Goldbrand 2 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Nacht hätte ich ein paar Fragen zu den Verkehrskontrollen: Das "Pusten" in den Alkotester bei der Polizei darf man ja verweigern oder? (natürlich mit der Konsequenz der Blutuntersuchung) Was dürfen Polizisten sich alles Vorzeigen lassen? Gestern wurden von mir Führerschein, Fahrzeugschein, Warndreieck und Verbandskasten gefordert. Soweit ich weiß muss ich diese Gegenstände alle vorzeigen und bei Nichtvorhandensein dürfte man mir auch ein Bußgeld auferlegen? Ist es möglich, dass mir beim Fehlen dieser Gegenstände die Weiterfahrt untersagt wird? Muss ich die Fragen "Wo kommen Sie her?", "Wo wollen Sie hin?", "Warum fahren Sie so schnell?", "Wo wohnen Sie?" und "Wem gehört der PKW?" beantworten und wenn ja: Muss ich die Wahrheit sagen bzw. mache ich mich bei Falschaussage strafbar? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 Muss ich die Fragen "Wo kommen Sie her?", "Wo wollen Sie hin?", "Warum fahren Sie so schnell?"Nein. "Wo wohnen Sie?" und "Wem gehört der PKW?" beantwortenDiese Fragen beantwortet man ja in der Regel mit dem rüberschieben der Dokumente. und wenn ja: Muss ich die Wahrheit sagen bzw. mache ich mich bei Falschaussage strafbar?Nein, die Polizisten in einer Verkehrskontrolle darf man anlügen soviel man will. Quote Link to post Share on other sites
Goldbrand 2 Posted July 16, 2010 Author Report Share Posted July 16, 2010 Muss ich die Fragen "Wo kommen Sie her?", "Wo wollen Sie hin?", "Warum fahren Sie so schnell?"Nein.Perfekt. Aber ich befürchte dann muss man auf jeden Fall Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. "Wo wohnen Sie?" und "Wem gehört der PKW?" beantwortenDiese Fragen beantwortet man ja in der Regel mit dem rüberschieben der Dokumente.Ja, das stimmt. Aber trotzdem scheint das so eine Schemafrage der Polizisten zu sein. Vielleicht um zu beobachten wie nervös man ist oder um festzustellen, ob man alkoholisiert ist.Aber das sind ja 'Fragen zur Person'. Von daher muss ich die wohl beantworten?! Noch so eine Frage in dem Zusammenhang ist immer: "Hatten Sie schonmal mit der Polizei zu tun?" Da weiß man auch nicht was man genau sagen soll. Wenn man "Nein" sagt, bekommt man zu hören "Wie kann das denn sein?" und bei "Ja" kann man dann alle xx-Verkehrskontrollen der letzten Jahre erwähnen... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 Aber das sind ja 'Fragen zur Person'. Von daher muss ich die wohl beantworten?!Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse - Schönen Abend noch! Noch so eine Frage in dem Zusammenhang ist immer: "Hatten Sie schonmal mit der Polizei zu tun?" Da weiß man auch nicht was man genau sagen soll. Wenn man "Nein" sagt, bekommt man zu hören "Wie kann das denn sein?" und bei "Ja" kann man dann alle xx-Verkehrskontrollen der letzten Jahre erwähnen...Also das bin ich noch nie gefragt worden. Aber sag doch, dass du natürlich schonmal mit der Polizei zu tun hattest, in der 3. Klasse hat man dir sogar den Fahrradfahrer-Ehrenwimpel verlieren... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 "Wo wohnen Sie?" und "Wem gehört der PKW?" beantwortenDiese Fragen beantwortet man ja in der Regel mit dem rüberschieben der Dokumente.Nicht zwingend. Der Wagen muss nicht auf den Fahrer zugelassen sein, auf dem Führerschein steht die Adresse nicht drauf (bzw., auf dem alten Grauen steht sie zwar drauf, ist aber selten aktuell) Daher wird man die Fragen zur Person, sofern sie sich nicht zweifelsfrei aus den rübergeschobenen Dokumenten ergeben, schon beantworten müssen (vergleiche auch § 111 OWiG)Hierbei muss man auch bedenken, daß in der Praxis die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) auch häufig nicht mehr stimmt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
mike1980 0 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 "Wo wohnen Sie?" und "Wem gehört der PKW?" beantwortenDiese Fragen beantwortet man ja in der Regel mit dem rüberschieben der Dokumente.Nicht zwingend. Der Wagen muss nicht auf den Fahrer zugelassen sein, auf dem Führerschein steht die Adresse nicht drauf (bzw., auf dem alten Grauen steht sie zwar drauf, ist aber selten aktuell) Daher wird man die Fragen zur Person, sofern sie sich nicht zweifelsfrei aus den rübergeschobenen Dokumenten ergeben, schon beantworten müssen (vergleiche auch § 111 OWiG)Hierbei muss man auch bedenken, daß in der Praxis die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) auch häufig nicht mehr stimmt. GrußGoose Der Halter und damit i.d.R. auch der Eigentümer lässt sich doch zweifelsfrei aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Naja, es könnte sein, dass der Fahrzeugbrief bei der Bank deponiert ist oder ähnliches, aber was sollte das für eine Rolle spielen? Und das "wo wohnen Sie?" könnten sie vielleicht auch anders formulieren, indem sie sagen "ist die Adresse, die auf ihrem Personalausweis angegeben ist noch aktuell?" . Dann bräuchte man nur kurz mit ja oder nein zu antworten. Ich vermute auch, dass sie testen wollten, ob der Fahrer noch Ausfallerscheinungen in Form von Lallen oder Torkeln aufgrund vorhergehenden Alkoholkonsums hat. Wobei sie den Alkohol vielleicht auch riechen können, selbst wenn man Kaugummi kaut usw. Wird man in der Nähe einer Disco kontrolliert ist der Verdacht ja aufgrund von Erfahrungswerten auch begründet. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted July 16, 2010 Report Share Posted July 16, 2010 Das "Pusten" in den Alkotester bei der Polizei darf man ja verweigern oder? (natürlich mit der Konsequenz der Blutuntersuchung)Alleine die Weigerung einen Atemalkoholtest zu machen rechtfertigt beim Fehlen von klaren Anzeichen einer Alkoholisierung keine Blutuntersuchung, und erst recht keine von einem Polizeibeamten aufgrund von "GiV" angeordnete. Ein dafür eventuell angerufener Bereitschaftsrichter würde sich amüsieren (wenn er noch wach war) oder sehr verärgert sein..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 17, 2010 Report Share Posted July 17, 2010 Ein dafür eventuell angerufener Bereitschaftsrichter würde sich amüsieren (wenn er noch wach war) oder sehr verärgert sein.....Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann. Quote Link to post Share on other sites
Goldbrand 2 Posted July 17, 2010 Author Report Share Posted July 17, 2010 Noch so eine Frage in dem Zusammenhang ist immer: "Hatten Sie schonmal mit der Polizei zu tun?" Da weiß man auch nicht was man genau sagen soll. Wenn man "Nein" sagt, bekommt man zu hören "Wie kann das denn sein?" und bei "Ja" kann man dann alle xx-Verkehrskontrollen der letzten Jahre erwähnen...Also das bin ich noch nie gefragt worden. Aber sag doch, dass du natürlich schonmal mit der Polizei zu tun hattest, in der 3. Klasse hat man dir sogar den Fahrradfahrer-Ehrenwimpel verlieren... Also das werde ich regelmäßig gefragt. Vielleicht liegt es an meiner Person. Aber die Antwort werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren. Reaktionen darauf werden dann hier gemeldet. Ich vermute auch, dass sie testen wollten, ob der Fahrer noch Ausfallerscheinungen in Form von Lallen oder Torkeln aufgrund vorhergehenden Alkoholkonsums hat. Wobei sie den Alkohol vielleicht auch riechen können, selbst wenn man Kaugummi kaut usw. Wird man in der Nähe einer Disco kontrolliert ist der Verdacht ja aufgrund von Erfahrungswerten auch begründet.Naja, das war auf einer Ausfallstraße zu einer 'Discozeit' mit Kaugummi. Von daher nehme ich auch mal an, dass die Frage darauf abgezielt hat. Aber interessant ist auch, dass bei Verweigerung des Atemalkoholtests nicht zwangsläufig eine Blutentnahme angeordnet werden muss.Müssen die Beamten dann abwägen, ob die Person alkoholisiert ist und wenn sie sich nicht sicher sind, lassen sie ihn im Zweifelsfall lieber weiterfahren, um keinen Ärger mit dem Richter zu bekommen?Das kann man sich ja fast nicht vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 17, 2010 Report Share Posted July 17, 2010 Also das werde ich regelmäßig gefragt. Vielleicht liegt es an meiner Person. Aber die Antwort werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren. Reaktionen darauf werden dann hier gemeldet. Generell sind natürlich auch Nachfragen nicht verboten, auch deinerseits. Also wenn man dir entgegnet, dass man schon eher die letzten Jahre gemeint habe, dann kann man auch ruhig nachfragen "warum wollen sie das wissen?".Auf die Antwort wäre ich wiederum gespannt... Aber interessant ist auch, dass bei Verweigerung des Atemalkoholtests nicht zwangsläufig eine Blutentnahme angeordnet werden muss.Müssen die Beamten dann abwägen, ob die Person alkoholisiert ist und wenn sie sich nicht sicher sind, lassen sie ihn im Zweifelsfall lieber weiterfahren, um keinen Ärger mit dem Richter zu bekommen?Das kann man sich ja fast nicht vorstellen.Um einen Verdacht zu haben muss man sich ja nicht sicher sein. Wird die Atemalkoholprobe verweigert, können die Beamten die gleichen 'Verdachtsmomente' die sie veranlassten zum Pusten aufzufordern auch gegenüber einem Richter äußern bzw. das telefonisch zur Wache durchgeben, die dann den Richter anruft und dieser dann Erlaubnis erteilt oder eben nicht. Auf Grund der gesellschaftlichen Ächtung von Alkoholfahrten und der öffentlichen Wirkung, wenn jemand nach einer Polizeikontrolle alkoholisiert einen Unfall mit Personenschaden verschulden würde wird auch ein Bereitschaftsrichter wohl eher eine Blutabnheme zuviel als zuwenig anordnen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 17, 2010 Report Share Posted July 17, 2010 Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann.Das ist nicht richtig. Wir müssen auch einen Richter kontaktieren, bevor die Blutprobe entnommen wird. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 18, 2010 Report Share Posted July 18, 2010 Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann.Das ist nicht richtig. Wir müssen auch einen Richter kontaktieren, bevor die Blutprobe entnommen wird.Das bezieht sich auf die Nacht. Laut Goose gibt es in NRW keine Bereitschaftsrichter die eine solche Blutprobe anordnen können. Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted July 18, 2010 Report Share Posted July 18, 2010 Aber ich befürchte dann muss man auf jeden Fall Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Kurz noch dazu: Ja, muß man. Aber es ist "günstiger" (5€), die Gegenstände nicht vorzuzeigen, als sie nicht mitzuführen (15€) Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 - "Wo kommen Sie her?" Wahlweise die Wahrheit oder "warum wollen Sie das wissen?". Oder irgendwas erfundenes. Ich hab auch schonmal (wahrheitsgemäß) geantwortet:"Nicht von der Meisterfeier" - hat auch gereicht. - "Wo wollen Sie hin?" Wahlweise die Wahrheit oder "warum wollen Sie das wissen?". Oder irgendwas erfundenes. Ich glaube auch, das sind "smalltalk"-Fragen, die lediglich Hinweise auf eine evtl. vorhandene Fahruntüchtigkeit (lallen, zittern, falsche Pupillengröße bei Drogen) zeigen sollen. - "Haben Sie Alkohol getrunken?""Nein." Immer. Wenn man wahrheitsgemäß das eine, längst abgebaute Bier angibt, hat der Beamte einen Anfangsverdacht und kann gar nicht anders: er muss dich blasen lassen. - Fragen zur Person, also Name, Anschrift: Muss man wahrheitsgemäß beantworten oder Perso rüberschieben. - Fahrzeugbesitzer sollte aus den Papieren hervorgehen, die in der Regel zuerst verlangt werden. Hab noch nie was anderes erlebt. - Fragen zum Fahrzeug (Eintragungen, ABEs, gerade bei den üblichen Verdächtigen) sollte man schon aus Eigeninteresse möglichst kooperativ beantworten. Ansonsten kanns laaaaang dauern. Ebenso WD, Verbandskasten. - Grundsätzlich keine Aussagen zum eigenen Fahrverhalten machen, das geht immer nach hinten los. Man muss sich nicht selbst belasten, also: wenn immer möglich: Klappe halten! Grundsätzlich gilt: wenn man den i.d.R. legitimen Forderungen der Cops nachkommt, dabei freundlich, aber reserviert bleibt und die Fragen kooperativ, aber knapp beantwortet, läufts am besten. Dass ein Cop bei einer VK seine Befugnisse überschreitet, kommt so gut wie nie vor. Denn die Befugnisse gehen sehr weit. Falls das nicht reicht, ist eben Gefahr im Verzug oder ein es steht schnell ein Anfangsverdacht im Raum. Sollte sich dieser nicht bewahrheiten, kannst du dem Cop trotzdem nicht an den Karren fahren.So weit muss es aber nciht kommen, wenn du dich an das oben geschriebene hältst. Ist für beide Seiten angenehmer. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 Aber ich befürchte dann muss man auf jeden Fall Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Kurz noch dazu: Ja, muß man. Aber es ist "günstiger" (5€), die Gegenstände nicht vorzuzeigen, als sie nicht mitzuführen (15€) Da wirfst du was durcheinander. Nichtmitführen oder Nichtvorweisen des Warndreiecks kostet 15 Euro (übrigens auch für den Halter), Nichtmitführen oder Nichtvorweisen des vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Materials kostet 5 Euro (PKW, LKW) bzw. 15 Euro (KOM) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 Hallo, Gast225, Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann.das darf man allerdings nicht der Polizei ankreiden, sondern den Politikern, die nicht dafür sorgen, dass es genügend Richter gibt, um die Bereitschaft gewährleisten zu können. Hallo, Goldbrand, Ist es möglich, dass mir beim Fehlen dieser Gegenstände die Weiterfahrt untersagt wird?wenn Du den Führerschein nicht vorzeigen kannst, kann es im Einzelfall sein, dass Dir die Weiterfahrt erst gestattet wird, wenn Du nachgewiesen hast, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Fehlende Fahrzeugscheine, Verbandskästen oder Warndreiecke rechtfertigen diese Maßnahme allerdings nicht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 Hallo, Gast225, Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann.das darf man allerdings nicht der Polizei ankreiden, sondern den Politikern, die nicht dafür sorgen, dass es genügend Richter gibt, um die Bereitschaft gewährleisten zu können.Das will ich auch nicht, nur habe ich was gegen die Selbstgefälligkeiten einzelner Polizisten hier, die eben es so darstellen, das man dies auch so will. Allerdings sollte sich auch die Polizisten bewusst sein, dass man durch ihr Verhalten solche Richter erreichen können. Wie wäre es Proben nur noch zu nehmen wenn ein Richter erreichbar ist und ansonsten die Gefahr im Verzug nicht vorliegt.Ich denke die Politiker werden dann schon Druck bekommen, wenn plötzlich viele Alkoholkontrollen wegfallen. Das Problem ist dann allerdings, dass solche Leute dann weiter auf der Straße verbleiben. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 Du meinst also, ich sollte, wenn ich den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt habe, einfach wegsehen, weil kein Richter erreichbar ist? Das kann doch nicht dein Ernst sein.Es gibt die Gefahr im Verzug, unter deren Voraussetzung uns die Anordnung gestattet ist, also nutzen wir die Möglichkeit auch. Das hat nichts mit Selbstgefälligkeit zu tun, vielmehr spiegelt es die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm wieder. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted July 21, 2010 Report Share Posted July 21, 2010 Aber ich befürchte dann muss man auf jeden Fall Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Kurz noch dazu: Ja, muß man. Aber es ist "günstiger" (5€), die Gegenstände nicht vorzuzeigen, als sie nicht mitzuführen (15€) Da wirfst du was durcheinander. Nichtmitführen oder Nichtvorweisen des Warndreiecks kostet 15 Euro (übrigens auch für den Halter), Nichtmitführen oder Nichtvorweisen des vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Materials kostet 5 Euro (PKW, LKW) bzw. 15 Euro (KOM) Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vorgeschriebenem Warndreieck bzw. betriebsbereiterWarnleuchte ausgestattet war bzw. ließen sie zu. ( B - 1 ) 15,00 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage. ( B - 1 ) 15,00 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an bzw.ließen sie zu. ( B - 1 ) 10,00 Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. ( B - 1 ) 5,00 Wir haben die Sache wohl beide nicht ganz korrekt wiedergegeben. Also zusammengefaßt: Ohne WarndreieckFahrer: 15,--Halter: 15,--Ohne VerbandskastenFahrer: 5,--Halter: 10,-- Im Stichwortverzeichnis des Tatbestandskataloges wird bei "nicht vorgezeigt" sowohl bei Warndreieck als auch Verbandskasten als auch Feuerlöscher, Unterlegkeil etc. auf die Tbnr. 331332 verwiesen: Sie weigerten sich, mitzuführende Gegenstände auf Verlangen vorzuzei- gen/zur Prüfung auszuhändigen *). ( B - 1 ) 5,00 Daher: Nichts vorgezeigt:Fahrer: 5,--Halter:0,-- Wäre auch noch schöner, wenn ich als Halter mein ordnungsgemäß ausgestattes Fahrzeug verleihe, der Fahrer nicht mit der Polizei kooperiert und ich die Rechnung bekomme. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Den 331332 kannte ich noch nicht. Allerdings würde ich ihn in der Praxis auch nicht anwenden. Steht jemand vor mir und behauptet, er habe die Teile dabei, zeigt sie mir aber nicht, gehe ich davon aus, daß das eine Schutzbehauptung ist und er das vorgeschriebene Warndreieck tatsächlich nicht mitführt (Ergebnis 15 Euro VG, lehnt er ab, gibt's eine Anzeige) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Den 331332 kannte ich noch nicht. Allerdings würde ich ihn in der Praxis auch nicht anwenden. Steht jemand vor mir und behauptet, er habe die Teile dabei, zeigt sie mir aber nicht, gehe ich davon aus, daß das eine Schutzbehauptung ist und er das vorgeschriebene Warndreieck tatsächlich nicht mitführt (Ergebnis 15 Euro VG, lehnt er ab, gibt's eine Anzeige) GrußGoose Aha, und wofür gibts dann den Paragraphen? Darfst du aufgrund von Vermutungen Anzeigen schreiben? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Alleine die Weigerung einen Atemalkoholtest zu machen rechtfertigt beim Fehlen von klaren Anzeichen einer Alkoholisierung keine Blutuntersuchung, und erst recht keine von einem Polizeibeamten aufgrund von "GiV" angeordnete. Und der Vorgesetzte wäre wohl auch nicht begeistert wenn die Testmittel für vielen Nieten verbraucht würden. Ich denke allen deshalb schon dürften Atemalkoholmessungen zum Ärgern der "Kunden" recht selten sein. Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Den 331332 kannte ich noch nicht. Allerdings würde ich ihn in der Praxis auch nicht anwenden. Steht jemand vor mir und behauptet, er habe die Teile dabei, zeigt sie mir aber nicht, gehe ich davon aus, daß das eine Schutzbehauptung ist und er das vorgeschriebene Warndreieck tatsächlich nicht mitführt (Ergebnis 15 Euro VG, lehnt er ab, gibt's eine Anzeige)In die Situation werde ich nicht kommen, da ich a) die Sachen dabei habe und b) wenn ich sie nicht dabei habe, kein Bock auf dreistündige Kontrollen habe (die sicherlich wahrscheinlicher werden, wenn ich mich querstelle). Aber sollte es doch mal dazu kommen, gehts notfalls vor Gericht, schon aus Prinzip. Gerade hast Du den richtigen Tatbestand gelernt und was ist? Du weigerst Dich ihn anzuwenden und verwarnst Leute falsch. Womöglich auch noch gegen den Halter. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Hallo, Gast225, im Prinzip hast Du ja recht, aber der Polizeibeamte, der bei einer eindeutigen Trunkenheitsfahrt gar nichts macht, weil er keinen Richter findet, der die BE anordnet, macht sich m. E. wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. Im Grunde genommen sitzt er in dem Moment zwischen allen Stühlen, die es gibt und muss zusehen, wie er möglichst heil aus der Geschichte herauskommt, wenn es ihm nicht gelingt, den betrunkenen Fahrer zu einer freiwilligen Blutentnahme zu überreden. Es ist allerdings möglich, von vornherein die regelmäßigen Alkoholkontrollen (Fasching, Silvester usw.) abzublasen, mit der Begründung, dass diese ohne Bereitschaftsrichter auf tönernen Füßen stehen. Hier sind allerdings nicht die "kleinen" Polizeibeamten gefordert, sondern die in den höheren Ebenen (Polizeidirektoren usw.). Leider spielt sich in diesen Ebenen schon zuviel Politik ab, so dass es nur selten eine geschlossene Einheit gibt, die sich für die Belange der Polizei einsetzt. Hallo, Kolbenfeder, die Pusteröhrchen sind Verbrauchsmaterial. Wenn ein Polizeibeamter z. B. wegen Schnupfen nicht eindeutig feststellen kann, ob die Fahrer vor ihm nach Alkohol riechen, und wenn er diese zu einem freiwilligen Test bewegen kann, interessiert es die Vorgesetzten recht wenig, ob er mal 5 oder 10 Röhrchen mehr verbraucht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Gerade hast Du den richtigen Tatbestand gelernt und was ist? Du weigerst Dich ihn anzuwenden und verwarnst Leute falsch. Womöglich auch noch gegen den Halter.Nun, die Rechtsmittel stehen ihm offen. Wenn ich jedoch den Verdacht habe, daß er das Warndreieck nicht mitführt, so kann ich ihn selbstverständlich deswegen verwarnen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 22, 2010 Report Share Posted July 22, 2010 Hallo, Gast225, im Prinzip hast Du ja recht, aber [...] Hier sind allerdings nicht die "kleinen" Polizeibeamten gefordert, sondern die in den höheren Ebenen (Polizeidirektoren usw.). Leider spielt sich in diesen Ebenen schon zuviel Politik ab, so dass es nur selten eine geschlossene Einheit gibt, die sich für die Belange der Polizei einsetzt. Irgendwie kommt mir der zweite Teil ziemlich bekannt vor. Quote Link to post Share on other sites
xkaaay 0 Posted August 9, 2010 Report Share Posted August 9, 2010 Steht jemand vor mir und behauptet, er habe die Teile dabei, zeigt sie mir aber nicht, gehe ich davon aus, daß das eine Schutzbehauptung ist und er das vorgeschriebene Warndreieck tatsächlich nicht mitführt (Ergebnis 15 Euro VG, lehnt er ab, gibt's eine Anzeige)Was denn für ne Anzeige? Ich kann doch dem Menschen der mich da grad kontrollieren will, erzählen was ich will. Und wenn ich sage, ich hab nen Hubschrauber im Kofferraum na und? Weshalb bekomm ich dann eine Anzeige? Oder hast du hier etwas anderes gemeint, als ich das verstanden habe? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 9, 2010 Report Share Posted August 9, 2010 Eine Anzeige wegen Nichtmitführen des Warndreiecks. Quote Link to post Share on other sites
RainerZufall 6 Posted August 10, 2010 Report Share Posted August 10, 2010 Noch so eine Frage in dem Zusammenhang ist immer: "Hatten Sie schonmal mit der Polizei zu tun?" Da weiß man auch nicht was man genau sagen soll... "Ja, ich hatte letztens mal was mit so einer blonden Polizistin. Welche Dienststelle sind Sie nochmal?" Quote Link to post Share on other sites
xkaaay 0 Posted August 10, 2010 Report Share Posted August 10, 2010 Eine Anzeige wegen Nichtmitführen des Warndreiecks. ok alles klar So und wie kommt man nun in solch eine Kontrolle? Ich wurde noch nie angehalten und ich fahre oft im Morgengrauen Strecken, wo man gut und gern an 3 oder 4 Discos vorbei kommt. Um die Uhrzeiten seh ich nicht mal Streifenwagen auf den Straßen Quote Link to post Share on other sites
AlbertoGomez 0 Posted August 14, 2010 Report Share Posted August 14, 2010 Fehlende Fahrzeugscheine, Verbandskästen oder Warndreiecke rechtfertigen diese Maßnahme allerdings nicht.Mal rein interessehalber. Was wäre denn, wenn so jemand kurz nach der Kontrolle eine Panne hat, die Gefahrenstelle aufgrund des fehlenden Warndreiecks nicht vorschriftsgemäß absichern kann und es dadurch zu einem folgenschweren Unfall kommt? Worauf ich hinaus will: Ist es tatsächlich nicht möglich zu unterbinden, dass jemand ohne diese wichtigen Sicherungseinrichtungen fährt? Ciao, Alberto Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted August 15, 2010 Report Share Posted August 15, 2010 Ich persönlich halte das Aufstellen von Warndreiecken auf BAB und Schnellstraßen sowieso für Blödsinn, weil bei diesen Geschwindigkeiten ein kleines Dreieck am Straßenrand i.d.R. übersehen wird. Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, einen Schritt über die Leitplanke und dann nach dem Pannendienst telefonieren. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted August 15, 2010 Report Share Posted August 15, 2010 Vor allem kommt es ja sehr häufig vor,dass solche Warndreiecke am Straßenrand "vergessen" werden und man andre Autofahrer damit sehr verwirrt.Durch solche Vorgehensweisen wird die Warnaufgabe solcher Dinger sehr dezimizert,weil irgendwann keiner mehr wirklich einen Gefahrenpunkt dadurch erkennt. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted August 16, 2010 Report Share Posted August 16, 2010 nach dem Pannendienst telefonieren.Ganz uneigenützig natürlich, gelle? Aber ernst beiseite: Auf einer Autobahn würde ich auch nur ungern rumturnen. Aber hinter der Leitplanke stehen und einen platten Reifen angucken, den man easy wechseln könnte, würde mir echt Magenschmerzen bereiten, wenn ich einen Pannendienst anrufe. Ist mir noch nicht passiert, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich es entweder doch selbst an Ort und Stelle erledige oder mit Warnblinkern bis zu einer Nothaltebucht, Parkplatz oder Ausfahrt tuckere. Der Pannenheini kommt ja auch nicht für zwei Lollis und kostet sicher mehr als eine neue Felge samt Reifen, die man ja oberdrauf noch kaufen müsste - wenn man sie (die Felge) denn überhaupt kaputt führe. 15min Arbeit und dreckige Pfoten vs. Warten und Rechnung. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 16, 2010 Report Share Posted August 16, 2010 So und wie kommt man nun in solch eine Kontrolle? Ich wurde noch nie angehaltenWie lange hast du die FE schon?Ich fahre seit ca. 30 Jahren und hatte bisher drei mal das "Vergnügen" einer allgemeinen Verkehrskontrolle.Zwei mal konnte ich direkt weiterfahren (Damals hatte ich noch einen Dienstführerschein vom BGS ), das dritte mal hat die ganze Sache ca. 3 Min. gedauert ("Führer- und Fahrzeugschein bitte - haben Sie was getrunken? - nur Wasser? Scherzkeks - gute Weiterfahrt") Dazu kommen drei mal anlassbezogene Kontrollen (Geschwindigkeit) und das wars.Warum manchen anscheinend wöchentlich das Vergnügen haben..... Quote Link to post Share on other sites
Goldbrand 2 Posted August 16, 2010 Author Report Share Posted August 16, 2010 Dazu kommen drei mal anlassbezogene Kontrollen (Geschwindigkeit) und das wars.Warum manchen anscheinend wöchentlich das Vergnügen haben.....Weil heute wesentlich mehr kontrolliert wird und dann speziell die 'Zielgruppe' in Augenschein genommen wird.Früher war das noch deutlich lockerer. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 16, 2010 Report Share Posted August 16, 2010 Weil heute wesentlich mehr kontrolliert wirdhey - ich bin noch nicht sooo alt, das ich kein Auto mehr fahre.Bis zu meiner Pensionierung habe ich noch >20 Jahre -also bitte....Und "Zielgruppenspezifisch" waren die Kontrollen schon immer. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 16, 2010 Report Share Posted August 16, 2010 Warum manchen anscheinend wöchentlich das Vergnügen haben..... Man kann es nie sagen,hatte mal einen Zeitraum von mehreren Jahren in denen keiner was wollte und dann in drei Wochen drei Kontrollen,dann nach zwei Jahren noch eine und seither ist auch nicht mehr,müßten schon wieder mehr als 5 Jahre sein.Wenn man wüsste wann man rausgezogen wird könnte man ja darauf reagieren .Aber ein Bekannter hatte auch mehr als 15 Jahre Dusel was Kontrollen angeht,aber seit der Schein das erste mal weg war war jede Kontrolle ein Volltreffer und der Schein wurde nie alt. Quote Link to post Share on other sites
elcativa 0 Posted August 16, 2010 Report Share Posted August 16, 2010 Vor allem kommt es ja sehr häufig vor,dass solche Warndreiecke am Straßenrand "vergessen" werden und man andre Autofahrer damit sehr verwirrt.Durch solche Vorgehensweisen wird die Warnaufgabe solcher Dinger sehr dezimizert,weil irgendwann keiner mehr wirklich einen Gefahrenpunkt dadurch erkennt. Meinen Sie das ernst? Wenn ich so etwas nach Tagen noch sehe , hätte ich kein Problem die Polizei zu informieren, um das Dingens zu entfernen lassen. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 nach dem Pannendienst telefonieren.Ganz uneigenützig natürlich, gelle? Aber ernst beiseite: Auf einer Autobahn würde ich auch nur ungern rumturnen. Aber hinter der Leitplanke stehen und einen platten Reifen angucken, den man easy wechseln könnte, würde mir echt Magenschmerzen bereiten, wenn ich einen Pannendienst anrufe. Ist mir noch nicht passiert, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich es entweder doch selbst an Ort und Stelle erledige oder mit Warnblinkern bis zu einer Nothaltebucht, Parkplatz oder Ausfahrt tuckere. Der Pannenheini kommt ja auch nicht für zwei Lollis und kostet sicher mehr als eine neue Felge samt Reifen, die man ja oberdrauf noch kaufen müsste - wenn man sie (die Felge) denn überhaupt kaputt führe. 15min Arbeit und dreckige Pfoten vs. Warten und Rechnung. naja, also ich hab auch schon einen linken vorderreifen bei strömendem regen an einem autobahndreieck auf der standspur gewechselt. ist aber schon über 10 jahre her, damals hab ich vieles noch lockerer gesehen. heute würde ich mir das ehrlich gesagt gut überlegen, auch wenn ich mir ein wenig blöd vorkommen würde, einen pannendienst wegen so einem kleinkram zu rufen. aber letztendlich geht meine sicherheit hier erstmal vor. als adac-mitglied kostet mich das sowieso keinen cent. aber da ich jetzt runflat reifen habe, erübrigt sich das zum glück. sonst würde ich auch versuchen zur nächsten ausfahrt zu kommen. meistens klappt das ja auch, denn während der fahrt verliert ein reifen ja eher langsam die luft. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 ....,aber seit der Schein das erste mal weg war war jede Kontrolle ein Volltreffer und der Schein wurde nie alt. Das ist kein Zufall. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Muss ich die Fragen "Wo kommen Sie her?", "Wo wollen Sie hin?", "Warum fahren Sie so schnell?",@goldbrand: Diese Fragen sind im Prinzip nicht zulässig. Es geht den Cops einen Feuchten an! @hawethie schrieb:Warum manchen anscheinend wöchentlich das Vergnügen haben.....Ich hab es schon früher mal geschrieben, mit dem falschen Auto, dem falschen Kennzeichnen an der falschen Stelle zur falschen Zeit, dem falschen Fahrstil-/Fahrverhalten, dann wirst Du immer kontrolliert. Ich habe phasenweise auch wöchentliche Kontrollen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Ich habe phasenweise auch wöchentliche Kontrollen.Joh.... - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Ich habe phasenweise auch wöchentliche Kontrollen. Wie machst Du das denn ? Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Ich habe phasenweise auch wöchentliche Kontrollen. Wie machst Du das denn ? Die regionalen Polizisten nur oft genug versuchen zu veräppeln,irgendwann machen die sich dann einen Spass draus und halten dich an wann immer sie dich sehen.Funktioniert erstaunlich gut,kenne einige die das erfolgreich ausprobierten. Nur fanden sie das nicht so witzig wie das veräppeln der . Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Ich habe phasenweise auch wöchentliche Kontrollen.bewährungsauflage? Quote Link to post Share on other sites
elcativa 0 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Muss ich die Fragen "Wo kommen Sie her?", "Wo wollen Sie hin?", "Warum fahren Sie so schnell?",@goldbrand: Diese Fragen sind im Prinzip nicht zulässig. Es geht den Cops einen Feuchten an! Da haben Sie unrecht. Die Fragen sind nicht unzulässig, sondern man muss darauf nicht antworten. Können Sie eigentlich irgendwas ausser schnell fahren? Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted August 19, 2010 Report Share Posted August 19, 2010 Aber ernst beiseite: Auf einer Autobahn würde ich auch nur ungern rumturnen. Aber hinter der Leitplanke stehen und einen platten Reifen angucken, den man easy wechseln könnte, würde mir echt Magenschmerzen bereiten, wenn ich einen Pannendienst anrufe. Ist mir noch nicht passiert, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich es entweder doch selbst an Ort und Stelle erledige oder mit Warnblinkern bis zu einer Nothaltebucht, Parkplatz oder Ausfahrt tuckere. Der Pannenheini kommt ja auch nicht für zwei Lollis und kostet sicher mehr als eine neue Felge samt Reifen, die man ja oberdrauf noch kaufen müsste - wenn man sie (die Felge) denn überhaupt kaputt führe. 15min Arbeit und dreckige Pfoten vs. Warten und Rechnung. Ich hatte letztes Jahr das zweifelhafte Vergnügen auf der A5: Platten vorne rechts, zum Parkplatz hab ichs nicht mehr geschafft -> Standstreifen. Auf der linken Seite hätte ich ganz sicher nix gewechselt, aber auch so wars schon beängstigend genug.Also runter mit dem alten, rauf mit dem Ersatzrad. Wagenheber runter, Ersatzreifen auch platt.Ich weiß, sehr dämlich. Aber ich bin sicher, das gibts öfter als man denkt. Also ab ans Notrufsäule und doch den ADAC gerufen. Der hat dann mit seinem Bordkompressor den Reifen aufgepumpt. Was hab ich gelernt: - Immer auf ausreichend Luftdruck im Ersatzrad achten- Verständigung über Notrufsäule ist extrem schwierig, wenn 2m nebendran die LKWs vorbeirauschen. Irgendwann hab ich die Tussi angeschrien, weil sie einfach nix verstanden hat.- Warndreieck nicht zu nah an die Fahrspur stellen: das wird von einem vorbeifahrenden LKW einfach weggesogen.- Wenn der Platten links ist: keine Reparaturversuche als falschem Schrauberstolz, sondern gleich Pannendienst rufen. Das ist sonst einfach viel zu gefährlich. Denn der Pannendienst kann viel besser absichern. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pichters Posted August 19, 2010 Report Share Posted August 19, 2010 Ein dafür eventuell angerufener Bereitschaftsrichter würde sich amüsieren (wenn er noch wach war) oder sehr verärgert sein.....Außer in NRW, denn da spart man sich solche Richter damit man seine Arbeit weiterhin illegal durchführen kann. Ich warte auf die Verkehrskontrolle. Pusten werde ich ablehnen und wenn ich geblutet werde ohne dass ein Richter befragt wurde, dann zeige ich die Polizisten an. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted August 19, 2010 Report Share Posted August 19, 2010 Ich warte auf die Verkehrskontrolle. Pusten werde ich ablehnen und wenn ich geblutet werde ohne dass ein Richter befragt wurde, dann zeige ich die Polizisten an. Schön für Dich, wenn dir das in D passiert. Bei uns in A geht das leider nicht so gimpflich ab. Verweigerung des Alkotestes ist ein eigener Strafbestand, 1600 bis 5900 Eier, sowie Pappendeckel für 6 Monate weg. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
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