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hawethie

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  1. Warum? das ist durchaus möglich. Allerdings kann die Behörde bei einem -zig fachen Verstoß auch ohne MPU die FE entziehen. Es gab doch da den Fall der D'dorfer Frisöse....
  2. 17 Jahre - 12 Jahre... bist du sicher, dasss du Kinderbetreuerin und keine Leichenfledderin bist?
  3. Hallo und willkommen, für diese Vorstellung musstest du abe nicht einen 17 Jahre alten Thread ausgraben
  4. Wenn ich seit 20 Jahren meine Frau schlagen würde (nein - tu ich nicht - die würde sich wehren) hätte sich keine Gewohnheitsrecht entwickelt. Die Anzeige eines Unbeteiligten würde zum Strafverfahren führen. nochmal Verweis auf § 47 I OWiG
  5. Was ist denn daran perfide, wenn ein Rechtsverstoß geahndet wird?
  6. du darfst dich aber auf diese "Duldung" nicht verlassen - wenn morgen ein neuer Abteilungsleiter oder Dezernent die Leitung übernimmt.....
  7. wirst du auch nicht finden, da das Halten auf dem Gehweg grds. verboten ist. Es darf dort nur gepakrt werden, wenn ausdrücklich vorgeschrieben. Dann hast du bisher seit Jahren Glück gehabt, dass da nicht geahndet wurde (§ 47 I OWiG)
  8. Abgesehen davon, dass automatisiert im OWi-Verfahren gar nichts läuft (muss immer ein*e SB drüberschauen und Eingaben tätigen), kenn ich persönlich zwar mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte - aber gelangweilt ist da keiner. FV gibt es bei mehr als eine Sek. Rotlicht (liegt ja nicht vor) und/oder Gefährdung. Eine Gefährdung muss aber auch schon konkret nachgewiesen werden (Definition: der Eintritt eines Schadens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten). Aber davon steht halt nichts im Sachverhalt. Also dürfte es mit Geldbuße abgetan sein. Genaueres kann man erst sagen, wen
  9. keine Sorge - wenn der Halter sich nicht meldet, wird auch als erstes im Kreis der Familie gesucht. nein
  10. Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch. Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.
  11. wenn das Schreiben vom 22.12. wirklich eine Anhörung war, die an dich gerichtet war, darfst du den Sekt schon mal kaltstellen. Ich glaube nicht, dass die BG-Behörde noch irgendwas ermittelt - warum auch. Bild eindeutig, Fahrer bekannt. Ein BG hätte am 21.3. erlassen sein müssen und muss dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden - das wär der 5.4. das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt
  12. seit wann ist Bielefeld ein Bundesland?? Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden. lass dir die Fz.-Übergabe mit Datum und Uhrzeit bestätigen
  13. ich kenn Fotos nur als Ausschnittvergrößerung - da ist nur der Fahrer zu sehen. (Ausnahmen sind aber immer möglich) allgemein dazu: wenn man schon was macht, was der/die/das/Partner*in nicht mitkriegen soll, sollte man sich an die Regeln halten. und: der Elzer Berg ist soooooooo bekannt - dass da überhaupt noch jemand geblitzt wird, wundert mich immer wieder.
  14. Wenn es dir nach einem evtl. Verstoß nicht gut geht, solltest du zukünftig aufmerksamer fahren und dich an die Regeln halten. @m3_ hat so seine eigenen Vorstellungen zu Kontrollen (er weiß aber üblicherweise gut, wo was möglich ist und ob es auch gemacht wird) und hat auch nicht immer Unrecht - AAABER: er ist einer derjenigen, die auch für den Autofahrer in Berlin, der meinte, über einen Radfahrstreifen einen Stau überholen zu müssen (Ausgang ist ja bekannt) die Schuld bei der Behörde suchen.
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