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hawethie

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  1. Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch. Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.
  2. wenn das Schreiben vom 22.12. wirklich eine Anhörung war, die an dich gerichtet war, darfst du den Sekt schon mal kaltstellen. Ich glaube nicht, dass die BG-Behörde noch irgendwas ermittelt - warum auch. Bild eindeutig, Fahrer bekannt. Ein BG hätte am 21.3. erlassen sein müssen und muss dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden - das wär der 5.4. das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt
  3. seit wann ist Bielefeld ein Bundesland?? Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden. lass dir die Fz.-Übergabe mit Datum und Uhrzeit bestätigen
  4. ich kenn Fotos nur als Ausschnittvergrößerung - da ist nur der Fahrer zu sehen. (Ausnahmen sind aber immer möglich) allgemein dazu: wenn man schon was macht, was der/die/das/Partner*in nicht mitkriegen soll, sollte man sich an die Regeln halten. und: der Elzer Berg ist soooooooo bekannt - dass da überhaupt noch jemand geblitzt wird, wundert mich immer wieder.
  5. Wenn es dir nach einem evtl. Verstoß nicht gut geht, solltest du zukünftig aufmerksamer fahren und dich an die Regeln halten. @m3_ hat so seine eigenen Vorstellungen zu Kontrollen (er weiß aber üblicherweise gut, wo was möglich ist und ob es auch gemacht wird) und hat auch nicht immer Unrecht - AAABER: er ist einer derjenigen, die auch für den Autofahrer in Berlin, der meinte, über einen Radfahrstreifen einen Stau überholen zu müssen (Ausgang ist ja bekannt) die Schuld bei der Behörde suchen.
  6. Ich würde dann abwarten, ob was kommt.
  7. die Tat ist nicht vollstreckbar Du meinst sicher die Strafe
  8. ist doch irgendwie komisch, dass alle über "die Ampel" meckern - insbesondere auch die Union und die anderen. Dabei wurde die Empfehlung an die Regierung, die Subventionen an die Landwirte zu streichen, im zuständigen Bundestagsausschuss einstimmig (!!), außer Linke - die sind da nicht vertreten - beschlossen.
  9. da kann man ja von Glück sagen, dass da niemand über die Straße gehen wollte und die Frau deshalb Gas und Bremse verwechselt hat. Die sollte mal überlegen, ob sie noch geeignet ist, Auto zu fahren. Solche Fälle sind der Grund, warum ich dafür bin, zumindest ein Gesundheitszeugnis spätestens alle 10 Jahre zu verlangen - wenn doch der FS eh getauscht werden muss.
  10. Wow, erster Preis für die schnellste Reaktion... Scnr
  11. Immer wieder interessant, wenn Leute wegen der Gefahr einer Ordnungswidrigkeit Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) begehen.
  12. Verwarngelder haben, wenn sie nicht gehäuft auftreten, keine Konsequenzen in Bezug auf die FE - auch nicht in der Probezeit.
  13. Nur dienen die Displays nicht der Unterhaltung und sind auch noch fest verbaut.
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