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MrMijagi

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  1. Hab nachgesehen. § 29 "Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs" des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes scheint einschlägig zu sein. Eine Ermächtigungsgrundlage habe ich dort allerdings nicht gefunden. Die Polizei scheint also illegal zu handeln. Da durch die Weitergabe der Daten kein "erheblicher Nachteil" für das Gemeinwohl abgewendet werden kann gibt es keinen Grund für die Weitergabe. Sie ist also illegal. Selbst wenn man, meiner Meinung nach fälschlicherweise, annimmt, dass durch ein Stadionverbot erhebliche Nachteile für das Gemeinwo
  2. Ich bin hier noch eine Antwort schuldig geblieben, bitte entschuldige liebe Nachteule: und was machst Du, wenn Dir der Beamte untersagt, dieses Gespräch aufzuzeichnen und Dich dann, wenn Du es trotzdem machst, zur Anzeige bringt? http://www.gesetze-i...stgb/__201.html Seit wann ist denn eine Parkbucht nachts an der B11 oder der Autobahnrastplatz an der A8 ein nichtöffentlicher Ort? Und ich glaube aufzunehmen was im Inneren meines Autos gesagt wird bin ich, wie erwähnt nach Information der Gesprächsteilnehmer, befugt. Wenn der Beamte mir das untersagt nerve ich ihn mit dem altbekannte
  3. Ok, der Abschlepper darf dann also. Wäre das schonmal geklärt. Danke. Aber darf die Polizei dem Abschlepper Zeichen geben über Sperrflächen zu fahren oder ihn entsprechend weisen "falschrum" auf die Autobahn zu fahren?
  4. Käse, Grundrechte dürgen generell nur aufgrund von Einschränkungen durch Gesetz verletzt werden. Außerdem unterliegt der Grundrechtekatalog (Art. 1 bis 19) natürlich der Ewigkeitsklausel, also nichts mit 2/3 Mehrheit... Schön wärs ja. Aber ist natürlich auch falsch. Sonst wäre ja sowas wie Stadionverbot überhaupt nicht denkbar...
  5. Erstens ist das Quatsch, bei einer mündlichen Verwarnung redet wohl nur einer. Kann mich auch nicht dran erinnern, dass jemals ein Polizist besonders an einer Erwiderung meinerseits auf eine Ermehnung interessiert gewesen wäre. Zweitens, Straffreiheit gegen Wohlverhalten, ist das nicht Ermessensfehlgebrauch? Halte das Ansinnen eines Polizisten sich quasi als Dompteur aufzuschwingen und Zuckerl nach Wohlgefallen zu verteilen für absolut verfehllt. Wie man merkt gibt es durchaus Blaulichter die versuchen einem einen Nachteil zukommen zu lassen. Es kann natürlich sehr wohl sein, dass sie dam
  6. Ich sehe den Verein nicht als Unbeteiligten. Wie gesagt: nicht mein Bereich. Ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten. Nunja, den Verein oder die Lizenzfirma da irgendwie als Beteiligten in dem Verfahren zu sehen halte ich für ziemlich gewagt. Für die Datenweitergabe spielt das aber glaube ich auch keine große Rolle. Ansonsten danke für die Offenheit - man muss ja auch nicht alles wissen. "Soll" heißt kann, nicht muß. Das ist ein Unterschied. Und ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist eben auch nur ein Ermittlungsverfahren. Es kann mit einer Verurteilung oder Einstellung d
  7. Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, weil falsch. Deine Polemik macht es da auch nicht besser. Dass der Satz sachlich falsch ist, ist mir klar. Allerdings kannst du auch nicht bestreiten, dass es diese Meinung durchaus in Teilen der Bevölkerung gibt. Dass diese Meinung sich verstärkt ist widerum mein subjektives Empfinden. Aber lies doch mal Kommentare z.B. zu diesem Gustl-Mollath-Fall, was da so gedacht und geschrieben wird. Äußerungen wie die von Blaulicht tun dann ihr übriges dazu...
  8. 1. normale Kontrollen wie bspw. hier in D halte ich für absolut sinnvoll und notwendig. Leider halt auch häufig, wie tragische Fälle oder auch immer mal wieder Tests durch Journalisten zeigen recht nutzlos. Allgemein habe ich ja das Gefühl, dass sowohl von offiziellen Stellen als auch privaten Veranstaltern den Reisenden oder Besuchern einfach ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt werden soll und wahrscheinlich Haftungsrisiken beschränkt werden sollen. Um wirklich sinnvoll zu kontrollieren müsste man anders vorgehen (nicht nur Stichproben, mehr Zeit in Anspruch nehmen, ...). Das wissen e
  9. Der Kontrollierte muß Angaben zu seiner Person machen. Mehr grundsätzlich nicht. Danke für die Klarstellung. Wie schon geschrieben: Mal an die Leuchte weitergeben! Nein, bist Du nicht. Und es wird Dir IMO idR auch nicht zum Nachteil gereichen. Man muß nicht reden wenn man nicht will. Ich erlebe häufiger Leute, die kurz angebunden sind oder auch gar nichts sagen. Das macht mir nichts aus. Aber sie sind dabei trotzdem nicht irgendwie unhöflich. Sie reden einfach nur nicht. So halte ich es in der Regel, zumindest bis zum Abschluss der Kontrolle, auch. Und da gibt es auch überhaupt nichts
  10. Was 1. bedeutet, daß - entgegen Deiner Aussage - eben nicht sogar in die Unterhosen geschaut wird Weil man nichts gefunden hat heißt das, das überhaupt nicht nachgeschaut wurde?!? Was ist das denn für eine verquere Logik? Tipp: Vielleicht hat man auch am falschen Ort nachgeschaut. Damit du es mir glaubst: Der Fall aus Saarbrücken: http://www.lawblog.d...r-rechtswidrig/ http://www.juraforum...tswidrig-210018 Ein weiterer Fall, aus Stuttgart: http://www.deutschla...ticle_id=234066 Also deine pauschale Feststellung, dass "ihr" das nicht macht ist definitiv falsch. Dass - eben sogar in die U
  11. Hab nachgesehen. § 29 "Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs" des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes scheint einschlägig zu sein. Eine Ermächtigungsgrundlage habe ich dort allerdings nicht gefunden. Die Polizei scheint also illegal zu handeln.
  12. Das man "im Schlepp" der Polizei Sachen tun darf die man ohne sie nicht tun darf erscheint zwar logisch, aber schließt man sich deiner obigen Argumentation an, dann dürfte der Abschlepper auch hinter euch nicht über Sperrflächen, in Gegenrichtung etc fahren bzw. ihr ihm das nicht ermöglichen, da die gesetzliche Grundlage dazu ja dann ebenfalls fehlt.
  13. Ich denke nicht, daß hier wem mitgeteilt wurde, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sondern die Tatsache, daß jemand an einer Schlägerei etc. beteiligt war. Und diese polizeiliche Erkenntnis darf man einfach an Unbeteiligte weitergeben? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das ist, leider, richtig. Aber eben ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren: "Ein [...] Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren," Siehe: http://www.dfb.de/up...d_Juli_2012.pdf Von daher führt dein Gedanke oben nicht zu einer Lösung der F
  14. Das ist Unsinn. Ich erlebe es bei meinen täglichen Kontrollen sehr oft, daß die Leute Fragen nicht beantworten wollen. Macht nichts. Ich sage Ihnen sogar noch, daß das ihr gutes Recht sei. Und anschließend wünsche ich Ihnen einen guten Tag. Überhaupt kein Problem. Schön, dann passt ja alles. Dank dir für die Klarstellung. Aber wie passt das denn mit Blaulichts Einlassung, dass der Kontrollierte gar kein Schweigerecht hat? Mhm... Gut, dass es hier immer noch Polizisten gibt, die wissen wovon sie reden! Das muß Dich nicht erstaunen, denn man hat weder mit dem einen noch mit dem anderen ein
  15. Findet man in Deutschland auch. Hat das auch "Art"? Oder nicht, weil es nicht in die eigene Weltanschauung passt? Ist halt doch alles subjektiv... Wird es, gaube ich, schon eine Weile nicht mehr. Oder zumindest nicht mehr so extrem. Ist aber halt schwierig, siehe den Umgang mit Augstein Junior letztes Jahr nach seiner Kritik an Israel. Dass das Verständnis für das dortige Vorgehen aber tendenziell größer ist als anderswo hat sicher viel Schichten. Geschichtliche und eben die Bedrohungssituation in den letzten Jahren. Denen schauen wir nicht in die Unterhosen. Die werden vom Sicherheitsdi
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