicht noch auf den aufpassen"

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Aus einem Internetbericht:

Die Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern. Rolf F. muss an jenem Morgen wie ein Wahnsinniger über die Autobahn gerast sein.

Lächerlich :blink: Das schaffe ich (mit 90 PS Normal-Auto!!) auch auf Fernreisen (Hallo französische Verkehrs-Polizei..). Bin ich jetzt wahnsinnig?

:geil:

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@Holger

 

Gibt es Linksspurblockierer in diesem Forum? Zeige mir mal ein (Nicht-Troll)-Zitat, wo einer sich zum Linksspurblockierertum bekennt! Wer die Thematik etwas differenzierter angeht (also diejenigen, die nicht nach dem Motto (ver)fahren: "Alles was langsamer ist als ich auf die Bäume oder ich werde unangehm !") ist deswegen noch lange kein Linksspurblockierer.

Naja - niemand wird sich als Linksspurschleicher outen.

 

Es ist natürlich eine Sache des Blinkwinkels - ein Linksspurblockierer flucht über die bösen Drängler.

 

Aber genau daran erkennt man nun einmal einen Linksspurblockierer. Ich habe erst letztes Jahr Interessehalber einen Selbstversuch mit einem Kleinwagen (VMAX 160 nach Tacho) gemacht indem ich etwas über 1200 km Autobahn an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen gefahren bin.

 

Resultat: Ich bin aber auch nicht ein einziges Mal bedrängt worden. Auf 1200km und rund 10 Stunden Fahrzeit - KEIN EINZIGES MAL!

 

Was muss ich daraus schliessen?

 

Natürlich kann es passieren, dass man bedrängt wird...

 

ABER

 

...wer ständigt bedrängt wird MACHT definitiv etwas falsch!

 

Ähnlich dem alten Witz mit dem Geisterfahrer der die Verkehrsmeldung hört und mit "Wie nur ein Geisterfahrer?! - das sind - dutzende - hunderte - wenn nicht gar tausende" reagiert.

 

Und erst recht daneben finde ich, wenn man diesen Forumsmitgliedern (wenn vielleicht auch nur im "Scherz") unterstellt, dass sie zur - von der BILD in solchen Fällen ja mit Vorliebe kolportierten - primitiven Lynch-Selbstjustiz neigen

 

Leute mit Geschwindigkeitsbegrenzungsphantasien gehören vornehmlich zur reaktionären Truppe. Früher erkannte man solche Leute an den Gartenzwergen die den Jägerzaun bewachen sollten.

 

Die neue Generation eher daran, dass sie ihren Nachwuchs nach Ikea Möbeln benennt, damit die Kinder auch zum Rest der "kreativen" Einrichtung passen.

 

Solche Leute neigen zur Selbstjustiz, wenn irgendetwas ihr Weltbild stört. Bei den meisten endet die Selbstjustiz jedoch glücklicherweise beim Linksspurblockieren vor Fahrbahnverengungen.

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Guest Gast_Steffen

@redrider

 

Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung und fährlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

150-Schnitt: Ich glaube dir, dass du es schon einmal geschafft hast, aber ich glaube nicht, dass du genau diese Strecke zu dieser Zeit mit diesem Schnitt und deinem Fahrzeug geschafft hättest.

 

DC: Diese Scheinheiligkeit ist zum Kotzen. Aber Loyalität kann man in diesem Fall nicht erwarten, da denken die knallhart nur an sich selbst.

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Guest Beobachter

@ Gast Ein_Guter

 

was sollte jetzt dieser Smily (18.02., 13:12)? Ich habe nur gesagt, daß Linksschleicher und Leute, die ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, zum Überholen herausziehen, Nichtskönner sind.

Diesen Ausdruck nehme ich nicht zurück, weil diese Leute sich nicht nur gesetzwidrig verhalten (auch wenn sie, darauf angesprochen, dies sicherlich in Abrede stellen würden), sondern durch ihre grobe Fahrlässigkeit das Leben und die Gesundheit Dritter gefährden.

Ich frage mich nur: Ist das Verhalten dieser Leute pure Dummheit oder nur einfach kriminell, nach dem Motto "Was kümmert es mich, ob ich die Regeln mißachte und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe?"

 

MfG,

Beobachter

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Guest rennfahrer²

@Bremser

 

Resultat: Ich bin aber auch nicht ein einziges Mal bedrängt worden. Auf 1200km und rund 10 Stunden Fahrzeit - KEIN EINZIGES MAL!

 

Was muss ich daraus schliessen?

 

Natürlich kann es passieren, dass man bedrängt wird...

 

ABER

 

...wer ständigt bedrängt wird MACHT definitiv etwas falsch!

So siehts nämlich aus!

 

Applaus.

 

Ich denke nur an farendils legendäre Corsa Fahrt DD-UN-DD !

 

@Beobachter

 

Ich frage mich nur: Ist das Verhalten dieser Leute pure Dummheit oder nur einfach kriminell, nach dem Motto "Was kümmert es mich, ob ich die Regeln mißachte und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe?"

Die dürfen sich in Zukunft denken:

"Wenn ichs sterbe, bringe ich den Raser wenigstens noch aus meinem Grab in den Bau!"

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Guest Pferdestehler
Tja, was soll DC machen? Die können doch keinen verurteilten "Todes-Raser" beschäftigen...

Und wenn er in der Revision freigesprochen wird (unwahrscheinlich, aber möglich), stellen sie ihn dann wieder ein????

Er war schon längst abgeschrieben, die Schädigung für DC war schon zu groß. Eine frühere Kündigung wäre aber für den Prozeßausgang unklug gewesen. imho.

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Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung und fährlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.

Fahrlässige Tötung kanns doch nicht sein, wenn die Frau tatsächlich links gefahren ist, obwohl rechte Spuren frei waren. Dann könnte doch ein guter Anwalt sogar der Frau unterstellen, daß sie den Strassenverkehr gefährdet hat, wenn auf der Strecke kein Tempolimit ist.

(Daß eine solche Argumentation den Befürwortern des Tempolimits Auftrieb gäbe, ist natürlich schade :cop01: )

Krasses Beispiel: Ich gehe auf einer Eisenbahnschiene spazieren (da habe ich nichts verloren, genau wie die Frau auf der linken Spur nichts verloren hatte), ein Zug kommt, ich springe in den Abgrund, weil ich erschreckt bin und verletze mich. Ist das nicht so etwas ähnliches?

Bin kein Anwalt und kein Jurist, aber wundere mich manchmal schon.

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Tja, was soll DC machen? Die können doch keinen verurteilten "Todes-Raser" beschäftigen...

Und wenn er in der Revision freigesprochen wird (unwahrscheinlich, aber möglich), stellen sie ihn dann wieder ein????

Bei dem schon vorhanden Image-Schaden: Ich denke nicht. :cop01:

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Guest Gast_Steffen

@redrider

 

Tote kann man nicht verurteilen :cop01:

Ausserdem sollte man sich in Aussagen über sie zurückhalten (meine jetzt nicht dich speziell).

 

Auf den Eisenbahnschienen hast du nie was verloren. Der Vergleich mit der linken Spur hinkt.

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@ Sachse

 

Ich habe auch deswegen so sauer auf die "echten" Raser (= Verkehrsdarwinisten, Chaoten (s.o.)), weil wahrscheinlich ihretwegen bald :cop01: eingeführt wird. Und nix ist mehr mit Nachts (bin oft auf Dienstreisen, ca. 70.000 km/Jahr) bei 180 km/h gemütlich über die leere AB cruisen, um noch vor Mitternacht das Hotel zu erreichen ... Wegen so ein paar Idioten, die auf der AB Carrerabahn spielen müssen, heißt es dann bei 130 Tempomat rein, Streichhölzer in die Augen klemmen und ne Stunde später ankommen.

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Guest rennfahrer²
Ich habe auch deswegen so sauer auf die "echten" Raser (= Verkehrsdarwinisten, Chaoten (s.o.)), weil wahrscheinlich ihretwegen bald  :cop01:  eingeführt wird. Und nix ist mehr mit Nachts (bin oft auf Dienstreisen, ca. 70.000 km/Jahr) bei 180 km/h gemütlich über die leere AB cruisen, um noch vor Mitternacht das Hotel zu erreichen ... Wegen so ein paar Idioten, die auf der AB Carrerabahn spielen müssen, heißt es dann bei 130 Tempomat rein, Streichhölzer in die Augen klemmen und ne Stunde später ankommen.

Ich bin auch deswegen so sauer auf die "echten" Schnarcher (= Verkehrsdarwinisten, Chaoten), weil wahrscheinlich ihretwegen bald :cop01: eingeführt wird. [...] Wegen den Massen an Idioten, die auf der AB die Rückspiegel nicht benutzen können, heißt es dann bei 130 Tempomat rein, Streichhölzer in die Augen klemmen und ne Stunde später ankommen.

Edited by rennfahrer²
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Stimmt. Ausnahmsweise hat rennfahrer² mal recht (wenn ich mal davon absehe, dass die Zahlen sich nach meinem Gefühl die Waage halten ... ). Und wir "Durchschnittsfahrer" müssen mal wieder "bluten" (hoffentlich nur im übertragenen Sinne).

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Guest Gast_Ein Guter
@ Gast Ein_Guter

 

was sollte jetzt dieser Smily (18.02., 13:12)? Ich habe nur gesagt, daß Linksschleicher und Leute, die ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, zum Überholen herausziehen, Nichtskönner sind.

Der Smily bezog sich hauptsächlich auf den letzten Satz, da abwertend und voller Vorurteile:

Meiner Meinung liegt ein großer Teil des Problems daran, daß jeder Halbdackel heutzutage Auto fährt.

 

@ "DG kurz da und wieder weg": Dein Beitrag gefällt mir, mit konstruktiver Vernunft kommt man weiter als mit der Brechstange... :cop01:

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Tote kann man nicht verurteilen 

Ausserdem sollte man sich in Aussagen über sie zurückhalten (meine jetzt nicht dich speziell).

 

Auf den Eisenbahnschienen hast du nie was verloren. Der Vergleich mit der linken Spur hinkt.

 

Natürlich hinkt der Vergleich. Wenn ich auf Eisenbahnschienen spazieren gehe und mir was passiert, bin ich auch noch zusätzlich juristich fällig.

Der Lokführer geht natürlich 'leer' aus. Der Mercedes-Fahrer hingegen muss ja wohl auf jeden Fall mit Fahrverbot wegen Abstandsverstoss rechnen etc.

Aber fahrlässige Tötung?? Bei eindeutigem Verstoss (und somit fahrlässiger(!) Selbstgefährdung) der Frau gegen das Rechtsfahrgebot?

Noch ein Vergleich: Wenn ich bei Sperrmüll einen Schrank aus dem Fenster des 5. Stocks werfe und ein Passant erschrickt sich deshalb zu Tode, bin ich möglicherweise dran, da der Passant sich in keinster Weise fahrlässig selbst einer Gefährdung ausgesetzt hat.

Wenn der Passant aber unberechtigt eine Baustelle betritt und ihm dann ähnliches passiert, sind Bauarbeiter etc. UNSCHULDIG.

Meiner Meinung nach liegt der Fall in der Mitte dessen, also Fahrverbot, saftige Busse ja, möglicherweise Unfallflucht (die wurde aber fallengelassen!!), aber keine fahrlässige Tötung.

Verstehe nicht, wie Juristen argumentieren. Oder sitzen die massgeblichen Juristen in den Medien?

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Guest Gast_Michi

Um die Sache mit der Kündigung nochmal aufzugreifen:

Was will denn DC mit einem Mitarbeiter, der (wenn das Urteil so bleibt) im Gefängnis sitzt? Ich denke, da hätte wohl nahezu jeder Chef eine Kündigung verfasst.....

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@Michi

Was will denn DC mit einem Mitarbeiter, der (wenn das Urteil so bleibt) im Gefängnis sitzt? Ich denke, da hätte wohl nahezu jeder Chef eine Kündigung verfasst...
... denn der ehem. Mitarbeiter bleibt die vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung schuldig.

 

@redrider

Bei eindeutigem Verstoss (und somit fahrlässiger(!) Selbstgefährdung) der Frau gegen das Rechtsfahrgebot?
Fakten gehen wohl spurlos an dir vorüber? :cop01: Wenn du es wider Erwarten doch besser wissen solltest, dann melde dich doch, zumindest für den Berufungsprozeß!
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Guest Chris11

Bananenrepublik.

 

Hier ist man mittlerweile schuldig, wenn das Auto 500PS hat und man sich möglicherweise in der Nähe der Unfallstelle aufgehalten haben könnte.

 

Kurz nachdem ich das Urteil im Radio gehört hatte gabs mal wieder so eine haarsträubende Situation. Auf der Autobahnauffahrt (in der Kurve) laufen ein Opel Kadett und danach ich auf einen Autokran auf. Wegen der Steigung fährt er gerade noch 60. Dann alle drei auf die Autobahn, da die rechte Spur frei ist. Auf der linken Spur kommt von hinten ein Golf mit 180-200 an. Ich bleibe rechts da ich selbst mit 400PS den Golf zu einer Vollbremsung gezwungen hätte. Wer zieht raus. Der Opel mit 60-65 Km/h vor mir. Der Golf zischte nur noch ganz links an dem schon ausgescherten Opel vorbei. Fast überflüssig zu sagen, das es sich um eine Frau gehandelt hat.

Ich kapier es nicht, das man mit 60 ganz frisch auf der BAB nach links ziehen kann, ohne sich ein Bild vom rückwärtigen Verkehr gemacht zu haben.

Es gibt offensichtlich Autofahrer, die auf der BAB nicht den leisesten Schimmer haben, was hinter ihnen vor sich geht. Und derjenige ist dann der Depp, der zufällig von hinten ankommt.

 

Christian

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Guest rennfahrer²

@Chris11

 

Ich bleibe rechts da ich selbst mit 400PS den Golf zu einer Vollbremsung gezwungen hätte. Wer zieht raus. Der Opel mit 60-65 Km/h vor mir.

Sowas erlebe ich tagtäglich.

 

Wenn ich den schneller fahrenden nicht behindern möchte, teilweise auch vom Gas gehe geht mein Vordermann rüber und zwingt ihn zum Bremsen. Unglaublich sowas.

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Ich bedauere das Urteil.

 

Es hätte mindestens doppelt so hoch ausfallen müssen.

 

Nach jetztigen Stand wird Turbokiller Rolf in noch nicht mal 2 Jahren erneut über die Autobahn rasen können. Die Frau und ihr Kind aber nicht.

 

Kein frundlicher Gruß

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Bananenrepublik.

 

Hier ist man mittlerweile schuldig, wenn das Auto 500PS hat und man sich möglicherweise in der Nähe der Unfallstelle aufgehalten haben könnte.

Wer linke Spur pennt ist schutzwürdig. :cop01:

 

Es ist einfach nicht zu fassen, tiefste Verachtung der "Rechts" sprechung.

 

Kaimann

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@ Gast_Michi

 

Das sehe ich auch so - ganz sachlich aus Sicht eines Arbeitgebers. Aber mancher neigt halt dazu, Herrn F. jetzt zum "Rächer der Ausgebremsten" zu machen, zum Märtyrer im Dienste des "kultivierten Schnellfahrens" (wo steht die Sammelbüchse?). Das ist mindestens genauso unangemessen, wie ihn als "ruchlosen Mörder", "Bestie", etc. zu beschimpfen.

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Irgendwie erinnert mich das ganze hier an ein Fußballspiel. Rechts und links stehen die Fans der jeweiligen Mannschaft und in der Mitte, auf dem Fußballfeld, der Schiedsrichter. Trifft dieser eine Entscheidung jammert entweder die eine oder die andere Seite, weil die Entscheidung ja so total grottenfalsch war und überhaupt die ganzen Schiedsrichter hinter der Bande alles besser gesehen haben und die Regeln viel besser kennen. Die sehen vom eigenen Strafraum aus das der eigene Stürmer oben nie im Abseits stand, höchstens mal gleiche Höhe...

Und meistens hat der Schiedsrichter doch recht oder die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte....

 

Ich weiß nicht was ihr euch über das Strafmaß aufregt. Wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass er es nicht war, wird er freigesprochen. Ist es allerdings vom Gegenteil überzeugt, wird er verurteilt. Dann sucht man nach mildernden oder belastenden Gründen. Findet man keine, wird es ein für diese Taten nicht unübliches Urteil geben.

Mit 18 Monaten ohne denke ich ist dieser Rahmen gegeben, wenn auch eher nach oben hin. Im Bereich des AG HN sind auch schon Leute für ein Jahr ohne Bewährung in den Bau, weil ihnen fahrlässige Tötung u.a. vorgeworfen wurde.

 

In diesem Fall liest sich das Urteil, bzw. die Begründung so, dass man ihm Straßenverkehrsgefährdung (irgendwo stand was von "grob verkehrswidrig und rücksichtslos") und fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorwirft.

Verkehrsunfallflucht nicht (die Richterin war der Meinung, dass er den VU nicht bemerkt haben muss, da er beim Einschlag schon 150 Meter weiter war), obwohl Rechtsgelehrte hier diese ja durchaus als gegeben sahen, auch wenn sie von anderer Seite versucht wurde zu überzeugen, dass dem nicht so ist.

Bei der VU-Flucht muss man nämlich nicht nur Unfallbeteiligter sein, man muss auch den Unfall bemerkt haben und trotzdem abhauen.

 

Offensichtlich war er es (ich glaube dem Gericht - auch wenn mir jetzt sicherlich wieder vorgeworfen wird, dass das Urteil so oder so in mein Weltbild passen würde...) und für diese Taten halte ich das Urteil für noch angemessen.

 

Und jetzt können die armen armen Schnellfahrer weiter ihre Wunden pflegen und jammern *SCNR*

 

@Kaimann: Du solltest mal überlegen, dass jemand der sich selbst als Geschwindigkeitssüchtig bezeichnet, nicht unbedingt einen objektiven und fairen Blick für die Forderungen hinsichtlich Geschwindigkeiten auf der Bahn hat.

Es gibt Leute die nicht Geschwindigkeitssüchtig sind, oder sogar einfach nur nicht schneller als 150 oder 160 fahren wollen. Deswegen verlieren sie nicht ihren Schutzanspruch. Auch nicht dann, wenn sie mal "links pennen".

Der Gesetzgeber versucht nach wie vor den Darwinismus auf der Straße zu verhindern, auch wenn das den "starken" hier nicht passt.

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Fakten gehen wohl spurlos an dir vorüber?  Wenn du es wider Erwarten doch besser wissen solltest, dann melde dich doch, zumindest für den Berufungsprozeß!
Nix mehr versteh!! Nach der Beschreibung des Unfalles müssen die rechten Spuren frei gewesen sein ('zog der KIA nach rechts' etc.)!

Zumal das noch von Zeugen beobachtet werden konnte, die von 'hinten' sehr viel schneller als der KIA kamen.

Aus 'Bild-Online':

„Ich fuhr 200, wurde auch von dem <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=Mercedes&v=55">Mercedes</a> überholt. Es sah so aus, als ob er den Kleinwagen berühren und von der Autobahn schubsen würde. Als der Kia nach rechts zog, fuhr der <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=Mercedes&v=55">Mercedes</a> mit einem Rad auf dem Grünstreifen vorbei.“
„Ich fuhr 225 km/h, als mich der dunkle <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=Mercedes&v=55">Mercedes</a> mit beachtlicher Geschwindigkeit überholte. 30 Sekunden danach passierte der Unfall.
Nach Zeugenaussagen war die Autobahn aber leer.

Also zeigen die verwendeten(!) Zeugenaussagen ganz klar einen groben Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot der Frau.

Ich vermute, daß die Frau (es war frühmorgens) sogar eingeschlafen ist, was ja eine häufige Ursache schwerer Unfälle ist!!! Dies würde auch die katastrophale Reaktion der Frau erklären.

Soviel zu den Fakten!

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Aus 'Bild-Online'
:cop01::B):

Wer hat das vorhin geschrieben? Das man sich über das Niveau beschwert aber trotzdem zitiert :o

Also zeigen die verwendeten(!) Zeugenaussagen ganz klar einen groben Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot der Frau

*rofl* Wenns nicht so traurig wär, müsste ich wirklich lachen.

Auf den noch viel gröberen Abstandsverstoß des Rolf F., den sogar Rechtsgelehrte hier im Forum zugaben, geht wohl keiner so wirklich ein?

Ach so - passt ja nicht - weil es kann ja nicht sein was nicht sein darf. Hab ich vergessen - sorry!

Ich vermute, daß die Frau (es war frühmorgens) sogar eingeschlafen ist, was ja eine häufige Ursache schwerer Unfälle ist!!! Dies würde auch die katastrophale Reaktion der Frau erklären.

Soviel zu den Fakten!

Ich sehe schon, hier wird mit knallharten Fakten argumentiert. Da kann man nicht dran vorbei :cop01:

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Offensichtlich war er es (ich glaube dem Gericht - auch wenn mir jetzt sicherlich wieder vorgeworfen wird, dass das Urteil so oder so in mein Weltbild passen würde...) und für diese Taten halte ich das Urteil für noch angemessen.

Herr Polizist,

es ist ganz offensichtlich, daß der Mercedes-Fahrer eine klare Ordnungswidrigkeit begangen hat (mehrere Zeugenaussagen bzgl. zu dichtem Auffahren). Aber warum in aller Welt ist klar, daß er die Frau und das Kind fahrlässig getötet hat?? Ein Spurwechsel ist doch etwas, daß jeder Autofahrer eigentlich beherrscht, selbst oder gerade wenn er in einer unangenehmen Situation ist. Dabei 'verreißt' wirklich nicht mal ein Kind das Steuer. Also selbst wenn er 'es war', was ich übrigens auch glaube, ist doch die Frage, wie seine Verantwortung aussieht??!

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@ Gast Ein_Guter

 

In bezug auf Vorurteile meinerseits: Der Erlebnisbericht von Chris11 (18.02, 15.29) beschreibt das Verhalten einer Opel-Fahrerin beim Einfahren auf die Autobahn. Solche Leute wie sie meine ich, wenn ich von motorisierten "Halbdackeln" rede, die auf der Straße geradezu gemeingefährlich agieren.

Ich sehe nicht ein, warum ich Leute wie diese Person, die offensichtlich zu unintelligent zum ordnungsgemäßen Führen eines Kraftfahrzeugs sind, nicht als Halbdackel bezeichnen soll (Dackel: hier=Idiot).

 

 

@ Chris 11

 

In einem anderen Thread meintest Du, daß das Rechtsfahrgebot durch strengere Kontrollen und Sanktionen energisch durchgesetzt werden sollte. Der Meinung bin ich auch, ich wäre aber weiterhin dafür, daß jemand, der auf der Autobahn ohne nach links zu schauen, auf die linke Spur zieht und dadurch einen Unfall verursacht, in jedem Fall die gesamte Schuld tragen sollte. Das BGH-Urteil zur Mitverantwortung eines über 130 Fahrenden ist m. E. nach eine Farce.

 

MfG

Beobachter

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In den USA ist doch so etwas gang und gäbe: Der Anwalt streut Vermutungen in alle Richtungen und die Anklage muss diese Vermutungen entkräften bzw. widerlegen, da sonst erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung der Anklage bestehen - und 'im Zweifel für den Angeklagten'. Was machen die Anwälte hier eigentlich? Ist es ihnen egal, was mit ihrem Klienten passiert? Oder ist die Rechtssprechung hier anders? :cop01:

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