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hawethie

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  1. Dass ich diese Redewendung mal von dir lese.... *scnr*
  2. kannst du - aber evtl. hast du meinen Post falsch verstanden. ich meinte, der TE selbst solle überlegen.... das wäre ein Antrag auf eine neue FE - @Fahrerlaubnis89 hast du direkt nach der Kontrolle einen Anwalt gefragt? Dann wärest du wohl kaum über das Schreiben der Behörde überrascht gewesen. na sooo einfach geht das...
  3. Was macht der Anwalt eigentlich beruflich? oder hast du ihm nicht alles erzählt? Der Verzicht auf eine FE ist auch ohne BG möglich, jederzeit, ohne Begründung. Wer sich allerdings bei einer berechtigten Kontrolle so aufregt, sollte überlegen, ob er aufgrund des Aggressionspotentials überhaupt geeignet ist, ein Kfz zu führen.
  4. DAs wurde wohl als "Verzicht auf die Fahrerlaubnis" bzw. Rückgabe derselben ausgelegt.
  5. ich weiß, da war bei mir was schief gelaufen - war aber auch nicht mehr so wichtig
  6. nach vier Jahren dürfte die Antwort niemanden interessieren - vor allem, da es sich hier um ein deutschsprachiges Forum handelt.
  7. muss man oder soll man? Bei Passstraßen bietet sich ein Hupen vor unübersichtlichen Kurven grds. an. Aber ist so ähnlich wie das "Licht einschalten" vor Tunneln und Unterführungen.
  8. Sagen kannst du viel, aber normalerweise lässt sich die Messung eindeutig zuordnen.
  9. Wieviel Beteiligte gibt es in einem OWi-Verfahren bei der Behörde? Und die Behörde braucht auf ein Rechtsmittel gegen ihren eigenen Bescheid ja wohl nicht verzichten. Vor Gericht gilt da mglw. was anderes - aber hier wird ja auch oft beraten, dass man ja vor Gericht seinen Einspruch zurücknehmen könne. Da habe ich in meiner Anfangsdienstzeit mehrere Jahre in einer BG-Stelle bearbeitet - aber über die Wirkung eines Rechtsmittelverzichts habe ich mich da noch nie streiten müssen.
  10. D.h. du weißt es nicht... schau mal hier: Beispielsweise steht im Meyer-Goßner-Kommentar zur StPO (§ 449 Rn. 7): "Rechtskraft tritt ein, wenn ein Rechtsmittel gegen das Strafurteil nicht statthaft oder nicht rechtzeitig eingelegt ist, ferner bei allseitigem Verzicht auf Rechtsmittel". Aber ich hätte nicht gedacht, dass auch du zu den gehörst, bei denen man Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform schreiben muss mehr braucht es für eine solche sache auch nicht.. Ich kann dich aber trösten: wenn sich nicht in den letzten Jahren die Rechtslage um 180 Grad gedreht hat, ist
  11. Wer z.B.? Andere Baustelle - und hat nichts mit einem Rechtmittelverzicht zu tun. Eben nicht eindeutig. Einige zahlen auch, weil sie, wie tlw. im Steuerrecht, meinen, auch bei Einlegung eines Rechtsmittels erst mal zahlen zu müssen. Die Zahlung ist was anderes, als ein Schreiben "Hiermit erkläre ich, dass ich auf eine Rechtsmittel gegen den BG vom...Az.... verzichte" (o.ä.). was sollte ein Rechtmittelverzicht (oder die Rücknahme eines Rechtsmittels) sonst bewirken, als dass der Bescheid rechtskräftig wird?
  12. Steht schon in der Bibel "Wer ohne Schuld ist...". So was ist aber häufig eine Folge von Sparmaßnahmen (zu wenig Personal, Bezahlung nicht angemessen, mangelhafte ADV) u.a.
  13. Doch - wenn man gleichzeitig erklärt, dass man auf Rechtmittel verzichtet bzw. ein eingelegtes Rechtsmittel zurückzieht. Im gleichen Moment wird der Bescheid rechtskräftig.
  14. nein - ist nicht üblich Nein, dürfen darf sie nicht allerdings habe ich gehört, dass da noch Menschen arbeiten. DAS ist gut - und kann Kosten ersparen. jep Mitteilen - und Frist setzen, den Einspruch zurückzunehmen.
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