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RainerZufall

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  1. Habe eben mit der Rechtsberatung des ADAC gesprochen. Erst wenn ein Mahnbescheid aus Bonn kommen sollte, muss ich reagieren. Das Verfahren wird dann aber eingestellt, wenn ich erkläre dass ich nur der Halter und nicht der Fahrer bin. Man steht dann aber für 5 Jahre in deren Datenbank und wird bei einer Kontrolle in den gesamten Niederlanden (zb. Flughafen, andere Großstädte) zur Kasse gebeten. Da ich aber nicht mehr nach Holland will, steht mein Entschluß fest, dass ich keine 40 Euro für 5 km/h außerorts zu schnell zahlen werde. Insofern wandern alle Briefe aus Holland in den Papierkorb. Achja
  2. Ich kann es wohl vermeiden in den nächsten 3-4 Jahren nach NL zu fahren, waren jetzt 3 Jahre hintereinander da, reicht uns erstmal
  3. Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Also kann ich NICHT ALLES ignorieren was kommt? Irgendwann muss ich antworten? Komplett aussitzen geht nicht? Was antwortet man dann?
  4. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 31 € und Gebühren in Höhe von 9 € gefordert, also liege ich unterhalb der Grenze von 70 € die angeblich in Deutschland eingetrieben wird. Stimmt das so? Sollte man dann das Schreiben ignorieren, oder freundlich antworten, dass man bitte ein Foto des Fahrers hätte, weil das Auto an mehrere Personen verliehen war?
  5. Hallo Forum, ich habe einen Bescheid aus Holland vom letzten Urlaub bekommen, aus dem hervorgeht, dass mein Auto von hinten geblitzt wurde. Da wir uns mit dem Fahren abgewechselt haben, ist nicht mehr festzustellen, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer war. Die Frage ist, was passiert wenn ich zurückschreibe, dass ich nicht der Fahrer war, und nach meinem (deutschen) Rechtsverständnis auch nicht zahlen muss? Hat da jemand Erfahrung ob das in Deutschland eingetrieben wird, obwohl es nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen wäre? LG Rainer
  6. Good news: Mein Einspruch,dass ich mit einem Funkgerät gefunkt habe und nicht telefoniert habe, wurde anerkannt und der Vorwurf fallengelassen. Der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung blieb logischerweise bestehen und führt zu einer Verwarnung von 10 Euro. Ergo: Funken ist zwangsläufig erlaubt, da Taxi, THW, Rettungsdienste usw. dies auch benötigen. Damit kann ich bestens leben :dribble: Wollte euch nur schnell Rückmeldung geben. LG
  7. Ja danke, habe ich auch gelesen, das Verfahren wurde logischerweise eingestellt. Generell finde ich interessant, dass telefonieren verboten, aber alles andere erlaubt ist. Rauchen, funken, usw.
  8. Das Foto ist mal wieder recht schlecht und dunkel. Habe mich vorhin mal bei den Kollegen (Funkamateuren) erkundigt, die wurden auch schon fälschlicherweise beschuldigt telefoniert zu haben während der Fahrt obwohl sie lediglich gefunkt haben. In den meisten Fällen wurden dann die Verfahren eingestellt. Übrigens auch wenn es ein Handfunkgerät ist. In §23 Stvo geht es ja auch lediglich um "Mobil- oder Autotelefon". Bin wie immer gespannt..
  9. Hallo zusammen, mir wird vorgeworfen 6 km/h zu schnell und telefonieren am Steuer. Ich wurde nicht angehalten. Fakt ist, ich bin lizenzierter Funkamateur mit einer gültigen Amateurfunklizenz welche u.a. zum portablen und mobilen Funkbetrieb in einem Kfz berechtigt. Bei Amateurfunkanlagen gibt es nicht wie bei Handys eine sog. Freisprecheinrichtung. Was kann ich tun? Kopie meiner Lizenz beilegen und das erklären?
  10. Da ich ja eine Rechnung auf den falschen Namen habe, welcher übrigens nicht nur falsch geschrieben, sondern definitiv komplett anders ist (Frank/Rainer), kann ich bei Erhalt des BGB auf meinen richtigen Namen (wenn es denn soweit kommt) antworten: "Ich bin nicht der Besitzer des geblitzten Fahrzeugs. Nach Rücksprache mit dem Besitzer (Leihfirma XY) stellte sich heraus, dass dort die Adresse vertauscht wurde von Herrn Frank XY, da wir den gleichen Nachnamen haben. Anbei die Kopie des originalen Mietvertrags." Erst reagieren wenn schon ein BGB da ist könnte doch viel eher dazu führen, dass sie s
  11. Ich warte erstmal ab was passiert. Die Behörde muss ja erstmal die Mietwagenfirma anschreiben. Und diese muss dann (hoffentlich) den dort falsch abgespeicherten Namen angeben. Wenn dann der Brief zur Behörde zurück kommt, da ein "Hans Meier" unter der Adresse nicht wohnt, dann ist die Frage was passiert. - Fragt die Behörde bei der Mietwagenfirma nach ob die sich geirrt hat, oder - Fragt die Behörde im Melderegister nach, wer unter der angegebenen Adresse gemeldet ist? Falls letzteres der Fall sein sollte, besteht doch aber logischerweise die Gefahr, dass Unschuldige (wie zb. ich ) verdächti
  12. Hallo zusammen, ich wurde innerorts mit 70 km/h geblitzt mit einem Mietwagen. Bei der Rückgabe habe ich auf dem Mietvertrag gesehen, dass mein Vorname komplett falsch eingetragen wurde von der Sachbearbeiterin. Kann mich das in die Verjährung retten? Nach ca. 3 Wochen dürfte ja die Mietfirma den Zeugenbefragungsbogen bekommen, die geben dann den falsch eingetragenen Namen weiter. Bis die Behörde dann den Anhörungsbogen an den falschen Namen schickt, dürften wir ja bei etwa 6 Wochen sein. Wie lange kann meine Freundin sich dann Zeit lassen, um den Brief wieder zur Post zurück zu bringen weil ei
  13. Congrats..so muss das!
  14. Glücklicherweise haben sich die meisten mit ihrer Einschätzung hier getäuscht, war ein schönes Weihnachtsgeschenk nicht laufen zu müssen! Irgendwie halte ich jetzt schon instinktiv die Hand vors Gesicht an kritischen Stellen.. Na kommt immer auf den einzelnen Fall an, wer ist Halter, Fahrer, wurde man angehalten, sind schon Punkte da, welche Methode versucht man (Ers.afa, Alb.erto, oder RainerZufall )
  15. Ich wollte nur kurz Rückmeldung geben-.... Mal wieder gute Neuigkeiten: VERFAHREN EINGESTELLT !! Foto reichte nicht aus um jemanden sicher darauf zu indentifizieren. Gab auch kein Fahrtenbuch
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