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FloDerErste

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  1. Das zweite (und letzte) Schreiben war nicht direkt in Form einer Mahnung abgefasst. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt im anonymen Ordnungsbußenverfahren geklärt werden könne. Für den Fall der Nichtbezahlung wurde die einstweilige Blockierung des Fahrzeuges, bei Wiederantreffen, angedroht. Vom drohenden ordentlichen Verfahren war hier gar nicht mehr die Rede. Wurde dieses nun also in der Tat gar nicht eröffnet? Ist also davon auszugehen, dass spätestens ab dem 20.02.2011 nicht mehr vollstreckt werden kann? Danke euch, Grüße
  2. Der Einspruch, also die Mitteillung, dass der Halter nicht gefahren ist wurde binnen einer Woche nach der Übertretungsanzeige (vom 30.01.2008) abgeschickt. Daraufhin folgte kurze Zeit später ein Brief aus der Schweiz (20.02.2008), es wurde mitgeteilt, dass "die Einwände überpüft wurden". Es wird darauf hingewiesen, dass der Halter den/die Fahrer(in) nennen oder im Ordnungsbussenverfahren bezahlen solle, wofür eine Nachfrist von 10 Tagen eingeräumt wurde. Auf dieses Schreiben hat der Halter in keiner Weise mehr reagiert. Seitdem kam nichts mehr aus der Schweiz. Die Fristen sind mir wohlb
  3. Grüße euch! Ich hole den Thread nun noch einmal nach oben. Der Vorfall ist nun fast 3 Jahre her, die letzte Post aus der Schweiz hat der Halter im Februar 2008 bekommen. Es müsste also alsbald die Verjährung eintreten! Daher nun mal folgende fiktive Daten: Tatzeitpunkt war der 20.12.2007, Übertretungsanzeige datiert auf den 30.01.2008, letzter Brief aus der Schweiz (nach dem Einspruch) datiert auf den 20.02.2008. Absolute Vollstreckungsverjährung tritt ja nach 3 Jahren (nach Tatzeitpunkt?!) ein. Wäre dies nun also am 20.12.2010 der Fall? Danke euch!
  4. Moin! Nehmen wir mal folgende Situation an: Jemand hat vor xx Jahren seinen FS gemacht und beim Sehtest damals mit mehr als 100% abgeschnitten, demzufolge ist keine Pflicht zum Tragen einer Sehhilfe im Führerschein vermerkt. Zwischenzeitlich hat sich eine leichte Kurzsichtigkeit ausgebildet (0,x dpt), welche den VT allerdings im Alltag keineswegs behindert oder unsicher fahren lässt. Trotzdem führt er gewöhnlich eine Brille im Auto mit, welche er bei Nachtfahrten, o.ä., aus reiner Vorsicht aufzieht. Es stellt sich folgende Frage: Angenommen der VT gerät mit aufgesetzter Brille in eine Ver
  5. Da geht es nicht nur dir so... Die sachfremden Zitate, Formatierung, Stil, ... Jaja...
  6. Ihnen scheint auf weiten Strecken ein grundsätzliches Rechtsverständnis zu fehlen. Die Fahrereigenschaft und somit Täterschaft muss selbstverständlich nachgewiesen werden. Hier kann eben NICHT auf den Halter zurückgegriffen, werden, wenn er nachweislich NICHT gefahren ist! Sonst könnten Sie die Buße ja auch vom Hersteller des Kfz anfordern, der ist ja auch bekannt... Ist der Fahrer nicht festzustellen, ist das Verfahren einzustellen. Punkt. Posten Sie hier keinen weiteren Bullshit!
  7. Einfach nicht zahlen. Die Schweiz unterhält mit Deutschland gegenwärtig ein Rechtshilfeabkommen aber kein Vollstreckungsabkommen. Die können also nur nett bitten, dass man doch zahlen möge (schicken ja auch immer gleich nen deutschen Überweisungsträger mit), eintreiben können sie den Betrag nicht. Würde evtl. noch einen Einspruch im Namen der Mutter hinschicken, dass sie das Fahrzeug nicht gefahren ist und auch nicht weiss, wer gefahren ist. Dann sollen sie erstmal versuchen, eine Fahrerfeststellung zu machen. Auch in der Schweiz gibt es nämlich keine Halterhaftung. Wenn das Auto mit demselben
  8. Tztztz... Naja, ich kenne meine Rechte. Also selbstverständlich auch weiterhin: Was für einen Grund hat das denn, laut Alberto, tagsüber auf die Maske zu verzichten?!
  9. Die Schweiz ist keine Bananenrepublik, das alles wäre dem Halter wohl mitgeteilt worden. Und was soll dieses unnütze Zitat?! Das hat NICHTS aber auch GARNICHTS mit dem Sachverhalt zu tun! Gibt es hier jemanden, der Ahnung hat und noch etwas konstruktives beitragen kann?!
  10. Das gebe ich, wenn ich mir deine Beiträge in diesem Thread so ansehe, gerne an dich zurück... Es ist vom Stadtrichteramt Zürich ja kein "ordentliches Verfahren" eröffnet worden. Gelesen?! Begriffen?!
  11. Nochmal die Frage, an ALLE: Gegen WEN soll eine Busse rechtskräftig geworden sein, wenn der Halter (fristgerecht!) mitgeteilt hat, er sei nicht gefahren (=konkludenter Einspruch)?! Mit Tim002s "Logik" könnte die Busse auch gegen den Fahrzeughersteller rechtskräftig geworden sein, der hat mit dem Vorfall genausoviel zu tun wie der Halter... Merkwürdig ist auch, dass die Behörde im ersten Schreiben noch mitteilte: "Wenn innerhalb der Frist weder die Busse bezahlt noch die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers bekannt gegeben werden, wird das
  12. Zivilrechtlich: Immer der Halter. Verkehrsrechtlich: Der Fahrer, außer in den Spezialfällen, in denen Halterhaftung gilt. Könnten wir aber vielleicht nochmal back to topic kommen!? Ich hatte weiter oben noch eine Frage gestellt, zum eigentlichen Thema dieses Threads.
  13. Interessante Diskussion, im empfehle abschließend dazu noch http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit damit sollte eigentlich alles geklärt sein. Hat denn noch jemand eine Idee bezüglich des ursprünglichen Themas?!
  14. Die beiden Urteile haben nur sehr entfernet mit dem Sachverhalt zu tun: Im ersten Fallist ja (durch Anhalten) eine Fahrerfeststellung erfolgt, in meinem Fall hat die Behörde nicht den geringsten Schimmer, wer der/die Fahrer(in) sein könnte! Im zweiten Fall ist der Halter offenbar selbst gefahren: In meinem Fall hat der Halter ja sofort mitgeteilt, er sei nicht gefahren und wisse auch nicht wer gefahren sei. Wie oben beschrieben kommt in meinem Fall der Halter auch NIEMALS als Fahrer(in) in Frage, da er sich im Geschlecht (!) und im Alter (um Jahrzehnte!) unterscheidet! Nochmal: Gegen w
  15. Kann ausgeschlossen werden: Fahrer(in) und Halter unterscheiden sich nämlich nicht nur erheblich in Bezug auf das Alter sondern auch im Geschlecht... Mir ist leider immernoch nicht klar, wie eine Busse rechtskräftig werden kann und gegen wen, ohne dass die Behörde den Fahrer kennt!?
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