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hawethie

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  1. Wenn es dir nach einem evtl. Verstoß nicht gut geht, solltest du zukünftig aufmerksamer fahren und dich an die Regeln halten. @m3_ hat so seine eigenen Vorstellungen zu Kontrollen (er weiß aber üblicherweise gut, wo was möglich ist und ob es auch gemacht wird) und hat auch nicht immer Unrecht - AAABER: er ist einer derjenigen, die auch für den Autofahrer in Berlin, der meinte, über einen Radfahrstreifen einen Stau überholen zu müssen (Ausgang ist ja bekannt) die Schuld bei der Behörde suchen.
  2. Ich würde dann abwarten, ob was kommt.
  3. die Tat ist nicht vollstreckbar Du meinst sicher die Strafe
  4. ist doch irgendwie komisch, dass alle über "die Ampel" meckern - insbesondere auch die Union und die anderen. Dabei wurde die Empfehlung an die Regierung, die Subventionen an die Landwirte zu streichen, im zuständigen Bundestagsausschuss einstimmig (!!), außer Linke - die sind da nicht vertreten - beschlossen.
  5. da kann man ja von Glück sagen, dass da niemand über die Straße gehen wollte und die Frau deshalb Gas und Bremse verwechselt hat. Die sollte mal überlegen, ob sie noch geeignet ist, Auto zu fahren. Solche Fälle sind der Grund, warum ich dafür bin, zumindest ein Gesundheitszeugnis spätestens alle 10 Jahre zu verlangen - wenn doch der FS eh getauscht werden muss.
  6. Wow, erster Preis für die schnellste Reaktion... Scnr
  7. Immer wieder interessant, wenn Leute wegen der Gefahr einer Ordnungswidrigkeit Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) begehen.
  8. Verwarngelder haben, wenn sie nicht gehäuft auftreten, keine Konsequenzen in Bezug auf die FE - auch nicht in der Probezeit.
  9. Nur dienen die Displays nicht der Unterhaltung und sind auch noch fest verbaut.
  10. Klugscheißmodus an: es müsste heißen "schlechtestbezahlten". Man kann jemanden schlecht, schlechter oder am schlechtesten bezahlen, ihn aber nicht bezahlen bezahlter oder gar bezahltesten.. Klugscheißmodus aus
  11. oft genug - Strichliste hab ich nicht geführt. (Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kam das allerdings extrem selten vor - meist bei Unfällen)
  12. willst du behaupten, ich hätte mehrere Jahre in der BG-Stelle mit Einverständnis sämtlicher Vorgesetzten Mist gebaut? Gut - ist schon einige Jahre her, war direkt nach meiner Ausbildung und inzwischen stehe ich kurz vor der Pension, aber das Gesetz hat sich in der Hinsicht nicht geändert. In besonderen Fällen kann die Behörde (der/die Sachbearbeiter*in) durchaus von den Regelsätzen des Kataloges abweichen. Muss halt nur begründet werden. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Alternative BKatV
  13. bin auch kein Jurist - sorry, aber: Klage muss vom Gericht zugelassen werden - ein OWi nicht.
  14. ist also alles seinen gesetzlich vorgesehenen Gang gegangen. Du hast fahrlässig gehandelt und willst das vorgesehene Bußgeld nicht zahlen. ==> Einspruch - Zwischenverfahren bei der Behörde - Abgabe an StA Seriös sind Strafen, wenn sie nicht willkürlich sind - und du wolltest halt eine Sonderbehandlung, die die Behörde dir nicht gewährt hat. Nu ist das Gericht an der Reihe. Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. Wenn sich jemand, anstatt auf die Schilder zu schauen, auf sein Navi verl
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